Schadensersatz bei Blow Ups

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    • Schadensersatz bei Blow Ups

      Schadensersatz bei Blow Ups

      Hitzewellen und Autobahnen sind keine
      guten Freunde. Anhaltende Extremtemperaturen lassen Fahrbahnen
      regelmäßig aufbrechen. Unfälle führen dann schnell zu hohen Schäden an
      Mensch und Maschine. Besonders gefährdet durch sogenannte Blow ups sind
      dabei Motorradfahrer. Im Hitzesommer 2013 kam nachweislich ein Biker
      durch einen Blow up auf der A93 ums Leben. Bekanntermaßen können durch
      Schlaglöcher verursachte Schäden zum Schadensersatz verpflichten. Doch
      lässt sich diese regelmäßig gegen den Staat als Straßenbaulastträger
      gerichtete Haftung auch auf Schäden durch einen Blow up übertragen?
      Betonautobahnen betroffen
      Blow
      ups betreffen vor allem ältere Fahrbahnen aus Betonplatten. Der Beton
      dehnt sich wärmebedingt aus. Kühlt er in heißen Nächten nicht mehr genug
      ab, können sich die Platten nicht mehr ausreichend zusammenziehen.
      Durch die tagsüber steigenden Temperaturen kommen sie sich immer näher.
      Irgendwann sind die Fugen zwischen den Platten geschlossen. Der Druck
      kann nicht mehr seitlich, sondern nur nach oben entweichen. Plötzlich
      platzt die Fahrbahn ohne Vorwarnung auf. Mitten auf der Autobahn
      entstehen so gefährliche Sprungschanzen.
      Im Vergleich
      dazu können Asphaltdecken besser mit dem Druck umgehen. Sie kennen kein
      Blow-up-Problem. Betondecken sind dafür bei regelgerechter Herstellung
      wesentlich belastbarer und haltbarer als Asphalt. Das gilt insbesondere
      für durch schwere Lkw verursachte Spurrillen, für die Asphalt gerade bei
      Hitze besonders anfällig ist. Grundsätzlich kann zwar auch eine
      Betondecke hohen Temperaturen standhalten. Im Laufe der Zeit wird es
      aber immer schwerer, die Bedingungen dafür zu schaffen. So müssen Risse
      und Fugen repariert und verfüllt bzw. abgedichtet werden, damit kein
      Wasser eindringt. Grund für die Anfälligkeit für Hitzeaufbrüche ist auch
      die bis in die 80er-Jahre gängige Bauweise für Betonautobahnen mit
      einer ungünstigeren Druckverteilung.
      Gefährliche Sprungschanzen
      Für
      Bau und Unterhaltung von Straßen ist der Straßenbaulastträger
      zuständig. Straßenbaulastträger für Bundesfernstraßen – und damit
      Bundesautobahnen und -straßen – ist laut Bundesfernstraßengesetz der
      Bund. Als solcher trägt er die Verkehrssicherungspflicht. Er haftet für
      straßenbedingte Schäden anderer, wenn er diese Pflicht vorsätzlich oder
      fahrlässig nicht erfüllt.
      Um einer Haftung zu entgehen, muss der
      Träger der Straßenbaulast angemessen reagieren – indem er entweder die
      Gefahr beseitigt oder rechtzeitig davor warnt. Insofern stellen Blow ups
      eine besondere Herausforderung dar. Anders als Schlaglöcher entstehen
      sie nicht schrittweise, sondern plötzlich. Wo und wann die Fahrbahn
      aufbricht, lässt sich nicht vorhersagen. Vorkehrungen wie konkrete
      Warnhinweise oder rechtzeitige Absperrungen oder gar Reparaturen lassen
      sich bei Blow ups nicht treffen.
      Ein Restrisiko bleibt
      Die unmittelbare Gefahr und fehlende Erkennbarkeit hat auch das Oberlandesgericht
      (OLG) Hamm dazu bewogen, die Schadensersatzklage eines Autofahrers
      abzuweisen
      . Dessen Auto hob beim Überfahren einer hitzebedingt
      aufgeplatzten Fahrbahn ab und wurde dadurch erheblich beschädigt. In
      Hitzeperioden bestehe ein Restrisiko, das sich durch zumutbare Maßnahmen
      nicht vollständig beseitigen lasse, urteilte das OLG. Mehr als
      Kontrollfahrten, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Warnhinweise an
      besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Motorradfahrer kann man
      nicht von einem Straßenbaulastträger verlangen. Eine Vollsperrung von
      Autobahnen sei keine Alternative. Hitzeaufbrüche ließen sich dabei im
      vorliegenden Fall auch nicht auf vorwerfbare Konstruktionsmängel
      zurückführen.
      Chancen auf Schadensersatz für Schäden durch einen
      Blow up eröffnen sich Betroffenen daher nur in sehr engen Grenzen.
      Entweder gelingt es, dem Straßenbaulastträger von vornherein bestehende
      und bekannte Konstruktionsfehler
      nachzuweisen. Das wird ohne kostspielige Gutachten jedoch kaum der Fall
      sein. Oder geschädigte Verkehrsteilnehmer weisen nach, dass auf
      Hinweise verspätet oder nicht reagiert wurde. Auch das dürfte regelmäßig
      ausscheiden. So müssten für die Kontrolle verantwortliche Personen die
      Gefahrenstelle schon sehenden Auges ignorieren. Im Übrigen genügen zur
      Entlastung bereits verstärkt stattfindende Kontrollfahrten auf
      gefährdeten Strecken.
      (OLG Hamm, Urteil v. 25.10.1996, Az.: 9 U 156/96)


      Allzeit gute Fahrt :thumbsup:

      P.
      Düsseldorf grüßt den Rest der Welt ..... :thumbsup:

      :W: ..allzeit allen gute Fahrt!
    • Der Bund sollte meiner Meinung nach aber verpflichtet werden gefährdete Streckenabschnitte zu beiseitgen. Machbar evtl durch Nachtarbeit. Die Spaltmaße sollten gemessen werden und bei Bedarf müssen die ggf. die Betonplatten gekürzt werden. Die Füllmasse dazwischen sollte dann den Spalt schließen. Ein Menschenleben sollte mehr wert sein als Baukosten und evtl. schneller beschädigte Straßen.
      Weg mit Giga Linern und wieder mehr sich auf das Schienennetz konzentrieren sollte es für die Zukunft heissen. Zumindestens was den Schwerlastverkehr angeht.
      Freundliche Grüße Der Onkel
    • Hi Fra.

      leider ist das nicht so einfach, mit der schnellen Nacharbeit.

      Viele Teilstrecken die in dieser Bauart hergestellt wurden, wurden später mit einer dünnen Asphaltschicht überzogen um das gepollter der Stöße zu eliminieren. Also einfach mal an den vorhanden Stößen den Schlitz verbreitern, neu ausgießen und fertig, ist leider nicht so.

      Man hat vermutlich nach dem ersten Unfall gehofft, oder spekuliert, dass sich Sommer mit Temperaturen um die 35 Grad nur alle 50 oder 100 Jahre wiederholen. Aus diesem Grund verstehe ich auch das Urteil nicht ganz, dass das Gericht es damit aburteilt, dass es ausreicht wenn man einfach mal nur ein paar Schilder aufstellt. Ich schätze, dass wir mit dieser Situation noch mehr als 10 Jahre leben müssen.

      Armes Deutschland
      Hab keinen Tiguan mehr
    • Hallo Willi,
      von Strassenbau habe ich keine Ahnung. War einfaches Denken von mir. Kenne nur entweder und oder. In Kombination noch nicht gesehen. Hier in NRW gibt es meist Asphalt zu sehen.
      Das gestaltet sich dann natürlich schwierig.
      Unverständlich ist mir allerdings die Haftungsfrage. Als Betreiber muss man im normalen Leben alles unternehmen, um Schaden abzuwenden und oder gar nicht aufkommen zu lassen. Versäumt man etwas, haftet man.
      Da hat der Bund ja einen Grund mehr eine Autobahngebühr einzuführen, das wird viel Geld kosten, die Gefahren zu entschärfen.
      Denke aber mal. der ADAC könnte die Fälle sammeln und nochmals ein Klage versuchen. Jeder Richter ist ja frei in seiner Entscheidung
      Gruss
      Frank
      Freundliche Grüße Der Onkel
    • Verantwortung

      Hallo,
      also ich kapiere es nicht..
      früher war so etwas gar nicht passiert.. Wahrscheinlich heutzutage wegen falscher und billiger dumping Ausschreibungen / Beauftragungen an Billigfirmen wohin auch immer .. EU weit ?? ? ... Alle sparen... blow up als Ergebnis...?? wo kann man nachlesen, wer für diese Bahnen verantwortlich ist??

      ---und dazu immer mehr werdendes Gewicht von den kommerziellen Nutzern / LKW / kommt hinzu... :

      nomegatrucks.eu/deu/
      Düsseldorf grüßt den Rest der Welt ..... :thumbsup:

      :W: ..allzeit allen gute Fahrt!
    • Hallo P.

      was ich gehört habe, sollen die betroffenen Straßen bereits vor den 80ern erbaut worden sein.
      Pfusch am Bau? Ja und nein. Ich glaube, dass man aus sogenannten neuesten Erkenntnissen und vor allem auch aus Kostengründen die Betonschicht der betroffenen Straßen dünner ausgelegt hat, als wie ansonst üblich.

      Wenn man bedenkt, dass es bei uns noch AB-Abschnitte gibt, dessen Unterbau (Betonplatten) noch von Adolf stammen, welche Geldverschwender und Dilettanten hat denn der damals beschäftigt. :?: :!:

      Hab keinen Tiguan mehr
    • Ob gegen die Ausdehnung bei Hitze ein 100%iger Schutz möglich ist, weiss ich nicht. Aber trotzdem wird die Qualität unserer neugebauten Strassen immer schlechter. Sie werden schmaler, obwohl die LKW`s immer breiter werden. Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen bei LKW`s wegen Überbreite ist so hoch wie nie zuvor. Ebenso kein Verständnis habe ich für diese Betonkrebsgeschichte. Für mich ist es schlicht und ergreifend billiger Pfusch. Wenn der Kies eine Säure bildet so hätte man das vorher wissen MÜSSEN. Aber es wird ja immer die Firma mit dem Ausbau beauftragt, die 500000 Euro billiger ist. Vielleicht sogar wissend, dass es Einsparungen in der Qualität gibt. Aber wie auch in allen anderen Bereichen ist unserem Staat neuerdings ganz egal, was in 10 Jahren ist. Jetzt im Moment ist es billiger und dann wird das durchgezogen. Seht euch doch nur mal die neuen Brücken an. Bundesstraßen werden für 2 Jahre gesperrt, wegen einer Brückensanierung. kaum ist das Ding fertig, werden nach 5 Jahren schonwieder schwere Reparaturen fällig, weil irgendwas durchgerostet ist oder sonstwas. Wenn ich daran denke, dass vor 50, 60 , 70 oder 80 Jahren Brücken gebaut wurden, die heute noch stehen, kommt mir das Grauen bei unserer modernsten Technik. Made in Germany ...... hahahaaaaaa
    • Die vom TE zitierte Entscheidung des OLG Hamm liegt fast 20 Jahre zurück. Es ist sehr fraglich, ob sie auf die Vorfälle der letzten Woche übertragbar ist. Grundsätzlich sind die Straßenbaulastträger für ihre Straßen verkehrssicherungspflichtig. Die Verkehrssicherungspflicht reicht jedoch nicht so weit, dass ständig alle Straßen kontrolliert werden müssen. Dies hat nur im zumutbaren Umfang zu geschehen. Entsteht daher ein Blow up, so scheidet eine Haftung des Straßenbaulastträgers dann aus, wenn der Blow up für ihn nicht erkennbar und auch nicht vorhersehbar war, er also praktisch gar keine Möglichkeit hatte, den Schaden mit den ihm zumutbaren Maßnahmen zu verhindern. Bei der extremen Situation letzte Woche war es hingegen so, dass an mehreren stellen Blow ups enstanden und eine latente Gefahr weiterer Blow ups gegeben war. Der Staraßenbaulastträger hat diese Gefahr erkannt, was sich darin zeigt, dass er für gefährdete Streckenabschnitte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Km/h verfügte. Mit einer solchen Maßnahme lassen sich zwar mögliche Schäden verringern, jedoch nicht verhindern, denn eine hochstehende Betonplatte kann auch bei nur 80 km/h erhebliche Schäden an einem Fahrzeug verursachen und als Folge dessen auch zu schweren Unfällen führen, bei denen Verkehrstote nicht auszuschließen sind. Dies gilt besonders auch vor dem Hintergrund, dass die Bodenfreiheit der Fahrzeuge in den letzten Jahren zugunsten besserer CW-Werte immer geringer geworden ist. Auch insoweit ist die Situation heute nicht mehr mit der vor 20 Jahren vergleichbar. Wenn ein Straßenbaulastträger aber um die Gefahren weiß, ist es nicht mit einer lediglich die Folgen reduzierenden Geschwindigkeitsbeschränkung getan, sondern dann ist er verpflichtet, den entsprechenden Streckenabschnitt vollständig zu sperren. Das Argument, Schäden seien für ihn mit zumutbaren Mitteln nicht vermeidbar, greift dann nicht mehr, denn die Durchführung einer Streckensperrung ist für ihn immer zumutbar. Und dass er die Gefahr erkannt hat, hat der Straßenbaulastträger ja mit der Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung zugegeben. Im Falle von Unfällen oder auch nur Schäden an Fahrzeugen als Folge eines Blow ups ist daher bei solchen für unsere Verhältnisse extremen Temperaturen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass in einem Gerichtsverfahren der Straßenbaulastträger zu einer Schadensersatzleistung verurteilt würde. Darüber hinaus müssen die Verantwortlichen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ein durch eine entsprechende Anordnung einer Autobahnsperrung vermeidbarer Unfall zu einem Personenschaden oder gar zu Toten geführt hat. Das Verhalten der betroffenen Straßenbaulastträger, lediglich eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen, ist für mich daher nicht nachvollziehbar.

      Andreas
    • Es wird mal wieder, wie immer, davon ausgegangen das nur der Bauträger etwas tun muss! Das ist aber nicht so ganz richtig! Ich zitiere mal die STVO Paragraph 3: (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.



      Auch der mündige Autofahrer muss alles tun um Unfälle zu vermeiden und wer sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält und dazu diese noch an die o.g. Regel mit der Sichtweite richtet kann auch vor der Gefahrenstelle zum Stillstand kommen. Leider, und das beweisen die vielen Stauunfälle, halten sich nicht gerade viele dran und auch in Baustellen wird immer wieder zu schnell gefahren.
      Man sollte das Problem immer von beiden Seiten sehen! Was hilft es wenn z.B. in der letzten Woche auf der A9 teilweise ein Tempolimit von 60/40 km/h ausgesprochen wird wegen möglichen Blow Ups und die Leute aber weiter mit 100 durchrasen..... Wenn dann was passiert wird dazu noch die Schuld bei anderen gesucht...


      Wenn beide Seiten sich an geltendes Recht halten stellt sich die Frage der Haftung nicht mehr bzw. findet nur noch die Gefährdungshaftung Anwendung und ob diese hier angewendet werden kann ist doch sehr fraglich und wird sicher Gerichte beschäftigen....


      Ob es Möglichkeiten gibt unsere Strassen durch besser Aufbauten auch für solche Gefahren zu wappnen weiß ich nicht, aber Sicher ist, das jetzt schon kein Geld für den Unterhalt da ist (über das warum sollten wir nicht anfangen zu diskutieren)...




    • hmw schrieb:

      Es wird mal wieder, wie immer, davon ausgegangen das nur der Bauträger etwas tun muss!

      Wie kommst du denn darauf? Das habe ich doch gar nicht behauptet. Ich habe nur versucht darzulegen, wann der Straßenbaulastträger im Falle von Blow ups haftet. Wenn sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Bestimmungen der StVO halten und es dadurch zu Schäden kommt, entsteht natürlich eine Mithaftung oder je nach Kausalzusammenhang auch eine Alleinhaftung des Verkehrsteilnehmers. Aber darum ging es hier ja gar nicht sondern um die Frage, ob bei verkehrsgerechten Verhalten des Verkehrsteilnehmers immer eine Haftung des Straßenbaulastträgers ausgeschlossen, der Verkehrsteilnehmer stets der Dumme ist. Dies ist nicht der Fall. Wenn Gefahren erkannt werden, muss der Straßenbaulastträger sie beseitigen oder, falls dies kurzfritig nicht möglich ist, eine Nutzung der Gefahrenstelle unterbinden.

      Andreas
    • floflo schrieb:





      Zitat von »hmw«



      Es wird mal wieder, wie immer, davon ausgegangen das nur der Bauträger etwas tun muss!

      Wie kommst du denn darauf? Das habe ich doch gar nicht behauptet.
      Ich habe auch mit keinem Wort behauptet das du solches geschrieben hättest :thumbdown: ! Aber bei einigen Kommentaren hier kommt schnell der Eindruck auf das nur das Strassenbauamt für Schaden haften muss bzw die Schuld an Unfällen hat. Dem ist aber nicht so! :!:
    • Wir sind Betroffene dieses ganzen Elends, weil wir tagtäglich die A 93 zwischen
      de Ausfahrt Hausen und Regensburg fahren müssen.
      Ist zwar im Verhältnis zur gesamten auf 80 Km/h beschränkten Strecke erträglich,
      andere müssen von der Holledau bis regensburg die Einschränkung hinnehmen.
      Kaum jemand hält sich dran, weil es total hirnrissig ist, fast 50 Km nur mit 80 Km/h fahren zu dürfen,
      nur weil die verantwortlichen Politiker nicht bereit sind, geld zur Verfügung zu stellen,
      um den Murks ein für alle Mal zu beseitigen.
      Der Pfusch geht ja nun weiter, nicht nur werden einfach Schilder mit 60 bzw. 80 Km/h
      aufgestellt, es werden nun die Ausbesserungsarbeiten zwischen den Betonplatten
      so miserabel erledigt, das die Zwischenstücke zu echten Holperstücken werden.
      Murks am laufenden Band, im wahrsten Sinne des Wortes.
      Was ich nicht begreifen kann, wie so ein Murks von dem verantwortlichen Mitarbeiter
      der Autobahnmeisterei abgenommen werden kann.
      Der Mann gehört selber in Haft genommen dafür daß er so einen lebensgefährlichen Murks akzeptiert
      und die Bezahlung dafür frei gibt..
      Teilweise versetzen die Fahrzeuge regelrecht, wenn sie z.B. in Kurven darüber fahren.
      Ich denke dann immer an die armen Motorradfahrer, welchen Schrecken die kriegen....
      der Gipfel ist nun, man empfiehlt den Motorradfahrern, diese Autobahn zu meiden
      und weiträumig zu umfahren, wohl wissend, daß auf allen Umfahrungen die gleichen Probleme bestehen.
      Ich frage mich, wie die Autobahnbauer im heißen und sonnigen Süden z.B. Italien, Frankreich,Portugal, Spanien so etwas hinbekommen?
      Dort ist es jedes Jahr mindestens so heiß wie dieses Jahr bei uns.
      Die haben wahrscheinlich fähige Leute in den Entscheidungsgremien, denn am Geld kann es nicht liegen,
      kein Land hat soviel Geld zur Verfügung wie Deutschland.
      Wir waren vor einigen Wochen in Südfrankreich, eine sehr gut ausgebaute Autobahn bis runter ans Meer.....
      Juan Manuel Fangio:
      Eines der besten Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos.
      Servus
      Peter :)
    • ganesha49 schrieb:

      Murks am laufenden Band, im wahrsten Sinne des Wortes.

      Wenn etwas nicht so ist, wie es eigentlich sein soll, ist man immer schnell dabei, einen Schuldigen dafür zu suchen. Du sprichst von Murks, ohne Gründe dafür zu nennen, die diese Behauptung tragen könnten. In der Straßenbautechnik gibt es verschiedene Verfahren, die alle ihre Vor-Und Nachteile haben. Da gibt es die Asphaltdecke, die ein Gemisch aus Bitumen und Gesteinskörnungen ist. Aspaltdecken gibt es in verschiedenen Ausführungen mit unterschiedlichen Zusammensetzungen. Und dann gibt es die Betondecke, die bei der letzten Jahrhunderthitze zu einem Problem geworden ist. Eine Betonfahrbahn besteht aus vielen einzelnen Betonplatten, die durch kunststoffbeschichtete Dübel miteinander verbunden sind. Bei Beton handelt es sich um "arbeitendes" Material, das sich je nach Temperatur ausdehnt oder zusammenzieht. Dehnungsfugen von etwa zwei Millimeter Stärke zwischen den einzelnen Betonplatten gleichen diese Bewegungen im Normalfall aus. Erreichen die Temperaturen jedoch Spitzenwerte und bleibt auch die Abkühlung über Nacht aus, können unter Umständen starke Spannungen zwischen den einzelnen Betonplatten entstehen, die zu Wölbungen, Rissen oder auch dazu führen können, dass sich ganze Betonplatten anheben. Das hat mit Murks nichts zu tun sondern ist ein nicht vermeidbarer Nachteil von Betonfahrbahnen, den man aber vernachlässigen kann, weil solch extreme Temperaturen bei uns äußerst selten sind. Dafür hat Beton auch gewichtige Vorteile, so z.B. das weitgehende Vermeiden von Spurrillen oder die geringere Anfälligkeit gegen Frostschäden. Im modernen Autobahnbau werden die verschiedenen Straßenbautechniken häufig kombiniert, so z.B. die rechte (LKW)Spur in Betonbauweise hergestellt und die linken und ggf. mittlere Spur mit einer Asphaltdecke versehen. In südlichen Ländern mit häufiger sehr hohen Temperaturen werden Betonfahrbahnen dagegen seltener verbaut oder so hersgetellt, dass die Dehnungsfugen größer sind, was aber zu Lasten des Komforts geht.

      Andreas
    • Hallo Andreas,

      dein Statement ist ja ganz nett, aber die betroffenen Fahrbahnen entsprechen nicht der üblichen Betonbauweise. Das Problem betrifft andere Autobahn-Abschnitte, die ebenfalls in Betonbauweise erstellt sind und teilweise deutlich älter sind, eben nicht. Die betroffenen Abschnitte haben eine dünnere Betondecke und anscheinend auch schmälere Dehnungsfugen.

      Das vom Vorposter angesprochen Problem betrifft vor allem die zaghafte und anscheinen auch stümperhaften Sanierung (-s versuche).
      Hab keinen Tiguan mehr
    • Hallo Andreas,

      ich sehe, Du verstehst offenbar etwas von der Materie, das ist ja schön und gut.
      Allerdings erklärt es nicht die Ursache.
      Wenn alle die Dinge allgemein bekannt sind, bekannt waren, die Du hier aufgezählt hast,
      dann kann es doch erst recht nicht sein, daß wenn man die Ursachen kennt,
      man trotzdem sehenden Auges und wissend um die möglichen zukünftigen Schäden
      solch einen Murks verbaut in der Hoffnung, es wird schon nicht so heiß werden.
      Das kann doch nicht möglich sein.
      Jeder normale Mensch, der nicht mit so einem Thema befaßt war bzw. ist
      hätte diesen Verantwortlichen schon vor über 30 Jahren sagen können, (als es diese Autobahnen noch gar nicht gab)
      daß es solche Temperaturen in Bayern schon immer
      und regelmäßig gab, gibt und geben wird.
      Und nun weiteren Murks auf den Murks draufsetzen, in dem man die "Fugen" "miserabel"
      zupfuscht, setzt dem Murks die Krone auf und der Mann, der diesen Pfusch als in Ordnung
      abzeichnet und die Bezahlung dafür veranlaßt, sollte die Rechnung der Pfuscher aus der eigenen Tasche zahlen müssen,
      dann würde er nie und nimmer so einen Murks abnicken.
      Als zusätzliche Strafe für ihn würde ich vorschlagen, daß der Kerl die nächsten Jahre,
      solange der Murks besteht, die gesamte Strecke tagtäglich auf dem Weg an die Arbeit und wieder nach Hause
      mit 80 Km/h befahren müßte........:evil:
      Dann bräuchte er jeden Tag eine Stunde länger an die Arbeit und eine Stunde länger nach Hause........:evil:
      Ich reg mich nicht auf, ich nicht :evil: :)
      Wenn etwas nicht so ist, wie es eigentlich sein soll, ist man immer schnell dabei, einen Schuldigen dafür zu suchen. Du sprichst von Murks, ohne Gründe dafür zu nennen, die diese Behauptung tragen könnten.
      Fahr einfach mal die Strecken z.Z. mal ab, dann lernst auch Du die Gründe gründlich kennen,
      die mich zu meinem Beitrag zu dem Thema veranlaßt haben. ;)
      Juan Manuel Fangio:
      Eines der besten Mittel gegen das Altwerden ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Autos.
      Servus
      Peter :)

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