P.S. Was mich am Meisten stört ist der Griff der Heckklappe, wenn man schön durch den Mist der Bauern gefahren ist liegt das Ergebnis davon klar auf der Hand...
Hallo Nate, beim TÜV haben sie mir gesagt wenn es eine ABE gibt dürfen sie es nicht eintragen, ich werde also noch eine dritte Anlaufstelle aufsuchen. Mache es mir zum Hobby. Euch auch allen eine gute Fahrt, mit Güßen, W.
Ich war am Freitag bei der DEKRA Station meines geringsten Misstrauens. Der Prüfer sieht sich Reifen und Felgen mit KBA Nummer ganz genau an. Prüfer:"Sie haben ja Radhausverbreiterungen, da brauchen Sie gar nichts machen...einfach nur die ABE immer mitführen." Ich:"Sicher?". Er:"Ganz sicher". Ich habe dann noch eine ganze Weile mit ihm diskutiert, er blieb felsenfest bei seiner Meinung es handele sich um ein Fzg. mit Radhausverbreiterungen. Danach dachte ich mir, ich fahre jetzt zum TÜV Nord, is…
Warum steht dann im Gutachten die Auflage A01: "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen." ...seltsam...von früher kenne ich das so: ABE ins Handschuhfach und gut ist's... Ich werde da…
Hallo Nate, Danke für deine ausführliche Antwort, in ählicher Art bzgl. TÜV sehe ich das auch. Wir haben hier in der Nähe eine Dekra Station. Da ist immer wenig los und die haben viel Zeit. Das ist schlecht. Die sind immer ganz genau . Da fahre ich wohl besser gar nicht erst hin. Hier das was mich stutzig mach: tiguanforum.de/forum/index.php…0fb6e6fe91e05faf4f3310bb9 Gruß, W.
Haben bei mir auch nicht genau in den Teller des Wagenhebers gepasst, ging aber trotztdem. Allerdings muss ich sagen dass das Teil nach viermal aufbocken schon ziemlich nach "China" aussieht .
Erstmal Danke für die Antworten. Es ist eine ABE (46231*04) und ein TÜV Gutachten dabei. Die Felgen haben auch eine KBA Nummer KBA46231. Dabei stehen bei der Reifengröße 235/50 die Auflagen A01, K1a, K1b und K2b. Die wollt ich hier aber wegen der Länge nicht herbeten, die kann man überall einsehen, sind in jedem Gutachten gleich.Merkwürdig: Bei der Größe 235/45 steht gar nichts obwohl die ja nicht schmaler sein dürften. Gruß aus Werne an der Lippe. PS Siehe Anhänge
Bin neu hier, erstmal ein "Hallo" an allle. Jetzt zu meiner ersten Frage: Ich habe bei einem Onlinehändler (angeblich der grösste in Europa) einen Satz Kompletträder bestellt die auf der Seite im Netz ausdrücklich als "nicht eintragungspflichtig" ausgewiesen wurden. Mit einem Schreck musste ich nachher in dem Gutachten zu der R/F-Kombination lesen... Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im…