Neue software / Abgas skandal Wer hat erfahrung?

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    • Neue software / Abgas skandal Wer hat erfahrung?

      Hey Leute,

      Da ich durch die Sufu nicht wirklich was finde und in google auch nicht wirklich schlau werde frage ich mal hier nach.

      Stimmen diese Gerüchte das durch die neu Software der [lexicon]Tiger[/lexicon] schlechter gehen soll und der Verbrauch auch noch steigt ? hat jemand diese neue Software schon auf dem Auto?
      wer super wenn mir noch jemand paar Infos zu kommen lassen könnte.

      Dann noch eine frage ich habe am Freitag meine Fahrzeugpapier zu geschickt bekommen da steht drauf das mein [lexicon]Tiguan[/lexicon] seit 25.06.2016 abgemeldet wurde von [lexicon]VW[/lexicon] aber am 24.05-2014 ist er grade mal gebaut worden ist das normal das ein Fahrzeug 1 Jahr rumstehst ? oder ist das irgendwie etwas faul dran ? bin schon kurz davor vom kauf zurück zu treten weil mir die Sache schon komisch vorkommt ..
      auf das Auto werden 18.500 km drauf gefahren jetzt steht er 1 Jahr rum und wir nicht verkauft .. hoffe mir kann da jemand Helfen...


      Danke schonmal und gruß
    • Hallo,

      du meinst sicher, dass dein Auto seit dem 25.06.2015 abgemeldet war.
      Wenn er zu teuer war, kann das schon mal vorkommen.

      Mittwoch hat meiner den ersten Service. Angeblich soll jetzt ja alles passen mit der neuen Software. Wobei jeder, der einigermaßen seine Sinne beisammen hat, nachvollziehen kann, dass das Update für die Umweld rein gar nichts bringt. Was es auf Dauer mit dem Motor anstellt, weiß heute auch noch keiner.

      Das Aufspielen des Updates werde ich so lange herauszögern bis man mich mehr oder weniger zwingt. Und ob das rechtlich möglich ist bzw. ob sie das bis zum Ende gerichtlich durchfechten, ist sehr unwahrscheinlich. Mit einer Klage werden sie und vor allem [lexicon]VW[/lexicon] voraussichtlich böse auf die Nase fallen, wenn alles öffentlich auf den Tisch kommt.
      Jedenfalls wird mein [lexicon]Tiguan[/lexicon] nicht schon ab Mittwoch als Testfahrzeug unterwegs sein.
      Gruß

      J-66
    • J-66 schrieb:

      Hallo,

      du meinst sicher, dass dein Auto seit dem 25.06.2015 abgemeldet war.
      Wenn er zu teuer war, kann das schon mal vorkommen.

      Mittwoch hat meiner den ersten Service. Angeblich soll jetzt ja alles passen mit der neuen Software. Wobei jeder, der einigermaßen seine Sinne beisammen hat, nachvollziehen kann, dass das Update für die Umweld rein gar nichts bringt. Was es auf Dauer mit dem Motor anstellt, weiß heute auch noch keiner.

      Das Aufspielen des Updates werde ich so lange herauszögern bis man mich mehr oder weniger zwingt. Und ob das rechtlich möglich ist bzw. ob sie das bis zum Ende gerichtlich durchfechten, ist sehr unwahrscheinlich. Mit einer Klage werden sie und vor allem [lexicon]VW[/lexicon] voraussichtlich böse auf die Nase fallen, wenn alles öffentlich auf den Tisch kommt.
      Jedenfalls wird mein [lexicon]Tiguan[/lexicon] nicht schon ab Mittwoch als Testfahrzeug unterwegs sein.
      sehe ich so wie du, schreib es aber vorsichtshalber auf den Auftrag das du keine Umrüstung haben möchtest nicht das du danach unfreiwillig doch den Tester spielen musst.
      Ich werde auch so lange warten wie möglich.
    • Meine Frau wird den netten Herrn an der Annahme schon impfen ;).

      Lt. Online-Abfrage bei [lexicon]VW[/lexicon] ( info.volkswagen.de/de/de/home.html ) ist meiner aktuell zwar noch nicht für die Umrüstung vorgesehen (m. W. sind zuerst die Modelle mit 140 [lexicon]PS[/lexicon] und [lexicon]DSG[/lexicon] dran), aber sicher ist sicher.
      Gruß

      J-66
    • J-66 schrieb:


      Das Aufspielen des Updates werde ich so lange herauszögern bis man mich mehr oder weniger zwingt. Und ob das rechtlich möglich ist
      äh ja.
      Sobald es eine Maßnahme vom KBA gibt, ist diese verpflichtend.
      Kommst du dieser Aufforderung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht nach, erlischt deine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

      Hatte ich selbst schon bei einem anderen Fahrzeug wegen Airbagaustausch bekommen. (Brief vom KBA)
    • Icefeldt schrieb:

      .
      Sobald es eine Maßnahme vom KBA gibt, ist diese verpflichtend. Kommst du dieser Aufforderung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht nach, erlischt deine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

      So einfach ist das zum Glück nicht. Von selbst erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Sie kann aber vom KBA widerrufen bzw. zurückgenommen werden. Doch dagegen hast du Rechtsmittel. In einem Rechtsstreit müsste das KBA dann beweisen, dass durch das Update der Mangel überhaupt beseitigt wird. Ich bezweifele, dass das KBA das kann. Tatsächlich wird daraus nämlich eher umgekehrt ein Schuh. Die guten Abgaswerte auf dem Prüfstand ließen sich nur durch eine Optimierung der Einstellungen konkret auf die Prüfstandsbedingungen hin erzielen. Um keine Verschlechterung der Abgaswerte zu haben, darf man logischerweise diese Optimierung nicht verändern. Behält man diese Einstellung dann aber im praktischen Betrieb bei, wird das vielleicht den NOx-Ausstoß etwas verringern, andere Schadstoffe werden sich aber z.T. massiv erhöhen. Und genau das führt dann zu einem automatischen Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, was nicht vorgesehen ist. Mit anderen Worten wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit erst das Update deine Betriebserlaubnis erlöschen lassen, was natürlich vom KBA nicht verfolgt werden wird. Das Problem, das [lexicon]VW[/lexicon] (und im Prinzip alle anderen Hersteller auch) hier hat, ist, dass es sich durch ein Update nicht lösen lässt. Das ist bereits denkgesetzlich gar nicht möglich. Es lässt sich nur lösen, indem man so tut als ob und das KBA dabei mitspielt, was es tun wird, denn eine Stilllegung von vielen Millionen betroffener Fahrzeuge will niemand. Daher wird das KBA auch einen Teufel tun, sich mit einem Autohalter, der das Update nicht ausführen lässt, gerichtlich zu messen.

      Im übrigen habe ich auch nach wie vor ganz erhebliche Zweifel daran, dass [lexicon]VW[/lexicon] hier überhaupt gegen ein Abschaltverbot verstoßen hat, da die [lexicon]AGR[/lexicon], um die es hier geht, wegen ihrer diametralen Wirkung auf das Abgasverhalten m.E. gar nicht unter das Abschaltverbot fällt. Bisher ist dieser zwingend zu klärendenden Rechtsfrage leider noch niemand nachgegangen, weder das KBA, noch die Gerichte, noch die Medien, noch die Anwälte, die Autohändler vertreten, ja nicht einmal [lexicon]VW[/lexicon]. Das "Geständnis" von [lexicon]VW[/lexicon] hat hier alle in einer geradezu beispiellosen Art total vernebelt.

      Andreas
    • Hallo Andreas,

      Dein Beitrag hat ja fast das Zeug zur Verschwörungstheorie. :D

      Mal ein anderer Denkansatz: Angenommen, Du interessierst Dich für den Kauf eines Tiguans, der von der Schummelsoftwar betroffen ist/war.

      Welche Fragen stellst Du dem Anbieter?

      - Ist/war das Auto betroffen?
      - Ist der Rückruf ordnungsgemäß erledigt (Beweis: Unterlagen von [lexicon]VW[/lexicon] über die ordnungsgemäße - d. h. nach Vorgaben des KBA - erledigte Servicemaßnahme)?
      - Falls das nicht ordnungsgemäß erledigt ist: Das Kaufinteresse dürfte erloschen sein!

      Zusammengefasst: hier wird immer wieder über Wertverlust fabuliert. Wer sich der vom KBA angeordneten und von [lexicon]VW[/lexicon] angebotenen Maßnahme verweigert, generiert höchstselbst einen Wertverlust. Warum soll ich ein Auto kaufen, bei dem nicht einmal das Softwareupdate fristgemäß (nach Auskunft meines Händlers heute: Frist dafür 1/2 Jahr) durchgeführt worden ist? Das ist aus meiner Sicht eine gravierende Lücke im Servicenachweisheft.

      Vollmundige Ankündigungen hier im Forum, es dem KBA und [lexicon]VW[/lexicon] mal richtig zu zeigen, sind aus meiner Sicht Wichtigtuerei. Unabhängig davon: es wird spannend, ob das wirklich jemand durchzieht und hier über seinen Erfolg eines Tages berichten kann.

      Freundliche Grüße
      eduan

      PS: Ich gehe davon aus, dass ein Rechtsstreit über eine Anordnung des KBA, die Stillegung betreffend, öffentliches Recht betrifft und daher vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig wäre. Dort gilt der Grundasatz, dass das Gericht aus eigenem Antrieb den Sachverhalt aufklärt.
      [lexicon]S&S[/lexicon], 2,0 [lexicon]TDI[/lexicon], 103 [lexicon]kW[/lexicon], [lexicon]DSG[/lexicon], [lexicon]BSE[/lexicon], [lexicon]BMT[/lexicon], [lexicon]4Motion[/lexicon], DeepBlackPerleffekt, Sportsitze, [lexicon]SR[/lexicon] 17" Boston,WR 16" Stahl, [lexicon]RFDK[/lexicon], [lexicon]DLA[/lexicon], [lexicon]LA[/lexicon], [lexicon]RNS[/lexicon] 510, Highline-Plus, Bi-Xenon, [lexicon]PSD[/lexicon], [lexicon]AHK[/lexicon], [lexicon]PLA[/lexicon], [lexicon]PP[/lexicon], [lexicon]RFK[/lexicon], [lexicon]StHz[/lexicon], Winterpaket, [lexicon]MFL[/lexicon], [lexicon]GRA[/lexicon], Climatronic, [lexicon]MTV[/lexicon] Premium, Netztrennwand, unv. [lexicon]LT[/lexicon] 10/2012

      Hier geht´s zur Umfrage: Welche Farbe für Tiguan II bestellt?
    • Danke schonmal für die Antworten .:)

      Habe halt jetzt einfach das Problem weil ich nicht weis ob ich 30.000 Euro für ein Auto zahlen soll das evlt dann doch mehr Sprit braucht und man nicht wirklich Weis ob es auf Dauer Schäden gibst 😬😬
      Was meint ihr dazu ? Soll ich ihn trotzdem kaufen ? Und lieber zum Chip Tuner gehen und Ende ? Weil dann brauche ich die neue software doch eh nicht wenn ich eine Tuning Software drauf habe die eingetragen ist
    • eduan schrieb:

      Mal ein anderer Denkansatz: Angenommen, Du interessierst Dich für den Kauf eines Tiguans, der von der Schummelsoftwar betroffen ist/war. Welche Fragen stellst Du dem Anbieter?

      Ich würde ihn in der Tat nach dem Update fragen und sollte er es gemacht haben, vom Kauf Abstand nehmen. Mit dem Update werden die Probleme für [lexicon]VW[/lexicon] nämlich erst richtig anfangen. Warum ich das glaube? Ganz einfach: Die Softwaremanipulation hat eine Optimierung der Einstellungen auf dem Prüfstand zur Folge. Doch was passiert, wenn man diese Optimierung jetzt zurückfährt? Dann werden sich alle Abgaswerte auf dem Prüfstand verschlechtern. Liegt diese Verschlechterung auch nur bei einem Wert über 10 % stellt dies einen erheblichen Mangel dar, der zur Zurücknahme des Fahrzeugs berechtigt. Aber auch wenn der Wert unter 10 % liegt, ist es mit dem Update nicht getan sondern es bedarf zusätzlich der Einzelabnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Ohne diese Maßnahme erlischt von Gesetztes wegen die Betriebserlaubnis. Die Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere verursacht aber nicht nur zusätzliche Kosten sondern ist auch sehr zeitaufwendig. Zudem kann eine neue steuerrechtliche Einstufung erforderlich werden. Bisher geht [lexicon]VW[/lexicon] aber nur davon aus, dass die Angelegenheit mit dem Update erledigt ist. Das ist aber nur möglich, wenn man die Optimierung bestehen lässt. Um der Forderung des KBA gerecht zu werden, darf diese Optimierung dann aber im praktischen Betrieb nicht verändert werden. Die Folge ist ein leichter Anstieg der CO2-Werte sowie des Verbrauchs und ein starker Anstieg des Partikelausstoßes, was wiederum zu massiven Problemen bei den [lexicon]DPF[/lexicon] und zur vorzeitigen Ausfällen der [lexicon]AGR[/lexicon] führen wird, wie dies ja auch in den USA geschehen ist. Gleichzeitig wird die Gesamtschadstoffbilanz eher schlechter als besser werden, auch wenn sich der NOx-Ausstoß etwas verringern sollte. Vermeiden lässt sich das alles nur, wenn man die [lexicon]AGR[/lexicon] im praktischen Betrieb auch weiterhin drosselt oder je nach Bedingungen sogar ganz abschaltet, was im Ergebnis bedeuten würde, dass sich mit dem Update nichts ändert.

      eduan schrieb:

      Wer sich der vom KBA angeordneten und von [lexicon]VW[/lexicon] angebotenen Maßnahme verweigert, generiert höchstselbst einen Wertverlust.

      Das mag auf den ersten Blick so erscheinen, wird jedoch eher umgekehrt sein, da sich das Fahrzeug nach dem Update aus den oben genannten Gründen mit sehr hoher Wahscheinlichkeit verschlechtern wird und denjenigen, die das Update nicht vornehmen werden, kaum etwas passieren kann. Kurzfristig gesehen mag der Wertverlust ohne das Update höher sein, mittel- und langfristig gesehen, wird es jedoch genau umgekehrt sein.

      eduan schrieb:

      Ich gehe davon aus, dass ein Rechtsstreit über eine Anordnung des KBA, die Stillegung betreffend, öffentliches Recht betrifft und daher vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig wäre. Dort gilt der Grundasatz, dass das Gericht aus eigenem Antrieb den Sachverhalt aufklärt.

      Diese Annahme ist korrekt, doch geht es hier nicht um die Aufklärung eines Sachverhalts sondern um dessen rechtliche Würdigung. Dazu sind auch die Zivilgerichte verpflichtet, was aber bisher ausnahmslos unterblieben ist, weil die Rechtswidrigkeit von niemandem in Frage gestellt wurde. Wird ein Gericht jedoch mit den maßgeblichen Fragen konfrontiert, wird es um die rechtliche Würdigung nicht herumkommen. Das Ergebnis könnte durchaus sein, dass die [lexicon]AGR[/lexicon] nicht unter das Abschaltverbot fällt mit der Folge, dass die von [lexicon]VW[/lexicon] vorgenommene Manipulation mit dem EU-Recht konform ist, auch wenn das vielleicht vom Gesetzgeber nicht so gewollt war.

      Andreas
    • synC92 schrieb:

      Was meint ihr dazu ? Soll ich ihn trotzdem kaufen ? Und lieber zum Chip Tuner gehen und Ende ? Weil dann brauche ich die neue software doch eh nicht wenn ich eine Tuning Software drauf habe die eingetragen ist

      Ich würde das Fahrzeug kaufen und kein Update durchführen lassen. Wurde das Update bereits aufgespielt, würde in die Finger von dem Fahrzeug lassen. Chip-Tuning ist hier sicherlich die denkbar schlechteste Lösung.

      Andreas
    • Danke...

      Habe heute mit den Händler Telefoniert evlt gibt es eine ausweich Möglichkeit auf einen [lexicon]VW[/lexicon] [lexicon]Tiguan[/lexicon] mit 184 [lexicon]PS[/lexicon] und dieser Motor ist nicht betroffen..

      kennt jemand den 184 [lexicon]PS[/lexicon] Motor mit Euro 6 ?? ist da nur mehr Leistung und sonst alles gleich ? kann ich den bedenkenlos nehmen ?
    • Ok lieber die Finger davon lassen ?

      Ich habe jetzt nochmal mit den Händler geredet weil es mir keine Ruhe lässt.
      Seine Antwort war das es eh noch andauert bis man dran kommt mit den update und das er Ca. 25 Candy schon umgerüstet hat von Firmen und sich bis jetzt noch keiner beschwerd hat wegen mehr Verbrauch oder Leistungsverlust.
    • Wenn ich mir einen [lexicon]Tiguan[/lexicon] Diesel kaufen müsste (die Betonung ist auf "müsste") würde ich den neueren Motor mit 184 [lexicon]PS[/lexicon] wählen, trotz der unsäglich blöd installierten Tanköffnung und des ganzen Gefummels mit dem Adblue. Obwohl man letztlich auch nicht sicher sein kann, ob da bzgl. fingierter Abgaswerte nicht noch etwas aufgedeckt wird.
      Ist für dein Fahrprofil unbedingt ein Dieselmotor nötig? Stichworte: Blaue Plakette, Fahrverbote, Wertverlust.

      Dass die Firmen noch nichts vom Update bemerken, ist verständlich. Fehler und Defekte, die evtl. auf das Update gründen, treten erst nach etlichen Tausend Kilometern auf. Dann ist für fast alle Firmen die Sache sowieso erledigt, weil die Leasingverträge abgelaufen sind und die Fahrzeuge dann schon die Gebrauchtwagenkäufer "erfreuen".
      Einen u. U. auftretenden geringen Mehrverbrauch wird man auch nicht ursächlich dem Update zuschreiben können. Und wenn, dann würde der im Rahmen des gesetzlich erlaubten liegen.
      Gruß

      J-66

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von J-66 ()

    • Die guten
      Abgaswerte auf dem Prüfstand ließen sich nur durch eine Optimierung der
      Einstellungen konkret auf die Prüfstandsbedingungen hin erzielen. Um
      keine Verschlechterung der Abgaswerte zu haben, darf man logischerweise
      diese Optimierung nicht verändern. Behält man diese Einstellung dann
      aber im praktischen Betrieb bei, wird das vielleicht den NOx-Ausstoß
      etwas verringern, andere Schadstoffe werden sich aber z.T. massiv
      erhöhen.
      Wie kommst du dadrauf?
      Wird halt im Gegenzug ein Leistungsverlust in Kauf genommen.
      Zack, Abgaswerte werden eingehalten, BE wieder da.

      Inwiefern du dich dann mit VW/deinem Händler rumstreitest, weil du für Leistung bezahlt hast die du garnicht bekommst, dürfte dem KBA doch egal sein.

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