floflo schrieb:
Wenn du das Vergleichsangebot am letzten Tag der regulären Frist angenommen und von VW bestätigt bekommen hast, ist die Widerrufsfrist verstrichen. Wenn die Annahme hingegen am letzten Tag der bis zum 30. April verlängerten Frist erfolgte, kannst du den Vergleich noch widerrufen, was sich nach deinen Angaben in jedem Fall lohnen dürfte, wobei natürlich ein kleines Restrisiko bleibt.skyliner schrieb:
Ich muss eingestehen, dass ich mich am letzten Tag des Vergleichs angemeldet habe, werde aber den "Widerrufsjoker" ziehen.
Andreas
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