VW Werkstattzwang bei bestehender Garantieverlängerung?

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    • Wetterauer schrieb:

      Ich bin auch n Assi... kaufe direkt bei VW, hol mir Infos und Probefahrten von Händlern, und geh in ne Skoda/Bosch-Werkstatt für die Wartung ;)
      Hallo,
      die Konzerntreue ist bemerkenswert! :D

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Diver72 schrieb:



      Richtig so?
      Ja... allerdings von Beginn an gültig, also auch für die ersten 2 jahre.


      dreyer-bande schrieb:


      die Konzerntreue ist bemerkenswert! :D
      Ja nu... bissl Patriotismus muß schon sein ;)

      Außerdem isses Bequemlichkeit... "ich bin schon immer da hin gefahren"... jetzt plötzlich umgewöhnen? Nö ;)
    • dreyer-bande schrieb:

      Dein letzter Satz hat wohl auch für die ersten 2 Jahre Gültigkeit.
      Nein, bei der Herstellergarantie auf Neuwagen handelt es sich um eine freiwillige, kostenfrei Leistung, die der Fahrzeughersteller auch an die Bedingung knüpfen kann (nicht muss!), dass die Wartung in betriebseigenen Werkstätten vorgenommen wird. M.W. verpflichtet VW seine Kunden nicht mehr zur Vornahme der Wartung bei einem zugelassenen VW-Händler, doch bin ich mir da jetzt nicht sicher. Was in jedem Fall aber erfüllt sein muss, dass die freie Werkstatt nach VW-Vorgaben arbeitet, was der Käufer ggf. zu beweisen hat.

      Bei der sog. Anschlussgarantie handelt es es sich dagegen um eine kostenpflichtige Leistung, für die grundsätzlich jegliche Werkstattbindung bei der Wartung unzulässig ist. Aber auch hier gilt, dass die freie Werkstatt nach VW-Vorgaben arbeiten muss.

      Kein Werkstattbindung gibt es auch bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung), d.h. Ansprüche hieraus gegen den Verkäufer bleiben auch dann erhalten, wenn man eine regelmäßige Wartung nach Herstellervorgaben von einer freien Werkstatt durchführen lässt. Dies gilt auch, wenn der Fahrzeughersteller, wie dies z.B. bei BMW der Fall ist, gar keine Garantie für Neuwagen anbietet sondern nur eine erweiterte Sachmängelhaftung.

      Ungeachtet dieser rechtlichen Würdigung, ist es allerdings nicht empfehlenswert, während der Garantiezeit und auch noch etwas darüber hinaus, die Wartung in einer freien Werkstatt vornehmen zu lassen, denn letztlich muss der Käufer im Streitfall nachweisen, dass die freie Werkstatt auch nach Herstellervorgaben arbeitet. Außerdem dürfte die Kulanzbereitschaft bei Schäden nach Ablauf der Garantie geringer sein, wenn die Wartung nicht bei einem VW-Händler vorgenommen wurde.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      dreyer-bande schrieb:

      M.W. verpflichtet VW seine Kunden nicht mehr zur Vornahme der Wartung bei einem zugelassenen VW-Händler, doch bin ich mir da jetzt nicht sicher.
      Ne, tun sie offensichtlich nicht. Mit meinem Touran vorher hatte ich 2 Mängel in der Gewährleistungszeit (einmal Schiebedach-Motor kaputt und einmal Xenon-Zündgerät-Dingsbums-irgendwas kaputt), und da hat das niemanden interessiert wo da vorher Ölwechsel und Inspektion und so gemacht wurde...
      Überhaupt hatte ich in der Richtung noch nie ne Diskussion, nicht mal ne Frage warum...
    • Hallo Andreas,
      Danke für die Korrektur und Klarstellung.
      Gleichwohl:
      Da ich es in meinem Leben wohl nicht mehr begreifen werde, zwischen Sachmängelhaftung und Garantie zu differenzieren; bzw. deren Anwendung zu spezifizieren,
      erscheint es mir -für mich- sinnvoll, die Wartungs- und Reparaturarbeit an eine autorisierten Vertragswerkstatt zu vergeben.
      Auch, um im Hinblick einer nicht mehr vorhanden Garantie- oder Sachmängelhaftung, zumindest über Kulanzregelungen, mit den Vertragspartnern zu verhandeln.
      Der eventuelle monetäre Vorteil einer freien Werkstattwahl, ist es m.E. nicht wert, hier Diskussion aufkommen zu lassen.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • dreyer-bande schrieb:

      Da ich es in meinem Leben wohl nicht mehr begreifen werde, zwischen Sachmängelhaftung und Garantie zu differenzieren; bzw. deren Anwendung zu spezifizieren, ...
      Ich versuche es mal in wenigen Sätzen zu erklären. Ansprüche aus Sachmängelhaftung sind im Gesetz (BGB) geregelt, Ansprüche aus der Garantie in einer Garantieerklärung oder einer Garantievereinbarung. Die Sachmängelhaftung setzt voraus, dass bereits bei Übergabe der Sache ein Mangel vorlag, wobei in den ersten sechs Monaten der Verkäufer dafür beweispflichtig ist, dass bei Übergabe (noch) kein Mangel vorlag und nach sechs Monaten dann der Käufer die Beweislast trägt. Die Garantie umfasst dagegen auch Mängel, die erst nachträglich (während der Garantiezeit) auftreten. Beispiel:

      Während der Garantiezeit kommt es zu einem Motorschaden aufgrund eines gerissenen Zahnriemens. Ist der Zahnriemen deshalb gerissen, weil er einen Fertigungsmangel hatte, lag der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vor. Sachmängelhaftung und Garantie greifen gleichzeitig, d.h. der Käufer hat sowohl einen Anspruch aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung als auch aus der Garantie. War der Zahnriemen jedoch in Ordnung oder lässt sich nach Ablauf der ersten sechs Monate ein Fertigungsmangel nicht nachweisen, greift nur noch der Anspruch aus der Garantie.

      Andreas
    • Das ist jetzt aber formaljuristisch allgemeingültig und hat nix autospezifisches. Das ist im Prinzip auch auf ne Kaffemaschine übertragbar.

      Und auch nur in Deutschland und m.W. weiten teilen der EU so mit den 2 Jahren. Wir können ja mal den genossen Silvio fragenwie das in Sachen gewährleistung in Rußland so aussieht ;)
    • Hallo Andreas,
      ich habe verstanden!!! :thumbsup:

      Diese Erläuterungen bestätigen mich, in meiner Ansicht, bei der Vertragswerkstatt zu verbleiben.

      Gruß

      Hannes,

      der jetzt nicht zwangsläufig die Ausstattung einer Kaffeemaschine mit der Technik eines Tiguan vergleichen würde. ;)

      V 8
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      340 PS
      800 Nm
    • Prima und besten Dank nochmal. Frage damit geklärt.

      Der guten Ordnung halber sei noch erwähnt, das es mir nicht um das Sparen von Geld geht.

      Viel mehr möchte ich Abstand zum bisherigen Autohaus/Werkstatt gewinnen, da ich (unabhängig vom Verschulden Dieselskandal) von der Art und Weise wie man miteinander umgeht und kommuniziert, sehr enttäuscht bin.

      Zudem habe ich eine passende Werkstatt direkt in der Nähe meiner Arbeitsstelle und spare mir so Zeit für eine weite Anfahrt am Morgen wie danach zur Abholung am Abend wie auch einen Tag die Kosten für den Leihwagen während der Inspektion.
      Parkpilot, Parklenkassistent, Geschwindigkeitsregelanlage, Anhängerkupplung anklappbar, Handy-Premium-Modul, Radio/Navi [lexicon]RNS[/lexicon] 315, Mallory 8 J x 18, Volkswagen R, Xenon-Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED-Tagfahrlicht.
    • dreyer-bande schrieb:



      der jetzt nicht zwangsläufig die Ausstattung einer Kaffeemaschine mit der Technik eines Tiguan vergleichen würde. ;)
      Stimmt, an so ner Kaffemaschine aus der Metro für 10 EUR sind wesentlich weniger Bauteile die kaputtgehen können :D


      Diver72 schrieb:


      Zudem habe ich eine passende Werkstatt direkt in der Nähe meiner Arbeitsstelle und spare mir so Zeit für eine weite Anfahrt am Morgen wie danach zur Abholung am Abend wie auch einen Tag die Kosten für den Leihwagen während der Inspektion.
      Na dann hast Du ja die ideale Werkstatt gefunden :thumbup:
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