Bei Inspektionen ist es ja so, dass auch "fremde Werkstätten" eine Inspektion durchführen können, solange die Vorgaben von [lexicon]VW[/lexicon] eingehalten werden (benutzte Teile/Materialien & Umfang der Arbeiten) und [lexicon]VW[/lexicon] die Garantien dadurch nicht verfallen lassen darf.
Versicherung, Rabattschutz, Werkstattbindung
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