23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Liebe Freunde des Forums,

      meine Wahrnehmung des ganzen Desasters bei VW ist zum großen Teil, dass die verantwortlichen Manager des Konzerns von der Spitze an eben nicht verantwortlich gehandelt haben und damit ethische, moralische und auch ökonomische wie rechtliche Grundsätze grobvorsätzlich missachtet haben.

      Dafür müssen sie zur Verantwortung gezogen werden.

      Dass darüberhinaus die politisch Verantwortlichen ein jämmerliches Bild abgegeben haben, hat das ganze nur noch verschlimmert.

      Noch ein schönes Wochenende. In der Hoffnung auf eine wirksame und überzeugende Rechtsprechung.

      Ecki
      ;)
    • Jonni schrieb:

      Ja, das ist richtig. Aber auch die haben Mitarbeiter und Familien, die darauf angewiesen sind, dass Geld verdient wird, von dem auch sie leben können.

      Nate schrieb:

      Auf was bezieht sich Dein Kommentar? Was ist richtig?
      Wenn ich Jonni richtig verstehe, meint er meine Aussage, dass es im Abgasskandal nur einen Gewinner, nämlich die Anwälte gibt. Er ist allerdings der Ansicht, dass auch Anwälte Geld verdienen müssen um zu leben. Hierzu eine Klarstellung:
      Wir haben in Deutschland ca. 165.000 zugelassene Anwälte. Davon dürften 0,1 bis max. 0,2 % vom Abgasskandal profitieren. Die ganz große Mehrheit der Mandanten verteilt sich auf wenige Kanzleien, die sich auf den Abgasskandal spezialisiert und darin für sich einen florierenden Geschäftszweig erkannt haben. Dabei handeln sie keinesfalls immer im ausschließlichen Interesse der Mandanten. So sind mir mehrere Fälle bekannt, in denen Anträge nicht sachgerecht waren und nur unnötig den Streitwert in die Höhe gerieben haben. Diese Kanzleien haben bisher schon viele Millionen Euro am Abgasskandal verdient.

      Ecki schrieb:

      meine Wahrnehmung des ganzen Desasters bei VW ist zum großen Teil, dass die verantwortlichen Manager des Konzerns von der Spitze an eben nicht verantwortlich gehandelt haben und damit ethische, moralische und auch ökonomische wie rechtliche Grundsätze grobvorsätzlich missachtet haben.
      Das sehe ich inzwischen ganz anders. Für mich ist VW (und damit auch die betroffenen Kunden) ein Opfer der Medien, des KBA und der eigenen Ängstlichkeit, dem KBA die Stirn zu bieten, wobei letzteres möglicherweise auch politisch verhindert wurde. Das Problem ist nicht die Abschalteinrichtung sondern die bei den meisten Euro-5-Fahrzeugen allein zur Stickoxidreduzierung verwendete Technik der Abgasrückführung (AGR), die nur bei vergleichsweise geringen Abgastemperaturen funktioniert und zudem zu einer Erhöhung der Rußpartikel führt. Die AGR ist eine Vorrichtung, bei der man die AGR-Rate bedarfsgerecht steuern muss, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Die strenge und gerichtlich bisher nicht überprüfte Auslegung des Abschaltverbots durch das KBA verhindert eine sinnvolle Anwendung dieser Technik und ist daher kontraproduktiv. Auch wenn VW vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen ist, hat man technisch betrachtet im Prinzip das richtige gemacht, so dass man m.E. nicht von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung sprechen kann.

      Andreas
    • floflo schrieb:


      Das sehe ich inzwischen ganz anders. Für mich ist VW (und damit auch die betroffenen Kunden) ein Opfer der Medien, des KBA und der eigenen Ängstlichkeit, dem KBA die Stirn zu bieten, wobei letzteres möglicherweise auch politisch verhindert wurde. Das Problem ist nicht die Abschalteinrichtung sondern die bei den meisten Euro-5-Fahrzeugen allein zur Stickoxidreduzierung verwendete Technik der Abgasrückführung (AGR), die nur bei vergleichsweise geringen Abgastemperaturen funktioniert und zudem zu einer Erhöhung der Rußpartikel führt. Die AGR ist eine Vorrichtung, bei der man die AGR-Rate bedarfsgerecht steuern muss, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Die strenge und gerichtlich bisher nicht überprüfte Auslegung des Abschaltverbots durch das KBA verhindert eine sinnvolle Anwendung dieser Technik und ist daher kontraproduktiv. Auch wenn VW vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen ist, hat man technisch betrachtet im Prinzip das richtige gemacht, so dass man m.E. nicht von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung sprechen kann.
      Andreas
      Hallo,
      da bist Du nicht der Einzige.
      Dieser Argumentation folgen mittlerweile viele Ingenieure und Techniker.
      Auch die Zulassungsbehörden anderen europäischer Staaten sehen den Fall mittlerweile mit anderen Augen und halten die Vorgehensweise von VW in diesem Sinne durchaus für gerechtfertigt.
      Allerdings sind solche Ansichtigen nicht geeignet im breiten Feld auf große Zustimmung zu stoßen.
      Will schreiben ist nicht Publikumswirksam oder publizistisch.

      Gruß
      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Ich habe an einer öffentlichen Verhandlung i. S. Schummeldiesel (Individualklage) teilgenommen. „Lustig“, wie das da abläuft...diese ganzen Verfahren könnte sich VW demnach eigentlich sparen, ein einziges „Geschacher“, sehr fragwürdig das Ganze.
      Immer mehr habe ich den Eindruck, dass VW gar nicht an einem Urteil gelegen ist und hofft, dass möglichst wenige klagen.
      Das vorgetragene Angebot eines „Schadensersatzes“ von VW an den Kläger zu Beginn der öffentlichen Sitzung empfinde ich als lächerlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass darauf irgendjemand eingeht.

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • UPDATE } Klage beim LG Berlin auf Rücknahme + Schadenersatz } >> Urteil : gegen den Verbraucher :

      VW hat gewonnen > keine Rücknahme , kein Schadensersatz !!

      Die Rechte als Verbaucher werden in Europa weiter mit allen Füssen getreten - im Gegensatz zu den USA } hier werden die Konzerne sowohl von der Politik als auch von der Justiz noch gepampert und unerstützt.

      Wirklich eine Schande .

      Bin sehr enttäuscht , da ich mir natürlich mehr erwartet hatte . >

      Die fadenscheinige juristische Begründung zum Urteil zusammengesasst : als ich das Fahrzeug 2017 gekauft hatte (EURO 5 Diesel , EA 189 ) , hätte ich doch von dem Betrug wissen müssen ...und : das KBA hat ja zuglassen und zugestimmt , also ist für den Richter damit auch alles in Ordnung ... > > insofern wird die Klage abgewiesen


      Da wird es bei der Musterfeststellungsklage dann wohl auch viele böse Erwachen geben !!

      So werden Betrüger weiterhin belohnt . Das ist unser System .
      besten Gruss , Win
    • Antwort für winnitschka,
      hallöchen.
      In Deutschland wird vieles anders geregelt, als in anderen Ländern. Firmen bedeuten Arbeitsplätze und Spenden.
      Welcher Arbeitnehmer kann Spenden in Millionenhöhe verteilen oder durch viele Arbeitsplätze Steuereinnahmen in Millionenhöhe durch Abgaben bieten.
      Außerdem schließen sich in anderen Ländern schnell viele Menschen zu einer Massenbewegung zusammen, um für ihr Recht auf die Straße zu gehen.
      Hier in Deutschland kocht lieber jeder sein eigenes Süppchen.
      Die Deutschen sind brave Bürger und nehmen sehr vieles hin, wie es ist oder entscheiden wird.
      Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
      Deshalb hoffe ich immer noch auf die Vernunft und ein Einsehen der Gerichte und Behörden.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate.
    • Servus Nate,
      du hast ja sooo Recht in allem, was du geschrieben hast .
      Auf das Einsehen des Gerichts bzw. des Richters in meinem Fall habe ich ja auch gehofft - leider vergebens ...
      Ob ich vor das >OLG gehe hängt von meiner RV ab, das muss ich noch klären .
      Jedes Bundesland macht ja hier in Deutschland seine eigene Rechtsprechung . Insofern die völlig unterschiedlichsten Urteile .
      Da blicken wohl selbst die Gerichte nicht mehr durch .
      Aber Danke für die warmen Worte .
      besten Gruss , Win
    • winnitschka schrieb:

      Servus Nate,
      du hast ja sooo Recht in allem, was du geschrieben hast .
      ……………………….
      Nein,
      hat er nicht.

      Ein Gericht hat ein Urteil gefällt und das ist Rechtsprechung.
      Nur ein neues Gesetz oder oder das Urteil einer höheren Instanz kann das ändern.
      So ist das nun mal in diesem, unseren, freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Hallo Ihr beiden (Nate und winnitschka),

      entschuldigt bitte, wenn ich jetzt polemisch werde.
      winnitschka kauft sich 2017 einen EA189 Diesel. Wusste zu diesem Zeitpunkt also genau, was damit los ist. Hat möglicherweise aufgrund der Tatsache, das diese Diesel nicht "sauber" sind, einen Preisnachlass ausgehandelt.
      Er fährt das Auto eine Weile und klagt dann auf Rücknahme und Schadenersatz, und wundert sich dass die Klage abgewiesen wird?

      In meinen Augen hat der Richter völlig richtig geurteilt, und der wahre Betrugsversuch wurde abgelehnt!
      [lexicon]Tiguan[/lexicon] Sport & Style 4MOTION 2.0i [lexicon]TDI[/lexicon] 125 [lexicon]kW[/lexicon], Pepper Grey Metallic, [lexicon]RCD[/lexicon] 510, DynAudio, Ambiente, Light-Assist, Climatronc, [lexicon]PLA[/lexicon], Seitenairbags hinten, Spiegelpaket
    • permanoch schrieb:


      "....winnitschka kauft sich 2017 einen EA189 Diesel. Wusste zu diesem Zeitpunkt also genau, was damit los ist. Hat möglicherweise aufgrund der Tatsache, das diese Diesel nicht "sauber" sind, einen Preisnachlass ausgehandelt.

      In meinen Augen hat der Richter völlig richtig geurteilt, und der wahre Betrugsversuch wurde abgelehnt! "



      @permanoch @ hannes

      zur Info : KEIN Preisnachlass !! und : zu dem Zeitpunkt gab es Diskussionen ,aber noch keine definitiven Fahrverbote etc.

      Ich glaube du kapierst etwas nicht : es geht um das Prinzip Betrugsdiesel >> wie kann ich also betrügen, wenn der Motor EA 189 von VW so konzipiert ist ???
      Durch das nachträglich erzwungene Softwareupdate wird das AGR-Ventil nachweisslich sehr viel stärker belastet (Lebensdauer ) , ebenso der DPF ,die Injektoren etc. . Fazit: der Verbraucher bleibt auf den Kosten sitzen .
      VW hat betrogen - nicht ich !
      Warum wohl hat VW in den USA alle Autos zurücknehmen müssen ?
      Weil dort die Gesetze entsprechend verbraucherfreundlich ausgelegt sind - im Gegensatz zu Europa .

      Mehrere Gerichte haben hier bereits entschieden, daß es um den Motor EA 189 geht , nicht um den Besitzer desselben .
      In meinen Augen hat der Richter völlig falsch geurteilt . Juristen denken eh nur in ihrem juristischen Universum .
      Letztlich aber auch egal, weil mir alle Kommentare nicht weiterhelfen. Fahrverbote bleiben nämlich bestehen .
      besten Gruss , Win
    • Antwort für dreyer-bande und permanoch und winnitschka,
      hallöchen alle drei.
      Gesetzesänderungen gibt es ständig.
      Vielleicht hat auch eine Regierung doch noch ein Einsehen und lässt sich zu einer Änderung hinreißen.
      Wenn genug Betroffene doch noch auf die Straße gehen.
      Oder wie Hannes schreibt eine höhere Instanz zu Gunsten des Betroffenen eine andere Entscheidung fällt.
      Und ob winnitschka einen besonders günstigen Preis ausgehandelt hat und sicher von der ganzen Problematik um dei Schummelsoftware bei dem EA 189 Diesel gewusst hat, ist reine Spekulation. Vielleicht wurde er von einem Händler so lange belatschert, bis er einem Kauf zugestimmt hat, mit der Zusage des Händlers, es gäbe keine Probleme nach einem Update. Und vielleicht eine Zusage, es werde bestimmt eine Rechtsprechung zu Gunsten des Käufers geben, im Falle doch noch Probleme mit dem Fahrzeug auftreten sollten, sein Fahrzeug an VW zurück geben zu können.
      Lassen wir doch erst noch einmal winnitschka zu Wort kommen.
      Erst dann können wir sichere Aussagen zu seinem Fall kommentieren.
      Also winnitschka, jetzt bist Du dran. Kläre uns auf.
      Und um die Spendengelder, die ständig und schon viele Jahre fließen, gibt es wohl keine Diskussion.
      Wer ist da nicht geneigt, sich auf die Seite der Spender zu stellen. Es kommt ja vielleicht in Zukunft noch mehr.
      Geld regiert die Welt.
      Ich verbleibe mit besten Grüßen aus Öpfingen von Nate.
    • Also, wer 2017 einen VW mit 189er Motor gekauft hat, kann kaum(nicht) behaupten, nichts vom Dieselskandal gewusst zu haben. Insofern kann ich dem Urteil folgen. Ich habe(hatte) meinen 2011 gekauft, da wusste nur VW, dass sie schummeln.
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

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