23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Jonni schrieb:

      Wir haben vor einem Jahr unseren Tiguan 1.4 TSI aus 2016 verkauft. Das war schon sehr, sehr schwierig, obwohl der Tiguan den kleinen Benzinmotor und eine relativ gute Ausstattung (Sport + Style plus Vollleder) hatte. In Anbetracht der Corona-Krise ist die Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt heute noch problematischer. Dies sollte jeder bedenken, der vor der Entscheidung steht, sein Fahrzeug evtl. an VW zurückzugeben.

      Jonni
      Das bestärkt mich natürlich noch mehr, den Tiguan auf jeden Fall zurückzugeben.
      Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass VW das Vergleichsangebot für Beteiligte der Musterfeststellungsklage derart erhöht, dass man wirklich überlegt, das Fahrzeug zu behalten. Falls ja, wäre das natürlich sehr ärgerlich für alle, die das 1. Angebot angenommen haben.
      Vielleicht kann ja der eine oder andere seine Erfahrungen, natürlich unter Beachtung der "Stillschweigeklausel", mitteilen.
    • skyliner schrieb:


      J Parlin schrieb:

      @ skyliner: ich will meinen 5N1 auch abgeben, in welche Richtung schaust du jetzt ( wenn ich fragen darf ) ?
      SUV soll es wieder sein, Diesel und Standheizung fast ein MUSS bei mir .... Schade, dass der Volvo XC40 so teuer ist.
      Bei mir wird es kein Diesel mehr werden, vermutlich auch kein Allrad mehr. Standheizung brauche ich ebenfalls nicht (Garage), daher geht die Tendenz in Richtung KIA Xceed. Der KIA hat sogar einen Vergleich gg. den VW T-Roc gewonnenautobild.de/artikel/kia-xceed-…motor-preis-15783195.html
      Ausserdem faszinieren mich die SIEBEN Jahre Garantie!
      ... laß dich von diesen 7 Jahren Garantie nicht blenden: Kumpel hat mir da ne Story erzählt ( Zahnriemen gerissen, Motor Totalschaden -> KIA hat natürlich erstmal NUR den kaputt gegengenen Zahnriemen bezahlt innerhalb der 7 Jahre garantie, der MOTOR mußte gerichtlich über einen Vergleich eingeklagt werden ! ). Bitte mal vorher diese Garantiebedngungen hinterfragen bei KIA !
      Gruß ( werde wohl beim VOLVO XC 40 landen )
      TIGUAN 1 FL - 2.0 140PS TDI - 4WD - 09/2011
    • skyliner schrieb:

      Jonni schrieb:

      Wir haben vor einem Jahr unseren Tiguan 1.4 TSI aus 2016 verkauft. Das war schon sehr, sehr schwierig, obwohl der Tiguan den kleinen Benzinmotor und eine relativ gute Ausstattung (Sport + Style plus Vollleder) hatte. In Anbetracht der Corona-Krise ist die Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt heute noch problematischer. Dies sollte jeder bedenken, der vor der Entscheidung steht, sein Fahrzeug evtl. an VW zurückzugeben.

      Jonni
      Das bestärkt mich natürlich noch mehr, den Tiguan auf jeden Fall zurückzugeben.Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass VW das Vergleichsangebot für Beteiligte der Musterfeststellungsklage derart erhöht, dass man wirklich überlegt, das Fahrzeug zu behalten. Falls ja, wäre das natürlich sehr ärgerlich für alle, die das 1. Angebot angenommen haben.
      Vielleicht kann ja der eine oder andere seine Erfahrungen, natürlich unter Beachtung der "Stillschweigeklausel", mitteilen.
      Auf jeden Fall zurückgegeben!

      Ich versuche auch grade unseren zu verkaufen, wird wohl, aber darauf hinaus laufen das Teil weiterzufahren bis er verstirbt.
    • wir werden unseren Tiguan auch zurück geben.
      Er wird seit längerem kaum noch gefahren, dadurch "nur" ca.73.000 km, Bj.2010,
      Vor dem LG Köln hat VW verloren.
      Natürlich ist VW wie immer in Berufung gegangen, wir allerdings ebenfalls wegen Deliktzinsen.
      Das OLG Köln hat bereits mitgeteilt einen Termin nach dem BGH Urteil am 28.07.2020 an dem Deliktzinsen zur Verhandlung stehen, anzusetzen.
      Die Karre muss weg,
      die Mängel häufen sich und diese müssten bei Weitergebrauch repariert bzw. diese Teile erneuert werden:
      Kühlwasserverlust, wahrscheinlich Wasserpumpe undicht,
      Zahnriemen auf Grund Alters,
      Winter- und Sommerreifen wegen Alter austauschen
      Wasser im Fußraum
      Batterie, ist noch die erste drin, funktioniert aber im Moment noch einwandfrei
      Bremsen und Bremsscheiben verrostet
      hin und wieder leuchtet eine der gelben Warnlampen, verschwindet dann wieder, wie von Geisterhand.
      Alles typische VW- und Altersbedingte Mängel, die ich natürlich nicht mehr beheben lasse.
      Muss allerdings sagen, dass der Tiguan bis dahin seinen Dienst ohne Probleme versehen hat.
      Wir werden kurzfristig ein Elektro-FZ bestellen, eventuell wird es sogar wieder ein FZ aus dem Hause VW, ein ID.3
      Ich gehe davon aus, dass der Konzern aus den Affären gelernt hat und entsprechende Konsequenzen gezogen hat.
      Bis dahin werden wir unser Peugeot Cabrio etwas mehr bewegen.
      Verzögerungstaktik, wie bei vielen andern, bringt VW nichts.
      Wir haben Zeit, mehr Zinsen bekommen wir bei keiner Bank.
    • lehmbauer schrieb:

      wir werden unseren Tiguan auch zurück geben.
      Er wird seit längerem kaum noch gefahren, dadurch "nur" ca.73.000 km, Bj.2010,
      Vor dem LG Köln hat VW verloren.
      Natürlich ist VW wie immer in Berufung gegangen, wir allerdings ebenfalls wegen Deliktzinsen.
      Das OLG Köln hat bereits mitgeteilt einen Termin nach dem BGH Urteil am 28.07.2020 an dem Deliktzinsen zur Verhandlung stehen, anzusetzen.
      Die Karre muss weg,
      die Mängel häufen sich und diese müssten bei Weitergebrauch repariert bzw. diese Teile erneuert werden:
      Kühlwasserverlust, wahrscheinlich Wasserpumpe undicht,
      Zahnriemen auf Grund Alters,
      Winter- und Sommerreifen wegen Alter austauschen
      Wasser im Fußraum
      Batterie, ist noch die erste drin, funktioniert aber im Moment noch einwandfrei
      Bremsen und Bremsscheiben verrostet
      hin und wieder leuchtet eine der gelben Warnlampen, verschwindet dann wieder, wie von Geisterhand.
      Alles typische VW- und Altersbedingte Mängel, die ich natürlich nicht mehr beheben lasse.
      Muss allerdings sagen, dass der Tiguan bis dahin seinen Dienst ohne Probleme versehen hat.
      Wir werden kurzfristig ein Elektro-FZ bestellen, eventuell wird es sogar wieder ein FZ aus dem Hause VW, ein ID.3
      Ich gehe davon aus, dass der Konzern aus den Affären gelernt hat und entsprechende Konsequenzen gezogen hat.
      Bis dahin werden wir unser Peugeot Cabrio etwas mehr bewegen.
      Verzögerungstaktik, wie bei vielen andern, bringt VW nichts.
      Wir haben Zeit, mehr Zinsen bekommen wir bei keiner Bank.
      Ich habe letztes Jahr einiges investiert (Haldexpumpe, Bremsscheiben hinten, Bremsbeläge vo. und hi.). Bis auf die Pumpe alles Verschleißteile. Außerdem wurden nach vier Jahren die hinteren Federn getauscht (Garantie). Neue Sommer- und Winterreifen gab es auch. Die Batterie ist zwar auch noch die erste, möchte aber hin und wieder mal geladen werden. Die längeren Standzeiten sind nicht so gut...
      Ich möchte den nächsten Reparaturen ebenfalls zuvor kommen, daher will ich den Tiguan auch zurückgeben.
      Ich gehe mal davon aus, dass du mit Rechtsschutz klagst.
      VW wollte doch eigentlich auf die Kläger zugehen und aufgrund des BGH-Urteils "neue" Angebote machen.
      Wie bereits erwähnt, warte ich auch die BGH Verhandlung bezüglich der Deliktzinsen ab und werde dann zunächst -ohne Rechtsbeistand- Ansprüche stellen. Falls es erfolglos sein sollte, muss halt der Rechtsanwalt ran. Habe ja bis Ende Oktober Zeit.
      Ich überlege mittlerweile auch, so einen "Stromer" zu kaufen. Wenn überhaupt, wird das bei mir wahrscheinlich die "Plug-in-Hybrid" Variante.
      Je nach Lieferzeit, muss dann vielleicht sogar eine Zwischenlösung her.
    • ...angesichts der vorliegenden Urteile des BGH natürlich wieder einmal eine schwofelige Haltung dieses Konzerns. Denn nach wie vor spielt VW mit den Kunden sein eigenes Spielchen, indem VW den Faktor Zeit gnadenlos ausnutzt und so sicherlich immer mehr Vergleichswillige mit ein paar Kröten abspeisen wird.
      Ich glaube, die werden auch nach wie vor jedes Einzelverfahren torpedieren und gnadenlos es zeitlich bis zu Terminierungen letztinstanzlicher Gerichtsverfahren aussitzen, um vorher auf zunehmend verlorengegangene Nerven der Kläger zu spekulieren.
      Rechtlich wohl leider nicht zu beanstanden, moralisch aber imho angesichts der Aussichtslosigkeit kommender Verfahren aufgrund ihrer Vergleichbarkeiten i.Z.m. den vorliegenden BGH-Urteilen unterirdisch
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • david 2015 schrieb:

      Rechtlich wohl leider nicht zu beanstanden, moralisch aber imho angesichts der Aussichtslosigkeit kommender Verfahren aufgrund ihrer Vergleichbarkeiten i.Z.m. den vorliegenden BGH-Urteilen unterirdisch
      Unterirdisch wäre das nicht nur den Kunden gegenüber sondern auch gegenüber den Aktionären, die ein Interesse daran haben, dass VW das Geld nicht zum Fenster hinauswirft. Nach der Grundsatzentscheidung des BGH macht ein auf Zeit spielen wenig Sinn, da das, was man dadurch gewinnen kann, in keinem Verhältnis zu dem steht, was ein Verfahren am Ende VW kostet. Ich kann verstehen, dass man jetzt erst noch die aktuellen BGH-Entscheidungen, die erwartungsgemäß und m.E. auch zu Recht im Sinne von VW ausgegangen sind noch abwarten wollte. Möglicherweise will man auch noch die Entscheidung des BGH im Oktober gegen Daimler abwarten, die das Blatt noch einmal wenden könnte. Aber grundsätzlich liegt es nicht im Interesse von VW, weitere Gerichtsverfahren zu führen. Ich könnte mir daher vorstellen, dass man eine Erklärung abgibt, wonach man für Gerichtsverfahren bis mindestens Ende des Jahres auf die Einrede der Verjährung verzichtet, um genügend Zeit zu haben, die vielen tausend Anträge abarbeiten zu können. So lassen sich jedenfalls unnötige und kostspielige Verfahren vermeiden.

      Andreas
    • Ich glaube nach wie vor, dass VW auf Zeit spielen wird. Die Frage ist, wie lange die betroffenen Fahrzeugeigentümer noch den Atem haben, dem für VW billiger kommenden Vergleich unter Wert zu widerstehen. Nicht alle haben die Möglichkeit, das Auto einfach abzumelden und wegzustellen, und wird das Fahrzeug weiter genutzt, reibt sich mit jedem gefahrenen Kilometer VW die Hände, denn genau das erspart VW Kosten bei einer Rückgabe des Fahrzeugs.
      Und ich denke, der eine oder andere wird den Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vorziehen...genau darauf spekuliert VW
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • david 2015 schrieb:

      Nicht alle haben die Möglichkeit, das Auto einfach abzumelden und wegzustellen, und wird das Fahrzeug weiter genutzt, reibt sich mit jedem gefahrenen Kilometer VW die Hände, denn genau das erspart VW Kosten bei einer Rückgabe des Fahrzeugs.
      Aber jeder, bei dem noch keine Verjährung eingetreten ist, hat die Möglichkeit zu klagen. Und damit bleibt der Käufer Herr des Verfahrens, denn nach der Grundsatzentscheidung des BGH hat VW kaum Chancen zu gewinnen und damit am Ende Verfahrenskosten zu tragen, die ein Vielfaches höher sind als der etwas höhere Nutzungsausgleich, den sich der Käufer bei mehr Km anrechnen lassen muss. Der Käufer muss also nur sagen, entweder du zahlst mir das, was ich will, oder ich werde klagen. Ich glaube kaum, dass sich VW dann auf ein erneutes Verfahren einlassen wird.

      Nicht ganz auszuschließen ist allerdings, dass VW noch Hoffnungen auf das Verfahren gegen Daimler setzt und deshalb jetzt erst einmal mauert. Dieses Verfahren könnte noch eine Wende zugunsten von VW herbeiführen, falls der BGH die Begründung des OLG Koblenz für die fehlende Sittenwidrigkeit bestätigt. Und noch einen Schwachpunkt gibt es. Bei genauer Betrachtung des Abgasskandals muss man feststellen, dass VW nur deshalb verloren hat, weil man auf das Update gesetzt hat anstatt umgekehrt einzugestehen, dass das Update praktisch wirkungslos ist, weil die AGR im realen Straßenverkehr nicht mehr funktioniert, da die Abgastemperaturen dort zu hoch sind, also nur etwas abgeschaltet wird, was ohnehin nicht funktioniert. Damit würde man die Kausalität "zerstören", was einen Schadensersatzanspruch letztlich ausschließt. Ich glaube allerdings nicht, dass VW diesen Weg geht, weil das einerseits einen Imageverlust zur Folge hätte und andererseits auch politisch wohl nicht gewollt ist, denn dann hätte das KBA den schwarzen Peter.

      Andreas
    • Mich nervt das alles nur noch!
      Hatte kürzlich die Verhandlung beim OLG (da hab' ich jetzt seit letzten Herbst (Terminierung) drauf gewartet), welches das Urteil des LG 1:1 bestätigen wird. Einzige Ausnahme: Meine seit dem erstinstanzlichen Urteil zusätzlich gefahrenen km muss ich mir natürlich auch noch anrechnen lassen.
      Und das Beste: Das Urteil wird erst in der zweiten Septemberhälfte verkündet werden + Wartezeit bis das Urteil rechtskräftig sein wird (wenn VW nicht noch wieder etwas einfällt). Damit werde ich dann nochmal fast drei Monate gewartet haben, bis vielleicht mal etwas passiert bez. Rückgabe des Fahrzeugs.
    • ...und VW zeigt die lange Nase!!! Im Übrigen bleibt ja dann immer noch der Gang in die letzte Instanz, und das dauert wieder zwei Jahre, dann hat der tiguan 250tsd km runter und es ist Ende mit der Rückgabe...
      So ein Konzern wie VW sitzt eben am längeren Hebel, und du als Verbraucher guckst in die Röhre...

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
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