das Bild in Beitrag 65 scheint mir aus einer älteren Ausgabe zu sein.
Ich kenne das von "früher" auch noch.
Der Q16 muß nach meiner Kenntnis im flexiblen Service nach Serviceanzeige zum Oelwechselservice oder zur Inspektion.
Wobei die jeweils 1. spätestens nach 2 Jahren fällig ist.
Dann geht es nach Anzeige.
Die Inspektion ist mind. jährlich fällig.
Der Oelwechselservice spätestens nach 2 Jahren.
Es recht aber vollkommen aus, dass du Dich nach der Serviceintervallanzeige orientierst.
Es müßten beide Termine getrennt angezeigt werden.
Die Termine der Fälligkeit der Zusatzarbeiten werden wohl von Volkswagen vorab nicht festgelegt, da sie sich durch neue Erkenntnisse
ändern können.
Den Status Quo erhälst Du tatsächlich wohl nur bei Deiner Vertragswerkstatt.
Das ist mein Kenntnisstand.
Mail Deinem Serviceberater eine Anfrage mit FIN und bitte um Auskunft.
Gruß
Hannes
V 8
4134 ccm
340 PS
800 Nm