Ölwechsel DSG 7-Gang- Automatik

    • Ölwechsel DSG 7-Gang- Automatik

      Hallo zusammen,
      mein [lexicon]Tiguan[/lexicon] ist jetzt 4 Jahre alt mit einem Kilometerstand von 49000 km.
      Nächsten Monat steht der 2.Kundendienst an. Nun meine Frage zum Getriebe-Ölwechsel!
      - lt. Service muss der Ölwechsel erst bei 60000 km durchgeführt werden, oder ist das u.U. auch zeitabhängig?
      - wieviel kostet dieser Ölwechsel?
      - in verschiedenen Foren habe ich auch schon gelesen, dass nach einen Ölwechsel beim Automatikgetriebe erhebliche Probleme beim Schalten auftraten. Jetz bin ich natürlich total verunsichert.

      Über Antworten würde ich mich sehr freuen

      Grüße aus Augsburg
      Heidi
    • Antwort für Heidihallo!

      Hallo Forumsfreunde, hallo Heidihallo!
      Bei [lexicon]VW[/lexicon] ist nichts darüber bekannt, dass es nach einem Getriebeölwechsel jemals Probleme gegeben haben soll. Wieso auch? Es wird doch nur das Öl getauscht.
      Normalerweise gilt immer das zuerst Erreichte. Das wären in Deinem Fall die 4 Jahre.
      Da das Getriebeöl keinem so hohen Verschleiß unterliegt, kann es aber durchaus bis zur erreichten Kilometergrenze von 60 000 Kilometern im Getriebe bleiben. Bei den Werkstätten wird normalerweise immer so verfahren.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Service-Kosten

      Hallo,
      für den Ölwechsel [lexicon]Haldexkupplung[/lexicon] habe ich 107.-€ bezahlt, für die HU 130.-

      Bronny schrieb:

      Habe den 60 Tkm-Service nach 3 Jahren vor mir: Getriebe-Ölwechsel, Haldex-Ölwechsel ... und HU!
      Das wird teuer in einer VW-Werkstatt - 700€ ?
      Motoröl- und Standard-Service wurden bei ca. 53 Tkm gemacht.
      Habt ihr da Erfahrungswerte?
    • Nate schrieb:

      Hallo Forumsfreunde, hallo Heidihallo!
      Bei [lexicon]VW[/lexicon] ist nichts darüber bekannt, dass es nach einem Getriebeölwechsel jemals Probleme gegeben haben soll. Wieso auch? Es wird doch nur das Öl getauscht.
      Normalerweise gilt immer das zuerst Erreichte. Das wären in Deinem Fall die 4 Jahre.
      Da das Getriebeöl keinem so hohen Verschleiß unterliegt, kann es aber durchaus bis zur erreichten Kilometergrenze von 60 000 Kilometern im Getriebe bleiben. Bei den Werkstätten wird normalerweise immer so verfahren.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
      Probleme sind eh nur bedauerliche Einzelfälle :)

      Wenn aber nach 4 1/2 Jahren ein Defekt am Getriebe auftritt wird eine eventuelle Kulanzbeteiligung auf Grund des nicht durchgeführten Wechsels abgelehnt.
      Wenn der liebe Gott saubere [lexicon]Tiger[/lexicon] wollte hätte er Spüli in den Regen getan ;)
    • Kulanz nach Getriebedefekt!

      Hallo Forumsfreunde, hallo tom.hw!
      Wer sein Fahrzeug zum Kundendienst in ein VW-Autohaus gibt, um alles Erforderliche nach Vorschrift von [lexicon]VW[/lexicon] vornehmen zu lassen, und dem Kunden eine Rechnung mit dem Hinweis Getriebeölwechsel noch nicht erforderlich aushändigt, dem wird [lexicon]VW[/lexicon] schwerlich die Schuld eines gewollt nicht vorgenommenen Getriebeölwechsels unterstellen können.
      Jeder muß selbst entscheiden, ob und was er an seinem Fahrzeug ersetzt und repariert haben möchte.
      Ich fordere niemals jemand zu irgend etwas auf. Wer auf Sicherheit bauen möchte, wird auf den Getriebeölwechsel bei seinem Autohaus bestehen. Im Falle, dass eine Kulanzleistung mit der Begründung eines nicht vorgenommen Getriebeölwechsels abgewiesen wird, bleibt die Möglichkeit einer Untersuchung vom Getriebeöl und die Rechnung vom Autohaus, wo schriftlich fixiert wurde, dass der Getriebeölwechsel nicht erforderlich war. Jedes seriöse Autohaus verfährt immer so, das auf der Rechnung alles, was besprochen wurde, schriftlich festgehalten wird. Ich kenne selbst kenne es nicht anders. Wenn bei einem Getriebe ein Ölwechsel erst bei 60 000 KM vorgeschrieben wird, die KM noch nicht erreicht sind, und das Getriebe aber vorher defekt ist, wird das Öl wohl nicht als Ursache des Defektes gewertet werden können. Dass eine Kulanzleistung nach viereinhalb Jahren nicht gewährt werden sollte, obwohl ein technischer Fehler vorliegt, dessen Ursache [lexicon]VW[/lexicon] zuzuschreiben ist, kann nicht aufgrund eines vermeintlich nicht erfolgten Ölwechsels abgelehnt werden. Hier gibt es keine Rechtfertigung,weil das Öl, das laut Autohaus noch nicht gewechselt werden muß, nicht gewechselt wurde.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Rücksprache mit VW-Werkstatt

      Hallo,
      habe mich jetz bei einem VW-Vertragshändler erkundigt bezüglich Ölwechsel DSG-7 Automatikgetriebe.
      Das Öl ist nicht zeit-abhängig sondern km-abhängig, d.h. bei 60000 km wird der Ölwechsel durchgeführt.
      Bei der [lexicon]Haldexkupplung[/lexicon] kommt es auf das Baujahr an. Bei mir wurde es nach 3 Jahren gewechselt, bei den neuen Modellen soll es auch erst bei 60000 km erfolgen.

      Gruß
      Heidi
    • Dann war die Aussage mit den vier Jahren wohl falsch :)

      aber:

      Kulanz - freiwillige Leistung

      wer zahlt bestimmt die Regeln.

      Wenn lt. Serviceplan etwas nach einen bestimmten Zeitraum oder einer bestimmten Betriebsdauer zu Wechseln ist,aber es nicht durchgeführt wird, warum sollte sich der Hersteller an den Kosten beteiligen?
      Wenn der liebe Gott saubere [lexicon]Tiger[/lexicon] wollte hätte er Spüli in den Regen getan ;)
    • Hallo tom.hw,

      gute Frage.

      Eigentlich ist der Vertragshändler, Vertragspartner von Volkswagen und damit den vertraglichen Vorgaben von [lexicon]VW[/lexicon] gebunden (dazu zählt auch der Kundendienst-Plan). Wenn jetzt ein Vertragshändler den Vorgaben nicht nachkommt, er handelt ja eigentlich im Namen und Auftrag von Volkswagen, ist dann Volkswagen mit in der Haftung, oder ist hier nur der Mechaniker, sorry, die verlängerte Werkbank haftend?

      Sollte sich in so einem Fall der Hersteller (Vertragspartner der [lexicon]VW[/lexicon] Werkstatt) nicht doch beteiligen?
      Den Rest können sie ja Hausintern regeln, sollte eigentlich nicht auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden.
      Hab keinen Tiguan mehr
    • ich würde mal sagen:

      wenn der Kundendientberater nicht auf den fälligen Wechsel hinweist ist die Werkstatt für den entstandenen Schaden zuständig.

      Sollte der Kunde den Wechsel trotz hinweis des Kundenberaters ablehnen und es entsteht ein Schaden ist der Kunde selbst Schuld und wird den entstandenen Schaden tragen müssen. Er wird wohl niemanden finden der sich finanziell beteiligt. Abzuschreiben unter "dumm gelaufen".
      Wenn der liebe Gott saubere [lexicon]Tiger[/lexicon] wollte hätte er Spüli in den Regen getan ;)
    • Hallo Forumsfreunde!
      Wer hat es gelesen? In der aktuellen Auto Bild Nr. 2 auf Seite 53. Da wird über das DSG berichtet.
      Die Füllmenge des Öls ab Werk beträgt laut Bericht 1.7 Liter.
      Im Bericht wird auf 2 Liter Öl aufzufüllen geraten.
      Wer weiß was gutes? Soll man die Füllmenge erhöhen oder nicht? Wie sieht es mit der Garantie aus?
      Kommen bitte ein paar gute Kommentare dazu.
      Vielleicht kann jemand den Bericht per Link einstellen?
      Ich bekomme es nicht hin. Danke für Eure Mühe.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate.
    Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Volkswagen AG.