Abgasmainpulation und Sachmängelhaftung

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    • Icefeldt schrieb:

      Hat nie jemand behauptet.
      Egal ob vorher oder nachher.
      In der Höhe hast du immer einen Leistungsverlust.
      Theoretisch!
      Bei Saugmotoren war dies deutlich zu spüren.
      Aber wir haben es heute bei [lexicon]VW[/lexicon] mit Turbomotoren mit variabeler Turbinengeometrie zu tun.
      Daher kann die Turbinenleistung an den niedrigeren Luftdruck angepasst werden, um den Leistungsverlust in gewissen Grenzen auszugleichen.
      Daher vergrößert sich im Hochgebirge eigentlich nur das "Turboloch".

      ("Tuner" verwenden z.B. gerne diese Leistungsreserve bereits bei normalen Luftdruck, in dem sie z.B. die Werte des Barometers oder das Kennfeld manipulieren.)
      Ich verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung und besten Grüßen ergebenst ihr
      mavo

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mavo ()

    • Servus,

      ich möchte hier nicht als Matrialist auftreten. Aber hat sich schonmal jemand Gedanken über eine Entschädigung seitens [lexicon]VW[/lexicon] gegenüber seinen Kunden gemacht!

      In Amerika geht sowas, aber in Europa geht man leer aus. ?( Ich finde, [lexicon]VW[/lexicon] hat einiges "auch" bei uns gut zumachen nicht nur in USA! Auch wir haben den Ärger, wir wurden genauso "beschießen" wie die US- Käufer. :AK:
      Also warum, werden wir in Europa nicht genauso behandelt? :motz: Wahrscheinlich werden wir Deutsche wieder in die Röhre schon. Wir werden uns wieder aufregen aber nichts tun, wie immer! :thumbup:

      Wenn zu dem Thema schonmal was gepostet wurde wäre ich über ein Link dankbar! :thumbup:

      Grüße

      Jochen
      Sport & Syle, 2.0 CRD, 103 KW,DSG, Pepper Grey, Top,Technik, Winter, Spiegel- Paket, RNS510 DAB+,AHK, Bi-Xenon,Parklenkass., Climatr. Multifunktioslenkrad, Dynamic Light Assist, Lane Assist, Verkehrszeichenerk., Spiegel per Schlüssel anklappbar, Doppelterladeboden,FSE Premium, Multimedia für iPod/iPhone, Winterräder mit Sensoren, Bestellt am 10.12.11, Bestätigt am 12.01.12, Tiguanfahrer seit dem 23.09.12/ 10.17 Uhr
    • Jopf68 schrieb:

      Ärger, wir wurden genauso "beschießen" wie die US- Käufer. :AK:

      Warum werden diese animierten Smilys eigentlich immer ohne Kopf verwendet? :thumbsup:
      [lexicon]S&S[/lexicon], 2,0 [lexicon]TDI[/lexicon], 103 [lexicon]kW[/lexicon], [lexicon]DSG[/lexicon], [lexicon]BSE[/lexicon], [lexicon]BMT[/lexicon], [lexicon]4Motion[/lexicon], DeepBlackPerleffekt, Sportsitze, [lexicon]SR[/lexicon] 17" Boston,WR 16" Stahl, [lexicon]RFDK[/lexicon], [lexicon]DLA[/lexicon], [lexicon]LA[/lexicon], [lexicon]RNS[/lexicon] 510, Highline-Plus, Bi-Xenon, [lexicon]PSD[/lexicon], [lexicon]AHK[/lexicon], [lexicon]PLA[/lexicon], [lexicon]PP[/lexicon], [lexicon]RFK[/lexicon], [lexicon]StHz[/lexicon], Winterpaket, [lexicon]MFL[/lexicon], [lexicon]GRA[/lexicon], Climatronic, [lexicon]MTV[/lexicon] Premium, Netztrennwand, unv. [lexicon]LT[/lexicon] 10/2012

      Hier geht´s zur Umfrage: Welche Farbe für Tiguan II bestellt?
    • Es wird allgemein das US-Amerikanische Rechtssystem kritisiert bzw. sich über einige Entscheidungen und das bei uns unbekannte "Lokalrecht" lustig gemacht...
      Aber wenn es was zu holen gibt, schreit jeder sofort nach dem "Common Law"! :cursing:

      Wenn Ihr Geld haben wollt, solltet ihr auch akzeptieren, da man keine sexuellen Beziehungen mit Stachelschweinen haben darf, keine lebenden Elche aus Flugzeugen werfen darf, und das von Zeit zu Zeit ein unschuldiger "versehentlich" auf dem elektrischen Stuhl von Huntsville/AL geröstet wird ;)

      Ansonsten würde ich es mal mit einer Klage wegen der "fahrlässigen Erzeugung emotionaler Bedrängnis" probieren... :S
      Ich verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung und besten Grüßen ergebenst ihr
      mavo
    • Hab ich nicht gesagt!

      Maulen und Mund halten!!!

      Ach ja mavo, dein vergleich "hinkt!" Wenn man mir etwas verkauft ob es wohl wissend nicht den Anforderungen entspricht, habe ein Problem damit! Und das nichts damit zutun ob einer auf den E-Stuhl kommt oder nicht. Auch ist es mir egal ob aus einer Eiche ein Flugzeug wird.
      123§ BGB

      Bsp:
      Arglistige Täuschung, § 123 Abs. 1 Fall 1 BGB
      A verkauft dem B ein kleines Kellerappartement auf Sylt für 800.000 €. B erkundigt sich ob mit der Wohnung alles in Ordnung sei, insb. ob es schon einmal Probleme mit Schimmel gegeben hätte. A verneint, woraufhin B die Wohnung kauft. Kurze Zeit später stellt sich heraus, dass die Wohnung zu großen Teilen von Schimmel befallen ist. Kann B seine auf Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung anfechten?


      Ergebnis: A hat den B hins. des Schimmels arglistig getäuscht. B kann seine auf
      Schluss des Kaufvertrages gerichtete WE nach § 123 I BGB anfechten.
      Sport & Syle, 2.0 CRD, 103 KW,DSG, Pepper Grey, Top,Technik, Winter, Spiegel- Paket, RNS510 DAB+,AHK, Bi-Xenon,Parklenkass., Climatr. Multifunktioslenkrad, Dynamic Light Assist, Lane Assist, Verkehrszeichenerk., Spiegel per Schlüssel anklappbar, Doppelterladeboden,FSE Premium, Multimedia für iPod/iPhone, Winterräder mit Sensoren, Bestellt am 10.12.11, Bestätigt am 12.01.12, Tiguanfahrer seit dem 23.09.12/ 10.17 Uhr
    • In beiden Fällen hast Du das Recht, eine individuelle Klage gegen den Verkäufer zu erheben.
      Die Chancen im "Schimmelfall" einen Erfolg zu erlangen dürften aber vermutlich erheblich höher sein, als einen zur Wandlung oder Ausgleich berechtigenden Produktmangel an deinem Wagen nachzuweisen...
      Aber wer weis:
      "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand". :rolleyes:

      Ich würde aber damit warten bis es (in einigen Jahren) rechtskräftige Vergleichsurteile gibt.
      (Es sei denn Du gehörst zu denen, welchen es Spaß macht zu klagen und die ausser viel Zeit, eine sehr tolerante Rechtschutzversicherung besitzen)
      Ich verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung und besten Grüßen ergebenst ihr
      mavo
    • Dann würde ich aber JETZT schon ein Schriftsatz Volkswagen zukommen lassen,
      worin man den "Vorbehalt des Schadensersatz" erklärt!

      Denn sollte es zu einem entsprechenden Gerichtsverfahren kommen, wird dies ganz sicher durch die
      diversen Instanzen gehen - und das dauert viele Jahre.
      Und bekanntlich (oder auch NICHT) verjähren Ansprüche regelmäßig nach zwei (oder drei) Jahren bei "Mängelansprüchen bei Kauf".
      §195 BGB

      Beginnt mit bekannt werden des Mangels am Ende des Jahres, also dem 31.12.2015, und Endet am 31.12.2017.

      Hemmen würde nur ein Anerkenntnis oder eine Behörde/Gericht beantrag Diese.

      de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutschland)

      Ich würde aber, falls einer seinen Vorbehalt einreden will, den Besuch bei einem Rechtsanwalt empfehlen.
    • 1. Ich, also meine Person, würde das, auf Grund mangelnder Erfolgsaussicht, schon mal gar nicht tun
      2. Geht mir dieses vollkommen DÄMLICHE Gejammer wg. der Abgasschummelei auf den Sack!
      3. FALLS ich eine Zustellung tätigen würde, und es ginge um was wirklich Großes, dann würde ich gleich
      3.1. per Einschreiben/Rückschein versenden
      3.2. persönlich Einwerfen, mit Zeuge (gilt dann definitiv als Zugestellt)
      3.3. im Zweifelsfall, so wie auch der [lexicon]RA[/lexicon] in Deinem Link, per Gerichtsvollzieher zustellen lassen

      Die Zustellung per Gerichtsvollzieher kann, wenn [lexicon]VW[/lexicon] auch diese Annahme verweigert, einen derben Nachgeschmack haben!
      Sollte [lexicon]VW[/lexicon] auch dies verweigern, ggf. sogar dem Gerichtsvollzieher den Zugang verwehren, könnte der mit Unterstützung der
      Polizei eine Zustellung erzwingen.

      Aber davor hat man die Hürde der rechtsanwaltlichen Vertretung gestellt!
      Man kann, wenn bekannt ist das Ungemach im Anmarsch ist, sämtliche Korrespondenz über einen Anwalt laufen lassen.
      Und ich denke davon wird [lexicon]VW[/lexicon] reichlich im Portfolio haben.

      Bei dieser vollkommen nutzlosen Jagt nach dem Kaninchen werden nur Anwälte reich, und die Betroffenen Autokäufer haben NULL NIX NADA davon.

      M.E. ist hier die Politik, der Gesetzgeber, gefordert - der wiegelt hier in DE alles immer mit der Einzelfallbetrachtung ab!
      Weiterhin hat es der Gesetzgeber versäumt solch ein Massenbetrug bei der Sachmängelhaftung zu implizieren!
      Die EU ist doch nur die Polit-Schlampe der Lobbyistenverbände, für den VOLLIDIOTISCHEN EU-Bürger bleibt doch nur die PFLICHT seine Steuern zu zahlen und die Fresse zu halten,
      anders kann ich mir sonst nicht erklären das die EU hier nicht schon längt [lexicon]VW[/lexicon] vor den EUGH gezerrt hat (in mehrfacher Hinsicht).

      aber ich reg mich nur schon wieder über diesen BULLSHIT auf.
    • Ich habe meinen VW-Händler, der mir meinen neuen [lexicon]Tiguan[/lexicon] im Dezember 2013 verkaufte, fristgerecht im Dezember 2015 auf Nachbesserung verklagt, weil er seine kaufrechtliche Verpflichtung hierzu nicht anerkennen wollte. Aussage: Das macht [lexicon]VW[/lexicon], damit haben wir nichts zu tun. Vorläufiger Streitwert des Verfahrens 200 €, Gerichtskostenvorschuss 105 €.

      Das Verfahren vor dem Amtsgericht Ahlen läuft noch, geht aber offenbar nun dem Ende entgegen. Dieses wird wohl so aussehen, dass es ein Anerkenntnis- oder ein Endurteil im streitigen Verfahren zu meinen Gunsten geben wird. Die Richterin erläuterte den Parteien im Verhandlungstermin vor etwa zwei Wochen, dass sie von einem "Sachmangel" ausgehe. Alle anderen deutschen Gerichte hätten dies auch so gesehen. Viele Klagen - allesamt noch nicht rechtskräftig entschieden - seien in der ersten Instanz nur daran gescheitert, dass die Gerichte den Verkäufern die Rückabwicklung wegen der vermeintlichen Kleinigkeit nicht zumuten wollten. Die Richterin in meinem Verfahren kündigte an, dass sie das Autohaus antragsgemäß zur Nachbesserung verurteilen werde, wenn dieses nicht vorher einlenke und Nachbesserungsanspruch anerkenne. Verkündungstermin ist am 13.01.2016.

      Im Dezember 2015 habe ich mich nicht getraut, nach Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf den Rücktritt zu erklären. Das Prozessrisiko war mir einfach zu hoch.

      Ob mir das Verfahrensergebnis nutzen wird, hängt davon ab, ob sich die Eigenschaften des Fahrzeugs nach der Beseitigung der Schummelsoftware nachweisbar verschlechtern bzw. ob sich keine Unterschiede zwischen vorher und nachher ergeben.

      Gibt es unter Euch Betroffene, die die Servicemaßnahme haben durchführen lassen und zu Erfolg / Misserfolg der "Nachbesserung" bzw. zu den Fahreigenschaften nach dem Aufspielen der neuen Software schon etwas sagen können?
    • Unser [lexicon]Tiger[/lexicon] war ein Leasingfahrzeug, dass Update wurde gemacht - und drei Monate später lief die Leasing aus!
      Von daher war mir das Piep egal, soll sich doch der Nächste mit dem Update-Ärger auseinander setzen - wenn er unbedingt einen [lexicon]VW[/lexicon] fahren will, selber schuld.
    • AndreasMS schrieb:

      Ob mir das Verfahrensergebnis nutzen wird, hängt davon ab, ob sich die Eigenschaften des Fahrzeugs nach der Beseitigung der Schummelsoftware nachweisbar verschlechtern bzw. ob sich keine Unterschiede zwischen vorher und nachher ergeben.

      Mittlerweile (um die 9 Monate) gibt es offiziell Abhilfe. Das macht deinen ganzen Prozess gegenstandslos. Ende 2015 gab es noch kein Schummelupdate. Somit wirst du Recht bekommen und der Händler spielt dir das Update drauf und alles ist in Butter - zumindest für die Klage.
      Vielleicht kannst, aufbauend auf deine Klage, den Wagen zurückgeben. Wenn du es möchtest, dann deinen Rechtsverdreher schnellstens damit konfrontieren.
    • Also ich habe mein Update am 04.07.2016 durchführen lassen. Zu deinen Fragen kann ich nur folgendes sagen:

      Spritverbrauch vorher auf ca. 70000KM 6,98L/100KM nach Update auf ca. 6800KM 7,02L/100KM

      Fahreigenschaften meiner Meinung nach unverändert, eventuell ist der Motor im Stand jetzt geringfügig lauter

      Ich kann bisher nichts negatives über das Update sagen
      Beste Grüße v. Peter :thumbup:

      seit 11/2011,Track&Style [lexicon]4Motion[/lexicon] BM Techn. 2,0l [lexicon]TDI[/lexicon] 103kW 7Gang DSG,Pepper Grey Metallic,Ambiente,Ladeboden,MFL mit Schaltwippen, RNS510, [lexicon]Standheizung[/lexicon], Xenon, Winterpaket,Winterräder,AHK,Parklenkassistent,GRA,Heckspoiler im R-Design, Climatronic, Wendematte, Reifenfülldruckkontrolle,Keyless,FSE Premium, H&R Spurplatten, Plug&Play Soundsystem
    • Vielen Dank für Eure Antworten!

      Die Klage erhob ich nur zur Sicherung meiner Ansprüche, weil der Händler seine kaufrechtliche Verpflichtung zur Mangelbeseitigung nicht anerkennen wollte. Bis zuletzt ließ er vortragen, das Auto sei wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht mangelhaft. Nun wird es wohl auf ein beklagtenseitiges Anerkenntnis bezüglich des Nachbesserungsanspruchs hinauslaufen.

      Ich will kein anderes Auto, sondern die Laufeigenschaften und der Verbrauch des am 07.12.2013 ausgelieferten Tiggi sollen durch das Aufspielen der neuen Software "nur" nicht verschlechtert werden. Kaufte den Wagen u.a. zum Trailern unseres 2t-Motorbootes. Wehe, wenn dem Motor nach der Umrüstung im unteren Drehzahlbereich merklich Leistung fehlt und der Wagen beim Rausziehen des Bootes auf der Rampe schwerer ackern muss! 8)

      An dem Streit, ob die Schummelsoftware zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt oder nicht, möchte ich mich gar nicht beteiligen. Die Klageverfahren werden alle in die Berufungsinstanz und ggf. sogar in die Revision zum BGH gehen. Wie lange will man denn auf den rechtskräftigen Verfahrensabschluss warten - 2 oder gar 3 Jahre? Welche Position wird die Fraktion der gerichtlich bestellten Sachverständigen beziehen? [lexicon]VW[/lexicon] wird sicherlich die Händler unterstützen, alle zur Verfügung stehenden Register ziehen und einen sehr langen Atem zeigen. Die armen Rechtsschutzversicherungen bzw. die armen Versicherungsbeitragszahler! :huh:

      Frage mich, warum es wohl so gut wie keine sachlichen Erfahrungsberichte von Betroffenen über die Fahrleistungen und Verbräuche ihrer Fahrzeuge nach dem Aufspielen der neuen Software gibt. War der ganze Wind, der um den Abgaskandal gemacht wurde, am Ende nichts als heiße Luft oder hat [lexicon]VW[/lexicon] die Presse so stark im Griff, dass nichts veröffentlicht wird, was dem Konzern (noch mehr) schaden könnte?

      Bin mal gespannt, welches Theater mich im Dezember 2017 bei der Einlösung des Rückkaufangebotes des Verkäufers erwarten wird. Vor der Klageerhebung meinte er schon bei den Verhandlungen, dass er sich an dieses Angebot nicht mehr gebunden fühle. Schließlich sei das Fahrzeug ja wegen des Abgasskandals nun viel weniger wert. Logisch, dass seine Anwälte im Klageverfahren genau das Gegenteil behaupteten: Das Fahrzeug sei wertstabil, die Schummelsoftware werde - von dem Mutterkonzern - beseitigt, und alles werde gut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von AndreasMS ()

    • Also ich finde es wird zu viel Wirbel um das ganze gemacht. Ja, [lexicon]VW[/lexicon] hat manipuliert (wie viele andere auch, nur das wird nicht so öffentlich ausgeschlachtet). Mein [lexicon]Tiger[/lexicon] ist nun schon fast ein halbes Jahr mit der neuen Software unterwegs und ich hab nichts negatives bemerkt.

      Du fragst Dich, warum es kaum Erfahrungsberichte nach dem aufspielen der Software gibt? Ganz einfach, die ganzen Meckerer und Nörgler haben nicht genug Punkte gefunden um sich weiter aufzuregen. Es ist ja ganz einfach, eine riesen Welle loszutreten und auf den Zug derer aufzuspringen, die laut losschreien. Das KBA hat die Lösungsvorschläge untersucht und für gut befunden. Aber es wird weiter nach einem Grund gesucht, an [lexicon]VW[/lexicon] rumzumäkeln.

      Warum wurde das Fehlverhalten der anderen Hersteller nicht so ausgeschlachtet? Warum wurden solche gravierenden Mängel wie versagende Bremsen und fehlerhafte Zündschlösser die Todesfolgen hatten nicht so offen in der Presse diskutiert? Da hätte ich als Besitzer ganz andere Sorgen, wenn ich mit so einem Fahrzeug unterwegs wäre. Diese Hersteller haben auch keine solch extrem hohen Strafzahlungen bekommen und machen weiter wie bisher. Aber [lexicon]VW[/lexicon] wird an den Pranger gestellt und auf unvorstellbar hohe Strafzahlungen verklagt, bisher über 15 Milliarden (15000 Millionen) wo andere mit 400-500 Millionen wegkommen. Das Geld muss natürlich irgendwo eingespart werden, und was bedeutet das?

      Produktion geht ins Ausland, Leiharbeiter werden entlassen, Stammpersonal (was in Rente geht) wird nicht ersetzt. ARBEITSPLATZABBAU. Das wirkt sich auf die Zulieferer aus, ARBEITSPLATZABBAU. Weniger (kein) Gewinn bei [lexicon]VW[/lexicon] und Zulieferern, keine Steuer für die Städte, ARBEITSPLATZABBAU / STEUERERHÖHUNG / LEISTUNGSREDUZIERUNG.

      ALLE VERLIEREN. Aber viele wollen, das [lexicon]VW[/lexicon] immer noch mehr zahlen soll, obwohl sie voll funktionsfähige Fahrzeuge haben.

      Und den ausländischen Fahrzeughersteller geht einer ab, weil die Konkurrenz im eigenen Land bekämpft wird :kotz:
      Beste Grüße v. Peter :thumbup:

      seit 11/2011,Track&Style [lexicon]4Motion[/lexicon] BM Techn. 2,0l [lexicon]TDI[/lexicon] 103kW 7Gang DSG,Pepper Grey Metallic,Ambiente,Ladeboden,MFL mit Schaltwippen, RNS510, [lexicon]Standheizung[/lexicon], Xenon, Winterpaket,Winterräder,AHK,Parklenkassistent,GRA,Heckspoiler im R-Design, Climatronic, Wendematte, Reifenfülldruckkontrolle,Keyless,FSE Premium, H&R Spurplatten, Plug&Play Soundsystem
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