23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Antwort für el Chupa Cabra!
      Hallo el Chupa Cabra!
      Ich arbeite als Journalist, was glaubst Du, was ich da jeden Tag alles so zu hören bekomme! Bei manchen Aussagen muss ich mich sehr zurückhalten.
      Was noch ärgerlicher ist, dass immer wieder das Gesagte dementiert wird. Was glaubst Du, wie oft mir gesagt, wird das habe ich nie gesagt. Wenn ich meine Aufschriebe als Dokumentation vorlege als Beweis, heißt es einfach, das haben sie falsch verstanden. Wenn Leute vom Radio oder Fernsehen dabei waren und ihnen ihre Worte vorgestellt werden, heißt es einfach, na und, da habe ich mich halt versprochen.
      Da lehnen sich manche auch einfach zu weit aus dem Fenster.
      Nichts genaues weiß man nicht. Bis von oben was handfestes entscheiden wird. Und das kann dauern.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Hallo Forumsfreunde!
      Ich bin im Moment wieder mit der Zulassungsstelle und floflo in Kontakt. Kann aber noch nichts handfestes mitteilen.
      Sowie ich aussagekräftiges mitteilen kann, werde ich hierzu wieder etwas posten.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Die deutsche Umwelthilfe (DUH) wollte für Fahrzeuge mit dem Diesel EA189 in Düsseldorf ein generelles Fahrverbot erwirken, trotz des Softwareupdates!!!

      Heute ist dazu das Urteil gesprochen worden:

      focus.de/auto/news/prozess-in-…en-fahren_id_8355684.html

      Die DUH hat verloren! :thumbsup: Dieser (von Toyota gesponsorte Verein) wollte, dass den Fahrzeugen die Betriebserlaubnis entzogen wird.

      Gruß, Gerald
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    • Hallo Nate,

      ich habe den Eindruck, dass die DUH unter dem Deckmantel einer sauberen Umwelt die deutschen Autohersteller massiv schaden will. Letztendlich wäre aber mal wieder der VW Dieselfahrer der Gelackmeierte, wenn er trotz Update in keine Großstadt mehr fahren darf.

      Fazit des Ganzen ist wohl, dass die DUH gegen die Zulassung von Autos gar nicht klageberechtigt ist. Dies ist meiner Meinung nach ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Derzeit sind nämlich die deutschen Autos die saubersten gegenüber allen anderen Herstellern weiltweit. Was nützt es aber, wenn nur in D saubere Autos fahren?! ;(

      Ferner ist es sinnlos, die Stilllegung noch guter Autos zu verlangen, denn die Herstellung eines neuen Autos kostet sehr viel Energie und das "alte" Auto muss entsorgt werden. Dadurch erkennt man gleich, welchen wirklichen Zweck die DUH eigentlich verfolgt. ;)

      Gruß, Gerald
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    • Hallo,
      gestern habe ich den Brief der Zulassungstelle bekommen.
      Innerhalb 14 Tagen muss ich das Update machen, sonst droht Stillegung.
      Ich habe den Brief sofort an meinen Anwalt weitergeleitet.
      Mal sehen was er sagt. Fritz
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

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    • Hallo,
      ich habe sie mal als PDF beigelegt.
      Hoffentlich hat das geklappt.
      Fritz
      Zulassung 1a.pdfZulassung 2.pdfZulassung 3a.pdf
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

      T-Roc Weiß/Silber Metallic 1,5 Benziner Sport R-Line und einiges an Extras
    • Hallo Fritz,

      danke für die Einstellung des Schreibens des Kreises Soest. Bei dem Schreiben scheint es mir noch nicht um eine Anhörung zu einer beabsichtigten Betriebsuntersagung zu handeln sondern lediglich um die Bitte um Vorlage der Nachweise, dass das Update durchgeführt wurde. Die Betriebsuntersagung wurde auch noch nicht angedroht. Insoweit stellt dieses Schreiben noch keine "Gefahr" dar. Eine Reaktion hierauf ist daher auch nicht unbedingt erforderlich. Wenn man reagiert, sollte man der Aussage entgegnen, von dem Fahrzeug gehe ohne das Update eine ernste Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Personen aus. Das ist totaler Blödsinn, denn dann müsste alle betroffenen Fahrzeuge und alle Fahrzeuge älterer Abgasnormen sofort stillgelegt werden. Eine Gefahr kann auch schon deshalb nicht von dem Fahrzeug ausgehen, da es gar keine Grenzwerte gibt, die außerhalb des Prüfstands einzuhalten sind. Mit einer solchen Aussage macht sich der Kreis Soest m.E. eher lächerlich und sollte sich daher etwas anderes einfallen lassen, warum das Fahrzeug nicht der StVZO entspricht.

      Solltest du eines Tages eine Anhörung mit dem Ziel einer Betriebsuntersagung erhalten, müsste man zweigleisig vorgehen und zum einen einen Drittwiderspruch beim KBA gegen die Anordnung der Beseitigung der Abschalteinrichtung einlegen, der dazu führt, dass aufgrund der aufschiebenden Wirkung die Anordnung dir gegenüber nicht vollziehbar ist, und zum andern müsste man die Zulassungsstelle hiervon in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, dass eine Betriebsuntersagung rechtswidrig ist, solange die Vollziehbarkeit der an VW ergangenen Anordnung dir gegenüber nicht gegeben ist.

      Den Drittwiderspruch beim KBA verbunden mit der Aufforderung um Vorlage der gegenüber VW ergangenen Anordnung könnte man freilich auch jetzt schon einlegen. Ich empfehle dir, hierüber mit deinem Anwalt mal zu sprechen.

      Andreas
    • Für mich ist dieses Schreiben schon eine "Nötigung" ohne Rechtliche Grundlage, sozusagen Amtsmißbrauch - schade das man Beamte dafür nicht mehr zur Rechrenschaft ziehen darf,
      das wurde ja schnell durch Politiker durch eine Gesetzes-Novell unterbunden.
      (Wie war das noch mit den Krähen und Augen?)
    • Hallo und eine Frage an die Update-Verweigerer: Was sagt denn der Prüfer bei der HU? Da ist doch die AU zwingend zu machen, parallel wird nach dem Eintrag des Softwareupdates im Serviceheft geschaut... wenn nicht vorhanden, keine AU, also auch keine HU!
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    • Hallo lowera6,

      woher stammt deine Annahme dass der Prüfer in das Service-Heft schaut, was ist wenn man keines mehr hat, ist doch auch kein amtliches Dokument, also auch keine Pflicht?

      Die AU macht in der Regel auch die Werkstatt, die Stellt die Bescheinigung aus und legt sie dem Prüfer vor.

      Welche Werte gelten eigentlich bei der AU - die vor oder die nach dem Update? Wie werden oder wurden eigentlich die neuen (Grenz-) Werte ermittelt, es gibt ja keine neue Typenprüfung, oder sind immer noch die alten Werte gültig?

      Im Prüfmode wurden ja immer schon gute Werte geliefert und der AU-Testautomat weiß nichts davon, ob anschließend die Mogelsoftware wieder in den Straßen-Mode umschaltet.
      Hab keinen Tiguan mehr
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