23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • kabel69 schrieb:

      ... einen langen Atem zu haben und wenn möglich bis zum Landgericht zu gehen ...

      david 2015 schrieb:

      In Berlin ist das Landgericht Erstinstanz.
      Das Landgericht wird überall die Erstinstanz sein.
      Das hängt vom Streitwert ab, der hier (neues Kfz) in den meisten Fällen zu hoch für das Amtsgericht ist.
      Bei mir war das Landgericht ebenfalls die Erstinstanz und ich hampele jetzt schon fast 1,5 Jahre damit rum. Urteil Landgericht letzten Sommer, Termin Oberlandesgericht im nächsten Juli, sofern VW nicht wieder um Verschiebung bittet.
      Sie nehmen halt jede nur zur Verfügung stehende Möglichkeit wahr, das Verfahren in die Länge zu ziehen - und der Kilometerzähler läuft schön weiter ...
    • na schön, wenn du schon einen Termin hast...
      ich habe die Faxen mit vw dicke, die Kiste ist jetzt abgemeldet, mir egal, und wenn der noch 10 Jahre steht, ich fechte das jetzt durch, egal, was hinten bei raus kommt, nur Kilometer macht der mit mir nicht mehr.
      Das Beste ist, dass der Händler die Frechheit besitzt, mir neben dem Verfahren einen Neuen verkaufen zu wollen und mir „großzügig“ eine Inzahlungnahme zur herkömmlichen Fahrzeugbewertung anbietet...neeneenee vw, so nicht...

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • david 2015 schrieb:

      ich habe die Faxen mit vw dicke, die Kiste ist jetzt abgemeldet, mir egal, und wenn der noch 10 Jahre steht, ich fechte das jetzt durch, egal, was hinten bei raus kommt, nur Kilometer macht der mit mir nicht mehr.
      Lustige Doppeldeutigkeit! Aber jetzt im Ernst, dein Vorhaben, das Fahrzeug abzumelden und unbenutzt stehen zu lassen, ist so ziemlich das dümmste, was du tun kannst. Auch wenn zur Zeit ein gewisser Trend der Gerichte zu erkennen ist, den Klagen stattzugeben, kannst du dir nicht absolut sicher sein, dass du dein Verfahren gewinnst. Da ist noch lange nicht das letzte Wort gesprochen und wenn man sich die Pro-Kläger-Entscheidungen einmal näher anschaut, wird man feststellen, dass das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit nur sehr oberflächlich begründet ist und sich m.E. auch nicht wirklich begründen lässt. Verlierst du dein Verfahren, hast du nicht nur ein verlorenes Verfahren sondern auch ein stillgelegtes Auto, das mit jedem Tag der Stilllegung an Wert verloren hat. Du bist dann gleich in doppeltem Sinne ein Verlierer.

      Wesentlich vernünftiger wäre es daher, das Fahrzeug jetzt zu verkaufen und den Klageantrag dahingehend zu ändern, dass anstelle des Fahrzeugs der erhaltene Erlös herauszugeben ist. Zur Sicherheit empfehle ich dir, eine Wertermittlung des Fahrzeugs vornehmen zu lassen und beim Verkauf alle wichtigen Daten, vor allem den km-Stand, schriftlich festzuhalten und so zu dokumentieren. Sprich mal mit deinem Anwalt über diese Lösung, die vor allem dann in Betracht kommt, wenn du ein Vielfahrer bist. Fährst du hingegen nur wenig, würde ich den Wagen weiterfahren, da sich das "Mehr" des anzurechnenden Nutzungsausgleich durch zusätzliche Km dann in Grenzen hält, dir aber als im Zweifel höhere Gegenleistung die weitere Nutzung verbleibt.

      Andreas
    • Hallo und vielen Dank für deinen Beitrag und Empfehlung.
      Ich habe meine Kanzlei schon kontaktiert, wir werden noch zu eruieren haben, inwieweit wir jetzt weiter vorgehen und was das individuell Sinnvollste ist.
      Gleichwohl läuft die Berufung an, um Fristen einzuhalten. Wie auch immer, ich habe erst einmal ein positives und verbraucherfreundliches Urteil, welches eine ganz gute Grundlage darstellt.
      Und nein, es lohnt sich für mich nicht, mit dem Diesel weiterzudieseln. Mein Fahrprofil hat sich jetzt zum einen so verändert, dass sich ein Diesel nicht mehr wirklich rechnet (Steuern und Versicherung), zum anderen gibt es die ersten Straßensperrungen für Diesel und ich habe einen anderen fahrbaren Untersatz, der meinem Fahrprofil besser entspricht✌

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • qcc schrieb:

      Sie nehmen halt jede nur zur Verfügung stehende Möglichkeit wahr, das Verfahren in die Länge zu ziehen - und der Kilometerzähler läuft schön weiter ...
      Das Verfahren in die Länge zu ziehen, macht aber aus der Sicht von VW nur dann Sinn, wenn jemand mehr als ca. 12.000 Km/Jahr fährt. Bei einer Jahresfahrleistung von 10.000 Km erhöht sich der abzuziehende Nutzungsausgleich im Jahr um 3,3 % des Kaufpreises. Da die Gerichte inzwischen überwiegend auf den zurückzuzahlenden Kaufpreis einen Zinsanspruch von 4 % zubillgen, wird der Verlust durch den höheren Nutzungsausgleich je nach Fahrleistung mehr als ausgeglichen. Wenn david 2015 jetzt sein Fahrzeug verkauft oder nicht mehr fährt, kann er sogar nur hoffen, dass sich das Verfahren möglichst lange hinzieht. Besser kann man sein Geld derzeit kaum "anlegen". Mit einer Verschleppung des Verfahrens würde sich VW also ein Eigentor schießen.

      Andreas
    • qcc schrieb:

      Sie nehmen halt jede nur zur Verfügung stehende Möglichkeit wahr, das Verfahren in die Länge zu ziehen - und der Kilometerzähler läuft schön weiter ...
      So, habe jetzt nochmal beim Kollegen nachgefragt. Es war das OLG, das so gut für den Geschädigten entschieden hat.

      Lass doch die km weiterlaufen, macht doch nix... 8)

      Gruß, Gerald
      Jetzt BMW X3, Euro 6, 6 Zylinder Diesel
    • kabel69 schrieb:

      Lass doch die km weiterlaufen, macht doch nix..
      Stimmt so nicht.
      Es wird der Kilometerstand bei Übergabe an VW zur Berechnung der Nutzungsentschädigung genommen.
      Die Erstattungssumme wird als immer "Kleiner".
      Aber bei normale bzw. geringer Nutzung ist das tragbar.
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

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    • Hallo Forumsfreunde,
      seid heute steht mein alter Tiguan bei Abt in Kempten.
      Vielleicht wird er heute noch fertig.
      Update drauf und Tuning hinterher.
      Für die Heimfahrt habe ich einen getuntem Golf GTI bekommen. Mit 20 Zoll Rädern und Sportfahrwerk.
      Grausam hart, kann ich nur sagen.
      Der Tritt aufs Gaspedal fühlt sich an wie im Cockpit eines Kampfjets.
      Aber der schüttelt einen durch wie beim Bullriding.
      Mit 11,5 Liter im Durchschnitt aber auch ganz schön durstig.
      Wenn mein Tiguan wieder da ist, werde ich über die Erfahrung mit ihm und dem Update berichten.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate.
    • Hi Nate,
      Der Golf is ja so durstig wie mein Touareg in der Stadt :D :D

      Viel Spaß mit der Boden-Bodenrakete :thumbsup:
      Live aus Russland
      - Touareg 2.0TSI 4 Motion 11/2019, weiss perleffekt, 8AT, LED, Discover Pro, Leder, ergo Comfort usw.
      - Kia Sorento 2.2CRDI 04/2017, weiss perleffekt, Automatik, Xenon, Leder, Navi, Panoramadach, Hifi System usw.
      vorher:
      Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 03/2016, Opel Mokka Cosmo 1.8 16V 4x4, Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 12/2008
    • Hallo daddy,
      leider gibt es nix.
      Ich bekomme mein Auto so wie ich es gebracht habe.
      Leider nur mit Update und wahrscheinlich mit all den Problemen die hier schon beschrieben wurden.
      Nicht ein einziges PS mehr wollten die mir mehr aufspielen.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate.
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