floflo schrieb:
... Interessant ist dabei der Wandel in der Moral, denn vor dem Abgasskandal hat die Sauberkeit der Abgase kaum jemanden wirklich interessiert sondern nur, dass die gesetzlichen Vorschriften auch eingehalten werden. Wer jetzt eine "freisprechende" Entscheidung des BGH bedauern würde, denkt umgekehrt und beurteilt ein Verhalten nicht mehr nach seiner rechtlichen Zulässigkeit sondern seinen eigenen Moralvorstellungen.
...
Ich geb´ dir Recht, dass man als Käufer eines Fahrzeuges vielleicht nicht vordergründig die Sauberkeit der Abgase betrachtet. Vordergründig verlässt man sich darauf, das gesetzliche Vorschriften vom Hersteller eingehalten werden. Insofern kann ich deiner Argumentation, dass ich nun, wenn der BGH einen Freispruch erlässt, meine Moralvorstellungen ändere nicht folgen! Für mich bedeutet ein Freispruch des BGH, dass man toleriert, dass dem Käufer ein Produkt angedreht wurde, welches eben nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Folge ich deiner Argumentation, müsste jeder Käufer vor Erwerb seines Fahrzeuges ein fahrzeugtechnisches Ingenieursstudium absolvieren um tiefgreifende Kenntnisse über die von ihm erworbene Technik zu erlangen, um letztlich moralisch sauber interpretieren zu können was er da erwirbt.
Oder zielst du vielmehr darauf ab, dass man auch ohne Ingenieursstudium oder Kfz-Meisterbrief wissen könnte, dass man Prüfstandswerte schwerlich mit Realbetrieb vergleichen kann?
Aber egal wie, ich meine du bist ja nun Mal Jurist und hast hier dankenswerter Weise immer mal so dargelegt wie spitzfindig man argumentieren kann. Letztlich kann man´s drehen wie man will ... der Verbraucher ist zum Freiwild der Justiz und Behörden geworden. Denn, das lerne ich aus deinen ganzen Beiträgen immer wieder, unsere Rechtssprechung ist sehr dehnbar und es werden bewusst Gesetzestexte verfasst die so viel Interpretationsspielraum bieten, dass der kleine Verbraucher immer der Gelackmeierte ist. Er hat zu zahlen und gut. OK, man kann per Rechtsschutzversicherung Kosten für einen Rechtsstreit mindern ... heisst aber noch lange nicht, dass man wirklich sein "gefühltes" Recht durchbekommt ... bzw. wird man so lange in den Mühlen der Instanzen zermürbt, dass ....
Gruss vom ALF
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