23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • floflo schrieb:

      skyliner schrieb:

      Ich muss eingestehen, dass ich mich am letzten Tag des Vergleichs angemeldet habe, werde aber den "Widerrufsjoker" ziehen.
      Wenn du das Vergleichsangebot am letzten Tag der regulären Frist angenommen und von VW bestätigt bekommen hast, ist die Widerrufsfrist verstrichen. Wenn die Annahme hingegen am letzten Tag der bis zum 30. April verlängerten Frist erfolgte, kannst du den Vergleich noch widerrufen, was sich nach deinen Angaben in jedem Fall lohnen dürfte, wobei natürlich ein kleines Restrisiko bleibt.
      Andreas
      Ich habe am 30.04. den Vergleich abgeschickt und die Annahme von VW bekommen mit dem Hinweis, "verbindlich zu bestätigen". Das habe ich gemacht und nun 14 Tage Widerrufsfrist. Hätte beinahe gereicht bis zum BGH-Urteil am 25.05......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyliner ()

    • @floflo
      Würdest du mir bitte mal kisap erläutern, warum denn hier überhaupt der EuGH eine Zuständigkeit hat, denn ich finde momentan noch nicht den Ansatz, welches europäisches Gesetz berührt ist, so dass der EuGH angerufen werden kann...
      Ich komme irgendwie mit dem „Grundsatzparagraphen § 1 - Zuständigkeit EuGH prüfen“ irgendwie noch nicht so richtig klar...Über Wiki bin ich bezogen auf den vw-Schummelskandal nicht weitergekommen ;(

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • david 2015 schrieb:

      Würdest du mir bitte mal kisap erläutern, warum denn hier überhaupt der EuGH eine Zuständigkeit hat
      Das Abschaltverbot, um das es beim Abgasskandal geht, ist in der EU-Verordnung Nr 715/2007 geregelt, die unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Ländern ist. Der EuGH ist immer dann zuständig, wenn es um die Auslegung von EU-Recht geht, wobei der EuGH in Vorlagesachen keine unmittelbare Entscheidung im konkreten Fall trifft, sondern nur Rechtsfragen zur Auslegung von EU-Recht beantwortet. Das nationale Gericht entscheidet dann unter Berücksichtigung der Ansicht des EuGH.

      Soweit deutsche Zivilgerichte im Abgasskandal Vorlagen an den EuGH gemacht haben, ist das schon ziemlich kurios, denn eigentlich hätten diese Vorlagen gar nicht erfolgen dürfen. Voraussetzung für die Vorlage ist nämlich, dass es für die eigene Entscheidungsfindung auf die Ansicht des EuGH zu der vorgelegten Rechtsfrage ankommt, also die Entscheidung davon abhängig ist. Das ist bei den mir bekannten Vorlagen jedoch nicht der Fall, da das vorlegende Gericht mit der Vorlage ja gerade zum Ausdruck bringt, dass das EU-Recht auslegungsfähig, die von VW vorgenommene Auslegung der Vorschriften zum Abschaltverbot also nicht völlig abwegig ist. Ein Handeln unter einer durchaus denkbaren Auslegung von Vorschriften kann aber niemals besonders verwerflich sein, und zwar selbst dann nicht, wenn sich die Auslegung als fehlerhaft erweist. Ist es aber nicht verwerflich, ist es auch nicht sittenwidrig und wenn es nicht sittenwidrig ist, besteht kein Schadensersatzanspruch, und wenn kein Schadensersatzanspruch besteht, ist die Klage abzuweisen, auch ohne, dass der EuGH noch eine Auslegung vornehmen müsste.

      Da inzwischen gleich mehrere Vorlagen an den EuGH durch deutsche Zivilgerichte erfolgt sind, ist allein schon mit diesen Vorlagen die Annahme eines sittenwidrigen Handelns zerstört worden. Der BGH scheint dennoch von einer Sittenwidrigkeit auszugehen. Ich bin mal gespannt, wie er in seiner Urteilsbegründung diese Klippe umschifft. Man kann die Sittenwidrigkeit eigentlich nur noch mit dem Einsatz einer Prüfstandserkennung begründen, die aber letztlich für das Corpus Delicti Abschalteinrichtung nicht kausal ist, so dass es auf deren Vorliegen nicht ankommt.

      Andreas
    • Dankeschön, sehr komplizierte Materie, bei dem Otto-Normal-Verbraucher wie ich einfach mal die Segel streichen.
      Rein subjektiv gesehen empfinde ich dieses ganze Rechtsgebilde als undurchsichtig und verbraucherunfreundlich...Keine durchsichtige europäische Rechtspolitik für den Verbraucher sondern eher ein Wirrwarr von politischen Machtgeilheiten...(sorry) ;(

      Ich lege mich jedenfalls einfach mal hin, weil ich als doofer Verbraucher sowieso nix ändern kann, lass das alles so laufen wie’s läuft, und wenn für mich was Positives rauskommt ist schön, wenn nicht verschrotte ich den Tiger eben und habe wieder ne freie Garage und das Thema von der Backe...

      Gruß
      und bleib gesund :thumbup:
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • So,

      das Geld von VW habe ich auf meinem Konto. Hatte keine Vorabinfo mehr bekommen, Geld wurde genau in der Höhe überwiesen, wie es schon zuvor publiziert wurde.

      Damit bin ich aus dem ganzen Verfahren raus und kann auch gedanklich damit abschließen. Seeehr erleichternd. 8o

      Allen Anderen wünsche ich noch viel Erfolg und viele Nerven bei den individuellen Verfahren, die Chanchen stehen momentan ja sehr gut.

      Gruß, Gerald
      Jetzt BMW X3, Euro 6, 6 Zylinder Diesel
    • Kabel69 schrieb:

      Damit bin ich aus dem ganzen Verfahren raus und kann auch gedanklich damit abschließen. Seeehr erleichternd.
      ...hat eben auch was für sich...Glückwunsch!
      Auch wenn das Auto bloß in der Garage steht, trotzdem nervt es schon, nicht zu wissen, wie und vor allem wann denn nun die Gerichte entscheiden werden.
      Ich glaube, dass VW genau das weiß und erwartet, dass man als Großkonzern den längeren Atem hat als der „Kleinverbraucher“, der jede Instanz durchklagen muss...VW sitzt das letztendlich auf einer „Arsc*backe“ ab und hofft, dass viele der Kläger nicht das Durchhaltevermögen für eine Einzelklage haben

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • So ein Gerichtsverfahren ist immer sehr nervig. Und da ich nur am Rande betroffen war (Auto nicht neu gekauft, nicht bei VW gekauft und nur 4 Jahre besessen), habe ich den Ball flach gehalten und nur den allergeringsten Aufwand betrieben. Würde mich ein Richter fragen, welchen Schaden ich nun tatsächlich gehabt hätte, würde ich mit Argumenten und vor allem mit Beweisen sehr schwer tun.

      Aber ein Spezl von mir hat das große Los gezogen und hat quasi ein Austausch alt für neu bekommen. Ist halt auch alles immer eine Glückssache, welcher Richter gerade über das eigene "Schicksal" urteilt, hat ein bisschen was von Glücksspiel und sehen, wie weit man gehen möchte.

      Gruß, Gerald
      Jetzt BMW X3, Euro 6, 6 Zylinder Diesel
    • david 2015 schrieb:

      also zweitinstanzlich- Dafür um so mehr erstaunlich, dass VW das Urteil geschluckt ha
      Meist schlucken sie kein Urteil, sie streben eher einen Vergleich an.
      Da kommen dann Ergebnisse nahe des Urteils(Erst) raus.
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

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    • david 2015 schrieb:

      ..kann ich so leider ganz und gar nicht bestätigen...
      Soso, andere aber sehr wohl.
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

      T-Roc Weiß/Silber Metallic 1,5 Benziner Sport R-Line und einiges an Extras
    • ...musst nicht sauer sein, ich wollte deine Aussage ja nicht Abrede stellen, sondern mit meiner Aussage lediglich zum Ausdruck bringen, dass es offensichtlich keine einheitliche Vorgehensweisen von vw in den anhängigen Verfahren gibt.
      Was denn nun tatsächlich bei den Klagen auf Rücknahme des Fahrzeugs als Vergleich erfolgreich angeboten wird, dürfte nur VW-intern bekannt sein, da sich die Empfänger des „Schadensersatzes“ ja generell zum Schweigen verpflichten müssen...

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
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