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    • Hallo miteinander,

      wie nate schon anmerkte, Andreas hat es in der Tat präzise und ausführlich dargelegt. Alles nachvollziehbar und der Tipp eben die 20 Euro zu zahlen ... passt. Auch ich würde lieber schnell die 20 Euro zahlen, weil man nicht weiß was sonst noch so passiert.

      Ich würde aber auch in mich gehen und mich hinterfragen:
      - wars auf meiner Haus- und Hofstrecke, sprich ich kenne erst Mal grundsätzlich die Beschilderungen oder
      - wars auf einer mir fremden Strecke,
      - hab ich den Blitzer mitbekommen,
      - gibts erkennbare Gründe warum das ein Tempolimit ....

      und dann würde in mir vielleicht auch ein ungutes Gefühl hochkommen. OK, 20 Euro sind jetzt nicht die Welt, andererseits ... die Behörden werden sicherlich auch davon ausgehen, dass die Leute lieber die 20 Euro zahlen als dass sie ein Fass aufmachen. Aufwand und Nutzen, Streithansel oder einsichtiger Mitbürger ... bei den geschilderten Umständen Regen, Fahrer nicht eindeutig anhand des Fotos identifizierbar usw. usf. ... könnte man durchaus auch mal nachhaken

      Mal ein Beispiel aus meinem aktuellen Lebensumständen, bin ja Außendienstler und z.Zt. für einen der großen Automobilisten ... die bauen ein aktuelles Werk um und krempeln alles auf Links, es fehlten vorher schon genug Werksseitige Parkplätze und durch den Umbau sind die wenigen vorhanden Parkplätze auch noch gesperrt. Der Automobilist denkt im Leben nicht dran beim Umbau auch entsprechende Parkflächen für seine Mitarbeiter vorzusehen (auch nach vollendetem Umbau wird Parkplatz Mangelware sein). Was passiert? Alle Mitarbeiter + Dienstleister die am Umbau beteiligt sind weichen in die umliegenden Straßen aus. In diesen Straßen stranden aber des Abends jede Menge LKW`s die ihre vorgeschriebenen Ruhepausen einzuhalten haben. Sprich des Morgens verschärfen diese LKW noch die Parksituation. Dies wiederum führt dazu, dass es rings um die Baustelle zum morgendlichen Parkchaos kommt. Mittlerweile hat das Ordnungsamt diese Zustände als sichere Einnahmequelle entdeckt. Alternativen nicht in Sicht, sprich Öffis oder weiter entfernt liegende Parkplätze nicht vorhanden. Sprich das Ordnungsamt hält sich am "Falschparker" schadlos. Im ersten Moment ist ja auch nichts einzuwenden, weil ... jeder weiß, dass er wissentlich gegen die STVO verstösst und zur Rechenschaft gezogen werden kann. Was mich so aufregt ist vielmehr die Tatsache, dass der kleine Mann geschröpft wird/ abgezockt wird, weil ... seitens Gewerbeamt oder wem auch immer scheint es keinerlei Auflagen für den Automobilisten zu geben mit seinem Umbau auch entsprechend Erweiterungen am Parkplatz... eben auch so eine Situation, lieber die 10, 15, 25 Euro zahlen, eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat als auf Don Quichote zu machen ... ´nen Hals hat man trotzdem

      Gruß vom ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • ALF229 schrieb:

      Was mich so aufregt ist vielmehr die Tatsache, dass der kleine Mann geschröpft wird/ abgezockt wird, weil ... seitens Gewerbeamt oder wem auch immer scheint es keinerlei Auflagen für den Automobilisten zu geben mit seinem Umbau auch entsprechend Erweiterungen am Parkplatz.
      Ich kann deine Verärgerung zwar sehr gut verstehen, aber genauso wie die öffentliche Hand nicht verpflichtet ist, Ersatzparkraum zu schaffen, wenn Parkplätze durch Baumaßnahmen wegfallen, so kann auch ein privates Unternehmen nicht dazu verpflichtet werden, anderweitig Parkraum zu schaffen. Die zuständigen Behörden können daher gar keine entsprechenden Auflagen für das Unternehmen anordnen.

      Und von Abzockerei würde ich hier auch nicht sprechen. Es ist nun einmal Aufgabe der kommunalen Ordnungsverwaltungen, den ruhenden Verkehr zu überwachen. Die dort tätigen Damen und Herren tun also nur ihre Pflicht, wenn sie für Falschparker Verwarnungen verhängen. Dabei dürfen Sie zwischen den wirklich rücksichtslosen Falschparkern und denjenigen, die einen vergleichsweise harmlosen Parkverstoß ohne Behinderung begehen, nur insoweit unterscheiden, als das Verwarnungsgeld bei einem schweren Verstoß höher ausfällt. Sie dürfen aber nicht den harmlosen Falschparker "laufen lassen" und nur das rücksichtslose Parken ahnden. Im übrigen sind die Verwarnungsgelder für das Falschparken in fast allen anderen EU Ländern z.T. deutlich höher als bei uns. In kaum einem anderen Land wird über die Kontrollen aber so viel gemeckert wie bei uns. Daher ist nicht Abzocke das treffende Wort sondern fehlendes Unrechtsbewusst, z.T. in Verbindung mit Unbelehrbarkeit.

      Andreas
    • qcc schrieb:

      ... und der Häuslebauer muss Stellplätze für seine Wohnungen nachweisen oder löhnen?!
      Das ist korrekt, wobei der Stellplatznachweis nicht nur für private Häuslebauer sondern auch für Gewerbetreibende und Unternehmen gilt. Doch das ist hier nicht die Ausgangslage. Alf229 sprach ja von einem vorübergehenden Wegfall von Stellplätzen aufgrund von Umbaumaßnahmen. Hierfür gibt es keine Pflicht zum Nachweis von Ersatzstellplätzen. Und sollte die Baumaßnahme zur Folge haben, dass dauerhaft Stellplätze wegfallen, muss die Behörde prüfen, ob die Stellplatzpflicht noch erfüllt wird. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn die Anzahl der verbleibenden Plätze unter die Pflichtgrenze fällt. Hat z.B. ein Gewerbebetrieb freiwillig mehr Stellplätze errichtet als erforderlich, kann die Behörde den Wegfall nicht beanstanden, wenn immer noch mindestens so viele Plätze vorhanden sind, wie behördlicherseits in der Baugenehmigung oder einer gesonderten Stellplatzregelung festgelegt wurden.

      Andreas
    • Das ist ja schon peinlich... :AK:
      wegen der 20€ ein Aufhebens zu veranstalten.
      Wenn ichTatsache da gefahren bin und eben gemessen wurde...
      (man weiß selber meist das es so war)
      ...würde ich zahlen und fertig :pfeif:
    • Antwort für -Ralf,
      hallo Ralf.
      Warum denn gleich so garstig. Findest Du Deinen Kommentar wirklich angebracht und höflich?
      Noch dazu drei Männchen, die ihre Hosen herunter lassen.
      Glaubst Du, irgend jemandem mit Deinem beleidigenden und unnötigen Kommentar geholfen zu haben?
      Du kennst die Gegebenheiten und Umstände überhaupt nicht.
      Oft stimmen die gemessenen Geschwindigkeiten nicht.
      Weil die Messung falsch ausgeführt wurde.
      Es wurde auch in zwei Richtungen gemessen.
      Man braucht sich auch nicht alles von den Behörden aufoktroyieren lassen, was eventuell nicht gerechtfertigt ist.
      Ich habe mit der Behörde wegen dieser Angelegenheit gesprochen. Auch die Behörde war der Meinung, dass die Messung grenzwertig war. Deshalb habe ich hier auch kommentiert. Ich habe einen sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Den ich auch für mich selbst in Anspruch nehme. Und ich bin eine Kämpfernatur.
      Es gibt noch vieles weitere, was hier angeführt werden könnte. In meinem Kommentar habe ich auch geschrieben, dass die 20 Euro nicht die Welt bedeuten, und um keine große Sache daraus zu konstruieren, ich lieber die 20 Euro bezahle. Was auch schon lange passiert ist. Du wiederholst mich in Deinem Kommentar nur.
      Bist Du der Meinung, dass hier im Forum nur Fragen gestellt werden dürfen, die Du legitim findest?
      Dann sollen eben in Zukunft alle Forumsmitglider erst eine PN an Dich schreiben. Damit sie nicht wieder mit solchen Kommentare von Dir belästigt werden.
      Ab welcher Summe dürfen Deiner Meinung nach hier Fragen gestellt werden?
      Alle folgenden Kommentare waren sehr informativ und auch angebracht. Sie nutzen jedem hier im Forum.
      Wem nützt Dein überflüssiger Kommentar?
      Damit wird der Thread nur unnötig belastet.
      Aber wenn es Dich glücklich macht, hier auch etwas zu schreiben, egal was es ist und ob es das Forum bereichert, nur damit Du auch etwas geschrieben hast, dann mach weiter so. Beliebt wirst Du Dich damit nicht machen. Aber das nehmen manche Leute ja gerne hin. Hauptsache die Uhr der Beiträge dreht sich weiter und man hat was geschrieben.
      Ich verbleibe mit besten freundlichen Grüßen.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Nate
    • Hallo,
      natürlich bin ich (wie viele Andere auch) schon gegen Bescheide erfolgreich vorgegangen.
      Aber ich kenne keinen, der im Ernst behauptet, dass die Sache nicht seine Berechtigung gehabt hätte.
      Da würdest Du der erste Fall sein, von dem ich Kenntnis erhalte .
      Da sind die Gegebenheiten und Umstände fast egal. Ich kaufe Dir das jedenfalls nicht ab, dass die Messung derart falsch war,
      selbst wenn sie anfechtbar ist.
    • -Ralf schrieb:

      Das ist ja schon peinlich...
      wegen der 20€ ein Aufhebens zu veranstalten.

      -Ralf schrieb:

      Aber ich kenne keinen, der im Ernst behauptet, dass die Sache nicht seine Berechtigung gehabt hätte.

      -Ralf schrieb:

      Ich kaufe Dir das jedenfalls nicht ab, dass die Messung derart falsch war,
      selbst wenn sie anfechtbar ist.
      Ich weiß nicht, was du mit deinen Beiträgen bezwecken wolltest, aber wenn etwas peinlich ist, dann sind es deine Ausführungen. Der Fragensteller (Nate) hat weder wegen 20 Euro Aufhebens veranstaltet, noch hat der die Messung in Frage gestellt, noch hat er zum Ausdruck gebracht, dass er die 20 Euro nicht bezahlen will. Er hatte sich lediglich mit zwei rein verkehrsrechtlichen Fragen ans Forum gewandt. Er wollte zum einen wissen, wie lange nach der Tat Behörden Verkehrsverstöße ahnden können und er wollte wissen, welche Auswirkungen es hat, wenn auf dem Beweisfoto der Fahrer nicht hinreichend identifizierbar ist, weil der Scheibenwischer das Gesicht verdeckt. Zwei klare, durchaus berechtigte Fragen, die ich ihm beantwortet habe, worauf die Angelegenheit für ihn erledigt war (Frage gestellt, Frage beantwortet, Schluss). Deine Beiträge, mit denen du den Fragensteller persönlich angreifst, gehen daher an der Sache vorbei. Vielleicht einfach mal vorher den Beitrag richtig lesen, bevor man solche persönlichen Angriffe startet, mit denen man nichts zur Sache beiträgt.

      Andreas
    • Antwort für -Ralf,
      hallo,Ralf.
      Nach der langen Zeit, die ich hier und im Yeti-Forum aktiv bin, dürftest auch Du festgestellt haben, wie ich ticke.
      Die Straße, die ich befahren habe, ist eine scharfe Rechtskurve, die auf die B311 führt, die dort auch eine abfallende Rechtskurve ist. Es gibt keinen Beschleunigungsstreifen. Durch hohen Wuchs von verschiedenen Pflanzen hat man kaum Sicht auf die B311. Hinter mir sammelten sich schon mehrere Fahrzeuge. Es war sehr trübe und hat in Strömen geregnet. Der Scheibenwischer war auf die höchste Stufe gestellt. Nicht jeder, der auf der B311 von unten kam, hatte Licht an. Man steht nervös an der Kreuzung und wartet sehr lange, bis sich auf der viel befahrenen B311 eine kleine Lücke bildet. Immer mit dem Blick nach links gerichtet, ob man nicht doch ein schnell herannahendes Fahrzeug übersehen hat, fährt man sehr zügig in die B311 ein. Da viele mit hoher Geschwindigkeit daherkommen, versucht man schnell an Geschwindigkeit zuzulegen, um ein eventuell auf der B311 herannahendes Fahrzeug nicht zum starken Bremsen zu nötigen. Das alles auf regennasser Fahrbahn.
      Da der Blick immer nach links gerichtet ist, um eventuell noch bremsen zu können oder noch mehr Gas geben zu können, habe ich das direkt in der Kurve stehende Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung im halbdunklen und bei Starkregen einfach übersehen. Ich halte mich grundsätzlich an die Verkehrsregeln und fahre bei Regen eh nur 80 Km/h. Kurz nach der Einmündung ist eine Brücke, an der von oben herunter geblitzt wurde. Da hatte ich angeblich noch 92 Km/h Geschwindigkeit. Das Schreiben vom Amt kam fast drei Monate später. Ich wusste nicht ob es überhaupt noch gilt.
      All das habe ich dem Amt vorgetragen. Die hatten dort Einsehen, mit der Situation. Die Messung wurde aber von der Polizei vorgenommen. Wie oft haben schon unabhängige Prüfungen ergeben, dass Messungen falsch waren. Ich kann mich auch nicht erinnern, schneller als die erlaubten 80 Km/h gefahren zu sein. Ich könnte es hier noch ausführlicher bis in kleinste Detail beschreiben. Aber zu was? Der Einzige, der sich hier so aufgeführt hat, bist Du. Schade eigentlich, dass sich Forumsfreunde hier so aufführen.
      Ich weiß um einen im Yeti-Forum, der einen sehr günstigen und gut ausgestatteten Yeti mit Tageszulassung gekauft hat. Leider in der Farbe rot. Er fragte im Forum nach Hilfe, wo man diesen gut und günstig in grün foliieren lassen könnte.
      Da kamen dann auch einige völlig unnötige Kommentare, er hätte doch gleich in grün kaufen können.
      Es gibt eben immer Zeitgenossen die keine Hilfe geben, sondern nur nörgeln, um sich wichtig zu machen.
      Da gilt keine noch so gute Argumentation. Die haben immer Recht, entschuldigen sich nie und wissen immer alles am Besten. Leider ist unsere Gesellschaft so strukturiert.
      Aber die Hoffnung auf Einsehen und Besserung stirbt zuletzt.
      Ich verbleibe mit besten freundlichen Grüßen.
      Nate.
    • Antwort für floflo,
      hallo Andreas.
      Du hast es einmal mehr wieder genau auf den Punkt gebracht.
      Vielen Dank für Deinen Beistand und die Unterstützung.
      Später kommt mehr.
      Im Moment habe ich wenig Zeit.
      Danke für alles bis bald.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Nate schrieb:

      ....
      Die Straße, die ich befahren habe, ist eine scharfe Rechtskurve, die auf die B311 führt, die dort auch eine abfallende Rechtskurve ist. Es gibt keinen Beschleunigungsstreifen. Durch hohen Wuchs von verschiedenen Pflanzen hat man kaum Sicht auf die B311. Hinter mir sammelten sich schon mehrere Fahrzeuge. Es war sehr trübe und hat in Strömen geregnet. ... Man steht nervös an der Kreuzung und wartet sehr lange, bis sich auf der viel befahrenen B311 eine kleine Lücke bildet. Immer mit dem Blick nach links gerichtet, ob man nicht doch ein schnell herannahendes Fahrzeug übersehen hat, fährt man sehr zügig in die B311 ein. ...
      Da der Blick immer nach links gerichtet ist, um eventuell noch bremsen zu können oder noch mehr Gas geben zu können, habe ich das direkt in der Kurve stehende Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung im halbdunklen und bei Starkregen einfach übersehen. .... Die Messung wurde aber von der Polizei vorgenommen. ....
      Nate.
      Hallo Nate,

      so wie du das schilderst scheint mir das eine schöne "Abzockfalle" für Ortsfremde zu sein.

      Andererseits, OK, die B311 macht einen Bogen und es mündet eine Straße ein die einen schlechten Blickwinkel hat. Insofern ist die Geschwindigkeitsbegrenzung ja durchaus gerechtfertigt, also für die B311 Nutzer die bergab ... Derjenige aber der auf die B311 auffährt ist derjenige der in die Falle tappt.

      Was mich auch wundert, ich war immer der Meinung, dass ab einem bestimmten "Wetter" die Blitzerei der Behörden anfechtbar ist, in diesem Falle der von dir geschilderte Starkregen. Weiß nicht ob Starkregen ursächlich sein kann für Ergebnisverfälschungen. Aber wie du ja auch schon angeführt hast, will man für 20 € einen Streit anzetteln? Also mit den Behörden?

      Mit dem Foristen Ralf scheints ja geklappt zu haben :D

      Zahlt man halt, ist ja nicht sooooo schlimm. Wiegesagt, ich bin schon der Meinung, dass die Behörden dies schon auch so sehen. Schicken wir halt die 20 € Bescheide raus, da wird keiner zum Streithansel, die Einnahmen sind relativ sicher, die größeren Fische lassen wir lieber, die kommen sonst mit findigen Anwälten und ... in diesem Fall könnte man vielleicht die Position des Verkehrsschildes für die Auffahrenden ... wobei dies muss vielleicht genau dort positioniert sein, weil sonst der Abstand zur Brücke mit dem Meßgerät zu knapp ist ...

      @Ralf: im Grunde genommen hast du ja Recht, Fehler eingestehen, froh sein glimpflich davon gekommen zu sein, beim nächsten Mal besser aufpassen, zahlen und aus die Maus. Hast halt diese komische "Arsch lecken" Emojis ran gebammelt. Damit wird´s bisschen unglücklich. Weiß nicht, ob du zu den Mitbürgern zählst die immer alles schlucken, zahlen und gut ist.

      Ansonsten Leute, das ist ein freies Forum, freie Meinungsäußerung erwünscht. Wenn ihr auf Ralf so einschlagt, seid ihr euch sicher, dass er es wirklich so knallhart und vorwurfsvoll ... Nachteil an so einem Forum ist doch, dass es nur geschriebene Buchstaben sind, man sieht keinerlei Mimik, Gestik, Tonfall .. wenn man will, kann man alles in alle Richtung interpretieren.

      Also cool bleiben!
      ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • Antwort für ALF229,
      hallo Alf.
      Es ist immer eine heikle Angelegenheit, etwas zu beurteilen, was einen selbst nicht betrifft.
      Ich halte mich da gerne zurück.
      Hier im Land herrscht noch freie Meinungsäußerung.
      Das ist ein sehr hohes Gut.
      Und es ist gut, dass es noch so ist.
      Zensur gibt es ja leider schon. Und sie soll leider noch ausgeweitet werden.
      Die freie Meinungsäußerung darf aber niemals persönlich oder gar beleidigend werden.
      Kleine Männchen, die l.m.a.A. bedeuten, ist da schon entscheidend zu viel. Jeder sollte sich fragen, wie er selbst auf eine solche Provokation reagieren würde.
      Ich selbst habe in keinem meiner Kommentare meine gute Kinderstube vergessen.
      Konstruktive Kritik ist von Vorteil. Und immer angebracht. Aber zu was brauchen wir beleidigend und persönlich werdende Kommentare hier im Forum? Wem bringen diese Kommentare etwas?
      Cool bleiben lässt sich auch leicht fordern, wenn es einen selbst nicht betrifft.
      Lese doch bitte meine Kommentare genau durch. Dann wirst Du feststellen, dass sie legitim sind.
      Trotz der harten Worte habe ich Coolness bewiesen und bin nicht ausfällig geworden.
      Auch der Kommentar von floflo ist sehr hier sehr hilfreich.
      Ich habe sofort auf Fragen vom Kommentarschreiber geantwortet.
      Vergessen kann man nicht so schnell. Aber verzeihen.
      Und es liegt mir viel daran, das Niveau im Forum hoch zu halten. Das Forum lebt von hilfreichen Kommentaren.
      Nicht von sinnfreier Bruddelei.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • ALF229 schrieb:

      Wenn ihr auf Ralf so einschlagt, seid ihr euch sicher, dass er es wirklich so knallhart und vorwurfsvoll ...
      Ob Ralf es so gemeint hat oder nicht, weiß ich natürlich nicht. Er hat nach der m.E. berechtigten und sachlich gehaltenen Kritik von Nate aber auch keine Anstalten gemacht, seine Aussage richtig zu stellen, wenn er sich nicht so gemeint haben sollte. Er hat im Gegenteil seine Aussage noch verteidigt. Zumindest hinsichtlich der von ihm verwendeten, eindeutig beleidigenden Emojis hätte es einer Entschuldigung bedurft, die Nate auch bestimmt angenommen hätte. Leider hat dieses Forum keinen Moderator mehr. Dessen Aufgabe wäre es gewesen, diese Emojis sofort zu entfernen.

      Damit kein Missverständnis entsteht: Ich bin auch für freie Meinungsäußerung. Das ist ein sehr hohes Rechtsgut, das unseren Rechtsstaat im Vergleich zu vielen anderen Staaten auszeichnet. Aber auch die freie Meinungsäußerung findet dort ihre Grenzen, wo andere in nicht zulässiger Weise verunglimpft werden. Die Beleidigung anderer Personen stellt einen Straftatbestand dar und hat hier im Forum nichts zu suchen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Die Beleidigung anderer Personen stellt einen Straftatbestand dar und hat hier im Forum nichts zu suchen.
      Ich glaube Ihr seht zu viele Filme, am Ende habe ich noch jemanden umgebracht.
      Wieso werden derart strafrechtlich relevante Smileys hier angeboten? ;(
      Also bleiben wir mal auf dem Teppich und die ganz starken Sensiebelchens sollten das einfach überlesen/ignorieren.
      War nicht böse gemeint.
    • Antwort für -Ralf,
      hallo Ralf.
      Die besagten Männchen sind für Späße vorhanden.
      Nicht für Beleidigungen.
      Wir wollen es jetzt dabei belassen und die ganze Sache schnell vergessen.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
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