VW Tiguan Felgen New York 18

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    • VW Tiguan Felgen New York 18

      hi zusammen,

      meine reifen sind ende des sommers soweit durch...

      235/50/18 auf [lexicon]VW[/lexicon] [lexicon]Tiguan[/lexicon] Felgen New York 18"

      soweit so gut, standart halt.

      ich frage mich ob ich beim kauf nicht auf 245/50/18 wechseln könnte ?

      das wäre eine Umfangsdifferenz von +1.5% ...

      muss ich das eintragen ?
      muss man hierbei den tacho justieren lassen ?
      bekomme ich das überhaupt eingetragen, wenn ja, zu welchen kosten ?

      danke euch !

      alice
      - MFL Umbau Gelungen ! -

      ;)
    • Antwort für alice123!

      Hallo alice123!
      Wenn Du eine Felge, die für den [lexicon]Tiguan[/lexicon] freigegeben ist findest, mit eben dieser von Dir gewünschten Radreifenkomination und dafür ein Gutachten vorhanden ist, trägt der TÜV diese auch ein. Egal von welchem Felgenhersteller dieses Gutachten auch immer ist. Wenn Du kein Gutachten erbringen kannst, muss ein Tachoprüfdienst Deinen Tacho prüfen. Dein Tacho darf nicht voreilen. Ich habe es so bei unserem [lexicon]Yeti[/lexicon] gemacht. Die Reifen aufgezogen und einen Termin beim Tachodienst gemacht. Der hat bei verschiedenen Geschwindigkeiten getestet, ob mein Tacho mit seinem geeichten Tacho übereinstimmt. Mein Tacho hatte mit den von mir aufgezogenen Reifen immer noch einen Vorlauf von zwei KM/H. Dies hat der freundliche Prüfer mir auf einem Dokument bescheinigt. Die ganze Aktion hat 80 Euro gekostet. Mit der Bescheinigung bin ich zum TÜV. Der hat alles anstandslos eingetragen. Zu den üblichen Eintragungskosten. Kleiner Tipp. Ich habe mir gebrauchte gut erhaltene Reifen beim Reifenhändler geholt. Die hatten noch ein Restprofil,von 5 mm. Das hat niemand interessiert. Und der Tachovorlauf war hierdurch etwas eher gegeben. Du musst Dich dann aber immer genau an die Geschwindigkeitsvorgaben im Staßenverkehr halten. Dein Tacho läuft nicht mehr so viel vor, wie früher. Wenn Du magst, schicke ich Dir mein Gutachen zu Ansicht. Verwenden kannst Du nur eines speziell für Dein Fahrzeug.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • nun die reifen sind durchaus zahlreich vertreten, BMW x3 z.b.

      im prinzip hiese das ja, reifen drauf ab zum tüv, mal sehen was er sagt ?

      oder kann ich vorher schon mal durch-rufen um zu erfahren ob und was er sehen will ?

      (hab noch nie etwas eingetragen beim tüv)

      VG
      - MFL Umbau Gelungen ! -

      ;)
    • Antwort für alice123!

      Hallo alice123!
      Alles was vom Hersteller eines Fahrzeuges für dieses freigegeben ist, wird in den Papieren dokumentiert. Anhand dieser Dokumentation können Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. ZB. können verschiedene Felgengrößen-und breiten montiert werden. Ebenso ist es bei Reifen. Alles was nicht von Hersteller freigegeben ist, muss vom TÜV abgenommen werden. ZB. können Fremdfirmen wie Felgenhersteller größere und breitere Felgen als vom Hersteller des Fahrzeuges freigegeben wurden, gegen den Willen des Fahzzeugherstellers hierfür eine Freigabe erwirken. Hierzu müssen weitreichende Untersuchungen vom TÜV vorgenommen werden. Diese sind aufwendig und teuer. Es gibt dann entweder eine ABE, dann können die anderen Räder ohne beim TÜV eingetragen zu werden montiert und gefahren werden. Oder es gibt ein Gutachten, mit dem zum TÜV vorgefahren werden muss, wo geprüft wird, ob die Auflagen, die im Gutachten gefordert werden, erfüllt wurden. Wenn ja, dann gibt es vom TÜV eine Bescheinigung, mit der Du dann zur Zulassungsstelle musst, und die Veränderung dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Wenn für ein Fahrzeug etwas nicht freigegeben ist, zB. eine andere Reifengröße, seien es auch nur eine geringfügige Abweichungen zu freigegebenen, gibt es vom TÜV kein Erbarmen und keine Bescheinigung und keine Eintragung. Du kannst also nicht einfach zum TÜV fahren, mit Reifen, die vom Hersteller nicht freigegeben sind und auf eine Eintragung hoffen. Daraus wird nichts. Du musst so vorgehen, wie ich es Dir im vorherigen Post mitgeteilt habe. Ich hoffe Du kommst mit meiner Antwort klar. Ansonsten einfach nochmals posten.
      Weiterhin gute Fahrt
      Gruß Nate
    • Moin!
      Hier handelt es sich doch um die Reifenbreite, die von alice123 verändert werden soll. Der Umfang verändert sich doch bei den angegebenen Daten nicht.
      Da der [lexicon]Tiguan[/lexicon] auch mit breiteren Reifen gefahren wird, dürften da doch vergleichbare Größen drunter sein.
      Probleme könnten eventuell durch den Reifenhersteller entstehen, da jeder Reifenhersteller etwas anders aufbaut.
      Hatte ich selbst bei meinem Vorläuferfahrzeug. Bei gleichen angegeben Daten passten die Räder nicht mehr ins Radhaus, obwohl die Felge sich nicht geändert hat.
      Gruß
      gertschelm, der viel mitliest aber bisher wenig schrieb. :love:

    • Ich war zu langsam mit der Antwort deshalb zuerst an @gertschelm : Der Umfang ändert sich schon

      Und bevor Ich es vergesse ;) Erstmal volle Zustimmung zu dem was Nate schon ausfühlich o.a. hat.

      Mit ungewöhnliche Größe meinte Ich das die Auswahl der Reifen eingeschränkt ist

      Beispiel ein Online Anbieter in dem Ich mal geschaut habe für ein paar Reifenangebote

      245/50/18 = Angebotsauswahl 51 Stück
      245/45/18 = Angebotsauswahl 169 Stück
      245/40/18 = Angebotsauswahl 182 Stück

      Also in deiner "Wunschgröße" gibt es nun mal weniger ;)

      Back to Topic

      Habe jetzt mal ein bissl gerrechnet ..

      Ein Tacho "darf" bis zu 4% (7%) zu viel anzeigen aber nicht zu wenig toleriert wird manchmal bis zu 1,5 % weniger.

      Bei deiner Wunschkombi 245/50/18 also
      24,5 cm Breite und Reifenhöhe 12,25 cm Durchmesser 70,2 cm

      würde es zu einer Tachoabweichung von -1% kommen

      das ganze sieht schon anders aus bei einer anderen Reifengröße von
      245/45/18
      wieder 24,5 cm Breite aber eine Reifenhöhe von 11,025 cm und Durchmesser v. 67,77 cm
      hier kommt es zu einer + 2% Tachoabweichung

      Das zur "Theorie" den auch die ganzen Reifengrößen die von [lexicon]VW[/lexicon] im COC Papier stehen sorgen für +/- Abweichung vom Tacho

      Ich würde erstmal den "einfachen" Weg versuchen mich bemühen eine Reifenhersteller Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen
      zum Beispiel hier (oder bei div. anderen Anbietern)

      reifendirekt.de/cgi-bin/reifenunbed.pl?dsco=100

      (Wenn Sie andere Reifen nutzen wollen, als in den Papieren eingetragen sind, müssen Sie sich über den Reifenfachhandel bzw. Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Liegt diese vor, so befindet sich das KFZ in einem vorschriftsmäßigen Zustand. Die Änderungen müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das KFZ muss nicht beim TÜV vorgeführt werden.
      Als kundenorientierter Reifenhändler halten wir für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Wir können unseren Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist.)

      Wenn so kein Weiterkommen entweder zum TüV fahren und das Thema ansprechen oder Reifenhändler Vorort

      Ob sich das ganze für max. 1 cm breitere Reifen mit weniger Fahrkomfort lohnt ? (aus dem Alter bin Ich raus :) )
    • Nate schrieb:

      Wenn ja, dann gibt es vom TÜV eine Bescheinigung, mit der Du dann zur Zulassungsstelle musst, und die Veränderung dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
      Gruß Nate
      Hallo Nate, ich glaube da irrst Du dich. Man muss nicht zur Zulassungsstelle. Die original TÜV-Bescheinigung mit zu den Fahrzeugpapieren(immer mitführen) und bei Bedarf vorzeigen reicht. Ich habe div. Änderungen an meinem Motorrad machen lassen. Vom TÜV abnehmen lassen und gut war´s. Bei 3 TÜV Untersuchungen und einer Polizeikontrolle keine Probleme. Meist wollten sie nicht mal die Bescheinigungen sehen, haben es auch so geglaubt. Gruß Fritz.
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

      T-Roc Weiß/Silber Metallic 1,5 Benziner Sport R-Line und einiges an Extras
    • Sausefritz schrieb:

      Nate schrieb:

      Wenn ja, dann gibt es vom TÜV eine Bescheinigung, mit der Du dann zur Zulassungsstelle musst, und die Veränderung dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
      Gruß Nate
      Hallo Nate, ich glaube da irrst Du dich. Man muss nicht zur Zulassungsstelle. Die original TÜV-Bescheinigung mit zu den Fahrzeugpapieren(immer mitführen) und bei Bedarf vorzeigen reicht. Ich habe div. Änderungen an meinem Motorrad machen lassen. Vom TÜV abnehmen lassen und gut war´s. Bei 3 TÜV Untersuchungen und einer Polizeikontrolle keine Probleme. Meist wollten sie nicht mal die Bescheinigungen sehen, haben es auch so geglaubt. Gruß Fritz.

      Hallo Fritz,
      diese Aussage ist falsch und ein Rechtsirrtum.
      Alle Änderungen -ob nun mit ABE oder TÜV- sind in die Fahrzeugpapiere einzutragen.

      Dann hast Du bisher nur Glück gehabt, dass niemand Dir Probleme machen wollte.
      Ein Mangelbericht und/oder die Verweigerung der Plakette wären noch das kleinere Übel gewesen.
      Einen Unfall oder Vorfall mit technischen Hintergründen solltes Du besser auch nicht riskieren.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Das allgemeine "Problem" bei Felgen/Reifen besteht meiner Ansicht darin
      das im in dem neuen Fahrzeugbrief/-Schein sprich Zulassungsbescheinigung Teil I + II
      nur noch eine Felgen / Reifenkombi von vielen möglichen steht.
      Im C.O.C. Papier stehen dann zumind. noch die anderen Felgen / Reifenkombi die der Hersteller vorsieht / bzw. freigegeben sind

      Bei einer Verkehrskontrolle hat die Polizei vor Ort keine Möglichkeit zu sehen ob die montierte Kombi der Zulassung entspricht.
      Das hat Glaube Ich zur folge, das diese garnicht mehr richtig schauen und nur im extrem Fall die Sache näher betrachten.
    • dreyer-bande schrieb:

      Hallo Fritz,
      diese Aussage ist falsch und ein Rechtsirrtum.
      Alle Änderungen -ob nun mit ABE oder TÜV- sind in die Fahrzeugpapiere einzutragen.

      Dann hast Du bisher nur Glück gehabt, dass niemand Dir Probleme machen wollte.
      Ein Mangelbericht und/oder die Verweigerung der Plakette wären noch das kleinere Übel gewesen.
      Einen Unfall oder Vorfall mit technischen Hintergründen solltes Du besser auch nicht riskieren.

      Gruß

      Hannes
      Na, dann hatte ich ja 8 Jahre und ca. 90Tsd Kilometer Glück, dass Prüfer und Polizei es scheinbar nicht so genau nahmen. Es betraf aber ohnehin nicht der Leistungserhöhung oder Fahrwerksänderung, sonder eher der Optik. Gruß Fritz
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

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    • Das ist mir auch neu, dass man Teile (Felgen, Bereifung, ...) für die es eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" gibt, eintragen lassen muss.

      Muss wohl die jetzige Regierung ein neues Gesetz erlassen haben. Bis Dato reichte es, dass man die ABE im Fahrzeug mitführt. Wer das nicht wollte konnte sich die Teile, z.B. die Felgen / Bereifung, auch eintragen lassen.
      Hab keinen Tiguan mehr
    • Ach Papa :D

      Ne ABE und ein Gutachten sind doch verschiedene Dinge ..

      Bei der ABE Allgemeine Betriebserlaubnis keine Eintragung notwending es reicht diese mitzuführen


      bei einen (Teil) Gutachten ist eine Vorführung notwendig um zu überprüfen ob alles richtig verbaut wurde
      und danach muß eine Eintragung in den Papieren erfolgen. :thumbup:
    • Ja Papa
      haste Recht ! hatte dich missverstanden oder verlesen ;(



      und klar gibbet es ABEs für alles mögliche


      und ja die Eintragung ist optional wenn man z.B. keine Lust mehr hat zig ABEs (oder eben nur eine ) zusätzlich mitzuführen :thumbup:
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