23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ich habe meinen Anspruch mittels Musterschreiben von test.de an VW abgeschickt. Ich warte jetzt vier Wochen ab. Erfahrungsgemäß wird VW nicht reagieren. Anfang September werde ich dann auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt bemühen. Der Tiguan wird abgemeldet, sobald ich eine Zwischenlösung oder einen Neuwagen habe.
      Am Kilometerstand wird sich nicht mehr viel ändern und ich muss auch nicht zur demnächst fälligen HU. Glücklicherweise habe ich Platz für den Tiguan und finanziell passt es auch. Ich mache diese "Hinhaltetaktik" von VW so nicht mit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyliner ()

    • Nach mehreren Wochen ohne Reaktion seitens VW geht es nächste Woche zum Anwalt.
      Anschließend wird wahrscheinlich ein neuer BMW X1 bestellt. Das mit Kia hat sich für mich u.a. deswegen erledigt, weil die nächste Vertragswerkstatt zu weit weg ist. Vielleicht wird der Tiguan auch in Zahlung gegeben, muss ich abklären.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyliner ()

    • aktuelle Strategie von VW =>individuelle Vergleichsangebote an die Einzelkläger.
      Beträge etwas höher als bei der Musterfeststellungsklage.
      Das schlimme ist, einige Klägeranwälte verkaufen das als großartigen Verhandlungserfolg.
      Ansonsten die Bemessungsgrundlage für die Nutzungsentschädigung auf 250.000km runterfahren.

      In meinem Verfahren hat das OLG Köln auf 19.11.2020 terminiert.
      Das OLG hat zur Vorbereitung auf den Termin klare Hinweise zu den Erfolgsaussichten gegeben.
      In allen Punkten dem vorausgegangenen Urteil des LG und den aktuellen BGH-Urteilen entsprechend .
      Da die Richter anscheinenden inzwischen die "Faxen dicke" haben, der abschließende Hinweis
      ………… Unter Kostengesichtspunkten stellt der Senat den Parteien insbesondere die Prüfung anheim, ob nicht die beiderseitige Rücknahme des eingelegten Rechtsmittel, die zur Aufhebung des Termins führen würde, die sinnvollste Lösung wäre.
      Das wäre in meinem Sinne, hatte ich bereits nach den BGH-Urteilen vorgeschlagen.
    • ... wäre schön, wenn das auch so in Berlin wäre.
      Ich hatte einen Termin für Mitte Februar für die Berufungsverhandlung.
      Ich habe jetzt aber die Schnauze gestrichen voll von diesem Verein und trotz des bgh-Urteils der fortgesetzten und ewig anhaltenden Zermürbungskriege mit immer wieder neuen dämlichen Anträgen für die Berufungshandlung!
      Ok VW, du hast mich zermürbt und kannst stolz darüber sein. Macht, was ihr wollt, ich weiß, es interessiert euch nicht, aber mich seht ihr als Kunden nie wieder, eher fahre ich Fahrrad, Tretroller, Peugeot, Opel, Toyota, Suzuki, Mitsubishi oder was weiß ich was, aber keinesfalls mehr ein „Qualitätsprodukt“ aus eurem Hause.
      Den Klägern hier wünsche ich viel Erfolg und einen langen Geduldsfaden... den überzeugten VW-Besitzern eine stets unfallfreie und entspannte Fahrt...macht’s jut...

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • david 2015 schrieb:

      ... wäre schön, wenn das auch so in Berlin wäre.
      Ich hatte einen Termin für Mitte Februar für die Berufungsverhandlung.
      Ich habe jetzt aber die Schnauze gestrichen voll von diesem Verein und trotz des bgh-Urteils der fortgesetzten und ewig anhaltenden Zermürbungskriege mit immer wieder neuen dämlichen Anträgen für die Berufungshandlung!
      Ok VW, du hast mich zermürbt und kannst stolz darüber sein. Macht, was ihr wollt, ich weiß, es interessiert euch nicht, aber mich seht ihr als Kunden nie wieder, eher fahre ich Fahrrad, Tretroller, Peugeot, Opel, Toyota, Suzuki, Mitsubishi oder was weiß ich was, aber keinesfalls mehr ein „Qualitätsprodukt“ aus eurem Hause.
      Den Klägern hier wünsche ich viel Erfolg und einen langen Geduldsfaden... den überzeugten VW-Besitzern eine stets unfallfreie und entspannte Fahrt...macht’s jut...

      Gruß
      Oh je, da bin ich mal gespannt, was mich erwartet. Ich stehe ja noch am Anfang und ohne Rechtsschutz. Da ist es vielleicht doch besser, den Tiguan für den neuen BMW in Zahlung zu geben. Ich werde mir auf jeden Fall mal ein Angebot machen lassen und den Anwalt befragen. Für mich steht aber auch jetzt schon fest, dass es der letzte aus dem Konzern war. Da ich höchstens 10-12000 km im Jahr fahre, wird es auch kein Diesel mehr.
      Auch ich wünsche allen Kägern viel Ausdauer und gute Nerven!
    • Nachdem ich Ende Juli den OLG-Termin hatte, soll Mitte diesen Monats (September) das Urteil verkündet werden (wird identisch zum LG-Urteil sein). Dann noch die Rechtsmittelfrist abwarten und sehen, was VW sich noch einfallen lässt.
      Mein Tiguan steht auf jeden Fall schonmal abgemeldet bei örtlichen VW-Händler auf dem Hof. ^^

      Und dann kann VW mir gestohlen bleiben!!!

      Inzwischen habe ich mir einen Tesla zugelegt.
      Einfach eine geile Kiste mit Spasspedal und fast 500PS dahinter. :thumbsup:
    • qcc schrieb:

      Nachdem ich Ende Juli den OLG-Termin hatte, soll Mitte diesen Monats (September) das Urteil verkündet werden (wird identisch zum LG-Urteil sein). Dann noch die Rechtsmittelfrist abwarten und sehen, was VW sich noch einfallen lässt.
      Mein Tiguan steht auf jeden Fall schonmal abgemeldet bei örtlichen VW-Händler auf dem Hof. ^^

      Und dann kann VW mir gestohlen bleiben!!!

      Inzwischen habe ich mir einen Tesla zugelegt.
      Einfach eine geile Kiste mit Spasspedal und fast 500PS dahinter. :thumbsup:
      Mich würde interessieren, wie es möglich ist, den Tiguan schon während des laufenden Verfahrens beim VW-Händler "auf den Hof zu stellen". War es das Ergebnis vom 1. Urteil beim LG oder war der Händler einfach "entgegenkommend".
      Da ich meinen Tiguan ebenfalls abmelden möchte, finde ich diese Lösung nicht schlecht.
      Falls VW dir nochmal ein Vergleichsangebot gemacht hat, wie sah das aus?
    • skyliner schrieb:

      Falls VW dir nochmal ein Vergleichsangebot gemacht hat, wie sah das aus?
      Wenn VW ein Angebot zur Rücknahme macht, ist dieses mit einer Verschwiegenheitsklausel verbunden.
      Plus saftiger Strafandrohung.
      So wirst Du keine echten Auskünfte erhalten.
      Es sei denn, der Partner fährt volles Risiko.
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

      T-Roc Weiß/Silber Metallic 1,5 Benziner Sport R-Line und einiges an Extras
    • Sausefritz schrieb:

      skyliner schrieb:

      Falls VW dir nochmal ein Vergleichsangebot gemacht hat, wie sah das aus?
      Wenn VW ein Angebot zur Rücknahme macht, ist dieses mit einer Verschwiegenheitsklausel verbunden.Plus saftiger Strafandrohung.
      So wirst Du keine echten Auskünfte erhalten.
      Es sei denn, der Partner fährt volles Risiko.
      Das mit der Verschwiegenheitsklausel ist mir bekannt.
      Es war auch nicht meine Absicht, jemanden dazu zu bewegen, dass er dagegen verstößt.
      Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich denke aber, eine pauschale Antwort ohne Zahlen zu nennen, sollte möglich sein.
      Es ist mir schon bewußt, dass VW nicht will, dass Einigungen öffentlich gemacht werden. Daher sind auch praktisch keine Äußerungen darüber zu finden.

      @qcc:
      Danke für die Antwort. Werde es vielleicht dann auch so probieren. Geht allerdings erst, wenn ich Ersatz gefunden habe. Im Falle einer Neuwagenbestellung kann das dauern.....
      Eins noch, ich denke, dein Tiguan steht dann beim Händler zum Verkauf im Kundenauftrag, oder?
    • Als Betroffener im sogenanten VW-Dieselskandal möchte Ich gerne meine Gedanken betreffend VW AE189 kundtun.Im April 2019 habe Ich klage gegen VW eingereicht. Mit der Bitte,den Wagen zurück zunehmen. Im Juni 2019 wurde mir mitgeteilt de Gerichtstermin sei im Oktober 2020 in Braunschweig. Jetzt bekomme Ich die Mitteilung,die Richterin sei am Betreffenden Tag im Urlaub, und derangesagte Termin wurde auf August 2021 gesetzt. Mein persönliches Erscheinen ist angeordnet.Warum? Die Aktenlage ist ganz klar.
      Am 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshof festgestellt,VW habe die Käufer der Skandalautos Typ AE 189 vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt aus Geldgier. Sie erhalten den Kaufpreis zurück,müssen aber für die gefahrenden Kilometer Entschädigung zahlen.Ich dachte ,jetzt bräuchte man garnicht mehr zu prozessieren,da ja schon alles gerichtlich festgestellt wurde.
      Aber,und jetzt kommen meine dunklen Gedanken:Die stecken alle unter eine Decke!
      Die Bundesrichter gingen davon aus,dass die VW-Führung Bescheid wuste.Ich denke,auch das Kraftfahrtbundesamt wusste Bescheid.Wie kann man Autos zulassen,die garnicht den auf dem Papier stehenden Daten entsprechen? Die hätten ja spätestens beim
      Aufdecken des Skandals aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Und heute weiß die Öffentlichkeit:Nirgends wo verliert der Kläger gegen VW so oft wie in Braunschweig. Warum wohl? Die stecken alle unter eine Decke!
      Liebe Leute bleibt trotz Corona gesund, das wünscht Euch ein 80 jähriger.
      Schönen Abend noch
      Herbert
    • Nein, unser Rechtssystem ist leistungsfähig und gut. Niemals gab es in Deutschland ein besseres Rechtssystem! Nur hat man dort in den letzten Jahrzehnten übermäßig gespart. Dies führt dazu, dass die Gerichte in allen Bereichen zu wenig Mitarbeiter haben. Terminierungen von 1 Jahr und länger sind allerdings sehr ärgerlich und sollten - bei gutem Willen der Beteiligten - eigentlich zu vermeiden sein.

      Ein anderes Ursache dieses Problems liegt darin, dass heute jeder bis zum bitteren Ende prozessieren will, da er für seine Rechtsschutzversicherung ja immer bezahlt hat. Rät der Anwalt von der Klage ab oder in der ersten Instanz zum Vergleich, ist der einfach nur dumm und wird ausgetauscht. Und weiter geht es. Wen wundert es dann, dass die Justiz mit der Bearbeitung der Akten einfach nicht Schritt halten kann?

      Jonni
    • Jonni schrieb:

      ………………. Rät der Anwalt von der Klage ab oder in der ersten Instanz zum Vergleich, . …………..


      Jonni
      Nein,
      gerade das tun die Advokaten in den meisten Fällen nicht, insbesondere die von VW. Die haben auf Zeit gespielt und und tun es weiterhin.
      Kommen mit absurdesten Anträgen: keine Zeit wegen Überlastung, Krankheit, zicken rum wegen Prozessgebühren, ob 1,3 oder 1,5facher Gebührensatz usw.
      Obwohl der BGH die Rahmenbedingungen mit den aktuellen Urteilen vorgegeben hat, versucht man die Kläger mit unzureichenden Vergleichsvorschlägen weich zu kochen.
      Habe 2 Verhandlungen beim LG beigewohnt.
      Die hilflosen VW-Anwälte sind von den Richtern nach Hause geschickt worden.
      Das altbekannte deutsche Problem ist, es gibt zu viele RA die beschäftigt werden wollen, müssen.
      Das sind diejenigen die für die Überlastung der Gerichte sorgen.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Volkswagen AG.