23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Nate schrieb:

      Gestern kam im TV in den Nachrichten, dass VW für einige Typen eine Nachrüstung anbietet, bzw. zulässt, und sich mit bis zu 3000 Euro an den Umrüstkosten beteiligt.
      Ja das ist richtig. Bereits ab Oktober sollen die ersten Systeme ausgeliefert werden. Hier eine Liste der Fahrzeuge mit dem EA189-Motor, für den Nachrüstsätze vom KBA genehmigt wurden:

      kba.de/DE/Typgenehmigung/Typge…_blob=publicationFile&v=2

      In den Medien war zwar zu lesen, dass VW sich an den Umrüstkosten mit bis zu 3.000 Euro beteiligt, doch dafür gibt es bisher keine Bestätigung. Eine entsprechende Aussage gibt es bisher nur von Mercedes und das gilt auch nur für Regionen mit besonders hoher NOx-Belastung. Ich glaube nicht daran, dass VW für jedes betroffene Fahrzeug die Umrüstung mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst, was im Klartext bedeuten würde, dass in den meisten Fällen die Kosten von VW vollständig getragen werden.

      Nate schrieb:

      Auch war zu hören, dass im September die Gerichtsverhandlung wegen der Schummelsoftware anläuft.
      Der erste Verhandlungstermin im Musterfeststellungsverfahren am OLG Braunschweig ist für den 30.09.2019 terminiert. Bis dahin kann man sich für das Verfahren noch registrieren lassen, sofern man keine individuelle Klage anhängig hat oder ein Verfahren bereits abgeschlossen wurde.

      Ich persönlich glaube nicht an den Erfolg der Musterfeststellungsklage. Zum einen ist das OLG Braunschweig für seine ablehnende Haltung bezüglich Schadensersatzansprüchen gegenüber VW bekannt, zum anderen wird sich die vorsätzlich sittenwidrige Schädigung kaum belegen lassen. Sofern einige Gerichte dies bejaht haben, geschah dies letztlich ohne wirkliche Begründung rein aus der Moral heraus, doch das reicht nicht aus. VW hat schließlich nicht mit dem Ziel, die Käufer zu schädigen gehandelt, ja nicht einmal sie zu betuppen, sondern weil die verwendete Technik (Abgsrückführung) einen Zielkonflikt zwischen Stickoxiden und Rußemissionen beinhaltet und bei höheren Abgastemperaturen ohnehin auch kaum mehr eine stickoxidmindernde Wirkung aufweist, so dass die Abschaltung zugunsten niedrigerer Rußemisionen zwar nicht zulässig, wohl aber durchaus sinnvoll ist. Keinesfalls aber begründet dies einen Schädigungsvorsatz sondern eher im Gegenteil die Absicht, die Fahrzeugkäufer von Schäden zu bewahren. Darauf hat kürzlich z.B. der 1. Senat am OLG Koblenz hingewiesen.

      Hinsichtlich der Fahrzeuge, deren Typgenehmigung nicht vom KBA erteilt wurde, namentlich alle Skoda, die meisten Seat sowie ein Teil der Audis, dürfte es zudem auch bereits an einem Schaden fehlen, da die betroffenen Typgenehmigungsbehörden ihr Ermessen anders als das KBA ausgeübt und keine Anordnung getroffen haben, dass die Schummelsoftware zu beseitigen ist. Das schließt Betriebsuntersagungen aus.

      Nate schrieb:

      Und der Anbieter für die Nachrüstung ist Dr. Pley.
      Nein, nicht Dr. Pley sondern die Firma Baumot. Dr Pley wird Nachrüstsätze für Mercedes und Volvo anbieten. Noch im Frühjahr hatte sich diese Firma dahingehend geäußert, dass man für den EA189-Motor keine Nachrüstung anbieten werde, da aufgrund des Updates die Risiken hierfür viel zu hoch seien.

      Der ADAC hat übrigens Nachrüstsätze von verschiedenen Firmen einem Langzeittest unterzogen (50.000 Km). Das Ergebnis war eher durchwachsen. Zwar wurde den Nachrüstungen unter bestimmten Bedingungen eine sehr gute Reduzierung der Stickoxide attestiert, bei kühlen Temperaturen im Herbst und Winter sei die Wirkung jedoch noch nicht zufriedenstellend. Außerdem sei der Verbrauch je nach Fahrzeug in einer Größenordnung von 1 % bis 6 % gestiegen.
      Hier die Studie im Volltext:

      adac.de/_mmm/pdf/langversion_s…stung_20022018_316149.pdf

      Andreas
    • Hallo,
      wie die Fa. Baumot letztendlich das Ergebnis bepreist, sollen auch durch die Umrüstung Fahrverbote für diese Fahrzeuge vermieden werden.
      Bedeuted dies, dass letztendlich eine Einstufung in de Schadstoffnorm Euro 6 erfolgt?

      Das würde dann m.E. zu einer Veränderung der Eintragung des Co2 Ausstoßes in den Zulassungspapieren führen.
      Dies kann dann wiederum bei höheren Verbrauchswerten nach WLTP-Norm zu einer höheren Steuer führen.
      Kann; muß nicht.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • dreyer-bande schrieb:

      Bedeuted dies, dass letztendlich eine Einstufung in de Schadstoffnorm Euro 6 erfolgt?
      Nein, die Nachrüstung führt nicht zu einer höheren Einstufung der Schadstoffklasse nach Euro 6. Dazu müsste VW das Typgenehmigungsverfahren neu durchführen und eine neue Typgenehmigung beantragen. Das ist nicht beabsichtigt und wäre auch unsinnig, da es sich nicht nur um ein aufwendiges und teures Verfahren handelt, sondern die Genehmigung dann auch nach den derzeit geltenden Bestimmungen erfolgen müsste, d.h. nach dem WLTP-Verfahren. Es müssten alle Zulassungsbescheinigungen neu ausgestellt werden und hätte dann auch einer höhere Einstufung bei der Kfz-Steuer zur Folge, da die WLTP-Werte in aller Regel beim CO2-Aussoß höher ausfallen.

      Daher lassen sich rein formal-rechtlich auch Fahrverbote nicht umgehen. Bereits die jetzigen Beschilderungen, mit denen Fahrverbote angeordnet werden, sind größtenteils nicht rechtssicher und daher angreifbar. Dies würde erst recht gelten, wenn man durch ein weiteres Zusatzschild die nachgerüsteten Fahrzeuge vom Fahrverbot ausnehmen wollte. Allerdings hätte die Unwirksamkeit einer Ausnahme für nachgerüstete Fahrzeuge praktisch keine Auswirkungen, da sich der Autofahrer dennoch auf die Ausnahme berufen, also kein Bußgeld verhängt werden kann, was im übrigen wohl auch kaum geschehen dürfte.

      dreyer-bande schrieb:

      Das würde dann m.E. zu einer Veränderung der Eintragung des Co2 Ausstoßes in den Zulassungspapieren führen.
      Die Tests des ADAC mit nachgerüsteten Fahrzeugen haben ergeben, dass der Verbrauch um bis zu 6 % ansteigt. Höherer Verbrauch bedeutet auch einen höheren CO2-Ausstoß. Es kommt nun darauf an, wie das KBA die Nachrüstung genehmigt hat. Wird darin die Verbrauchserhöhung berücksichtigt, müsste ggf. eine Umschreibung der Zulassungsbescheinigungen erfolgen die dann auch eine höhere Kfz-Steuer zur Folge haben kann. Wenn die Genehmigung hingegen ohne Anpassung von CO2-Werten erfolgt, bleibt auch die KfZ-Steuer unangetastet.

      dreyer-bande schrieb:

      Dies kann dann wiederum bei höheren Verbrauchswerten nach WLTP-Norm zu einer höheren Steuer führen.
      Wie eingangs schon ausgeführt, ist das WLTP-Verfahren nur dann zugrunde zu legen, wenn die Fahrzeuge eine neue Typgenehmigung erhalten. Ansonsten bleibt es beim NEFZ-Verfahren, was aber ebenfalls eine leichte Erhöhung des CO2-Ausstoßes und damit eine Anhebung der Steuer zur folge haben kann. (s.o.).

      Andreas
    • Hallo Andreas,
      Danke für die Ergänzung und Klarstellung der rechtlichen Basis.

      Dann halte ich die Werbung des Ausrüsters (Baumot) zur Vermeidung von Fahrverboten für diese Fahrzeuge für "mutig":


      https://dieselnachruestung.eu/#informations schrieb:

      Auf Einen Blick
      <ul class="list" style="box-sizing: inherit; color: rgb(10, 10, 10); font-family: Helvetica Neue,Helvetica,Roboto,Arial,sans-serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; line-height: 1.6; list-style-position: outside; list-style-type: disc; margin-bottom: 50px; margin-left: 1.25rem; margin-right: 0px; margin-top: 0px; orphans: 2; padding-bottom: 0px; padding-left: 0px; padding-right: 0px; padding-top: 0px; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px;"> [*]Registrieren Sie sich unverbindlich für unsere Aktion "Hardwarenachrüstung"! auf dieser Website mit Ihren Fahrzeugdaten.
      [*]Seien Sie einer der ersten, dessen Auto nicht von Fahrverboten betroffen sein wird.
      [*]Wir werten die Anmeldungen aus und kontaktieren Sie in den kommenden Wochen mit weiteren Details zum Ablauf der Nachrüstung.
      [*]Registrieren Sie sich außerdem auch für unseren Newsletter unter www.bnox.info um jederzeit auf dem Laufenden zu bleiben.
      [*]Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug in Frage kommt, geben Sie einfach die Fahrzeugdaten ein, wir melden uns bei Ihnen.
      [/list]

      Die Schadstoffnorm 5 bleibt eben 5 und die Entwicklung der Verbotszonen bleibt abzuwarten.
      Gleichwohl ist es immer richtig zur Verringerung des Schadstoffausstoßes aktiv beizutragen!

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Antwort für floflo,
      hallo Andreas.
      Danke für die Richtigstellung.
      Meine Informationen habe ich vom TÜV hier in Ehingen.
      Angeblich, laut Aussage des Herrn vom TÜV werden
      die umgerüsteten Fahrzeuge eine Bescheinigung erhalten, mit der sie in Euro 6 einzustufen sind.
      Und Dr. Pley will laut TÜV viele weitere Fahrzeuge mit einem Umrüstsatz ausstatten und auf Euro 6 bringen. Allerdings müsste mit spürbaren Leistungseinbußen gerechnet werden.
      Dann stimmt von alle dem fast nichts?
      Es ist dann am Ende wohl doch besser, ein Update aufspielen zu lassen. Oder?
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Nate schrieb:

      Angeblich, laut Aussage des Herrn vom TÜV werden
      die umgerüsteten Fahrzeuge eine Bescheinigung erhalten, mit der sie in Euro 6 einzustufen sind.
      Da ist der Herr vom TÜV wohl falsch informiert oder du hast ihn falsch verstanden. Mit der Hardwarenachrüstung ist es möglich, die Grenzwerte von Euro 6 einzuhalten. Das verleiht den Fahrzeugen aber noch nicht die Euro-6-Einstufung, denn dazu müsste die Typgenehmigung von VW neu beantragt werden. Da nach heutigem Recht nicht mehr im NEFZ-Zyklus gemessen wird sondern im WLTP-Zyklus und auch mindestens die Norm Euro 6d-Temp einzuhalten ist, sind die Anforderungen viel höher und würden voraussichtlich nicht erfüllt. VW wird daher ungeachtet des damit verbundenen Aufwandes für die betroffenen Fahrzeuge keine Typgenehmigung nach Euro 6 (d-Temp) beantragen, so dass die Fahrzeuge auch mit der Nachrüstung weiterhin Euro 5 unterfallen. Ob es rechtlich möglich ist, die nachgerüsteten Fahrzeuge von Fahrverboten auszunehmen, halte ich für fraglich, ist aber auch nicht von besonderer Bedeutung, denn wenn die Behörden das wollen, erfüllt auch ein unwirksames Verkehrszeichen diesen Zweck, da der Autofahrer hierauf vertrauen kann.

      Nate schrieb:

      Dann stimmt von alle dem fast nichts?
      Richtig, davon stimmt fast nichts.

      Nate schrieb:

      Es ist dann am Ende wohl doch besser, ein Update aufspielen zu lassen. Oder?
      Nein, auf keinen Fall. Das Update ist die denkbar schlechteste Lösung, da es in der Praxis nur ganz geringfügig zu Stickoxidsenkung beiträgt, wegen des Zielkonflikts aber andere Schadstoffe wie Feinstaub und CO erhöht werden und auch der CO2-Ausstoß etwas steigt. Außerdem kann es je nach Fahrprofil und Fahrstil zu teuren Folgeschäden führen, die, wenn überhaupt, von VW im Wege der Kulanz nur in den ersten beiden Jahren übernommen werden. Die Hardwarenachrüstung ist zwar auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss, zeigt jedoch eine gute Wirkung bei der Senkung der Stickoxide. Wer umweltbewusst ist, sollte daher der Hardware-Lösung den Vorzug einräumen, wobei auch hier noch offenen Fragen sind, z.B. ob seitens VW und/oder des Nachrüstherstellers Garantien für mögliche Folgeschäden abgegeben werden. Ich selbst werde das Update auf keinen Fall aufspielen lassen und hinsichtlich einer Nachrüstung erst einmal abwarten, wie sich die Sache entwickelt.

      Andreas
    • Antwort für floflo,
      hallo Andreas.
      Vielen Dank für Deine schnelle Antwort und die ausführliche Stellungnahme.
      Den TÜV-Prüfer habe ich schon richtig verstanden.
      Ich habe ihn ausführlich auf die im TV angesprochene Nachrrüstung für unseren Tiguan gefragt. Und ob ich dann um das leidige Update herum komme.
      Der gab mir tatsächlich die Antwort, das es eine Bescheinigung gibt, wobei mein Tiguan eine höhere Einstufung bekommen würde. Man sollte mit der Bescheinigung zum TÜV kommen, der den Einbau begutachtet und könne dann zur Zulassungsstelle um neue Papiere zu bekommen. Auch dass noch weitere viele Fahrzeuge von VW durch Dr. Pley ausgerüstet werden.
      Laut Deinen Ausführungen, denen ich durch Deine Argumentation zustimme, kann es logischer Weise nicht so sein, wie mir vom TÜV mitgeteilt wurde.
      Man kann sich auf niemanden verlassen.
      Nur auf Dich.
      Ein Update will ich unbedingt verhindern. Ich hoffe, das bekomme ich noch durch.
      Sonst ist der Tiguan sofort weg.
      All die Probleme, die das Update mit sich bringen, sind mir zu viel. Mein Tiguan ist schon fast 13 Jahre alt und hat auch schon 150 tsd. Kilometer auf der Uhr.
      Leider will man mir nur noch Euro 6200 beim Ankauf geben.
      Auf dem freien Markt etwas mehr.
      Und in 2020 sind Zahnriemen und alles mögliche fällig.
      Beim Yeti schaut es ganz anders aus.
      Ein bisschen Zeit bleibt ja noch. Der Yeti soll aber schon im November zum TÜV. Max. Drei Monate überziehen ist machbar.
      Hoffentlich habe ich wenigstens mit dem Yeti eine Chance.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Nate schrieb:

      Der gab mir tatsächlich die Antwort, das es eine Bescheinigung gibt, wobei mein Tiguan eine höhere Einstufung bekommen würde. Man sollte mit der Bescheinigung zum TÜV kommen, der den Einbau begutachtet und könne dann zur Zulassungsstelle um neue Papiere zu bekommen.
      Das mit der Bescheinigung hat schon seine Richtigkeit, nur führt das eben nicht zu einer Einstufung nach Euro 6. Eine Eintragung in die Papiere wird aber dennoch erforderlich sein. Das war seinerzeit bei der Nachrüstung mit dem DPF auch so.

      Nate schrieb:

      Auch dass noch weitere viele Fahrzeuge von VW durch Dr. Pley ausgerüstet werden.
      Dr. Pley bietet aktuell nur Nachrüstungen für Mercedes und Volvo an. VW und andere Hersteller sollen folgen. Nach der Aussage von Dr. Pley wird es aber keinen Nachrüstsatz für den EA189-Motor geben.

      stuttgarter-nachrichten.de/inh…d7-a762-4e7b19900ba2.html

      Nate schrieb:

      Sonst ist der Tiguan sofort weg.
      Das würde ich mir noch gut überlegen, denn der Tiguan könnte noch recht wertvoll werden. Hast du dich bei der Musterfeststellungsklage registrieren lassen? Falls nicht, würde ich das sicherheitshalber noch machen. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung (30.09.) ist das noch möglich und beinhaltet auch kein Risiko für dich. Ich glaube zwar nicht an einen Erfolg in diesem Verfahren, aber vielleicht kommt es zu einem Vergleich, von dem du profitieren könntest. Und falls das Musterverfahren gar von den Klägern gewonnen wird, würdest du für deinen Tiguan bei 150.000 Km noch die Hälfte des Kaufpreises gegen Rückgabe des Tiguan erhalten und das dürften erheblich mehr sein als die 6.200 Euro, die man dir geboten hat. Also lieber den Tiguan abmelden und zunächst noch behalten als ihn jetzt für einen Appel und ein Ei weggeben. Ich denke, dass man noch in diesem Jahr erfährt, wo die Musterfeststellungsklage hinführt und davon kannst du dann dein weiteres Vorgehen abhängig machen.

      Andreas
    • Hallo Forumsfreunde,
      in der heutigen Auto Bild steht auf Seite 21, dass das KBA der Fa. Baumot eine ABE für seine SCR-Kats erteilt hat.
      Die BNOx -Nachrüstsätze sind für über 60 Diesel-Typen mit Euro-5-Norm des VW-Konzerns geeignet.
      Der Tiguan ist auch dabei.
      VW hat angekündigt, die Nachrüstung mit 3000 Euro zu unterstützen. Allerdings nur bei Fahrzeughaltern von sogenannten „Intensivstädten“
      Die Stickoxidminderung soll um bis zu 95% gesenkt werden.
      Ob die nachgerüsteten Fahrzeuge anschließend eine höhere Einstufung oder einen Aufkleber an der Scheibe bekommen, steht nichts.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Antwort für dreyer-bande,
      hallo Hannes.
      Stimmt, aber für was der ganze Aufwand.
      VW beteiligt sich mit 3000 Euro für was?
      Wenn es für die Fahrzeuge, die weniger Schadstoffausstoß nach dem Einbau des SCR-Kats aufweisen, keinerlei Vorteil?
      Zu was das Ganze?
      Fragen bleiben offen.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Nate schrieb:

      VW beteiligt sich mit 3000 Euro für was?
      Wenn es für die Fahrzeuge, die weniger Schadstoffausstoß nach dem Einbau des SCR-Kats aufweisen, keinerlei Vorteil?
      Zu was das Ganze?
      Zum einen soll es ja auch Menschen geben, denen es wichtig ist, die Umwelt möglichst wenig mit Schadstoffen durch Autoabgase zu belasten und die dafür auch bereit sind, ein finanzielles Opfer zu bringen. Zum anderen steckt hinter der Nachrüstung natürlich schon die Absicht, nachgerüstete Fahrzeuge von Fahrverboten auszunehmen. Ich sehe da eben nur ein Problem, dies rechtssicher zu beschildern. Schon die jetzigen Fahrverbote sind in vielen Städten m.E. nicht rechtskonform, so dass sehr gute Aussichten bestehen, erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Dies gilt insbesondere für Stuttgart, wo man besonders weitreichende Fahrverbote verhängt und nicht nur einzelne Straßen sondern ganze Zonen mit dem Fahrverbot versehen hat. Allerdings hätten wir hier den umgekehrten Fall, dass nicht ein Fahrverbot unwirksam ist, sondern ein Ausnahmetatbestand. In diesem Fall greift der Vertrauensschutz zugunsten des Autofahrers, so dass man faktisch die Verbotsstrecke oder -zone mit dem nachgerüsteten Fahrzeug befahren darf. Im Ergebnis führt die Nachrüstung daher schon zu einer Befreiung von den Fahrverboten, wenn dies von der zuständigen Behörde so gewollt und angeordnet wurde, auch wenn diese Anordnung rechtswidrig sein sollte.

      Andreas
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