Jetzt zu meiner ersten Frage:
Ich habe bei einem Onlinehändler (angeblich der grösste in Europa) einen Satz Kompletträder bestellt die auf der Seite im Netz ausdrücklich als "nicht eintragungspflichtig" ausgewiesen wurden. Mit einem Schreck musste ich nachher in dem Gutachten zu der R/F-Kombination lesen...
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Etwas ähliches steht da auch für Achse 2
Felge DBV Australia 8x19 ET 35, Reifen 235/50-19.
Muss an das Fahrzeug jetzt eine Radhausverbreiterung und dann doch zur Eintragung ? Hat einer von Euch hier aus dem Forum etwas ähnliches gehabt ?
Gruß, W.
....der Klügere kippt nach....