Muss ich eine Radhausverbreiterung montieren ?

    • Hallo Wolf.Gang,
      mein Bauch tut mir weh.
      Ich habe bisher alle ABE bei meinen Fahrzeugen eintragen lassen.

      Bzw. die Erweiterungen eintragen lassen, damit ich das Zeug nicht ständig dabei haben muß.

      Gruß
      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Hallo Wolfgang,
      die dürfen alles eintragen, was eintragbar ist.
      Wenn Du es gerne eingetragen haben möchtest, tragen sie es auch ein. In früheren Jahren habe ich viel an meinen Autos herumgebastelt. Spoiler vorne und hinten, Verbreiterungen, andere Räder und vieles andere. In meinem Handschuhfach haben sich ganze Massen an ABEs gesammelt.
      Und bei jedem Mal neu TÜV, mussten alle vorgelegt werden. Und wehe, es hat eine gefehlt.
      Also habe ich alles zusammen auf einmal eintragen lassen. Dann brauchte ich die ABEs nicht mehr.
      Das geht sicher.
      Freundliche Grüße von Nate.
    • Eine ABE gilt NUR so lange das Fahrzeug im Original-Zustand ist.
      Sobald eine Tieferlegung vorhanden und Alu-Felgen dazu kommen, ist BEIDES Eintragungspflichtig.

      Eine ABE KANN IMMER Eingetragen werden, die Prüfer hatten wohl kein Bock.

      Was deine "ABE/Gutachten" angeht, so steht IMMER drin, dass eine passende Radabdeckung erforderlich ist.
      Ist dies nicht gegeben, müssen Verbreiterungen montiert oder aber das Ausstellen der Radhäuser gemacht werden, zur Abdeckung der Räder.
      Dies heisst NICHT, dass es bei deinem Auto zwingend nötig ist.

      Bei einer 8J 19 ET35 mit 235er Bereifung sehe ich das auch nicht als Notwendig. Aber Entscheiden tut das immer der Prüfer.
      Ciao, Leigh
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