J-66 schrieb:
Das mit der Deadline im Januar verstehe ich nicht.
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J-66 schrieb:
Das mit der Deadline im Januar verstehe ich nicht.
Artur schrieb:
Ich war heute morgen mit meinem Tiguan beim Tüv. Der ist eigentlich erst
11/18 wieder fällig, ich wollte aber auf Nummer sicher gehen und erst
einmal wieder 2 Jahre Ruhe haben. Der Ablauf war wie folgt:
...
TÜV gab es keinen, schriftlich habe ich hier nichts bekommen.
Falls niemand was anders lautendes finden, ist JEDE Stilllegung seitens der Prüfstellen, ohne das die dem Halter das rechtsverbindlich nachweisen,Rechtsanwalt Philip Christmann schrieb:
Zwar verstoße eine Abschalteinrichtung gegen geltendes Recht und der Kunde sei damit getäuscht worden. Die Typengenehmigung habe aber dennoch weiter Bestand und die Nutzung des Autos im öffentlichen Straßenverkehr sei daher weiterhin möglich.
el Chupa Cabra schrieb:
Hab ich was verpasst?
Wann hat das KBA öffentlich gesagt das die Typengenehmigung für die Betroffenen Fahrzeuge entzogen wurde?
4r7ur schrieb:
....el Chupa Cabra schrieb:
Hab ich was verpasst?
Wann hat das KBA öffentlich gesagt das die Typengenehmigung für die Betroffenen Fahrzeuge entzogen wurde?
Irgendwie haben wir hier eine paradoxe Situation. Die Fahrzeuge sind in Betrieb, also müssen sie eine gültige Typgenehmigung haben. Wäre sie ungültig oder unrechtmäßig erteilt worden, hätten die Fahrzeuge schon vor 2 Jahren von der Straße geholt werden müssen, was nicht erfolgte. Dennoch werden jetzt Fahrzeuge stillgelegt oder bekommen keinen neue Tüv. Und gleichzeitig argumentiert VW, dass gar kein Mangel vorliegt.
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