floflo schrieb:
Der Nachweis, dass die Verriegelung am Fahrzeug auf diese Weise überwunden worden ist, obliegt nicht dem VN sondern der Versicherung.
Hallo Andreas,
vielen Dank für die Dokumentation des Urteils. Ich hoffe, es ist rechtskräftig geworden.
Die Entlastung des Versicherungsnehmers bezüglich der Beweislast ist doch sehr erfreulich und lässt auf unkomplizierte Schadensregulierung hoffen.
Ich gehe allerdings davon aus, dass auch die Versicherungen die Rechtsprechung kennen und nicht allzu oft versuchen, den Kunden im ersten Anlauf für dumm zu verkaufen (obwohl der umgekehrte Fall ja auch häufig genug vorkommen soll).
Freundliche Grüße
eduan
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