240 PS Kofferraum

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    • Was? Mit NOVA? Ja, damit habt Ihr Euch ja schon was Seltsames eingeheimst. ;)

      Und ich habs ihm vorher noch gesagt. Aber er hats erfolgreich verdrängt. Dann frag ich extra für ihn an was die für das Auto noch haben wollen. War er auch recht angetan und meinte das wäre günstig (auch wenn er sichs sowieso nicht leisten kann :pinch: ).
      Und dann ging ihm das NOVA-Licht auf....

      Zum Glück is er noch nicht auf die Idee gekommen, das Auto halt weiterhin hier zuzulasssen und damit die NOVA gekonnt zu umschiffen :whistling: (pssssst... bloß nix sagen ;) )
    • NOVA, jeder hat des was Er verdient :D

      Meinte den Verkauf in der Familie/Verwandschaft oder an Freunden.
      Wenn Du was verkauft hast kommt der Tenor ............warum hast nichts gesagt .......ich hätte ......... ;)

      Auto's mit Zulassung in Deutschland ist meines Wissen's auch nicht mehr so einfach. Frag mich nicht genau warum, Alzheimer :D
    • Ja, war ja nicht meine Intention daß ich ihm die Kiste angepriesen hätte. Geschäfte in der Verwandtschaft siind immer mit Vorsicht zu genießen. Er hat 2mal penetrant gefragt und gebohrt ich soll doch mal horchen was die für das Ding noch haben wollen...

      Hm, wieso? Also so genau hab ich das jetzt nicht vor Augen, aber der Bruder meiner Frau hat sich vor 2 Jahren n Multivan gekauft mit Tageszulassung (oder Vorführwagen oder so) in München, und jetzt fährt er mit LZ rum... offensichtlich war das kein großes Problem.
    • Info und gültig ab 01.06.2017

      Sobald mit solchen Fahrzeugen Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein „typischer Inländer“ vornimmt (in die Arbeit fahren, Einkaufen fahren etc.), wird die Behörde auf einen dauernden Standort im Inland schließen. Die Verwendung eines derartigen Fahrzeuges länger als einen Monat ab Einbringung ins Inland bewirkt, dass die ausländische Zulassung als aufgehoben gilt (auch wenn nach wie vor ausländische Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind). Dieses Fahrzeug ist dann nicht mehr zum Verkehr zugelassen, die Pflicht zur Steuerzahlung entsteht.
      Die früher bestehende Doppelwohnsitzbescheinigung (für Personen, die sowohl in Österreich als auch im Ausland einen ordentlichen Wohnsitz haben) wurde bereits vor Jahren ersatzlos gestrichen. Damit ist es für Inländer nicht mehr möglich, aus Gründen der Steuerersparnis über längere Zeit ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu lenken.
      Wenn bei einer Verkehrskontrolle zweifelsfrei die Verwendung eines ausländischen Fahrzeuges länger als einen Monat festgestellt werden kann, wird die Polizei auch die Kennzeichen sofort abnehmen. Auch Angestellte oder Vertreter, die im Inland Tätigkeiten verrichten, bei denen sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen zur Verfügung gestellt erhalten, können legal nur ein Monat (in Ausnahmefällen zwei Monate) das ausländische Fahrzeug für ihre Arbeit verwenden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gresu ()

    • Hm. Interessant.... ich bin 1998/99 mal gute 2 Jahre mit luxusburgischem Kennzeichen rumgefahren, weil bei dem Golf 3 den ich da gekauft hatte irgendwie die Teilenummer der Einspritzpumpe ne andere war und ich hätte das in D nur mit TÜV-Vollabnahme zugelassen gekriegt. Also bin ich halt weiter mit gelben Kennzeichen rumgefahren, was solls... irgendwas hat sich dann gesetzlich geändert und auf einmal gings problemlos mit der Zulassung...
      Schon alles seltsam...

      Aber die andere Frage is halt, wie man das in der Praxis kontrollieren will. Dieses "länger als einen Monat" ist nicht länger verifiziert ob das insgesamt pro kalenderjahr gilt, oder aber ob bei jeder Einreise die Uhr neu anfängt zu ticken.
      Wenn ich mal aus der Versicherungsbranche herleiten darf, dann letzteres. Weil z.B. bei der Weltgeltung einer PKV gilt die Zeit auch pro Reise. Bin ich zwischendrin für einen Tag daheim, tickt die Uhr von neuem. ?(


      Aber der Bruder meiner Frau tut das ja so nicht. Sein Multivan war mal in München zugelassen. Er ist mit seinen LZ-Nummerntafeln in der tasche dahingefahren (worden), hat die da drangemacht, und ist heimgefahren. Weiß ich noch, weil ich hab ihn damals nämlich bei dem Autohaus abgesetzt ^^


      Ich überleg grad ob ich jemals am Stück länger als 4 Wochen bei den Schwiegereltern war - ich glaub aber nicht. Weil ich da auch "inländertypische Arbeiten" mache wie einkaufen, Heu machen, etc...
    • gresu schrieb:


      Die Verwendung ........ länger als einen Monat ab Einbringung ins Inland bewirkt, dass .....
      Hmmmmm :huh: da kommt mir grad der Gedanke, ich hab ja mal ne Österreicherin geheiratet, und an diesem "Zulassungsstatus" hat sich bis jetzt auch nix geändert. Wenn ich die jetzt länger als einen Monat hier in Deutschland verwende, ist das dann illegal? ?( :D

      An alle Feministen : "verwenden" ist jetzt hier weder diskriminierend, abwertend noch sexistisch gemeint ;)
    • Wetterauer schrieb:

      Aber die andere Frage is halt, wie man das in der Praxis kontrollieren will. Dieses "länger als einen Monat" ist nicht länger verifiziert ob das insgesamt pro kalenderjahr gilt, oder aber ob bei jeder Einreise die Uhr neu anfängt zu ticken.
      Wenn ich mal aus der Versicherungsbranche herleiten darf, dann letzteres. Weil z.B. bei der Weltgeltung einer PKV gilt die Zeit auch pro Reise. Bin ich zwischendrin für einen Tag daheim, tickt die Uhr von neuem. ?(
      Bedenke, bei dem Anmelden eines Fahrzeuges muss der Wohnsitz angegeben werden ;)
      Zitat: Die früher bestehende Doppelwohnsitzbescheinigung (für Personen, die sowohl in Österreich als auch im Ausland einen ordentlichen Wohnsitz haben) wurde bereits vor Jahren ersatzlos gestrichen.
      Dann kommen Fahrzeugkontrollen, Parkschäden, nette Nachbarn usw.
    • dreyer-bande schrieb:

      dass die "Verwendung" von Österreichern in Deutschland nicht empfehlenswert ist, lehrt uns die Geschichte.
      Stimmt. 1:0 für Dich :thumbup:

      Wenn ich sie richtig ärgern will, sag ich immer "lieber Landstreicher als Öst´reicher"... gut, dann is 5 Minuten dicke Luft :D




      gresu schrieb:

      Bedenke, bei dem Anmelden eines Fahrzeuges muss der Wohnsitz angegeben werden ;)
      Ja logo. Aber er könnte sich ja theoretisch hier bei mir n Wohnsitz anmelden, is ja nur ein Gangt hier zum Bürgerbüro, fragt ja keiner weiter nach... Auto anmelden, einfach fahren... von deutscher Seite aus is da ja nix gegen zu sagen.
      Raus kommts m.E. erst wenn Dich einer ankackt. Gerätst Du ein fach so eben in ne Polizeikontrolle, dann passiert ja nix. War da damals mit meinem Golf und Luxusburg genauso...
    • gresu schrieb:



      Sobald mit solchen Fahrzeugen Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein „typischer Inländer“ vornimmt .....
      Hmmm.... grübel überleg.... ?( Gilt das jetzt eigentlich nur für Österreicher in Österreich? Oder auch für andere Nationalitären die einfach nur da sind?

      Weil wenn meine beiden Doppelstaatsbürger-Kinder irgendwann mal über 18 sind, dann könnte sie ja theoretisch in Österreich als Deutsche auftreten mit deutschem Auto :/ Hm.

      Wobei sie das de facto zwangsweise eh tun, weil sie gar keine österreichischen Ausweispapiere haben, sondern nur deutsche.

      Ich fand das anfangs mit der Doppelstaatsbürgerschaft eh total blöd, aber kannst Dich nicht gegen wehren... das is irgendwie ein Automatismus der einen da überrennt.
    • Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen lenken, müssen jetzt handeln: Innerhalb einer Frist von einem Monat haben sie ihr Fahrzeug im Inland zuzulassen, warnt der ÖAMTC in einer Aussendung. „Diese Frist beginnt mit der erstmaligen Einfuhr nach Österreich. Durch vorübergehende Fahrten ins Ausland bleibt die Frist unberührt“, so ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried.
      So eindeutig war die Regelung dem Kraftfahrgesetz bisher nicht zu entnehmen, auch wenn sie der herrschenden Rechtsmeinung entsprach, heißt es weiter: „Klarheit schafft nun eine Ende April verabschiedete Gesetzesänderung, wonach es ausschließlich auf die erstmalige Einfuhr nach Österreich ankommt. Diese Neuerung wirkt zurück bis zum 14.08.2002“, so Authried. Die Finanzämter wurden hinsichtlich der damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Nova-Pflicht per Erlass angewiesen, in diesem Sinne vorzugehen.
      Zur Vorgeschichte: Im November 2013 hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Frist bei einer Fahrt ins Ausland und einer neuerlichen Einbringung nach Österreich jedes Mal neu zu laufen beginnt. Viele Fahrzeuge wären demnach in Österreich nicht zulassungspflichtig gewesen – ein Umstand, den der Gesetzgeber so nicht beabsichtigt hatte, zumal dem Staat damit Steuereinnahmen (z.B. die Nova) entgangen wären.
      Die widerrechtliche Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen kann im Ergebnis zu einer kostspieligen Abgabennachzahlung an die Finanzverwaltung führen, welche bei einem Fahrzeug im gehobenen Segment regelmäßig den Betrag von 15.000 Euro oder mehr übersteigt.

      Ob sich das lohnt muss jeder für sich selber entscheiden ;)

      Nun, zurück zum eigentlichen Thema, ist der Kofferraum beim 240psler groß genug :D
    • gresu schrieb:

      .........................................

      Nun, zurück zum eigentlichen Thema, ist der Kofferraum beim 240psler groß genug :D
      Hallo,
      Augenscheinlich ist der nicht kleiner gegenüber den Fahrzeugen mit der restlichen Motorenpalette.
      Die unterschiedlichen Ablageboxen finde ich als Stauraum praktisch.
      Die Batterie stört mich nicht.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • gresu schrieb:

      Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen lenken....
      Hmpf. Danke für die Info. Wußte ich nicht. Gut, hab ich mich auch nie ernsthaft mit beschäftigt, weil so wie ich das lese betrifft mich das nicht. Ich bin insgesamt ca 6 Wochen im Jahr in Osttirol, aber eigentlich nie länger als 10 Tage am Stück. Und n Wohnsitz da hab ich auch nicht. Meine Frau hat da noch einen.... ?(
      Von daher scheint das wohl legal zu sein ;)


      gresu schrieb:



      Nun, zurück zum eigentlichen Thema, ist der Kofferraum beim 240psler groß genug :D
      Ne ne, eben nicht. Offensichtlich haben wir da aneinander vorbeigeredet, ich hab aus der Not raus n 190-er bestellt.

      dreyer-bande schrieb:

      Augenscheinlich ist der nicht kleiner gegenüber den Fahrzeugen mit der restlichen Motorenpalette.
      Die unterschiedlichen Ablageboxen finde ich als Stauraum praktisch.
      Die Batterie stört mich nicht.
      Oh doch. Der ist deutlich kleiner. :!:

      Dem fehlt die komplette Höhe von den ca. 15 cm. Damit scheidet der für mich aus, so ein vermurkstes Ding kauf ich bestimmt nicht.
      Ich lade gelegentlich mal 2 Mountainbikes übereinander in den Kofferraum (mit flachgelegter Rückbank natürlich), und da brauch ich die Ladehöhe, denn genau da stehen dann die Lenker senkrecht.

      Außerdem hat der dann nach hinten keine Ladekante mehr. Total bescheuert. Leg ich das Snowboard ins Auto, eine Seite Rückbank umgeklappt. Da die verbleibende Rückbankfläche häher liegt als der untere Rand der Kofferraumklappe, liegt das Board zwangsläufig schräg nach hinten (und nicht flach wie z.B. im Touran). Ich stütz das Board hinten gegen die Kante und gut is. Alles perfekt. Nix fällt raus.
      Hab ich keine Kante, dann liegt das einfach so da. Und ich weiß genau, wenn ich die Klappe aufmache tuts n Schlag und das Board rutscht raus. Verkratzt mir mit der Stahlkante auf dem Weg erstmal die Stoßstange, fällt dann unten in den Dreck und der Belag verkratzt. Und ich bin auf 180...
      Kommt nicht infrage. Ich wiederhole: So einen Murks kaufe ich nicht. Das ist total unüberlegt konstruiert.

      Darf ich dran erinnern daß so n LKW auch ne Ladebordwand hat damit nix runterfällt?
    • Wetterauer schrieb:

      .............................................

      dreyer-bande schrieb:

      Augenscheinlich ist der nicht kleiner gegenüber den Fahrzeugen mit der restlichen Motorenpalette.
      Die unterschiedlichen Ablageboxen finde ich als Stauraum praktisch.
      Die Batterie stört mich nicht.
      Oh doch. Der ist deutlich kleiner. :!:
      Dem fehlt die komplette Höhe von den ca. 15 cm.
      ......................................................................
      Kommt nicht infrage. Ich wiederhole: So einen Murks kaufe ich nicht. Das ist total unüberlegt konstruiert.

      Darf ich dran erinnern daß so n LKW auch ne Ladebordwand hat damit nix runterfällt?
      Hallo,
      Ich halte die Lösung nicht für eine Fehlkonstruktion sondern für super und wie für mich gemacht.
      Nach meiner Kenntnis haben die LKW eine Ladeklappe oder Flachte?
      Beim LKW mit Ladebühne fährt der Radlader auch nicht über keine Ladekante.
      Die Fläche ist doch eben?

      Haben die Tiguan mit variablem Ladeboden nicht auch eine ebene Ladekante?

      Egal, ich find es gut, so wie es ist.
      Das Ladegut lässt sich ganz einfach in den Laderaum schieben und muß nicht über eine Bordwand gewuchtet werden.
      Bei mir sind das auch eher Einkäufe, Kisten und Koffer.
      Die Fahrräder müssen draußen bleiben und wenn ich mal surfen will gehe ich die paar Meter zu Fuß.


      Gruß

      Hannes

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      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
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