Abbiegen bei vermeintlicher Sperrfläche

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    • Abbiegen bei vermeintlicher Sperrfläche

      Hi,
      bin heute nach links abgebogen (siehe Fahrspur im Bild) um in ein Geschäft auf der anderen Seite zu fahren.
      Als ich parkte, stand die Polizei hinter mir. Verkehrskontrolle und ein Knöllchen wegen überfahren einer Sperrfläche. Es steht kein Verkehrsschild.
      Eine Linie läuft in der Flucht einer Straßenbahnschiene.
      Mein Argument, hier ist die Sperrfläche unterbrochen, bzw. hat noch gar nicht angefangen. Diskussion brachte nichts und
      ich wollte mich auch nicht weiter aufregen.
      Knöllchen kommt per Post 30,-€.
      Ich werde in diesem Fall Einspruch erheben.
      Wie sieht ihr die Lage?
      Dateien
      • 1d1a39af.xl.jpg

        (115,76 kB, 214 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      Ciao
      rosan
    • Du hast keine durchgezogene Linie oder markierte Sperfläche überfahren.....für mich ist die Sache ziemlich klar. Andererseits bedeutet bei Euch sowas nicht, daß man den Führerschein ein halbes Jahr abgeben muss(bei uns ist das so)....also warum noch mehr Geld ausgeben, die 30 Eur bezahlen und Ruhe ist.

      Gruß
      Silvio
      Live aus Russland
      - Touareg 2.0TSI 4 Motion 11/2019, weiss perleffekt, 8AT, LED, Discover Pro, Leder, ergo Comfort usw.
      - Kia Sorento 2.2CRDI 04/2017, weiss perleffekt, Automatik, Xenon, Leder, Navi, Panoramadach, Hifi System usw.
      vorher:
      Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 03/2016, Opel Mokka Cosmo 1.8 16V 4x4, Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 12/2008
    • Moin,

      kann man mit dem Google Bild schlecht beurteilen, ggf. hast du aber mit einem echten Foto der Gegebenheiten eine Chance auf Einspruch. (Sofern da eine Linie fehlt, nicht Sichtbar war....)

      Ich persönlich bin nun vorsichtig mit Einsprüchen... hatte mal ein Knöllchen über 15 EUR vor der eigenen Haustür, und eigentlich ist da wg mir (für mich) Parkverbot.
      Also Einspruch, dann lange nix gehört... später kam die Mahnung über 42,50 EUR (Mahngebühr, Bearbeitung... bal bla bla)

      Ich hab mich dann via Fax nochmals herzlich für den "Dialog mit dem Bürger" bedankt und bezahlt.

      VG, Micha
      Tiguan II (MJ 2017) Highline, 4Motion, 2,0TDI 140KW, DSG, Caribbean Blue, Offroad, AHK, Trailer-Park-Side-Lane-Assi, Area-Rear-View, Composition Media, Elektrische Heckklappe, Standheizung... viele LEDs
    • susamich schrieb:

      Ich persönlich bin nun vorsichtig mit Einsprüchen... hatte mal ein Knöllchen über 15 EUR vor der eigenen Haustür, und eigentlich ist da wg mir (für mich) Parkverbot.
      Also Einspruch, dann lange nix gehört... später kam die Mahnung über 42,50 EUR (Mahngebühr, Bearbeitung... bal bla bla)

      Ja, das ist es nämlich. Wegen solchen geringen Beträgen würd ich jetzt nicht auf die Barrikaden gehen.

      Gruß
      Silvio
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    • Hmmm ... ich hab noch nicht gesehen, dass Straßenmarkierungen auf Straßenbahnschienen aufgetragen werden. Insofern, ob das wirklich als "Lücke" zu interpretieren ist?


      Bisschen Of-Topic:

      bella_b33 schrieb:

      Ja, das ist es nämlich. Wegen solchen geringen Beträgen würd ich jetzt nicht auf die Barrikaden gehen.
      Ich habe zunehmend das Gefühl, dass es vermehrt solche "Bagatell-Bußgelder" gibt verbunden mit der Hoffnung oder dem "Wissen", dass wegen solch "geringer" Summen der brave Bürger zahlt. Auch so kann man behördlich Umsatzziele erreichen. Und dies recht schnell und ohne großen Ärger. Wann immer ich z.B. mit der Laser-Pistole abgeschossen wurde standen auf der Verwarngeldeinsammelliste der freundlichen Beamten immer die gleichen Geschwindigkeitsangaben für alle ertappten Sünder. Alle mussten quasi die 15 € abdrücken und gut. Klar, wegen 15 € mach ich kein Fass auf, zumal der Geschwindigkeitsübertritt quasi aus Unachtsamkeit irgendwie immer wahr sein könnte. Da beschleicht einen schon Mal ein komisches Gefühl.

      Gruß vom ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • ALF229 schrieb:

      Hmmm ... ich hab noch nicht gesehen, dass Straßenmarkierungen auf Straßenbahnschienen aufgetragen werden. Insofern, ob das wirklich als "Lücke" zu interpretieren ist?
      Warum ist dann die andere Linie offen?

      ALF229 schrieb:

      Bisschen Of-Topic: Zitat von »bella_b33« Ja, das ist es nämlich. Wegen solchen geringen Beträgen würd ich jetzt nicht auf die Barrikaden gehen. Ich habe zunehmend das Gefühl, dass es vermehrt solche "Bagatell-Bußgelder" gibt verbunden mit der Hoffnung oder dem "Wissen", dass wegen solch "geringer" Summen der brave Bürger zahlt. Auch so kann man behördlich Umsatzziele erreichen. Und dies recht schnell und ohne großen Ärger. Wann immer ich z.B. mit der Laser-Pistole abgeschossen wurde standen auf der Verwarngeldeinsammelliste der freundlichen Beamten immer die gleichen Geschwindigkeitsangaben für alle ertappten Sünder. Alle mussten quasi die 15 ? abdrücken und gut. Klar, wegen 15 ? mach ich kein Fass auf, zumal der Geschwindigkeitsübertritt quasi aus Unachtsamkeit irgendwie immer wahr sein könnte. Da beschleicht einen schon Mal ein komisches Gefühl.

      ALF229 schrieb:

      Gruß vom ALF

      Ich bin heute eine halbe Stunde an dieser Stelle gestanden, da sind ca. 10 Fahrzeuge über diese Stelle gefahren.

      Es geht nicht nur um die 30€, sondern auch ums Prinzip. Die Stelle ist offen und deshalb auch legal zu überqueren.

      Dann soll die Stadt/Straßenbauamt korrekte Linien markieren.

      Warten mir mal ab, was im Knöllchen genau steht, Einspruch werde ich machen.
      Ciao
      rosan
    • Hallo Rosan,
      ich denke Du wirst in der Beweislast sein, dass Du nicht erkennen konntest, dass die Straßenbehörde hier ein Abbiegen oder Wenden verhindern wollte.
      Dieser Beweis kann von Dir, wenn überhaupt, nur schwer erbracht werden.
      Frag sie doch einfach?
      Eine Duldung der Querung dieser Sperrfläche zum Abbiegen oder Wenden ist eigentlich durch eine mehrfach unterbrochene Linie vor der Querungsfläche aufgezeichnet (nach meiner Kenntnis).
      Eine einfache Unterbrechung der gesperrten Fläche reicht m.E. nicht.
      Diese unterbrochene zusätzlich weiße Linie ist hier nicht angebracht.
      Ohne anwaltlichen Rat und vielleicht auch ohne Rechtschutz würde ich hier kein Verfahren riskieren.
      Nachher zahlst Du noch Zeugengelder (Straßenverehrsbehörde) etc.

      30 euro und gut ist.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • rosan schrieb:

      Hi,
      bin heute nach links abgebogen (siehe Fahrspur im Bild) um in ein Geschäft auf der anderen Seite zu fahren.
      Als ich parkte, stand die Polizei hinter mir. ...
      OK, dann sieh die 30 Euro als Verwarnung an, weil, man fährt nicht einfach in ein Geschäft! Wer zahlt überhaupt den Schaden? Insofern bist du noch gut weg gekommen

      rosan schrieb:

      ... Die Stelle ist offen und deshalb auch legal zu überqueren...
      es hindert dich ja niemand daran dort legal zu queren ... zu Fuß, mit Handwagen, mit Rollator ...


      Sorry, ich hoffe du verstehst den Spaß!
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • ALF229 schrieb:

      ich hab noch nicht gesehen, dass Straßenmarkierungen auf Straßenbahnschienen aufgetragen werden. Insofern, ob das wirklich als "Lücke" zu interpretieren ist?

      Stimmt auch wieder, es sieht ein wenig klein aus in Realität....aber es ist auch nunmal offen, also hat man im Endeffekt keine weisse Linie überfahren(wenn das Auto durch passen sollte). Wie gesagt, hier hängt deutlich mehr an ner weissen Linie, Führerschein weg und umgerechnet knapp 100Eur Strafe, ich mach solche Späßchen einfach nicht mehr(nicht in DE und nicht in RU)....hab in Ru schon genug Lehrgeld gezahlt, damit man uns weiterfahren lässt.

      ALF229 schrieb:

      Ich habe zunehmend das Gefühl, dass es vermehrt solche "Bagatell-Bußgelder" gibt verbunden mit der Hoffnung oder dem "Wissen", dass wegen solch "geringer" Summen der brave Bürger zahlt.
      Ja, das kann gut möglich sein. Du kennst sicher den Spruch: "Diskutiere nie mit Idioten....." allein Zeit, Sprit und Anwaltskosten sind dann ein Vielfaches der paar Euro Strafe.

      Gruß
      Silvio
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      - Kia Sorento 2.2CRDI 04/2017, weiss perleffekt, Automatik, Xenon, Leder, Navi, Panoramadach, Hifi System usw.
      vorher:
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    • Ohne Zeugen ist ein Widerspruch sowieso nahezu aussichtslos und mit ist der Ausgang auch ungewiss.
      Es wird einfach von der Gegenseite behauptet, dass du vor der Unterbrechung, mit Überfahren der Sperrfläche, abgebogen bist (vielleicht sah das aus dem Blickwinkel der Polizisten auch so aus?!). Leider wird fast immer im Zweifelsfalle die Aussage eines Polizisten (meistens sind es zwei) höher gewichtet als die eines Beschuldigten.

      Also besser die Kröte schlucken und zahlen. Mit einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung würde ich einen Widerspruch u. U. riskieren.
      Gruß

      J-66
    • Die "Zeugen" sind meine Fotos.

      Wir sind ja nicht bei der Formel 1, wo man die Boxenausfaht-Linie nicht überfahren darf, sprich genau auf den Punkt die Lücke treffen.

      Leider habe ich 100€ SB, das steht nicht im Verhältnis zur vermeintlichen Strafe.
      Ciao
      rosan
    • Leider ist der "Ermessensspielraum" für das "Treffen" solcher Lücken nicht sehr groß. Mit deinen Fotos wirst du nichts ausrichten können.

      Man ist z. B. auch "dabei", wenn man nur ganz kurz über eine durchgezogene Line (mittlere Fahrbahnbegrenzung) gefahren ist. Da gibt es keinen Spielraum. Man darf diese Begrenzungslinien nicht überfahren.

      Das gilt genauso für Sperrflächen. Wenn da nur dein linkes Hinterrad drin war, ist schon ein Bußgeld fällig.
      Gruß

      J-66

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von J-66 ()

    • J-66 schrieb:

      Leider ist der "Ermessensspielraum" für das "Treffen" solcher Lücken nicht sehr groß. Mit deinen Fotos wirst du nichts ausrichten können.

      Man ist z. B. auch "dabei", wenn man nur ganz kurz über eine durchgezogene Line (mittlere Fahrbahnbegrenzung) gefahren ist. Da gibt es keinen Spielraum. Man darf diese Begrenzungslinien nicht überfahren.

      Das gilt genauso für Sperrflächen. Wenn da nur dein linkes Hinterrad drin war, ist schon ein Bußgeld fällig.
      Hallo,
      das haben sie bestimmt von der Forumel I übernommen.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Oder umgekehrt :).

      Wir leben in Deutschland, da herrscht noch Recht und Ordnung :rolleyes:. Und wenn man dazu noch an "Korinthenkacker" gerät, die alles mit der Goldwaage abwägen, hat man eben mal Pech gehabt.
      Andererseits ist man garantiert schon öfters um eine ganz sicher fällige Bestrafung herumgekommen. Weil es keiner gesehen hat oder weil es den Aufwand nicht lohnt.
      Die Polizisten hatten wahrscheinlich ihre Quote noch nicht erfüllt oder ihnen war langweilig, oder ... :rolleyes:
      Gruß

      J-66
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