Hallo Forumsfreunde, hallo JWSK!
Alle Versicherungen, ganz gleich welche, möchten nichts bezahlen. Die müssen aber. Wenn sie nicht anders können.
Können aber Regress nehmen. ZB. bei grober Fahrlässigkeit. Die haben die besten Anwälte.
Verunfallte Fahrzeuge werden dann konfisziert und von Sachverständigen peinlichst genau untersucht, ob dem Halter oder Fahrer irgend etwas nachgewiesen werden kann, das am Fahrzeug nicht alles Gesetzeskonform oder nicht zulässig ist oder war. Die müssen zwar bei Fremdschäden in Vorleistung gehen, nehmen aber Regress beim Fahrzeughalter.
So hat es mir der TÜV, das Lichttechnische Institut und mein Versicherungsvertreter mitgeteilt.
Hast Du oder jemand aus dem Forum andere Informationen?
Weiterhin gute Fahrt.
Gruß Nate