Wertverlust durch Unfall

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    • Wertverlust durch Unfall

      Hallo zusammen,

      mein neues Haustier hat leider nach nur 6 Monaten in meinem Besitz den ersten Unfallschaden ;( X( :evil:
      Die Verursacherin hat den kleinen beim Ausparken einfach übersehen, kann bei einem so kleinen Auto ja mal passieren...
      Die Reparatur kostet laut VW-Werkstatt ~2000€. Der Wagen hat mich im Dezember als EU-Wagen mit 50km auf der Uhr 24.600€ gekostet. Erstzulassung ist 09/15. Mich würde jetzt interessieren, wie hoch der Wertverlust des Fahrzeugs ist.
      Im Internet gibt es zwar diverse Tabellen, jedoch scheint es keine gesetzliche Berechnung dafür zu geben. Da ich bisher noch keinen Wertverlust von einer Versicherung hätte bekommen müssen, weiß ich auch nicht, was ich da veranschlagen kann/soll.

      Hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrung und weiß evtl. sogar, wie die HUK Coburg (Versicherung der Unfallverursacherin) das berechnet?
      Oder gar Tipps, wie ich nun vorgehen sollte?
      so long...
      sTOrMsCHn (Nico)
    • Hallo,

      ich empfehle dir, schnellstens einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Da du der "Geschädigte" bist, zahlt die gegnerische Versicherung seine Kosten.
      Auf Aussagen von Laien würde ich nichts geben.
      Der Anwalt regelt alles und du musst dich um fast gar nichts kümmern.
      Die HUK ist dafür bekannt, Kosten zu drücken. Mit einem Anwalt an der Hand versuchen die es wahrscheinlich erst gar nicht.
      Gruß

      J-66

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von J-66 ()

    • Die Versicherung des Unfallgegners berechnet dir nicht die Wertminderung. Die musst du der schon selbst per Sachverstädigengutachten aufgeben. Also Werkstatt anweisen, Gutachten einzuholen und mit diesem dann zum Rechtsanwalt. Wie schon gesagt, zahlt dessen Kosten die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Das gilt übrigens auch für die Kosten des Gutachtens, da der hier festgestellte Schaden augenscheinlich über EUR 700,-- liegt.

      Abwicklung von Verkehrsunfällen gehört zum Handwerk eines jeden Rechtsanwaltes. Ob es daher tatsächlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sein muss, sei daher dahingestellt. Geh zum Anwalt deines Vertrauens, der wird es schon für dich richten.

      Jonni
    • Es ist schon manchmal etwas merkwürdig, wie man in Deutschland verar***t wird.
      Laut Gutachter werden zur Berechnung der Wertminderung die Reparaturkosten und der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs herangezogen.
      Da die Reparaturkosten aber unter 10% des Wiederbeschaffungswertes liegen, kommt bei allen gängigen Berechnungsmodellen 0,00€ heraus.

      Mit anderen Worten: Wenn mein Auto 3 Jahre alt und der Wiederbeschaffungswert niedriger wäre , würden die gängigen Berechnungsmodelle greifen und es würde eine Wertminderung entstehen. Mein [lexicon]Tiger[/lexicon] ist scheinbar einfach zu neu...

      Der Gutachter wird jetzt einen Wert nach "Bauchgefühl" eintragen. Will der mich verar***en? X(
      Der Gutachter war auch der Meinung, dass er das Gutachten direkt zur Versicherung und zu mir schickt. Als ich ihn daraufhin darum gebeten habe, dass er es doch bitte erst einmal nur mir zuschicken möchte, hat er das verneint. Er würde das direkt zur Versicherung schicken.
      Da ich nicht der Typ bin, der gerne direkt aus der Haut fährt, habe ich das erst einmal so hingenommen und heute Morgen nochmal bei ihm angerufen und ihm untersagt, das Gutachten vor meiner Erlaubnis an die Versicherung zu schicken, da ich das Recht dazu habe, beliebig viele weitere Gutachten erstellen zu lassen.

      Jetzt heißt es erst einmal abwarten. Ich bin gespannt, was er für eine Wertminderung in das Gutachten einträgt ;)
      so long...
      sTOrMsCHn (Nico)
    • hi


      ich habe das ja ähnlich im Moment. mein Gutachten hat nur der Anwalt bekommen und klar ich in Kopie. bei mir regelt aber eh alles ein Anwalt, zum Glück. mit der geg. Vers habe ich bisher kein Wort gewechselt und auch nie was ausfüllrn müssen. auch hat der Anwalt den Gutachter empfohlen.

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      Sport & Style, 2,0TDI 4M , 103kw, Schalter, Peppergray, Buissnespaket, WR,Winterpaket, AHK,Climatronic, Parkass. usw

      bestellt 6/12 , erhofft 10/12 ;), Termin in WOB 8.10. , und auch am 08.10. bekommen :)
    • Habe auch erst über einen Anwalt nachgedacht, mich dann aber doch dagegen entschieden. Wenn sich die Versicherung sträubt, werde ich aber einen Anwalt hinzuziehen.

      Die Regelung mit den 10% ist für mich unsinnig. Wie bereits erwähnt, würde die Wertminderung in meinem Fall greifen, wenn ich ein günstigeres Auto gekauft hätte. Was für mich absolut idiotisch ist.
      Wenn ich jetzt also eine Tür im Audi R8 kaputtfahre, hat dieser keinen Wertverlust, da die neue Tür weniger als 10% des Autos kostet. Fahre ich aber in einem Dacia Sandero die Tür kaputt, liegen die Reparaturkosten vermutlich bei 30% des Fahrzeugwertes und somit bekäme der Besitzer einen netten Wertverlust erstattet. In meinen Augen absoluter Schwachsinn.

      Bei mir müssen folgende Teile ausgetauscht werden:
      - Frontspoiler
      - Radabdeckung Kotflügel
      - Stoßfängerabdeckung
      - Lüftungsgitter
      - Führungsprofil
      - Radhausschale
      - Abstandssensor (1x)

      Die entsprechende Teile müssen natürlich auch lackiert werden.
      Der Gutachter meinte natürlich auch, dass es sich hier nur um verschraubte Teile handele und daher nach der Reparatur alles wieder so aussieht wie vorher.
      Dennoch muss ich im Falle eines Verkaufs den Wagen als Unfallfahrzeug angeben und mache mich sonst strafbar. Niemand würde für ein Unfallfahrzeug genauso viel bezahlen wie für ein unfallfreies Fahrzeug.
      so long...
      sTOrMsCHn (Nico)
    • Mein [lexicon]Tiger[/lexicon] hat nach einem Jahr Feindkontakt gehabt. Im Stau wurde der hinter mir durch einen Auffahrunfall auf mein Heck geschoben.
      Es ist kaum was zu sehen, aber am ende betragen die Reparaturkosten ca. 3500 euro.
      Der Gutachter hat einen Wertverlust von 300Euro eingetragen. Der Neupreis betrug 43TEuro.
      Mir erscheint das zu wenig, denn jetzt ist es Unfallfahrzeug. Der Verlust beim Verkauf ist meine Meinung nach viel höher.
      Gruß Michael
      Es is ja wie´s is!
    • Jap, 300€ sind es bei mir jetzt auch geworden. Wie du schon geschrieben hast profimap, ist das definitiv nicht der tatsächliche Wertverlust.
      Im Falle eines heutigen Verkaufs, kostet mich der Zusatz "Unfallfahrzeug" sicherlich mehr als 300€.
      Ich finde es einfach nur traurig. Da zahlt der Geschädigte am Ende sogar noch drauf und der ganze zeitliche Aufwand, den man dadurch hat, ist nicht einmal mit berücksichtigt. Ich war bereits zweimal bei [lexicon]VW[/lexicon] und musste, damit ich den Gutachter erwische, extra früher Feierabend machen.

      Aber egal, jetzt ist es nicht mehr zu ändern. Jetzt kann ich nur noch das Beste daraus machen und hoffen, dass [lexicon]VW[/lexicon] beim Reparieren alles vernünftig macht, sodass ich am Ende keinen Unterschied sehe und spüre.
      so long...
      sTOrMsCHn (Nico)
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