xsite schrieb:
... habe ich natürlich unseren TÜV Prüfer gefragt ob das hier so zulässig ist. Kurzer Blick in seinen Rechner. Und er hat es auch nach Sichtung am Auto bejaht.
Da gem. [lexicon]VW[/lexicon] BE eine Federwegbegrenzung, bzw. das "Fahrwerk sportlich abgestimmt" sein muss und die Radlauf-Verbreiterung vorgegeben sind. Auch wenn letztere nur "Spritzschutz" sind, sind die Radabdeckungen Bestandteil der Betriebserlaubnis.
Zusätzlich kommt noch hinzu, dass wenn diese Radkombination bei dir noch nicht eingetragen ist, sie Abnahme und eintragpflichtig ist. Wenn du in einem Autohaus arbeitest, versuche doch mal ob du an die BE kommst. Die Bescheinigung (BE) bekommt man normalerweise nur von [lexicon]VW[/lexicon], da die Räder neu im freien Handel nicht angeboten werden.Mallory 9 J x 19, Volkswagen R GmbH, (5-Doppelspeichen-Design), Reifen 255/40 R 19
4 Leichtmetallräder "Mallory" 9 J x 19, Reifen 255/40 R19
Stoßfänger in Wagenfarbe, Stoßfängerunterteile, Schweller und Radlaufverbreiterungen schwarz
Grüße
papa
Hab keinen Tiguan mehr