Schaden bei einer Vollkasko

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    • Schaden bei einer Vollkasko

      Hey Freunde,
      habe eine dringende Frage. Bin am Wochenende gegen eine Metallstange auf nem Parkplatz gedonnert. Den Schaden kann ich selbst grade nicht ermessen. Ich hab aber schon einen Termin bei meiner Werkstatt für diese Woche. Die Frage ist jetzt was für mich günstiger ausfällt. Schaden selbst bezahlen oder Rückstufung in der VK. Erfolgt die Rückstufung auf Basis der Schadenshöhe oder Anzahl der Schäden? Kann mir jemand sagen, wie das funktioniert?

      Gruß Robert
    • Da würde ich doch einfach die Versicherung Anrufen, Eventuell hat du ja einen Kasko Schaden frei im Jahr wenn das im Vertrag Angekreuzt ist, wenn nicht sofort hinzufügen kostet im Jahr nicht mehr als einmal Pizza Dienst. Zum anderen kann man mit hoher SK (Schadenfreiheitsklasse) auch mal eine Unfall in 2 Jahren so Ausgleichen ich meine ab SF16 geht das, den dann fallen die % nur alles zwei Jahre.
      Wie gesagt greif zum Telefon und frag am besten nach.
    • Danke für die Hilfe. Ich weiß noch als ich die VK abgeschlossen hab, da hat mich der Berater gefragt. ob ich einen freien Unfall im Jahr haben möchte, aber ich habe abgelehnt. Ich fahre seit drei Jahren unfallfrei, deshalb hat es für mich keinen Sinn gemacht. Aber ja.. hinterher ist man immer schlauer.

      Ich hab jetzt mal auf der Seite meiner Autoversicherung nachgeguckt. Folgendes steht da:
      „Wer Jahr für Jahr unfallfrei fährt, profitiert doppelt. Denn seine SF-Klasse wird im darauffolgenden Jahr um eine Stufe erhöht. Zugleich sinkt die Prämie, die er für Haftpflicht- oder Vollkasko-Versicherung zu
      zahlen hat. Voraussetzung für eine Hochstufung ist aber, dass der Versicherungsschutz sechs Monate lang ununterbrochen bestanden hat. Wer einen oder mehrere Schadenfälle von der Versicherung abwickeln lässt, erhält eine Rückstufung seines Schadenfreiheitsrabatts, sofern kein Rabattschutz vereinbart wurde. Wichtig: Für den Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die Höhe der einzelnen Schäden entscheidend, sondern die Anzahl der Schäden.Im Vertrag wird in einer sogenannten Rückstufungstabelle geregelt, wie viele Prozente für die Autoversicherung gestrichen werden.“

      Werd also gleich nochmal meinen Vetrag raussuchen und genauer gucken. Ende der Woche, wenn die Mechaniker drübergeguckt haben, weiß ich dann mehr.
    • Antwort für weiglesaar!

      Hallo Robert, hallo Forumsfreunde!
      Frag mal bei Deiner Versicherung nach, ob es noch so wie früher bei mir war. Man konnte sich die Reparaturkosten erstatten lassen und nachdem man es durchgerechnet hat, wie man besser weg kommt, eine Zeit lang der Versicherung wieder zurück bezahlen. Ich habe schon fast 40 Jahre keine Schäden mehr. Deshalb weiß ich es nicht, ob es heute noch so ist. Viel Glück.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Hallo Weiglesaar,
      wie Du schon richtig schreibst, wird im Falle der Schadensmeldung der Vertrag in der Vollkasko, ab 01.01.2018 einer neuen (schlechteren SF-Klasse) zugeordnet.
      D.h. die SF-Klasse wird kleiner und der Beitragssatz (in %) wird im folgenden Versicherungsjahr (2018) höher.
      Folgt in 2018 kein weiterer Schaden, erhöht sich am 01.01.2019 die SF-Klasse um eine Stufe. Dies muß nicht zwangsläufig mit einer Senkung des Beitragssatzes verbunden sein,
      da die %-Sätze nicht zwangsläufig, jährlich gesenkt werden.
      Ebenso müssen die SF-Klassen nicht bei jeder Versicherung den selben %-Satz widerspiegeln.

      Achtung: Rabattretter


      Der Rabattretter sichert nur den %-Satz bei der bestehenden Versicherung. Auch wird die SF-Klasse und der Beitragssatz weiterhin gesenkt, wenn keine Schäden auftreten.
      Allerdings läuft im Hintergrund die schlechtere SF-Klasse aus der Schadensregulierung weiter.
      Im Falle eines Wechsels der Versicherungsgesellschaft kann nur die im Hintergrund laufende schlechtere SF-Klasse mitgenommen werden.
      Die Überleitung erfolgt durch den GDV .

      Dein Versicherungsberater kann Dir auf den Ct. genau die Summe benennen, bis zu deren Höhe sich eine eigene Bezahlung der Rechnung lohnt.
      Der Selbstbehalt geht natürlich auch zu Deinen Lasten.

      Den Rabattretter kann man auch in einen bereits laufenden Vertrag einbauen.
      Dies sollte aber vor dem Schadensfall geregelt sein.

      ohne Obligo.

      Viel Erfolg

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dreyer-bande ()

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