Tagfahrlicht muss nur bei neu zugelassenen Fahrzeugen verbaut sein. Jedoch bezeichnet hir "Neuzulassung" die Zulassung des Fahrzeugtyps
beim Kraftfahrzeugbundesamt und nicht die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeugs.
Deshalb z.B. hatte ein Tiguan der ersten Generation vom z.B. 1. Mai 2011 noch kein TFL ein Tiguan der zweiten Generation (da Neuzulassung)
jedoch von Anfang asn ein TFL!
@Heimatloser:
Deine "Lichtschaltung" sieht sehr nach der skandinavischen Variante aus, dort ist es Pflicht, auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren (daher Dauerschaltung).
In anderen (Nicht-Tiguan, aber VW-) Foren habe ich gelesen, dass es für "Skandinavienfahrzeuge" wohl eine Brücke im Lichtschalter gibt, aber "rauscodieren" wäre sicher die einfachste Lösung.
@Hannes
Danke für die Aufklärung bzgl. Tagfahrlicht, die Einträge hier haben "Dauerschaltung Abblendlicht" und "Tagfahrlicht" (im deutschen Sinne) mal wieder schön durcheinandergewürfelt, womit dem TE sicher nicht geholfen ist.
Viele Grüße
Robert
P.S. Meiner hat TFL, kann´s aber über´s Display ein- und ausschalten