23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Die Vergleichszahlungen wurden bereits publiziert. Sie sie sind vom Fahrzeugtyp und Baujahr abhängig:

      SUV (z.B. VW Tiguan, Audi Q3, VW Amarok):


      Baujahr 2008 – 1971 Euro

      Baujahr 2009 – 2279 Euro

      Baujahr 2010 – 2587 Euro

      Baujahr 2011 – 2895 Euro usw. Quelle


      Mein Tiguan war Bj 12/08, also bekomme ich knapp 2.000 €. Natürlich werde ich die Zahl beim einloggen nochmal vergleichen. Aber nachdem im Schreiben von VW alles so drin steht wie es bisher schon publiziert wurde, nehme ich an, dass die Zahlen so stimmen werden.

      Gruß, Gerald
      Jetzt BMW X3, Euro 6, 6 Zylinder Diesel
    • kabel69 schrieb:

      Mein Tiguan war Bj 12/08, also bekomme ich knapp 2.000 €.
      Du bekommst sogar noch rund 300 Euro mehr. Maßgeblich ist nämlich nicht das Baujahr sondern das Modelljahr. Ein im Dezember 2008 gebauter Tiguan gehört bereits dem Modelljahr 2009 an. Wann das neue Modelljahr bei VW beginnt, kann ich dir zwar auch nicht sagen und ist wahrscheinlich auch nicht einheitlich, spätestens aber nach den Werksferien im Sommer produzierte Fahrzeuge gehören dem neuen Modelljahr an. Ich denke, wenn du nach über elf Jahren Tiguan, in denen dir die Schummelsoftware vermutlich mehr Vor- als Nachteile gebracht hat, jetzt noch eine Entschädigung von knapp 2.300 Euro bekommst, kann man nicht meckern, so dass dein Entschluss, den Vergleich anzunehmen, sicherlich klug ist.

      Andreas
    • Hallo Andreas,

      eine gute Botschaft, wenn das mit dem Modelljahr so ist. :thumbup:

      Naja, die Schummelsoftware hat mir eigentlich nur Ärger bereitet. Musste mich mit dem Thema umfangreich befassen, obwohl ich das garnicht wollte. Hätte die Zeit lieber in meine Hobbys gesteckt. War übrigens in der Summe der Argumente auch mit ein Verkaufsgrund.

      Aber ich nehme das mal als späte Entschädigung dafür, dass ich in 4 Jahren über 8k an Reparaturen im Tiguan gelassen habe.

      Gruß, Gerald
      Jetzt BMW X3, Euro 6, 6 Zylinder Diesel
    • kabel69 schrieb:

      Wer den Vergleich nicht annehmen will, brauch sich unter o.g. Website nicht zu registrieren und macht mit seinem Rechtsanwalt weiter.

      Wie gesagt, ich werde mich am 20.03.20 registrieren und den Vergleich annehmen.
      ...
      Vorsicht mit der Annahme, falls man bereits mit eigenem Rechtsanwalt unterwegs ist. Habe ich heute per mail erhalten:

      "
      Ihr eigenes Klageverfahren wäre damit hinfällig.

      Sie würden sich mit Abschluss eines solchen Vergleichs mit der
      Volkswagen AG gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung bzw. Ihrem
      Prozesskostenfinanzierer schadensersatzpflichtig machen, da diese
      Institutionen bereits hohe Summen für Ihr Klageverfahren verauslagt
      haben, die Sie am Ende an diese zurückzahlen müssten."
      Viele Grüße,
      Artur


      330i Touring [ab 10/2018] & 530ix Touring [ab 04/2018]
      weg sind sie: Tiguan 2.0TDI 10/13-04/18 und A5 Cabrio 05/10-10/18
    • 4r7ur schrieb:

      Vorsicht mit der Annahme, falls man bereits mit eigenem Rechtsanwalt unterwegs ist.
      In dem Schreiben von VW sind die Fallkonstellationen aufgeführt, in denen eine Entschädigung ausgeschlossen ist. Dazu gehört auch, wenn gegen VW eine Klage bei Gericht anhängig ist. Das schließt einen Vergleich entsprechend dem Angebot aus der MFK allerdings nicht aus. Dieser Vergleich müsste dann aber im Rahmen des Gerichtsverfahrens geschlossen werden und zu seiner Beendigung führen. Ist eine Rechtsschutzversicherung beteiligt, sollte vorsichtshalber vor Abschluss des Vergleichs die Zustimmung der RSV eingeholt werden.

      Von einer Entschädigung ausgeschlossen sind übrigens auch all diejenigen, die ihre Ansprüche z.B. an myRight abgetreten haben. Ob man am Schluss mit myRight besser fährt, wage ich zu bezweifeln, weshalb ich seinerzeit in diesem Forum auch vor myRight gewarnt habe. Da myRight 35 % einer eventuellen Entschädigung für sich einbehält, müsste ein mit myRight geschlossener Vergleich um mindestens diesen Prozentsatz besser ausfallen, damit der Kunde sich nicht schlechter steht als bei dem Vergleich aus der MFK.

      Andreas
    • Mir wurde für unseren Tiguan (Bj. 2013) 3511.- Euro von VW angeboten.
      Aus mehreren Gründen werden ich das Angebot NICHT annehmen!
      1. Der Neupreis des Tiguan war "relativ hoch" (ca. 40.000.-) und hat wenig Laufleistung (knapp 80.000 km). Diese beiden Kritierieen wurden von VW überhaupt nicht mit eingerechnet.
      2. Mit dem hohen Kraftstoffverbrauch (ca. 1l mehr) nach dem Update bin ich auf keinen Fall einverstanden.
      3. Mittlerweile sind die Erfolgsaussichten für eine Einzelklage bei nahezu 100%.
      Warum hat wohl VW das Vergleichsangebot so forciert und warum läuft die Widerspruchsfrist genau vor der Verhandlung des BGH Anfang Mai ab?
      Auch wenn ich keinen Rechtsschutz habe, ich werde das Risiko einer Einzelklage eingehen und ein Verfahren mit Prozeßfinanzierung anstreben, auch wenn ich 20-30% Provision abtreten muss. Im Erfolgsfall bleibt garantiert mehr als beim lächerlichen VW-Angebot übrig.
      Ansonsten habe ich eben auf 3511.- Euro verzichtet.
      Falls jemand einen Tipp für eine Rechtsanwaltskanzlei mit Kostenübernahme (Prozeßfinanzierung) hat, ich würde mich darüber freuen.
    • Hallo skyliner,

      einen Tipp für einen Prozessfinanzierer möchte ich dir nicht geben, weil ich die alle nicht für wirklich "sauber" halte. Den brauchst du aber auch gar nicht, denn wenn Anfang Mai der BGH sein Urteil fällen wird, wirst du wissen, wo es lang geht.

      Bei den von dir gemachten Angaben zum Fahrzeug kann ich nachvollziehen, dass du den Vergleich nicht annimmst. Da gehörst du zu den wenigen Fallkonstellationen, bei denen man mit einer Individualklage deutlich mehr herausholen kann. Voraussetzung ist natürlich, dass der BGH gegen VW entscheidet. Auch wenn im Augenblick viel dafür spricht, wäre ich mir da nicht so sicher, dass der BGH die Entscheidungen vieler Oberlandesgerichte mitträgt. Die Situation hat sich insoweit geändert, als inzwischen einige Vorlagen an den EuGH erfolgt sind, der klären soll, ob die von VW verwendete Abschalteinrichtung tatsächlich unzulässig ist. Mit diesen Vorlagen hat man aber auch zu verstehen gegeben, dass eine Auslegung der EU-Vorschriften, so wie sie von VW vorgenommen wurden, nicht völlig abwegig ist, denn sonst bräuchte man den EuGH ja nicht anzurufen. Damit ist aber das Argument der Sittenwidrigkeit zerstört, denn ein Handeln unter einer nicht von vornherein abwegigen Gesetzesauslegung kann niemals besonders verwerflich sein. Greift der BGH das auf, wird er die Klage abweisen müssen, was zur Folge hätte, dass auch du leer ausgehst und sich eine Einzelklage nicht mehr lohnen würde. Entscheidet der BGH hingegen gegen VW, hast du praktisch kein Prozessrisiko mehr. Du kannst dann entweder auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, die bei den von dir gefahrenen 80.000 Km aber nicht allzu hoch ausfällt, klagen, oder aber du nutzt die Lage aus, um außergerichtlich mit VW eine deutlich höhere Entschädigung herauszuhandeln bei gleichzeitigem Behalt des Tiguan. Aber wie gesagt, müsste der BGH dafür erst einmal gegen VW entschieden. Das Risiko, dass er das nicht tut, trägst du, wenn du den Vergleich nicht annimmst.

      Andreas
    • So,

      jetzt habe ich mich bei dem Vergleichsportal angemeldet. Um sich endgültig legitimieren zu können, muss man einen Link in einer von VW erhaltenen Mail anklicken. Leider ist diese Mail zunächst nicht bei mir angekommen, beim 2. Versuch hat es funktioniert.

      Andreas, du hattest recht. Für meinen Tiguan, Bj. 12/08 wird der o. g. Vergleichsbetrag für Bj. 2009 aufgerufen, weil mein Fahrzeug schon Modell 2009 ist.

      Man muss dann noch bestätigen, dass mit dem Vergleich alle Schadensersatzansprüche abgegolten sind. VW prüft derzeit alles, ob beim Antrag alles ok ist.

      Gruß, Gerald
      Jetzt BMW X3, Euro 6, 6 Zylinder Diesel
    • skyliner schrieb:

      Falls jemand einen Tipp für eine Rechtsanwaltskanzlei mit Kostenübernahme (Prozeßfinanzierung) hat, ich würde mich darüber freuen.
      Hallo skyliner,

      du hattest nach einem Prozessfinanzierer gefragt. Gestern wurde diesbezüglich auf der nachfolgend verlinkten Seite der Stiftung Warentest ein interessanter Hinweis mit Rechenbeispiel gegeben (Meldung vom 23.03.2020).

      test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/

      Vielleicht ist das etwas für dich. Auch wenn man, wie du, die rechnerischen Voraussetzungen für eine Individualklage erfüllt, sollte man berücksichtigen, dass man im Prinzip kein wirkliches Risiko hat, falls der BGH VW für schadensersatzpflichtig halten sollte, so dass du bei deinen "Daten" fast 5.000 Euro dem Anwalt bzw. Prozessfinanzierer in den Rachen schmeißen würdest. Das System macht daher nur dann Sinn, wenn man den bei einer Klage zu zahlenden Gerichtskostenvorschuss und ggf. auch einen Vorschuss der Anwaltskanzlei nicht aufbringen kann oder will. Man muss sich das also sehr genau überlegen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      skyliner schrieb:

      Falls jemand einen Tipp für eine Rechtsanwaltskanzlei mit Kostenübernahme (Prozeßfinanzierung) hat, ich würde mich darüber freuen.
      Hallo skyliner,
      du hattest nach einem Prozessfinanzierer gefragt. Gestern wurde diesbezüglich auf der nachfolgend verlinkten Seite der Stiftung Warentest ein interessanter Hinweis mit Rechenbeispiel gegeben (Meldung vom 23.03.2020).

      test.de/Abgasskandal-4918330-5092247/

      Vielleicht ist das etwas für dich. Auch wenn man, wie du, die rechnerischen Voraussetzungen für eine Individualklage erfüllt, sollte man berücksichtigen, dass man im Prinzip kein wirkliches Risiko hat, falls der BGH VW für schadensersatzpflichtig halten sollte, so dass du bei deinen "Daten" fast 5.000 Euro dem Anwalt bzw. Prozessfinanzierer in den Rachen schmeißen würdest. Das System macht daher nur dann Sinn, wenn man den bei einer Klage zu zahlenden Gerichtskostenvorschuss und ggf. auch einen Vorschuss der Anwaltskanzlei nicht aufbringen kann oder will. Man muss sich das also sehr genau überlegen.

      Andreas
      Hallo Andreas,

      vielen Dank für den Tipp!
      Wie bereits erwähnt, werde ich das BGH-Urteil abwarten und bei einem positiven Ausgang wahrscheinlich ohne Prozeßfinanzierer klagen. Mir geht es hier auch ums Prinzip, die finanziellen Mittel sind vorhanden.
      Ich werde jetzt keinen "Schnellschuß" abfeuern, da ich sowieso erst den Klageweg beschreiten kann, wenn der VZBV Ende April die Musterfeststellungsklage zurückgezogen hat.

      Gruß,
      Jochen
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Volkswagen AG.