Der Spion der immer mit fährt - Dashcams, Risiken und Nebenwirkungen

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    • Dr. Stefan schrieb:

      Ich versuche mal, trotz des noch recht frischen Schrecks einigermaßen sachlich zu bleiben: Da es auf besagter Fahrt zur Arbeit durch einen Überholer im Gegenverkehr beinahe zum Frontalzusammenstoß kam, den ich nur durch eine Vollbremsung bis zum Stillstand und Ausweichen in den Randstreifen/Wiese vermeiden konnte, werde ich mich jetzt zumindest mal nach einer Dashcam umsehen...
      Und was hätte Deiner Meinung nach die Dashcam genau in dieser eindeutigen Situation verbessert? Wenn Du durch Dein Manöver ein 100m tiefe Schlucht hinabgstürzt wärst, sind die Lichter aus - egal ob Cam oder keine. Und ob im Fall eines Streites das Videomaterial zugelassen ist, wurde an andere Stelle schon in Frage gestellt bzw. ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verwertbar.

      bella_b33 schrieb:

      ...mich interessiert es auch reichlich wenig, dass ich im strassenverkehr von privaten personen gefilmt werde
      Mich auch nicht, ich habe nichts zu verbergen. Mich stört z.B. auch nicht, daß Nachbars neue Überwachungskamera genau vor sein Haus über die Straße auf meinen Garten und Küchenfenster zeigt, im Gegenteil, ich freue mich, daß ich im Falle des Falles mehr Beweismaterial habe(mit hat man beim letzten Einbruchsversuch die Kameras mit ner Holzlatte nach oben gedrückt). Einigen Leuten hier würde das wohl derbe gegen den Strich gehen, ...
      Gut, dass Du das ansprichst. Genau diese Situation ist in D verboten. Aber sei's drum: es gibt hier eine Nachbarin die sieht alles: welche Farbe Deine Schlüpfer haben obwohl sie nie draußen auf der Leine hängen. Die guckt auch penibel auf die Uhr ob 20 Uhr auch nicht mehr gesägt (Rasen gemäht etc.) wird und brüllt 1 Min nach 20 Uhr quer über die Straße "FEIERABEND!!!". :rolleyes: So eine von dem Kaliber. Als sie beim Nachbarn den Spiegel abgefahren haben hat sie natürlich nix gesehen - war ja klar. Als mir mal die gelbe Tonne gemopst wurde hat sie auch nix gesehen. Was ich damit sagen will: die Cams vom Nachbarn sind im Ernstfall mit hoher Wahrscheinlichkeit gerade defekt, verdreht, das Videomaterial wurde gelöscht oder die Bilder sind megaschlecht/unbrauchbar. ;) :D
      Gruß M.


      Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
    • Mackson schrieb:

      Die guckt auch penibel auf die Uhr ob 20 Uhr auch nicht mehr gesägt (Rasen gemäht etc.) wird und brüllt 1 Min nach 20 Uhr quer über die Straße "FEIERABEND!!!
      Alter Schwede, was is das denn? Darum bemitleide ich Dich nicht. Warum eigentlich 20 Uhr? War das nicht immer 21 Uhr in DE mit der Lärmgrenze?

      Bei uns in RU ist glaub 22 Uhr gesetzlich Ruhe, wobei das auf dem Dorf eigentlich relativ normal abläuft. Man regt sich nicht auf, wenn jemand ne Party macht, man wird eh oft mit eingeladen und feiert mit. Ansonsten Fenster zu und Ruhe ist....
      Ich hab auch bis 22 Uhr im Garten die Lautsprecher stehen oder nutze das Auto zur Beschallung der Außenbereiche, da sagt niemand etwas :)

      Nun gut, ich gleite schonwieder ab....

      Silvio
      Live aus Russland
      - Touareg 2.0TSI 4 Motion 11/2019, weiss perleffekt, 8AT, LED, Discover Pro, Leder, ergo Comfort usw.
      - Kia Sorento 2.2CRDI 04/2017, weiss perleffekt, Automatik, Xenon, Leder, Navi, Panoramadach, Hifi System usw.
      vorher:
      Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 03/2016, Opel Mokka Cosmo 1.8 16V 4x4, Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 12/2008
    • Diskussionen um Dashcams finden sich mitlerweile in vielen Autoforen. Mal völlig losgelöst von der Frage, ob man nun dafür oder dagegen ist, wird die Rechtslage meist nicht korrekt wiedergegeben. Selbst in dem vom TE verlinkten Beitrag ist das nicht ganz korrekt erfolgt. Daher nachfolgend ein paar grundsätzliche Hinweise zur Rechtslage.

      Man muss zunächst drei Bereiche unterscheiden, die häufig durcheinander geworfen oder miteinander vermengt werden:

      - Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (§ 6b BDSG)
      - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
      - Verwertbarkeit von Aufnahmen als Beweismittel

      Ob die Verwendung von Dashcams gegen § 6b BDSG verstößt, ist bis heute nicht abschließend entschieden. Ein Verstoß läge dann nicht vor, wenn der mit der Dashcam verfolgte Zweck der Sicherung von Beweismitteln im Falle eines Unfalls oder einer Verkehrsübertretung ein berechtigtes Interesse des Verkehrsteilnehmers begründen würde. Dies ist sehr fraglich und wird von den Datenschützern einheitlich verneint. Letztlich kann die Frage aber nur durch ein Gericht geklärt werden. Eine diesbezügliche Entscheidung steht noch aus. Ich vermute allerdings, dass die Gerichte sich der Ansicht der Datenschützer anschließen werden. Aber auch dann können zwar Dashcams beschlagtnahmt werden, eine weitergehende Sanktion in Form eines Bußgeldes ist jedoch derzeit nicht möglich, da das BDSG Verstöße gegen § 6b nicht unter ein Bußgeld gestellt hat. Die Aussage, es könne ein Bußgeld bis zu 100 Euro drohen, ist also falsch.

      Eine im Zusammenhang mit der Verwendung von Dashcams immer wieder ins Gespräch gebrachte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs liegt ebenfalls nicht vor, solange die Aufnahmen Dritten nicht zugänglich gemacht werden oder keine Bilder enthalten, die die Identifizierbarkeit bestimmter Personen ermöglichen. Wer seine nicht auf reine Landschaftsbilder beschränkten Aufnahmen allerdings ins Internet stellt, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihm das Ärger einbringt und sogar richtig teuer zu stehen kommen kann.

      Schließlich stellt sich die Frage, ob durch Dashcams gewonnene Beweise vor Gericht verwertet werden können. Diese Frage ist besonders umstritten. Geht man davon aus, dass die Beweisgewinnung ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 6b BDSG darstellt, stellt sich das Problem nicht mehr, weil dann selbstverständlich auch so gewonnene Beweise verwertbar sind. Folgt man hingegen der Rechtsansicht der Datenschützer, so wären die mit einer Dashcam gewonnenen Beweise rechtswidrig, was einer Verwertung eigentlich entgegensteht. Die bisher spärliche Rechtsprechung hierzu beurteilt die Frage unterschiedlich. Aktuell scheint sich ein Trend dahigehend zu entwickeln, Dashcamaufnahmen als Beweis anzuerkennen. Dies gilt zumindest in den Fällen, in denen das Beweismittel entlastend wirkt, denn letztlich erfordert jeder richterliche Schuldspruch eine Überzeugung vom Ablauf des Sachverhalts. Eine solche Überzeugung kann sich aber nicht bilden, wenn Videoaufnahmen das Gegenteil beweisen. Ich gehe daher davon aus, dass Dashcamaufnahmen zur Entlastung als Beweis trotz einer rechtswidrigen Gewinnung anerkannt werden. Rechtssicherheit kann allerdings nur eine höchstrichterliche Entscheidung bringen.

      Andreas
    • el Chupa Cabra schrieb:

      Nachtruhe ist in DE von 22-6 Uhr,
      nur jenseits des Weisswurstäquators gilt die "Biergartenverordnung" mit 23-7 Uhr.

      WTF ist ein Weisswurstäquator?
      23 Uhr hab ich noch nicht gehört! Was ich bisher rausgefunden habe, daß in vielen Standartmietverträgen wohl, trotz der gesetzlichen 22-6, 20-7 Uhr stehen soll. Gut egal, zur Miete ist eh nicht so meins ;) :D, also 22-6

      Gruß
      Silvio
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    • bella_b33 schrieb:

      Alter Schwede, was is das denn? Darum bemitleide ich Dich nicht. Warum eigentlich 20 Uhr? War das nicht immer 21 Uhr in DE mit der Lärmgrenze?
      DAS dachte ich auch, als ihr mal geantwortet habe "lern erst mal die Uhr!". Hatten die Jungs von der Gemeinde just bei der letzten Gemeinderatssitzung die Polizeiverordnung "getuned" und die "Krachmachzeit" für Privatpersonen wie folgt festgelegt:
      Mo - Fr 7 - 12.30 und 14 - 20 Uhr - yes mit Mittagsruhe mitten in der Woche. :rolleyes:
      Sa 7 - 12.30 und 14 - 18 Uhr
      (Straßebaufirmen etc. dürfen von 7 bis 21 Uhr rumlärmen.)
      Tja, da standen die Nachbarn (die die Zeiten eigentlich einen Sch*** interessieren) und ich ziemlich dämlich da - die Geierkuh war im Recht. Nun ja, meine "Rache" sah dann wie folgt aus: sie frühstückt immer genüßlich 7.30 Uhr - jeden Tag. Wer weiß was ein Druckluftnagler ist? 8) Jedenfalls ging das Ding Punkt 7 Uhr an (hört sich an wie Gewehrschüsse ^^ ) und erst wieder 8 Uhr aus. Und ich habe irgendwie an die 1.000 Nägel ins Carportdach gedonnert - natürlich über ein paar Tage verteilt. :whistling: Der Nachbar schnitt dann Samstags im Verborgenen seine Hecke und die ist fast kollabiert, weil sie den Übeltäter nicht ausmachen konnte. Dann bellten noch ringsherum Hunde (was völlig ungewöhnliches auf'm Dorf ;) ) und die schimpfte noch mehr. Ihr unmittelbarer Nachbar hat zu ihrer Grundstückgrenze auf kompletter Länge einen riesen Holzstapel 2m hoch angelegt - man könnte meine er will die nicht sehen... :whistling: :D

      PS: Das war jetzt kein Jammern oder, sowas geht mir völlig hinten rum... ^^
      Gruß M.


      Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
    • floflo schrieb:

      Ich gehe daher davon aus, dass Dashcamaufnahmen zur Entlastung als Beweis trotz einer rechtswidrigen Gewinnung anerkannt werden.



      floflo,

      wie kommst du zu der Annahme / Aussage, dass Dashcam-aufnahmen rechtswidrig sind?
      Bis heute gibt es keinerlei Gesetze oder Verordnungen darüber, dass die Verwendung und das Aufnehmen via Dashcam rechtswidrig ist.

      Das Einzige, wie du ja selber schreibst, ist die Publikation der Aufnahmen.

      Grüße
      papa
      Hab keinen Tiguan mehr
    • Und was hätte Deiner Meinung nach die Dashcam genau in dieser eindeutigen Situation verbessert?
      Ganz einfach: Ich hätte jetzt das Kennzeichen und könnte den Idioten anzeigen (Dieses Detail ist mir nämlich entgangen, da ich in besagtem Moment überrascht und beschäftigt zugleich war ;) ).

      Darüber hinaus wäre auch das Vergehen direkt dokumentiert (was auch im Fall einer Ablehnung als Beweismaterial zumindest von der aufnehmenden Polizeidienststelle gesehen wird und, sagen wir mal "im Gedächtnis bleibt").
      Da es ja (glücklicherweise) nicht zur Kollision kam, gibt es auch - trotz eindeutiger Situation - keine Spuren oder Beweise, außer den Aussagen der beiden überholten Fahrer (die ja inklusive Kennzeichen auch auf dem Film wären).

      Aber trotz allen theoretischen Überlegungen werde ich mir vermutlich keine Dashcam einbauen, unter anderem weil ich regelmäßig in Österreich unterwegs bin. Und ich habe was gegen Kabelsalat im Auto...
    • OK, Anzeige und ggf. Geldstraße + Punkte für den Kollegen. Der gibt evtl. freimütig an sich einfach verschätzt zu haben und bekommt nicht mal Punkte. Oder er hat schon 17 Punkte (altes System) und ist ein Kandidat für den Führerscheinentzug und ggf. eine MPU. Oder oder oder. So, und das nutzt genau was? Wie ich schon schrieb, wenn Du gegen den Baum geknallt bist und Dein u. U. die Lichter ausgehen rettet Dir die Cam nicht das Leben. Man verliert sich ggf. in falscher Sicherheit und wenn's hart auf hart kommt garantiert Dir niemand, dass das Videomat als Beweis zugelassen ist.

      PS: Wenn ich das Kennzeichen wie in Deinem Fall haben will, dann bekomme ich das auch - das ist Fakt! ;) Kenne solche Situationen nur zu gut.
      Gruß M.


      Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
    • Die Nutzung von Blitzerapps/Blitzer-POIs ist ja auch verboten!
      Bisher hat aber die Rennleitung das noch nicht im Focus (wird aber noch kommen, wenn man damit an viel Geld kommen kann).

      Ist dann nur eine Frage der Gesetzeslage.

      Prinzipiell steht es ja jedem frei, wenn er abgelichtet wird,
      den Fotografen zu bitten das Bild mit seinem Konterfei zu löschen - oder das Konterfei unkenntlich zu machen.

      Vieles ist hier reglementiert, einiges davon wird bis zu einem gewissen Grad geduldet.
      Leider tragen einige den Krug so lange zum Brunnen bis her mutwillig auf den Boden geschmissen wird.

      Man kann Telefone im Fahrzeug nicht verbieten, einige Hersteller verbauen ja die Technik vernetzt in das Fahrzeug ein.

      Gesetze und Gesetzgebung hinken immer dem technologischen Fortschritt hinter her,
      und Gesetze taugen nur so viel wie es dazu passende Auslegungen und Anwendungsregelung gibt.
      Die reinen Gesetze könnte man mglw. in 4-5 Bücher bekommen, die passenden Auslegungen und Regelungen
      füllen ganze Bibliotheken!
      Kein Jurist kann hier wirklich alles erfassen, alles muss nachgeschlagen werden - eine Lücke findet sich oft genug.
    • "Der große Bruder sieht Dich an!"

      POI Warner in Smartphones sind m.W. ebenfalls nicht verboten!
      Verboten sind lediglich Geräte die explizit dazu bestimmt sind, Radargeräte oder Laser aufzuspüren und anzuzeigen...

      Genau so wird es sich vermutl. mit den DashCams verhalten: Möglicherweise werden diese irgendwann verboten, aber ihre Funktionalität wird dann von anderen Systemen (denkbar wäre z.B. auch die Kamera für LaneAssist, Verkehrszeicherkennung, Dynamic Light Assist für so etwas zu benutzen...) übernommen.
      Im übrigen sind Strafverfolgungsbehörden evtl. irgendwann dankbar, das so viel davon wie möglich veröffentlicht wird.
      Fahndungen werden durch Gesichts- und Nummernschilderkennung erheblich erleichtert...

      Im übrigen sollten Datenschützer das tun, wozu sie da sind: Die Daten schützen!
      Und nicht irgendwelche "Intensivtäter" vor der Fahndung beschützen.
      (Ich erinnere an den Massenmörder Mohamed Atta und die sogn. "Sauerlandgruppe" die auf das offensichtliche Versagen der deutschen "Datenschützer" hinweisen...)

      P.S.
      George Orwell war ein Optimist! ;) :P
      Ich verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung und besten Grüßen ergebenst ihr
      mavo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mavo ()

    • Nein, Blitzer-Warner jeglicher Art sind verboten!

      Straßenverkehrsordnung (StVO) §23 Absatz 1b

      Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist,
      Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

      Bedeutet, siehe markierter Bereich, schon das "Mitführen" (in dem Fall installiert auf einem SchmerzPhone, ist untersagt!

      Folge, nach altem System, 4 Punkte und 75 Euronen!
      Wiederholungstäter könnten sogar mal 1-2 Monate zu Fuß gehen.

      Nachtrag:
      Sauerlandgruppe hat nicht der Datenschutz vergeigt, sondern der Verfassungsschutz!

      Was der Datenschutz wirklich tut (meist aber nicht kann) sollte man auf seiner Internetpräsenz nachlesen!
      bfdi.bund.de/DE/Themen/themen_node.html
      Das Bundesdatenschutzgesetz trägt dazu bei, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verwirklichen
      und stellt die zentrale Gesetzesgrundlage für die Arbeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dar.
      Sie finden hier Beiträge zur Gesetzesauslegung sowie zu allgemeinen datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
    • papa schrieb:

      wie kommst du zu der Annahme / Aussage, dass Dashcam-aufnahmen rechtswidrig sind?
      Bis heute gibt es keinerlei Gesetze oder Verordnungen darüber, dass die Verwendung und das Aufnehmen via Dashcam rechtswidrig ist.
      Doch, das ist gesetzlich geregelt, und zwar in § 6b BDSG. Dort heißt es in Abs. 1:

      Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
      (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie


      1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
      2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
      3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

      erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.


      Dashcams fallen unter diese Regelung. Das ist auch unumstritten. Die Frage ist nur, ob die Nutzung einer Dashcam im Fahrzeug zu dem Zweck, im Streitfall über ein Beweismittel zu verfügen, ein berechtigtes Interesse des Nutzers im Sinne dieser Vorschrift darstellt. Das wird von den Datenschützern verneint und so sehe ich es auch. Eine gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage steht aber noch aus.

      Persönlich halte ich von einem gesetzlichen Verbot von Dashcams nicht viel. Ich bin zwar grundsätzlich der Ansicht, dass Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert hat, wer sich im öffentlichen Raum bewegt, unterliegt jedoch nicht dem Schutz vor Beobachtung. Ob es nun mein Auge ist, das andere beobachtet und mein Gehirn, das diese Beobachtung abspeichert oder ob es ein elektronisches Auge ist, macht letztlich keinen Unterschied, solange ich die Beobachtung nur für mich selbst verwende. Der Unterschied fängt erst dort an, wo sie Dritten zugänglich gemacht wird. Das ist aber eine ganz andere „Baustelle“ und erfordert nicht, das man Aufnahmen gar nicht erst machen darf. Hier wird m.E. über das Ziel hinaus geschossen und die Prioritäten falsch gesetzt.

      el Chupa Cabra schrieb:

      Die Nutzung von Blitzerapps/Blitzer-POIs ist ja auch verboten!
      Auch diese Rechtsfrage ist bisher nicht gerichtlich geklärt. Nach §23 Abs. 1b ist es dem Führer eines Kraftfahrzeugs untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Der Knackpunkt liegt in dem Begriff Verkehrsüberwachungsmaßnahme. Eine Maßnahme beinhaltet immer ein aktives Handeln und genau das können Blitzer-Apps und POIs in Navis gerade nicht anzeigen. Sie zeigen im Gegensatz zu aktiven Radarwarnern nicht die Maßnahme an sondern nur die Überwachungseinrichtung und das auch nur indirekt, weil sie zuvor im Kartenmaterial abgespeichert wurde. M.E. verstößt das nicht gegen § 23 Abs.1 1b StVO, aber wie gesagt ist das gerichtlich bisher nicht entschieden.

      el Chupa Cabra schrieb:

      Man kann Telefone im Fahrzeug nicht verbieten, einige Hersteller verbauen ja die Technik vernetzt in das Fahrzeug ein.
      Telefone sind ja auch nicht verboten. Der Gesetzgeber könnte sie aber verbieten, wie er im Prinzip alles verbieten kann, solange er damit nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere Verfassungsrecht verstößt.
    • Nein, Blitzer-Warner jeglicher Art sind verboten!

      Straßenverkehrsordnung (StVO) §23 Absatz 1b

      Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist,
      Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."

      Bedeutet, siehe markierter Bereich, schon das "Mitführen" (in dem Fall installiert auf einem SchmerzPhone, ist untersagt!
      Der Knackpunkt ist hierbei der Absatz: "das dafür bestimmt ist"!
      Ein Smartphone oder Tablet ist eindeutig nicht dazu bestimmt...
      Ein Radarwarner, der nichts anderes tut als Radargeräte zu suchen, schon.
      Hier kommt wohl auch die ansonsten äusserst kreative Juristensprache an ihre Grenzen...

      el Chupa Cabra schrieb:

      Sauerlandgruppe hat nicht der Datenschutz vergeigt, sondern der Verfassungsschutz!

      Was der Datenschutz wirklich tut (meist aber nicht kann) sollte man auf seiner Internetpräsenz nachlesen!
      bfdi.bund.de/DE/Themen/themen_node.html
      Das Bundesdatenschutzgesetz trägt dazu bei, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu verwirklichen
      und stellt die zentrale Gesetzesgrundlage für die Arbeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dar.
      Sie finden hier Beiträge zur Gesetzesauslegung sowie zu allgemeinen datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
      Der Datenschutz hat aber in diesem Fall den Verfassungsschutz behindert, weil er eine umfassende Überwachung bspw. aller E-Mails, SMS usw. in Deutschland verhindert!
      Aus diesem Grunde hat die NSA diese Aufgabe, die in allen anderen Staaten welche die Technologie beherrschen ausgeübt wird, im eigenen und im Interesse Deutschlands übernommen...
      Deshalb konnte der geplante große Terrorangriff der salafistischen Bande bereits frühzeitig verhindert werden.
      Ohne die NSA hätte es mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Deutschland Katastrophen wie in New-York, London oder Madrid gegeben!
      Bin mal gespannt, ob sie angesichts der scheinheiligen Proteste in Deutschland noch mal bereit sind diese Amtshilfe zu leisten...
      Ich verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung und besten Grüßen ergebenst ihr
      mavo
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