Wenn man zwischen den Zeilen liest, wird ein Kläger wohl nicht um den Nutzungsausgleich herumkommen, gleichwohl scheinen 300000km Laufleistung zugrunde gelegt werden (in vielen bereits vorliegenden Urteilen waren es nur 250000), Verzinsung ab Klageeinreichung ist scheinbar noch nicht vom Tisch...
Man darf gespannt sein, wie es weiter geht
Gruß
Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D