23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Das Geld für die Messungen kannst du dir sparen. Wenn der gegnerische Anwalt oder der Richter sie kommentarlos anerkennt, hat er seinen Job verfehlt ;).
      Wenn nach dem Update nicht gravierend schlechtere Werte herauskommen, hast du sowieso keine Chance.
      M. W. dürfen Fahrzeuge ab Werk schon bis zu 5% weniger oder mehr leisten als in den technischen Daten angegeben sind. [lexicon]VW[/lexicon] wird sich hüten, diesen Wert zu überschreiten. Da die Motoren erfahrungsgemäß fast immer nach oben streuen, kann das Update sogar bis zu 10% weniger Leistung ergeben, ohne dass [lexicon]VW[/lexicon] etwas befürchten muss.

      Stelle dich schon mal auf einen langen Prozeß mit div. Gutachten und Gegengutachten mit ungewissem Ausgang ein, falls es mal soweit kommen sollte.

      Schade, dass ich nicht Gutachter oder Rechtsanwalt geworden bin. Es brechen goldene Zeiten an ... :)
      Gruß

      J-66
    • Juristische Ansprüche

      Hallo J-66

      J-66 schrieb:

      M. W. dürfen Fahrzeuge ab Werk schon bis zu 5% weniger oder mehr leisten als in den technischen Daten angegeben sind. [lexicon]VW[/lexicon] wird sich hüten, diesen Wert zu überschreiten. Da die Motoren erfahrungsgemäß fast immer nach oben streuen, kann das Update sogar bis zu 10% weniger Leistung ergeben, ohne dass [lexicon]VW[/lexicon] etwas befürchten muss.
      war mir schon klar. Ich rede auch nicht von 5 % (ich nannte das marginal) sondern von erheblich mehr. Zum Glück habe ich seit ich das Fahrzeug habe exakt Buch geführt, wie hoch der Verbrauch war. D.h., wenn die Leistung gleich bliebe, aber dafür der Verbrauch hochgeht, kann ich auch das belegen und, hier haben meine schriftlichen Aufzeichnungen da sie absolut plausibel sind, Beweiskraft. Selbstredend gilt auch das nicht für 5%.
      Es wird diesmal gar nicht nötig sein, sich mit Einzelgutachten rumzustreiten. Wir kennen zwar nicht das Recht der Sammelklage aber irgendwann wird ein Gericht in der oberen Ebene einen Entscheid fällen, der dann herangezogen werden kann. Im Übrigen gibt es bereits Kanzleien, die sich diesem Thema (versteht sich, gegen Einwurf von Münzen - Sch...ade, dass ich mein Jurastudium schmiss um etwas Richtiges zu lernen) annehmen. Im Badischen eine Kanzlei Stoll & Sauer z.B. Die vertreten scheinbar schon 300 "Opfer". Allerdings kann ich als Schwabe mich nicht von einer badischen Kanzlei vertreten lassen, die sind zu teuer ;)
      Übrigens noch ein kleiner Hinweis, den ich gestern vergaß - allrad getriebene Fahrzeuge müssen auf einen gesonderten Prüfstand.
      Nochmals Grüße und Toi, Toi, Toi!
    • Wie geil ist das denn schon wieder. Erst einmal 90 Euro zahlen um dann für den Fall gerüstet zu sein, das Leistung verloren geht. Und auch schon wieder gleich der Gedanke an Sammelklage. Ach ja, Du hast ja extra einen Aufpreis für BlueMotion gezahlt, das sollte natürlich strafverschärfend sein. Hätte Dich jemand vorher gefragt was Du für Abgaswerte hast, hätteste natürlich alle Werte parat gehabt.

      Ich finde es schon ziemlich lustig wie hier manche abgehen. Vielleicht sollte man erst einmal abwarten, was denn tatsächlich gemacht werden soll. Und es wird bestimmt genug Experten geben, die professionell das vorher/nachher überprüfen.
      Beste Grüße v. Peter :thumbup:

      seit 11/2011,Track&Style [lexicon]4Motion[/lexicon] BM Techn. 2,0l [lexicon]TDI[/lexicon] 103kW 7Gang DSG,Pepper Grey Metallic,Ambiente,Ladeboden,MFL mit Schaltwippen, RNS510, [lexicon]Standheizung[/lexicon], Xenon, Winterpaket,Winterräder,AHK,Parklenkassistent,GRA,Heckspoiler im R-Design, Climatronic, Wendematte, Reifenfülldruckkontrolle,Keyless,FSE Premium, H&R Spurplatten, Plug&Play Soundsystem
    • Kreideland schrieb:

      Wie geil ist das denn schon wieder. Erst einmal 90 Euro zahlen um dann für den Fall gerüstet zu sein, das Leistung verloren geht. Und auch schon wieder gleich der Gedanke an Sammelklage. Ach ja, Du hast ja extra einen Aufpreis für BlueMotion gezahlt, das sollte natürlich strafverschärfend sein. Hätte Dich jemand vorher gefragt was Du für Abgaswerte hast, hätteste natürlich alle Werte parat gehabt.
      Geil? Nein, sachlich richtig! Und, hättest Du richtig gelesen, hättest Du mitbekommen, dass ich explizit darauf verwies, dass es nach dem deutschen Recht diese Sammelklage eben nicht gibt!
      Deine restlichen Kommentare gleiten eher in eine unsachliche und persönliche Ebene ab. Es muß niemand diesen Schritt, den ich gehe, mitgehen. Ich möchte nur für Kollegen Tips geben, die sich u.U. rechtlich wappnen wollen. Zufällig habe ich da ein bisschen berufliche und private Erfahrung.
      Und dafür, dass wir uns gegenseitig helfen, ist ja dieses Forum wohl da. Mir persönlich wurde in diesem Forum schon geholfen und ich möchte auch deshalb etwas zurückgeben!

      Schöne Grüße
    • Im Fall einer Verhandlung vor Gericht wird JEDER Richter seinen Gutachter bestellen.
      Private Gutachten werden zur Kenntnis genommen, mehr aber NICHT!

      Und jetzt kommt es noch viel Perfider:
      Wir bewegen uns hier im Zivilrecht, soll heissen man muss als Kläger schon mal
      der Beklagtenseite NACHWEISEN das sie Mist gebaut hat.
      Ggf. kann die Beklagtenseite mit einfacher Darlegung das Gegenteil beweisen,
      und schon ist man ganz schön in Erklärungsnöte.

      Im Strafrecht sieht es ganz anders aus, da muss der Staatsanwalt ganz klar nachweisen das man Scheisse gebaut hat!
      Kann er das nicht, gibt's berechtigte Zweifel die dann oft in einem Freispruch enden.

      ABER wir sind hier nicht im Strafrecht.
    • Na ja, guckt ihr mal hier: gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html, womit wir uns doch im Strafrecht bewegen könnten.
      [lexicon]S&S[/lexicon], 2,0 [lexicon]TDI[/lexicon], 103 [lexicon]kW[/lexicon], [lexicon]DSG[/lexicon], [lexicon]BSE[/lexicon], [lexicon]BMT[/lexicon], [lexicon]4Motion[/lexicon], DeepBlackPerleffekt, Sportsitze, [lexicon]SR[/lexicon] 17" Boston,WR 16" Stahl, [lexicon]RFDK[/lexicon], [lexicon]DLA[/lexicon], [lexicon]LA[/lexicon], [lexicon]RNS[/lexicon] 510, Highline-Plus, Bi-Xenon, [lexicon]PSD[/lexicon], [lexicon]AHK[/lexicon], [lexicon]PLA[/lexicon], [lexicon]PP[/lexicon], [lexicon]RFK[/lexicon], [lexicon]StHz[/lexicon], Winterpaket, [lexicon]MFL[/lexicon], [lexicon]GRA[/lexicon], Climatronic, [lexicon]MTV[/lexicon] Premium, Netztrennwand, unv. [lexicon]LT[/lexicon] 10/2012

      Hier geht´s zur Umfrage: Welche Farbe für Tiguan II bestellt?
    • 4r7ur schrieb:

      es scheint, als ob wir zwangssbeglückt werden

      Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf an
      Was bedeutet das am Schluss .....
      Alle Dieselfahrer mit diesem Motor Kommen Ihr Geld Zurück oder eine Entschädigung ?

      Wie bei GM Rückrufaktion da wurden nur die Zündschlösser getauscht, das konnte doch in jeder Werksgarage gemacht, das würde ja des [lexicon]VW[/lexicon] Vorschlages entsprechen die Software zu tauschen oder auch Software und Mechanisch.

      Ich finde diese Aussage nicht ganz so klar .....

      Gruss SAM
    • Smmh70 schrieb:

      Was bedeutet das am Schluss .....
      Alle Dieselfahrer mit diesem Motor Kommen Ihr Geld Zurück oder eine Entschädigung ?

      Natürlich nicht! Du wirst irgendwann dein Auto in einer VW-Werkstatt abgeben müssen. Dort wird dann die geänderte Software eingespielt. Das war's.

      Solltest du anschließend das Gefühl haben, dass das Auto „nicht mehr so gut zieht“ und auch seine angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht mehr erreicht, dann wird man das als Einbildung abtun und dies zum „Stand der Technik“ erklären.

      Leider war bei dem hier angedachten Einigungsszenarium [1] dann doch der Wunsch der Vater des Gedanken.

      [1] Mögliches Einigungsszenarium
      Gruß, M.

      "Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Oft ist es das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren." MB

      Track & Style; 2.0 TDI 103 kW 4MOTION; 7-G DSG; Pakete: Ablagen-, Ambiente-, Spiegel-, Winter-; Bi-Xenon; DLA inkl. LA; DCC; AHK; XSD; MFL mit Paddles; GRA; RNS315; Climatronic; Rear View; ParkPilot; VZE; 230 V; MEDIA-IN USB; Standheizung; Gepäckraumboden herausnehmbar
    • el Chupa Cabra schrieb:

      Im Fall einer Verhandlung vor Gericht wird JEDER Richter seinen Gutachter bestellen.
      Private Gutachten werden zur Kenntnis genommen, mehr aber NICHT!

      Und jetzt kommt es noch viel Perfider:
      Wir bewegen uns hier im Zivilrecht, soll heissen man muss als Kläger schon mal
      der Beklagtenseite NACHWEISEN das sie Mist gebaut hat.
      Ggf. kann die Beklagtenseite mit einfacher Darlegung das Gegenteil beweisen,
      und schon ist man ganz schön in Erklärungsnöte.

      Im Strafrecht sieht es ganz anders aus, da muss der Staatsanwalt ganz klar nachweisen das man Scheisse gebaut hat!
      Kann er das nicht, gibt's berechtigte Zweifel die dann oft in einem Freispruch enden.

      ABER wir sind hier nicht im Strafrecht.

      Danke für die berechtigten Hinweise. Du hast soweit recht. Produkthaftung schließt sich wegen der fehlenden Schädigung einer Person aus. Aber den Nachweis, dass er Mist gebaut hat, hat in diesem Fall der Beklagte (VW) ja schon öffentlich und in den USA auch unter Eid ausgesagt. Und da dies auch noch nach den nun angefangenen Ermittlungen [lexicon]VW[/lexicon] intern und ich glaube auch von einer Staatsanwaltschaft, durchaus in Richtung vorsätzlicher Betrug tendiert, könnten auch strafrechtliche Tatbestände nicht auszuschliessen sein. Die Messung vor der "Bereinigung" soll eigentlich nur das Messverfahren abrunden (ich komme aus dem Qualitätsmanagement bei dem man sich gerne einen Wolf dokumentiert), wurde mir aber so von einem Vetter (ex OLG Richter) nicht als schädlich empfohlen. Die Messwerte, die das Fahrzeug bei Übernahme gehabt haben soll, hat [lexicon]VW[/lexicon] selbst angegeben und wurden auch in der Fachpresse oft genug - kaufentscheidend - zitiert. Was die Vorgehensweise nach der "Bereinigung" angeht, gebe ich Dir prinzipiell recht. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Allerdings haben wir hier nicht den Fall Schulze gegen [lexicon]VW[/lexicon] sondern es stehen dahinter Millionen Betroffene. D.h., es kann darauf gewartet werden, dass sich auch die Fachpresse auf das Ergebnis der "Bereinigung" stürzen wird. Und, mal abgesehen von der Leistung, wie sieht es aus, wenn nun irgendwelch Harnstoffe zum Einsatz kommen oder öfters Dinge am Kat anfallen? Hier entsteht ebenfalls ein Schaden, der zu ersetzen wäre und diese Maßnahmen waren dann wirklich nicht Grundlage des bestehenden Vertrags.

      Aber wie bereits in einem Beitrag von mir angedeutet, habe ich mich der Rechtswissenschaft entzogen und werde den Sachverhalt einem Anwalt überlassen. Ich würde auch jedem empfehlen, nicht auf eigene Faust in einen Prozess reinzugehen.

      Die von mir schon zitierte Kanzlei (war ein Beitrag im SWR Fernsehen) geht den Weg, dass einer der Partner für den "betroffenen" Partner die Sache durchzieht und damit würde ich wetten, bis in die obere Gerichtsbarkeit zieht. Alleine auch, um entsprechend Mandanten zu bekommen.

      Aber ich wiederhole mich gerne - ich hoffe auf einen guten Ausgang, dann habe ich messen lassen, alles ist OK und ich bin glücklich! Allerdings dämpft diese Hoffnug alleine schon meine Gattin mit schwäbischen Pragmatismus "warum haben die das eigentlich gemacht, wenn bei einer neuen Softwareeinstellung alles beim alten bleiben soll?" Darauf konnte ich wirklich keine fachliche/sachliche Antwort geben.

      Also el Chupa Cabra, danke nochmals. Einwand war interessant und berechtigt.
    • Smmh70 schrieb:

      Ist etwas Paradox zum Abgaskandal das beim Aktuellen ADAC Test die WV Motoren mit Euro 6 besser abschließen als manch Konkurenz.
      autobild.de/artikel/adac-ecot…te-6938223.html

      Hallo Smmh70,

      hier nochmal der Link zum Originalbeitrag vom ADAC, den unser Mitglied baradelolda am 30. September gepostet hat.

      Beitrag vom ADAC (update am 1.10.2015): Stickoxidemissionen von Dieselmodellen

      Link, direkt zum PDF öffnen. ADAC EcoTest: WLTC Stickoxide

      Die Grafik (PDF) wurde mittlerweile geändert, sie zeigt jetzt den Vergleich des Tests für EU5 / EU6.
      Hab keinen Tiguan mehr
    • Wer der Meinung ist er wurde arglistig getäuscht, nennt sich auch Betrug, der kann gerne kostenlos bei seinem
      Staatsanwalt seines Vertrauens Anzeige gegen Volkswagen stellen - wundert mich das dies noch keiner getan hat.

      Ich kann mir nicht vorstellen das so ein Desaster von einem Staatsanwalt lapidar "mangels öffentlichen Interesse" eingestellt wird.

      Sieht man diesen Betrug, denn nichts anderes ist es ja, in seiner ganzen Dimension, so könnte man daraus sogar einen
      Bandenmäßigen Betrug sehen.
      Dafür müsste dann ein Generalbundesanwalt die Konzernzentrale stürmen und alles an Unterlagen beschlagnahmen
      was auch nur in entferntesten damit zu tun haben könnte.
      Diese Unterlagen sichten dauert dann eine entsprechende Zeit, und vielleicht findet man auch was womit eine Klageschrift
      verfasst werden kann.
      Dann reicht der Staatsanwalt bei Gericht die Klage ein und möglicher Weise findet es das Gericht so gut und leitet ein Vorverfahren
      ein, es werden Gutachter bestellt, Zeugen gehört, Akten gesichtet - und Jahre, viele Jahre/Steuereuros später findet sich
      ein Bauerntölpel (Opfer) der eine Strafe zahlt und es zu einer Einigung kommt, oder einem Urteil.

      Fazit dieser Geschichte?
      Es werden viele gute Euros den Schlechten hinter her geworfen (so wie in Grichenland, so wie bei den Asylantenproblemen,
      oder immer da wo Politiker meinen sie hätten Ahnung von was).
    • dahin geht die Reise:

      VW-Chef Müller sagte, es sei wichtiger, die Abgasziele zu halten "und dafür vielleicht auf drei bis fünf km/h Höchstgeschwindigkeit zu verzichten".
      (Klick
      Viele Grüße,
      Artur


      330i Touring [ab 10/2018] & 530ix Touring [ab 04/2018]
      weg sind sie: Tiguan 2.0TDI 10/13-04/18 und A5 Cabrio 05/10-10/18
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