bella_b33 schrieb:
Ich dachte immer, die Anzahl an Arbeitseinheiten wird da irgendwie von oben vorgeschrieben...
das ist im Grundsatz auch richtig.
Die Arbeitszeiten (AW) sind von Volkswagen für die Vertragswerkstätten vorgegeben.
Die durchgeführten Tätigkeiten müssen nach diesen AW abgerechnet werden.
Dies gilt auch für die Originalersatzteile.
Gleichwohl können die Stundensätze (in Euro) von den Werkstätten frei kalkuliert werden.
Dies gilt auch für die Rabatte auf die Originalersatzteile.
Daher kann es sein, dass die Arbeiten in der "großen" Stadt erheblich stärker zu Buche schlagen gegenüber dem "kleinen" Dorf.
Die Preise für die AW müssen auch in den Geschäftsräumen aushängen.
Gruß
Hannes
V 8
4134 ccm
340 PS
800 Nm