Steuerkette gelängt, Fragen dazu

    • Steuerkette gelängt, Fragen dazu

      Hallo zusammen,

      Daten:
      1,4 TSI
      Bauj. 10.2010
      110 kW
      150 PS
      64.000 km

      jetzt hat es meinen Tiguan auch erwischt mit der Steuerkette. Am Mittwoch morgen
      flackerte die Motorkontrollleuchte das erste mal auf, ging aber sofort wieder aus. Ich
      hatte die Kälte (-12) im Verdacht weil der Wagen immer bei 10 Grad in der Garage steht.
      Am Donnerstag morgen ging die Motorkontrollleuchte dann wieder an, diesmal blieb
      sie aber an. Ich bin dann direkt zum :D gefahren die den Fehlerspeicher ausgelesen
      haben und mit den Worten wieder kamen, "der Wagen darf keinen Meter mehr bewegt
      werden weil die Steuerkette sich gelängt hätte". Ein Geräusch aus dem Motorraum bzw.
      von der Steuerkette habe ich selber nicht wahrgenommen.

      Jetzt geht's weiter, ich habe den Wagen letztes Jahr gebraucht bei einem VW Händler
      gekauft mit 1 Jahr Garantie. Kulanz von Seiten VW gibt's nicht weil der Vorgänger mit
      den Service Intervallen geschludert hat, die Gebrauchtwagen Garantie tritt aber ein weil
      der Wagen bei Kauf eine volle Inspektion bekommen hat.

      Meine Frage jetzt, was wird/sollte bei einem Steuerketten Problem alles gewechselt
      werden bzw. gibt es da eine feste Regel oder entscheidet der Händler das selber ?
      Gehört ein Ölwechsel auch dazu ? Meine Garantie endet jetzt Mitte März und ich möchte
      wirklich sicher sein das auch alles getauscht wird was erforderlich ist bzw. dazu gehört.
      Wird der Motor selber auch geprüft ob nicht doch schon ein Schaden entstanden ist an
      Kolben und Ventile ?

      Mein Eigenanteil hält sich durch die Versicherung Perfect Car in Grenzen, Lohn wird voll
      übernommen und Material 20% die ich zahlen muss.
      Der Händler meint das die Materialkosten so um die 1.000 Euro lägen, kommt das hin ?

      Und die letzte Frage, wie lange hab ich auf die ausgeführten Arbeiten Garantie ?



      Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tommi25 ()

    • Was sollte gemacht werden. Ketten, Kettenspanner(bei mir im 2.0 TSI CAWA waren es 2 Ketten. ggf. Zahnräder und Nockenwellenversteller gleich mit wechseln. Ölwechsel ist jetzt nicht zwingend notwendig IMHO
      Live aus Russland
      - Touareg 2.0TSI 4 Motion 11/2019, weiss perleffekt, 8AT, LED, Discover Pro, Leder, ergo Comfort usw.
      - Kia Sorento 2.2CRDI 04/2017, weiss perleffekt, Automatik, Xenon, Leder, Navi, Panoramadach, Hifi System usw.
      vorher:
      Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 03/2016, Opel Mokka Cosmo 1.8 16V 4x4, Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 12/2008
    • @bella_b33

      danke für deine Antwort, Kette und Kettenspanner sind ja zum größten Teil der Auslöser.
      Aber sollte man in dem Zuge nicht zur Sicherheit den Nockenwellenversteller usw. mit wechseln ?
      Gibt es von VW nicht eine Vorgabe was mit der Problematik Steuerkette alles gewechselt werden muss ??

      Woanders z.b. hab ich gelesen das ein Oelwechsel auf jeden Fall auch gemacht werden sollte durch Späne usw..

      Bei 1000 Euro Material kann es ja nicht nur Kette und Spanner sein, ich will nur 100% sicher sein da auch alles
      gewechselt wird.

      Und wie siehts mit der Garantie aus sollte in dem Fall Steuerkette bzw. auf die arbeiten jetzt nochmal was kommen.
    • Tommi25 schrieb:

      Mein Eigenanteil hält sich durch die Versicherung Perfect Car in Grenzen, Lohn wird voll
      übernommen und Material 20% die ich zahlen muss.
      Deine Frage, was bei einem Steuerkettenschaden alles zu tauschen ist, kann ich dir leider nicht beantworten. Allerdings kann ich dir, was die Kosten anbetrifft, einen Tipp geben. Du hast bisher lediglich Ansprüche aus der Garantie geltend gemacht. Da, wenn ich dich richtig verstanden habe, seit dem Kauf noch kein Jahr vergangen ist, hast du auch Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung, bei der es keinen Eigenbehalt gibt. Zwar greift nach einem halben Jahr die Umkehr der Beweislast, so dass du beweisen müsstest, dass der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorlag, bei den Steuerketten hat VW jedoch bereits zugegeben, dass mangelhafte Ketten verbaut wurden, so dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass auch du eine solche Kette hattest. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Längung der Kette bei einer Km-Leistung von unter 100.000 Km aufgetreten ist. Ich empfehle dir also in jedem Fall gegenüber deinem Verkäufer den Anspruch auch auf die Sachmängelhaftung zu stützen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Allerdings kann ich dir, was die Kosten anbetrifft, einen Tipp geben. Du hast bisher lediglich Ansprüche aus der Garantie geltend gemacht. Da, wenn ich dich richtig verstanden habe, seit dem Kauf noch kein Jahr vergangen ist, hast du auch Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung, bei der es keinen Eigenbehalt gibt. Zwar greift nach einem halben Jahr die Umkehr der Beweislast, so dass du beweisen müsstest, dass der Mangel bereits bei Fahrzeugübergabe vorlag, bei den Steuerketten hat VW jedoch bereits zugegeben, dass mangelhafte Ketten verbaut wurden, so dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass auch du eine solche Kette hattest. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Längung der Kette bei einer Km-Leistung von unter 100.000 Km aufgetreten ist. Ich empfehle dir also in jedem Fall gegenüber deinem Verkäufer den Anspruch auch auf die Sachmängelhaftung zu stützen.
      Andreas

      @floflo

      dein Tip hört sich nicht schlecht an, ist nur die Frage ob der Verkäufer sich auf diese Aussage mit der Sachmängelhaftung einlässst bzw.
      nicht ein Gegenargument bringt. Als Laie steht man bei einer Gegenantwort erstmal blöd da bzw. wie soll man dann weiter argumentieren
      wenn die mit was anderes kommen ?(

      Die Garantie läuft noch bis zum 17.03.2018, 64.000 km hab ich jetzt drauf. Ich werde auf jeden Fall den Verkäufer mit der Sachmängelhaftung mal drauf ansprechen, die Antwort wird aber bestimmt sein das es dafür eine Gebrauchtwagenversicherung gibt.

      Weißt Du denn ob ein Ölwechsel auch erforderlich ist wenn die Steuerkette usw. gewechselt wird ?
      Was mich die letzten 2-4 Monate zusätzlich noch stuzig gemacht hat das der Wagen aus meiner Sicht viel Öl verbraucht und wobei
      gerade jetzt Temperaturabhängig viel qulamt. Ist aber nur weiser Qulam nicht bläulich. Könnte aber auch damit zusammen hängen
      weil es morgens jetzt so kalt war. Trotz alledem hab ich das Gefühl das der Ölverbrauch gestiegen ist.
    • Tommi25 schrieb:

      Die Garantie läuft noch bis zum 17.03.2018, 64.000 km hab ich jetzt drauf. Ich werde auf jeden Fall den Verkäufer mit der Sachmängelhaftung mal drauf ansprechen, die Antwort wird aber bestimmt sein das es dafür eine Gebrauchtwagenversicherung gibt.
      Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie sind zwei unterschiedliche Ansprüche, die du parallel geltend machen kannst, ohne dass der eine Anspruch vorrangig gegenüber dem anderen ist. Bei 64.000 Km darf sich eine Steuerkette nicht längen, so dass alles dafür spricht, dass die Steuerkette schon von Anfang an mangelhaft war. Sollte der Beweis des ersten Anscheins hier nicht ausreichen, müsstest du den Beweis durch eine nachträgliche Überprüfung der ausgebauten Steuerkette führen. Wenn der Verkäufer sie nicht mehr hat, geht das zu seinen Lasten, weil er das Beweismittel vernichtet hat.

      Eigentlich dürfte es nicht so schwer sein, von deinem Verkäufer die 20 % Materialkosten zu erhalten. Wenn er den Rest mit der Versicherung abrechnet, wird er sich kaum wegen dieses für ihn vergleichsweisen Betrags auf einen Rechtsstreit mit dir einlassen. Sollte er sich querstellen, müsstest du ihm natürlich klarmachen, dass du bereit bist das einzuklagen, was für ihn sogar zur Folge haben könnte, dass er dann alle Kosten übernehmen muss, weil die Versicherung sich dann möglicherweise auch querstellt und sagt, dass der Anspruch auf der Sachmängelhaftung vorrangig ist.

      Andreas
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