VW Werkstattzwang bei bestehender Garantieverlängerung?

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    • VW Werkstattzwang bei bestehender Garantieverlängerung?

      Ich habe an die zweijährige Neuwagengarantie beim Kauf direkt eine zweijährige Anschlussgarantie mit dran gehangen (für teuer Geld erworben). Bin ich nun verpflichtet, nach Ablauf der ersten beiden Jahre (Neuwagengarantie) für alle nun fälligen (innerhalb der zwei Jahren Anschlussgarantie) und per Bordcomputer angezeigten Service- bzw. Wartungsmaßnahmen weiterhin zu einer (original) VW Werkstatt zu müssen oder reicht es aus, die Service- bzw. Wartungsmaßnahmen (klassische jährliche Inspektion) bei einer ordentlichen freien Werkstatt machen zu lassen?

      Ich gehe davon aus, dass das Serviceheft nach getaner Arbeit ordnungsgemäß gestempelt wird und anhand der Rechnung ersichtlich ist, was gemacht wurde (i.d.R. nach Plan VW). Hintergrund der Frage ist, das ich absolut keine Lust mehr auf das VW Autohaus habe, wo ich den Tiger damals erworben habe und bis dato auch immer habe warten lassen.

      Diese Ignoranz, Hochnäsigkeit und Null-Unterstützungshaltung beim Dieselskandal gepaart mit dem dauernden Rumgenöle, das Softwareupdate bzw. ja mittlerweile nun alle beide, aufzuspielen, bin ich sowas von leid... Ich könnte im Strahl... na lassen wird das. Am Auto selbst ist bis jetzt nix dran (auch kein Update - daher ja alles gut) und es möchte einfach nur jährlich gecheckt werden wie ich die Inspektionsanzeige gerade verstehe. Also - wie sieht es wohl aus? Danke für ein paar Hinweise.
      Parkpilot, Parklenkassistent, Geschwindigkeitsregelanlage, Anhängerkupplung anklappbar, Handy-Premium-Modul, Radio/Navi [lexicon]RNS[/lexicon] 315, Mallory 8 J x 18, Volkswagen R, Xenon-Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED-Tagfahrlicht.
    • Hi.

      Nö. Ich hab die auch, jetzt im 5. Jahr... habe ich fast gratis hinterhergeschmissen bekommen. Da steht nix von Vertragswerkstatt-Zwang oder so.
      Ich geh immer zu nem Ex-VW-Dealer der jetzt Skoda-Werkstatt ist, weil VW dem mal den Vertrag gekündigt hat weils hier rundrum angeblich zu viele VW-Werkstätten gab (Silvio, wir können Die ja eine abgeben ;) ).
      Wenns jetzt wirklich mal zu nem Gewährleistungsfall kommen sollte, dann muß da halt ne VW-Werkstatt ran. Meiner hätte für den Fall im Nachbarort einen mit dem er kooperiert.

      Also Schlüssen abgeben "da, mach..." und der macht schon...

      Ich hatte aber nach Ablauf der 2 Jahre noch keinen Gewährleistungsfall. Zum Glück hats mich fast nix gekostet :saint:

      Aber ich weiß, wenn man das "normal dazunimmt" kost das teuer Geld....

      Grüße
    • Meine Meinung ist, wenn der Stempel nicht von VW ist, gibt's auch nichts mehr....."ordentliche freie Werkstatt" da könnte ja jeder kommen ;)
      Ich machs so: innerhalb meiner 3 Jahre Garantie, die ich angeblich haben soll, gehts schön zu VW. Danach gehts zum lokalen Bosch-Service und fertig.

      Selbst in der Garantiezeit war ich mit unserem Opel Mokka einmal in ner freien Werkstatt. Die Bremsscheiben hatten bei 11tkm nen derben Schlag und Opel wollte das nicht übernehmen....man wollte mich das zahlen lassen. Ich hab gesagt, ich fahre jetzt erstmal so weiter und bin dann auch genau 1km so weiter gefahren, zur freien Werkstatt :P . Aber sowas taucht ja in keinem Serviceheft auf...

      Gruß
      Silvio
      Live aus Russland
      - Touareg 2.0TSI 4 Motion 11/2019, weiss perleffekt, 8AT, LED, Discover Pro, Leder, ergo Comfort usw.
      - Kia Sorento 2.2CRDI 04/2017, weiss perleffekt, Automatik, Xenon, Leder, Navi, Panoramadach, Hifi System usw.
      vorher:
      Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 03/2016, Opel Mokka Cosmo 1.8 16V 4x4, Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 12/2008
    • Hallo,
      da Du sicherlich die Neuwagenanschlussgarantie abgeschlossen hast, darfst Du nur eine autorisierte Werkstatt aufsuchen.
      D.h. eine VW-Vertragswerkstatt oder eine Werkstatt, die Wartung und Inspektion nach Werksvorgaben durchführt.
      Ich meine A.T.U. hat mittlerweile dieses Siegel und auch die BOSCH-Werkstätten.
      o.O.
      Ich würde trotzdem eine Vertragswerkstatt aufsuchen.
      Du kannst vorher ja Kostenvoranschläge einholen.
      Im übrigen hat die Werkstatt bei Dieselgate ursächlich keine Finger drin gehabt.
      Auch die Mitarbeiter haben sicher nicht betrogen.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Hi All,

      ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen.

      Ich habe meinen als jungen Gebrauchten, 6 Monate Zulassung auf VW-Wolfsburg, über eine freie Werkstatt meines Vertrauens gekauft. Alle Wartungs- und Servicearbeiten wurden dort durchgeführt. Einige Monate nach Ablauf der Garantie kam das was man nicht haben möchte, Kupplungsfeder gebrochen, was ja bekanntlich eine Schwachstelle beim Tiguan ist.

      Mein Werkstattmeister, schei.., da muss was mit Kulanz gehen. Er greift zum Telefon und ruft eine VW-Vertragswerkstatt an mit der er für solche Fälle in Verbindung steht. Termin vereinbart, Fahrzeug von ihm dort hingebracht. Fahrzeug wurde dort Repariert und gleichzeitig der Kulanzantrag gestellt. Ergebnis: 70% von Arbeit und Material wurden von Volkswagen übernommen.

      :thumbup:
      Hab keinen Tiguan mehr
    • Wetterauer schrieb:

      Ei ja, siehste... ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das Vorschreiben bestimmter teurer Werkstätten für das Bestehen einer gesetzlich verankerten Gewährleistung juristisch haltbar wäre....
      Eine Garantieverlängerung ist aber keine gesetzlich verankerte Gewährleistung.....mal klar deutsch gesprochen: "Für billiges Geld das Auto instand gehalten und dann vom Hersteller Ersatz verlangen, wenn etwas kaputt geht" kann IMHO nicht funktionieren. Bei uns z.B. wirst Du innerhalb der Garantiezeit direkt weggeschickt, wenn nicht alle Stempel vom einer autorisierten Werkstatt sind. Find ich auch richtig so, ehrlich gesagt.
      Mein Tip: Einfach mal die Gatrantiebestimmungen lesen, da müsste es ja drin aufgeführt sein :)
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    • Nein ist es nicht. Es ist auch keine Gewährleistung sondern eine freiwillige Garantie. Aber es verlängert im Prinzip gedanklich eine solche.
      Vorhin mal zufällig mit nem Juristen gesprochen, auch das mal angesprochen. Der meint, im Prinzip kann da stehen was will, obs Bestand hat is die andere Frage. Man muß halt das Auto instandhalten in dem man die vorgegebenen ordentlich Arbeiten ausführt oder ausführen läßt. Im Zweifelsfalls wird es also lediglich darum gehen, ob das ganze fachgerecht war oder nicht. Obs finanziell sinnvoll ist, das hinterher über ein Gutachten nachzuweisen, das ist mal ne ganz andere Baustelle. Aber ein Zwang bestimmte eigene Werkstätten zu beauftragen läßt sich daraus seiner Ansicht nach nicht ableiten.

      Was ich auch für korrekt und nachvollziehbar halte.

      Warum auch nicht? Solange Du fachgerecht einen Ölwechsel machst oder machen läßt, kanns ja völlig egal sein, ob den Hinz oder Kunz macht.


      Mal praktisch gesprochen: Wenn Dus selbst macht oder der Nachbar Samstag Vormittags in seiner garage, dann wirst Du im Zweifel eventuell einfach nur n Nachweisproblem haben. Macht das eine "ordentliche" Werkstatt (Pit Stop, ATU, A1, Boschdienst, Vergölst und wie die alle heißen), wirst Du wohl auf der sicheren Seite sein. So wie ich mit meinem Boschdienst / Skoda-Werkstatt.

      Ich find grad zu der Garantieverlängerung keine Bedingungen, sondern nur von damals per mail so n Werbeblättchen gefunden. Da steht nur fachgerechter Service und Wartung nach Intervall. Da steht nix von Werkstattzwang.

      Die gesetzliche Gewährleistung in den ersten 2 Jahren erlischt ja auch nicht einfach so, nur weil Du den Ölwechsel bei Vergölst machen läßt...

      Aber ich kann ja jetzt demnächst mal gucken ob ich da zu der Garantieverlängerung was kriege... bin grad dabei so n Töff-Töff hier zu bestellen.
    • Wichtiger als der Stempel im Service Heft, ist bei Freier Werkstatt Wahl, das auf der Rechnung steht "Arbeiten nach vorgaben des Hersteller durchgeführt", aber was bringt das mit jedem Euro zu geizen, was VW dann ganz schnell verneint ist die Kulanz.

      Bei unserem Baulaster, VW Touran aus 07 (bis heute mit Anschlussgarantie, kost fast nix bei den hobel) mit inzwischen 110tkm, ist 2015 bei ca. 79tkm Turbolader schaden mit folge schaden Kat, kosten 4300€, 90% Kostenübernahme VW, 2016 AGR defekt 100%, 2017 Hinterachse Federbruch 100% VW.

      Gut ich muss aber auch dazu sagen das da auch der Service Berater/Leiter eine große rolle spielt, wenn der nicht will passiert da nichts, zum Glück sind die dort alle 1a, und ich kaufe meine Autos nicht dort, die kaufe ich bei einem anderen VW Händler, ich bin ein Assi ;)

      Bei meinem neuen Tiguan wollte ich unbedingt die LongLife Plörre raus haben und auf Festintervall umstellen, und bin bei 9000km zum Ölwechsel, Öl selbst angeliefert, habe darauf gewartet, dauert ja nicht lang, zwischen drin kam der Service Berater dazu, ich habe dir was gutes getan, ich habe einfach mal in Wolfsburg angefragt wegen dem Ölwechsel, kosten übernimmt VW......
    • Wetterauer schrieb:

      Ich bin auch n Assi... kaufe direkt bei VW, hol mir Infos und Probefahrten von Händlern, und geh in ne Skoda/Bosch-Werkstatt für die Wartung
      Vielleicht macht es ein Skodafahrer genau anders herum....da ist die kosmische Balance wieder hergestellt :D :D :D
      Live aus Russland
      - Touareg 2.0TSI 4 Motion 11/2019, weiss perleffekt, 8AT, LED, Discover Pro, Leder, ergo Comfort usw.
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      vorher:
      Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 03/2016, Opel Mokka Cosmo 1.8 16V 4x4, Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 12/2008
    • wir machen es andersrum, wir gehen immernoch mit allem zum VW Händler. Auch jetzt mit den 2 Seat.
      Aber viele größere Autohäuser haben ja eh alle 4 oder 5 Marken in einem Haus (oder im Haus nebenan).
      Sport & Style, 2,0TDI 4M , 103kw, Schalter, Peppergray, Buissnespaket, WR,Winterpaket, AHK,Climatronic, Parkass. usw

      bestellt 6/12 , erhofft 10/12 ;), Termin in WOB 8.10. , und auch am 08.10. bekommen :)
    • Ich fasse also meine Anfrage anhand der bisherigen Antworten (Danke an alle Rückmeldungen) wie folgt zusammen:

      Wenn Geld keine Rolle spielt und man seinen VW-Händler / die Werkstatt lieb hat, sollte man auch nach Ablauf der zweijährigen Neuwagengarantie dort hin gehen, um seine Anschlussgarantie in jedem Fall korrekt zu nutzen im Fehlerfall.

      Ist man "nicht mehr so erfreut" von Service und Personal ist, ist es möglich, eine andere als die Original-VW-Werkstatt aufzusuchen (nach den ersten beiden Jahren Neuwagengarantie), solange alle regulären Instandsetzungs- und Wartungsmaßnahmen "nach vorgaben des Hersteller" durchgeführt werden. Eine Rechtsgrundlage besteht demnach nicht, seine Anschlussgarantie verpflichtend nur dann zu erhalten, wenn man immer bei VW war.

      Richtig so?
      Parkpilot, Parklenkassistent, Geschwindigkeitsregelanlage, Anhängerkupplung anklappbar, Handy-Premium-Modul, Radio/Navi [lexicon]RNS[/lexicon] 315, Mallory 8 J x 18, Volkswagen R, Xenon-Scheinwerfer mit Kurvenfahrlicht und LED-Tagfahrlicht.
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