VW Tiguan Felgen New York 18

    • prrs_de schrieb:

      Ob sich das ganze für max. 1 cm breitere Reifen mit weniger Fahrkomfort lohnt ? (aus dem Alter bin Ich raus :) )
      naja, es geht nicht um den cm ...

      eher darum, dass ich diese 4 reifen ausgesprochen günstig bekommen kann.

      ... und warum weniger fahrkomfort ?
      - MFL Umbau Gelungen ! -

      ;)
    • Hallo,
      da habe ich mich wohl falsch ausgdrückt oder man hat mich falsch verstanden?

      Hier die genaue Differenzierung zwischen ABE und TÜV-Gutachten und der damit verbundenen Auflagen:

      Quelle

      Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
      Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.
      TÜV Teilegutachten
      Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
      Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
      Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
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