Versicherung, Rabattschutz, Werkstattbindung

    • Interessante Frage. Musst mal bei der HUK anrufen und nachfragen.

      Bei Inspektionen ist es ja so, dass auch "fremde Werkstätten" eine Inspektion durchführen können, solange die Vorgaben von [lexicon]VW[/lexicon] eingehalten werden (benutzte Teile/Materialien & Umfang der Arbeiten) und [lexicon]VW[/lexicon] die Garantien dadurch nicht verfallen lassen darf.
    • Du schreibst, dass die HUK wohl nicht irgendeine Hinterhofwerkstatt engagiert. Bei meinem vorherigen PKW musste ich in einer solchen meine Windschutzscheibe ersetzen lassen (Steinschlag). Die Werkstatt machte einen durchaus seriösen Eindruck, die Arbeit war allerdings grottenschlecht.

      1. Dachhimmel und A-Säule vollkommen verdreckt.

      2. obere Gummilippe der Dichtung teilweise unten mit eingeklemmt (starke Windgeräusche, Undichtigkeit)

      3. immer noch Windgeräusche

      habe ich der HUK gemeldet.
    • Bei solch schlechten Erfahrungen gehen die meisten dann wahrscheinlich nicht mehr auf Tarife mit Werkstattbindung ein. So war es jedenfalls auch bei mir. Glasschaden gehabt und nicht ordentlich repariert, so dass die Dichtung nicht ordentlich verschlossen wurde. Da macht der Rabatt von ca. 20% für die Werkstattbindung bei mir jedenfalls keinen Sinn im Vergleich zu dem Stress den man damit hat.
    • Mic1405 schrieb:

      er ist i.d.R. unabhängig von der SFK und bedeutet quasi dass man einen Schaden pro Jahr ohne Verlust von SFK (also ohne Höherstufung der Prämie) einreichen kann. Sehr sinnvoll aus eigener Erfahrung! :thumbup:
      Das ist so nicht korrekt.
      Deine SFK wird trotzdem hochgestuft. Bloß deine Prmie die du zahlen musst bleibt auf dem selben Niveau.


      Wenn du nun also z.B. im nächsten Jahr deine Versicherung wechselst, dann bekommt die neue Versicherung die runtergestufte SFK mitgeteilt!
      Und dort würdest du dann "viel mehr" zahlen.
    • J-66 schrieb:

      Wenn man auch mal wechseln möchte, ist ein Rabattschutz für´n Ar...

      Nö.
      Erklär mal bitte wieso!


      a)
      - Du hast einen Rabattschutz bei Versicherer 1.
      - Du baust einen Unfall
      - Deine Beiträge werden nicht schlechter.
      - Du wechselst deinen Versicherer und der Unfall wird berücksichtigt.
      - Du zahlst "mehr".


      b)
      - Du hast keinen Rabattschutz bei Versicherer 1.
      - Du baust einen Unfall
      - Deine Beiträge werden schlechter
      - Du wechselst deinen Versicherer und der Unfall wird berücksichtigt.
      - Du zahlst genausoviel wie in Fall a)



      In Fall a) hast du 2 Möglichkeiten und kannst selbst entscheiden was du wo zahlen möchtest.
      In Fall b) hast du bei beiden Möglichkeiten den hohen Beitrag.
    • Wenn ich nach einem Unfall den Versicherer wechsel, zahle ich beim neuen mehr für die runtergestufte SF-Klasse. Dann sind meine erhöhten Beiträge, die ich u. U. schon mehrere Jahre dem Vorversicherer gezahlt habe, mehr oder weniger sinnlos weg.

      Will ich den Rabattretter "auskosten", muss ich u. U. damit leben, bei einer Versicherung zu bleiben, die im laufe der Jahre zu teuer geworden ist.

      Außerdem nimmt m. W. auch ein Rabattschutz dem Versicherer nicht das Recht, dem Kunden, für den er einen Unfall regulieren musste, sofort zu kündigen.

      Für mich persönlich war bisher ein Rabattschutz teurer als der für ein paar Jahre zu zahlende Mehrbetrag (abzüglich des ersparten Mehrbetrages für den Rabattretters bei der Versicherungsprämie), der aufgrund eines von mir verursachten Unfalls nach einer Runterstufung in eine schlechtere SF-Klasse zu zahlen wäre. Natürlich fließen in so eine Kalkulation auch noch andere Größen ein wie z. B. wie lange fahre ich schon unfallrei, welche SF-Klasse habe ich usw.

      Sollte der Rabattschutz ein kostenloser Bestandteil eines Vetrags sein, so nimmt man den natürlich mit. Bis vor zwei Jahren war das bei mir auch der Fall. Kostet er aber einen Aufpreis, sollte man sich das mal genauer ansehen.
      Gruß

      J-66

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