Muss ich eine Radhausverbreiterung montieren ?

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    • Muss ich eine Radhausverbreiterung montieren ?

      Bin neu hier, erstmal ein "Hallo" an allle.

      Jetzt zu meiner ersten Frage:

      Ich habe bei einem Onlinehändler (angeblich der grösste in Europa) einen Satz Kompletträder bestellt die auf der Seite im Netz ausdrücklich als "nicht eintragungspflichtig" ausgewiesen wurden. Mit einem Schreck musste ich nachher in dem Gutachten zu der R/F-Kombination lesen...

      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.


      Etwas ähliches steht da auch für Achse 2

      Felge DBV Australia 8x19 ET 35, Reifen 235/50-19.

      Muss an das Fahrzeug jetzt eine Radhausverbreiterung und dann doch zur Eintragung ? Hat einer von Euch hier aus dem Forum etwas ähnliches gehabt ?

      Gruß, W.
      ....der Klügere kippt nach....
    • ALF229 schrieb:

      ist für deinen Tig die Kombination 235/50 R19 in den Zulassungspapieren genehmigt?

      Wolf.Gang schrieb:

      ....auf der Seite im Netz ausdrücklich als "nicht eintragungspflichtig" ......
      das würde heißen, dass eine ABE vorliegen würde, somit egal was in den Papieren steht.



      Wolf.Gang schrieb:

      Muss an das Fahrzeug jetzt eine Radhausverbreiterung

      Allerdings... mit diesen Auflagen gehe ich eher von einem Teilegutachten aus
      und die Montage von Kotflügelverbreiterungen würde eine Abnahme beim TÜV erfordern (dann Eintragung in die Papiere)

      Haben die Räder eine KBA-Nummer an der Felgenaussenseite??
      Nur dann hätten die event. eine ABE .
      In Dieser wären auch die zugelassenen Kombis der Reifen ausgewiesen.
    • Erstmal Danke für die Antworten. Es ist eine ABE (46231*04) und ein TÜV Gutachten dabei. Die Felgen haben auch eine KBA Nummer KBA46231. Dabei stehen bei der Reifengröße 235/50 die Auflagen A01, K1a, K1b und K2b. Die wollt ich hier aber wegen der Länge nicht herbeten, die kann man überall einsehen, sind in jedem Gutachten gleich.Merkwürdig: Bei der Größe 235/45 steht gar nichts obwohl die ja nicht schmaler sein dürften.

      Gruß aus Werne an der Lippe.

      PS Siehe Anhänge
      Dateien
      • ABE46231_1.pdf

        (289,03 kB, 14 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      • ABE46231_2.pdf

        (163,69 kB, 11 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      ....der Klügere kippt nach....
    • Hallo,
      ob Du die Radläufe verändern mußt, kannst Du nur aus der Seite erkennen in neben dem Fahrzeugtyp und der KBA fahrzeugspezifischen Genehmigung die Auflagen zur Verwendung der Rad/Reifenkombination an dem Fahrzeug aufgeführt sind.
      Dies reicht im Allgemeinen von "keine Schneeketten" bis zum Anbringen von Distanzscheiben.
      Diese Seiten hast Du leider nicht mit angehängt.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Antwort für Wolf.Gang,
      hallo Wolfgang.
      Erst einmal herzlich willkommen hier im Forum.
      Jeder Hersteller von Felgen scheut eine ABE für seine Produkte, da diese teuer zu erwerben sind.
      Jede einzelne Felge muss mit jeder Rad-Reifenkombination einzeln vorgeführt und abgenommen werden.
      Daher legen die Hersteller gerne nur ein Gutachten bei, so dass der Käufer selbst zum TÜV fahren muss, auf seine eigenen Kosten.
      Jedes Fahrzeug unterliegt Fertigungstoleranzen. Diese summieren sich von links nach rechts.
      Fast immer lassen sich größere Rad-Reifenkombinationen ohne Verbreiterungen eintragen. Auch der TÜV unterscheidet sich. Einige lassen eine grenzwertige Rad-Reifenkombination noch durch, andere nicht.
      Ich würde die Räder erst einmal montieren. Dann siehst Du schon selbst, ob diese noch ohne Verbreiterungen eintragbar sind. Es muss im oberen Bereich des Reifens die Lauffläche abgedeckt sein. Und von der Mitte ein Stück nach rechts und links. Nur die Lauffläche wohlgemerkt. Die Rundung der Seitenwand des Reifens darf ein wenig herausschauen.
      Wenn Du die Breite der jetzigen montierten Felge samt Einpresstiefe mit den neuen Rädern vergleichst, hast Du ja schon einen Anhaltspunkt. Je geringer die Einpresstiefe, um so weiter wandert Deine neue Felge nach außen.
      Ich habe an meinem alten Tiguan eins Felgen der Größe 8,5x17 mit 235 Reifenbreite mit ET 33 montiert und ohne Probleme ohne Verbreiterung vom TÜV eingetragen bekommen. Die Felgenhersteller wollen nur jede Verantwortung an den Käufer abwälzen, bzw. an den TÜV.
      Ich gehe davon aus, dass Du auch keine Probleme mit Deiner Wunschfelge und den Reifen beim TÜV bekommen wirst.
      Als ich meine Felgen gekauft habe, standen bei der massenweise Auflagen in den Papieren. Nichts davon musste am Fahrzeug vorgenommen werden. Bei mir stand sogar darin, das Radinnenhaus gegebenenfalls nacharbeiten und Kotflügel nacharbeiten. Als erst einmal nicht erschrecken.
      Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen von Nate.
    • Hallo Nate,
      Danke für deine ausführliche Antwort, in ählicher Art bzgl. TÜV sehe ich das auch. Wir haben hier in der Nähe eine Dekra Station. Da ist immer wenig los und die haben viel Zeit. Das ist schlecht. Die sind immer ganz genau :pinch: . Da fahre ich wohl besser gar nicht erst hin.
      Hier das was mich stutzig mach:

      Bild2.jpg

      Gruß, W.
      ....der Klügere kippt nach....
    • Wolf.Gang schrieb:

      Es ist eine ABE (46231*04) und ein TÜV Gutachten dabei. Die Felgen haben auch eine KBA Nummer KBA46231.
      Hallo Nate,
      hallo Wolfgang,

      hier liegt also eine ABE vor.
      Demnach sind nur die darin geforderten Auflagen zu erfüllen.
      Auch ist das ganze ohne TÜV dann eintragungsfrei.
    • Warum steht dann im Gutachten die Auflage A01:

      "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
      Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der
      Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem
      Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen."


      ...seltsam...von früher kenne ich das so: ABE ins Handschuhfach und gut ist's...

      Ich werde dann mal ein paar TÜV's und GTÜ's anfahren ;)
      ....der Klügere kippt nach....
    • Hallo Wolfgang,
      da du werkseitig keine Radhausverbreiterungen montiert hast, mußt du die Kombination entsprechend den Auflagen wohl vorführen.
      Sollte keine Verbreiterung nachträglich montiert sein ist eine Eintragung m.E. unumgänglich.
      So nach dem Motto: zulässig auch...…...

      Ich würde montieren, da hinfahren wo "viel Zeit" ist und die Sachlage vor Ort klären und erledigt.
      Sie werden Dir das Auto schon nicht sofort stilllegen. :D

      Dabei denke ich nicht an die "Rennleitung" sondern eher an die Gutachter und Sachverständigen im Falle eines Unfalls.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Nun habe ich mir die ABE mal durchgelesen und die Abnahme betrifft ja nur die Radhäuser, nicht die Felgen...
      Heisst, wenn abgenommene Radhäuser vorhanden sind, passen die Dinger ohen Wenn und Aber.

      Sind keine Radhäuser vorhanden... sind diese nachzurüsten und abzunehmen.
      Eigentlich nicht so schwer.

      Screenshot_2019-09-26 00287122 - index php.png

      Schau auch noch mal in den KFZ-Brief, wohin der Tiger nach der e*-Betriebserlaubnis gehört.
    • Ich war am Freitag bei der DEKRA Station meines geringsten Misstrauens. Der Prüfer sieht sich Reifen und Felgen mit KBA Nummer ganz genau an. Prüfer:"Sie haben ja Radhausverbreiterungen, da brauchen Sie gar nichts machen...einfach nur die ABE immer mitführen." Ich:"Sicher?". Er:"Ganz sicher".
      Ich habe dann noch eine ganze Weile mit ihm diskutiert, er blieb felsenfest bei seiner Meinung es handele sich um ein Fzg. mit Radhausverbreiterungen.
      Danach dachte ich mir, ich fahre jetzt zum TÜV Nord, ist ja in der Nähe. Prüfer:"Das sind keine Radhausverbreiterungen, die brauchen Sie aber auch nicht, das Rad ist perfekt abgedeckt". Ich blieb hartnäckig:"Aber in der ABE steht nur mit Radhausverbreiterungen". Er:"Ich weiß gar nicht wer immer diese Sch... Auflagen in die Gutachten schreibt, die haben ja alle keine Ahnung. Bildungsferne Schichten. Machen Sie sich keine Gedanken (Ich: Womit auch) und fahren Sie einfach. Das wird keiner bei der HU bemängeln."

      Er rief dann noch seinen Kollegen:" Hey Reinhard, guck dir das hier mal an !". Aber Reinhard war der gleichen Meinung:"Völliger Blödsinn was da drin steht".


      Bei mir ist jetzt das große Fragezeichen.


      Gruß, W.
      ....der Klügere kippt nach....
    • Antwort für Wolf.Gang,
      hallo Wolfgang.
      Leg die ABE ins Handschuhfach und fahr Deine Wege.
      Wenn keiner was von Dir will, ist doch alles gut so.
      Ich habe Dir doch auch schon geschrieben, wie es bei mir war.
      Wenn alles gut ist, ist alles gut. Da gibt es keine weiteren Fragen.
      Wenn Du darauf bestehst, trägt Dir der TÜV die Räder auch ein. Kostet dann aber.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate.
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