Ganzjahresreifen

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    • Bernardo schrieb:

      habe meinen Tiger, der heut, am Valentinstag, über das Band gelaufen ist, mit GJR bestellt. Jetzt habe ich gehört, dass die GJR in Schweden verboten sind und in Italien ab 15. Mai, nicht mehr in der Sommerzeit, -- ( bei 400,- Euro Strafe ), gefahren werden dürfen!

      dreyer-bande schrieb:

      nach meiner Kenntnis sind Winterreifen in den heißen Sommermonaten in Italien nicht gestattet.
      Zu Schweden:
      In Schweden gilt vom 01.12. bis 31.03. Winterreifenpflicht, wenn die Straßenverhältnisse das erfordern. Es gilt also wie in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen das M+S-Symbol tragen, was die meisten aktuellen Ganzjahresreifen zusätzlich zur Schneeflocke haben. Wer als Urlauber nach Schweden fährt, braucht also nichts zu befürchten, wenn er Ganzjahresreifen fährt, sollte damit aber entsprechend vorsichtig fahren und vor allem Abstand zum Vordermann halten, der im Zweifel wesentlich besser bereift ist. Wer in Schweden lebt oder über Winter länger dort bleiben möchte sollte aus Sicherheitsgründen aber in jedem Fall Winterreifen fahren und zwar am besten solche, die für den nordeuropäischen Raum bestimmt sind und die auf Schnee deutlich besser sind als die bei uns angebotenen Winterreifen. Das gilt zumindest dann, wenn man sich im schneereichen Mittel- und Nordschweden aufhält.

      Zu Italien:
      Ganzjahresreifen werden wie Winterreifen behandelt. Das Verbot, im Sommer mit Winterreifen zu fahren hat seinen Grund aber nicht darin, dass Winterreifen bei sommerlichen Temperaturen im Vergleich zum Sommerreifen ein schlechtes Fahrverhalten und sehr lange Bremswege aufweisen sondern in dem Umstand, dass man Winterreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex fahren darf als in den Papieren eingetragen ist. Das Verbot gilt daher auch nur für solche Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex unterhalb des eingetragenen Index liegt. Wer Ganzjahresreifen fährt, kauft in der Regel aber keine Reifen mit niedrigerem Index und ist dann auch nicht vom Verbot betroffen.

      Zeitweise haben die Fahrzeughersteller einen sehr hohen Geschwindigkeitsindex vorgegeben. So ist z.B. für meinen Yeti, der es nicht einmal auf 200 Km/h schafft, ein der Index W (bis 240 Km/h) vorgeschrieben. Aufgrund der dadurch auftretenden Probleme wurde vielfach aber eine Rückstufung vorgenommen (in meinem Fall auf Index H). Sollte in der Zulassungsbescheinigung bzw. in den COC für den eigenen Fahrzeugtyp nur ein hoher Index eingetragen sein, der vom Ganzjahresreifen nicht erfüllt wird, empfiehlt es sich beim Fahrzeughersteller nachzufragen, ob auch ein niedrigerer Index mit Sommerreifen gefahren werden kann und sich das bescheinigen zu lassen, wenn man mit seinen Ganzjahresreifen im Sommer nach Italien fahren will.

      Andreas
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