23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Leigh schrieb:

      Von welcher „Ladeinfrastruktur“ sprichst du?
      Is quasi auch fast keine vorhanden.
      AFAIK gibt es derzeit, also im ersten Quartal 2020 ca. 18.100 Ladepunkte in Deutschland....ca. 4000mehr als vor einem Jahr. Hier mal eine Karte....ich finde solche Bemerkungen für Mitteleuropa schon irgendwo ein wenig veraltet mittlerweile. Selbst bei mir aufm tiesten thüringischen Dorf, von dem ich komme, habe ich die nächste Ladesäulen in 2km Entfernung, weitere in 8km usw. Also wenn das für Dich "fast keine" sind...okay, ich weiß nun auch nicht wo Du wohnst ;)

      Bei uns in Russland ganz einfach: Wir haben KEINE Ladepunkte! Oder nein....ich glaube beim Tesla Club in Moskau haben sie mittlerweile nen Supercharger stehen, das wars dann aber auch. Ich würde also daheim laden....zwischen 23 und 7 Uhr(Nachtstrom 2cent/kwh :))
      Live aus Russland
      - Touareg 2.0TSI 4 Motion 11/2019, weiss perleffekt, 8AT, LED, Discover Pro, Leder, ergo Comfort usw.
      - Kia Sorento 2.2CRDI 04/2017, weiss perleffekt, Automatik, Xenon, Leder, Navi, Panoramadach, Hifi System usw.
      vorher:
      Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 03/2016, Opel Mokka Cosmo 1.8 16V 4x4, Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 12/2008
    • ...und die Ladesäulen n 2km Entfernung sind dann, zumindest in der Stadt, von irgendwelchen lustigen Mietwagen zugeparkt, die seit 5 Tagen auf eine Anmietung warten oder irgendwelche lustige Verbrennerfahrer sind der Meinung, einen guten Parkplatz zu nutzen und somit dem Ladewilligen den Platz zu blockieren...
      Aber es wird jetzt sehr ot, meines Wissens nach plant vw zumindest aktuell nix in Richtung Tiguan für die Dose
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • autozeitung.de/vw-tiguan-facel…r-ausstattung-196412.html

      „...Mildhybrid...“ spricht nicht gerade für einen „echten“ Plug in, sondern eher für einen Vollhybriden ala rav4...“segeln ohne Verbrennerkraft“... das kann jeder Vollhybrid so, klingt mir nicht nach eigenständigem elektrischen Fahren über Kilometer. Bin gespannt

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • Von 440k Antragstellern bei der Sammelklage werden nur 260k angeschrieben. Stellt sich hier die Frage, wer durch den Rost fällt.

      Nach meinen Recherchen wurden Doppelanträge, Spaßleute, Fahrzeuge nach 31-12-2015 erworben und Antragsteller, deren Wohnsitz im Ausland war, aussortiert. Also müsste die Personengruppe, die ihren Tiguan schon wieder verkauft haben, mit dabei sein. Bei mir wären es nur knapp 2k € Entschädigung (Baujahr 12/08). Aber ganz erhlich, bis jetzt habe ich noch keinen Rechtsanwalt bemüht und möchte mir den Stress auch nicht antun, ich würde die Summe einschieben (ohne Erstberatung) und mit dem Thema endlich abschließen.

      Gruß, Gerald
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    • ...sicherlich ist es sinnvoll, wenn ich das Auto bis zum bitteren Ende fahren möchte. Muss jeder für sich entscheiden, wie er mit einem solchen Angebot verfahren möchte.
      Der 5.5. wird sicherlich insbesondere für die Kläger interessant, die auf Rücknahme klagen.
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • Der BGH hat ja bereits entschieden, dass es sich um eine illegale Abgastechnik handelte und ein Sachmangel vorlag:

      rsw.beck.de/aktuell/meldung/bg…ng-fuer-den-05.05.2020-an

      Also von daher denke ich, dass der Verbraucher in jedem Fall eine Entschädigung - in welcher Form auch immer - zugesprochen gekommt. Will sagen, das Risiko, leer auszugehen, ist minimal. Das Auto gegen ein Neues von VW tauschen zu lassen ist real. Ob eine Nutzung abgezogen wird, bleibt abzuwarten. Aber wenn da was berechnet wird, ist es jedenfalls in der Vergangenheit immer recht günstig zugunsten der Kunden berechnet worden.

      Gruß, Gerald
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    • In dem o. g. Link ist auch ein Urteil genannt, im dem ein Sharanfahrer sich einen Nutzungsabschalg anrechnen lassen musste. Habe mal recherchiert, in diesem Fall wurde von einer Gesamtlaufleistung vom 300.000 km ausgegangen (siehe Link).

      Das ist doch schon recht verbraucherfreunlich, wenn man den Wert mit den tatsächlichen Laufleistungen vergleicht. Je höher die zugrunde gelegte Laufleistung, desto geringer der anteilige Nutzungsabschlag für den Kunden.

      Gruß, Gerald
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