Ich habe mir dynamische Blinker für den Außenspiegel zugelegt aber bin mir nicht ganz sicher ob beim Einbau nicht die Betriebserlaubnis erlischt.Diese Blinker haben eine E 4 Kennzeichnung und somit eigentlich Eintragungsfrei.
Ich habe mal vorsichtshalber bei der Dekra nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
"Auf die Genehmigung der Niederländer können wir leider nicht direkt zugreifen. Daher ist es fraglich ob hier ein Lauflicht genehmigt wurde oder nur an einer "starr" genehmigten Leuchte die Elemente unzulässig als Lauflicht geschaltet wurden.
Aber grundsätzlich ist eine Umrüstung auf einen Fahrtrichtungsanzeiger mit dynamischem Leuchteffekt ("LED Lauflicht" oder wie es im Amtsdeutsch heißt, die Änderung der "fotometrischen Eigenschaften eines Fahrtrichtungsanzeigers"... "durch aufeinanderfolgenden Betrieb von Lichtquellen") nur dann möglich, wenn die Zulässigkeit der dafür verwendeten Teile nachgewiesen ist und die entsprechender Bauart- /Teilegenehmigung eine derartige Funktion einschließt. Das kann jedoch für seitliche Fahrtrichtungsanzeiger, die der Kategorie 5 oder 6 (die auch für FRA in den Spiegeln gelten) entsprechen müssen, nicht der Fall sein, da für solche Leuchten eine derartige Funktion nicht zulässig ist (gemäß Nr. 5.6 der ECE-Regelung Nr. 6.
Somit liegt es nahe, dass es sich bei dem Spiegelblinkern um Fälschungen handelt.
DEKRA Automobil GmbH "
Sollte ich diese Blinker lieber wieder zurücksenden?
LG
Burgmann