dennis30 schrieb:
das mit der Reduzierung auf 12 Monate war mal. das hat der EuGH 2016 für unwirksam erklärt.Also gilt erstmal : gebrauchte Sache von Unternehmer an Verbraucher- 2 Jahre.
Nicht ganz: Gewährleistungsreduzierung auf 12 Monate gilt weiterhin, nur kann der Käufer innerhalb der 2-Jahresfrist die Fehler geltend machen, die innerhalb des ersten Jahres eingetreten sind. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied!
Gruß, Gerald
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