23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • david 2015 schrieb:

      bezüglich hu und update- habe gestern mit einem DEKRA hu-prüfer gesprochen-der klebt keine neue tüvplakette ohne das update beim ea189. Dazu braucht er nicht das Serviceheft, er liest das über die Schnittstelle im Auto aus...
      ... so stelle ich mir das auch vor, mein Service-Heft bekommt jedenfalls keiner zu Gesicht.
    • david 2015 schrieb:

      Das, was allerdings wirklich nervig ist, ist das deutlich brummigere und lautere Motorengeräusch im Fahrzeuginneren...
      Das würde ich nicht so auf sich ruhen lassen sondern in jedem Fall reklamieren. Ein rauherer Motorlauf gehört zu den am häufigsten festgestellten Verschlechterungen nach dem Update. Besonders in der Anfangsphase der Updates klagte fast jeder darüber, bis VW ein Update zum Update angeboten hat, womit das Problem dann weitgehend gelöst war. Ich vermute, dass du von den über 1.000 Update-Varianten vielleicht nicht die richtige oder aktuelle erhalten hast.

      david 2015 schrieb:

      bezüglich hu und update- habe gestern mit einem DEKRA hu-prüfer gesprochen-der klebt keine neue tüvplakette ohne das update beim ea189. Dazu braucht er nicht das Serviceheft, er liest das über die Schnittstelle im Auto aus...
      Die Geschichte mit der Vorlage des Service-Heftes ist in der Tat Unsinn. Ob das Update drauf ist, kann der Prüfer, wie du zutreffend schreibst, durch das Auslesen über die Schnittstelle feststellen. Nicht richtig ist allerdings, dass das Fehlen des Updates zwangsweise zur Versagung der Plakette führt. Das ist nur dann der Fall, wenn die 18 Monate, die das KBA als Zeitspanne zum Aufspielen des Updates angesetzt hat, abgelaufen sind. Die Frist beginnt mit dem Tag der ersten Mittteilung durch VW, dass das Update verfügbar ist und aufgespielt werden kann, wobei es nicht darauf ankommt, dass man dieses Schreiben auch wirklich erhalten und gelesen hat.

      Andreas
    • Hallo Forumsfreunde!
      Es ist ein unendliches Thema. Es beschäftigt sehr viele Betroffene. So richtig Ärger gibt es erst, wenn tatsächlich Fahrverbote ausgesprochen werden. Im Moment halten die Betroffenen noch ziemlich still, da sie ja noch alle fahren dürfen. Ich bin sehr gespannt, wer und wie sich die entsprechenden Entscheider durchsetzen.
      Die Einen wollen oder müssen bessere Luft in den größeren Städten erreichen. Die Anderen wollen dies mit Fahrverboten erreichen, was nicht ausreichen wird. Die Nächsten wollen Karriere machen und mit irgendwelchen Gesetzesänderungen gut da stehen oder Geld machen, und sich wichtig machen.
      Aktuell sollen dei betroffenen Fahrzeuge doch wieder über Hardware bessere Schadstoffwerte erreichen. Die einen wollen die Hersteller zur Kasse bitten, die Anderen wollen die Kosten hierfür allen Steuerzahlern aufbürden. Die Einen wollen die Deckschleudern einfach nur schnell verschrotten, die Anderen wollen Ressourcen einsparen und die Autos so lange wie möglich am Leben erhalten. Es ist eine endlose Debatte, die täglich durch neue Vorschläge für Verunsicherung der Kunden sorgt. Keiner weiß was gescheites. Dazu gibt es noch wichtigeres auf der Welt, was die Menschen sehr beschäftigt.
      Mich ärgert es jeden Tag noch mehr, was da gerade so alles abgeht.
      Wenigstens konnte ich, obwohl es anfangs immer dementiert wurde, mit sehr viel Druck bei VW erreichen, mir das Datum mitzuteilen, wann der erste Brief zur Aufforderung für meinen
      140 PS Tiguan zum Update zugesandt wurde. Das Schreiben habe ich kürzlich von VW erhalten. Es war im Jan. 2017. Demnach sind meine 18 Monate für das Aufspielen des
      Update im Aug. 2018 vorüber.
      Mal sehen was bis dahin gilt. Ich bin sehr gespannt wie sich alles entwickeln wird.
      Die Hoffnung auf etwas Gutes stirbt bekanntlich zuletzt.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Hi, nochmal als Hinweis, der dekra-mann erklärte, dass es dort keine Plakette mehr gibt, wenn der 189 kein Update hat. Die 18monats-frist kann ja der dekraprüfer auch gar nicht überprüfen, wie sollte der denn an das Datum der Erstversendung der updateaufforderung herankommen?
      Ich habe ihn so verstanden, dass es generell keinen TÜV mehr gibt...

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • Antwort für david 2015!
      Hallo David!
      Was Du schreibst, stimmt so. Ich habe schon vor längerer Zeit auch darüber in diesem Thread geschrieben. Egal welche Prüforganisation man aufsucht, es gibt keine Plakette mehr.
      Die dürfen keine mehr erteilen, auch wenn die noch so gerne wollten. Leider.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Hallo liebe Forumsgemeinde,

      unser Beetle Cabriolet mit Schummeldiesel hätte im April 18 die nächste HU vor sich gehabt. Zusätzlich läuft im April die Frist zum Update aus. Deshalb bin ich im Januar zum TÜV Süd nach Ansbach gefahren um eine neue HU machen zu lassen. Auf Nachfrage beim Prüfer konnte er mir, ohne das er das Steuergerät ausgelesen hatte, keine Auskunft über eine Zuteilung der Plakette geben.

      Nachdem Auslesen und dem Abgleich mit seiner Datenbank, bekam er „grünes Licht“. Als Hinweis erschien: Noch in der Frist. Oder so ähnlich.

      Somit habe ich meine HU ohne Update bekommen. Habe nun mal dahingehend meine Ruhe. Wobei der Prüfer andeutete, dass nach der Frist keine Plakette mehr erteilt werden darf !!

      Aber das KBA hat uns schon angeschrieben, dass die Daten an die Zulassungstelle weitergegeben werden.
      Darum wird sich dann mein Anwalt kümmern, denn solange meine Gerichtsverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, werde ich kein Update aufspielen.
    • david 2015 schrieb:

      Hi, nochmal als Hinweis, der dekra-mann erklärte, dass es dort keine Plakette mehr gibt, wenn der 189 kein Update hat. Die 18monats-frist kann ja der dekraprüfer auch gar nicht überprüfen, wie sollte der denn an das Datum der Erstversendung der updateaufforderung herankommen?
      Ich habe ihn so verstanden, dass es generell keinen TÜV mehr gibt...

      Nate schrieb:

      Was Du schreibst, stimmt so. Ich habe schon vor längerer Zeit auch darüber in diesem Thread geschrieben. Egal welche Prüforganisation man aufsucht, es gibt keine Plakette mehr.
      Das kann ich so nicht bestätigen. Solange die vom KBA gesetzte 18-Monats-Frist noch nicht abgelaufen ist, darf der TÜV die Plakette überhaupt nicht versagen, denn das würde die Frist ja faktisch verkürzen (ob er es danach darf, ist auch noch fraglich und müsste noch gerichtlich geklärt werden). Mir ist auch kein Fall bekannt, wo die Plakette vor Ablauf der Frist nicht erteilt wurde. Alle, die ich kenne und bisher kein Update aufgespielt haben, haben die Plakette so wie Galluppi im vorigen Beitrag anstandslos bekommen, wenn die 18 Monate noch nicht vorüber waren. Diese Auskunft habe ich so auf Nachfrage auch von der hiesigen TÜV-Stelle bekommen. Beim Auslesen der Daten kann die Prüfstelle auch feststellen, ob die Frist noch läuft oder bereits abgelaufen ist. Ich würde allerdings dennoch nicht auf den letzten Drücker ganz kurz vor Ablauf der Frist zum TÜV fahren.

      Andreas
    • Hallo Andreas, aka floflo

      Danke für deinen Beitrag. Mit meinem eigenen naiven Rechtsverständnis sehe ich das genau so.
      Aber wie erfahre ich mein persönliches Ablaufdatum, ich möchte nicht mehrere Monate TÜV unnötig verschenken,
      kostet ja auch Geld. Vielleicht kann Nate (zitiere Post 1308) hierbei helfen?

      Vielen Dank und Grüße
      Ich habe keine Vorurteile ... ich hasse jeden!
    • ...das wäre grundsätzlich ja auch zu begrüßen...
      Gleichwohl kann ich mir technisch als absoluter Laie nicht vorstellen, wie denn auf meiner Software meines Fahrzeugs mein individuelles Datum der Erstbenachrichtigung hinterlegt wird, ohne dass jemand Hand an mein Auto gelegt hat...
      Das wäre, wenn es denn da so einen automatischen Datenabgleich gäbe, mal ne interessante Frage für die vielen engagierten Datenschützer dieses Landes... ?(
      Aber wir Dieselfahrer sind ja eh Freiwild geworden ohne Lobby und verantwortlich für alles Schlechte dieser Welt... :whistling:
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • genialunddaneben schrieb:

      Aber wie erfahre ich mein persönliches Ablaufdatum, ich möchte nicht mehrere Monate TÜV unnötig verschenken,
      Wenn du das erste Schreiben von VW, in dem dir mitgeteilt wird, dass das Update jetzt zur Verfügung steht, noch hast, brauchst du einfach nur auf das Datum des Schreibens zu schauen und hiervon 18 Monate weiterrechnen. Hast du das Schreiben nicht mehr, kannst du aber auch bei VW erfahren, wann die 18 Monate zu laufen begannen. Dazu musst du VW aber deine Fahrzeugdaten mitteilen (am besten durch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung). Alternativ kann man auch das KBA anschreiben. Schließlich kannst du aber auch zu deinem VW-Händler fahren (oder ihm schreiben), der es für dich in Erfahrung bringt.

      david 2015 schrieb:

      Gleichwohl kann ich mir technisch als absoluter Laie nicht vorstellen, wie denn auf meiner Software meines Fahrzeugs mein individuelles Datum der Erstbenachrichtigung hinterlegt wird, ohne dass jemand Hand an mein Auto gelegt hat...
      Hier habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich kann die HU-Prüfstelle aus deinen Fahrzeugdaten nicht Herauslesen, wann die Frist begonnen hat oder abläuft. Sie kann aus den Daten jedoch auslesen, ob das Update gemacht wurde. Wurde es nicht gemacht, lässt sich dann mit Hilfe der übrigen Fahrzeugdaten ein Abgleich durchführen, ob das Fahrzeug schon "fällig" ist oder noch nicht. Ob der Abgleich jetzt mit einer Datenbank von VW oder des KBA erfolgt, weiß ich nicht. Jedenfalls besteht die Möglichkeit das vor Ort zu klären. Zur Sicherheit empfiehlt es sich aber, das erste Aufforderungsschreiben zur HU mitzubringen, wenn man es noch hat.

      Andreas
    • Hallo Forumsfreunde, hallo Andeas!
      Ich habe bei der Tel. Nr. 05361 83899960 angerufen, die auf den Anschreiben zur Aufforderung zum Update steht. Die haben mir mitgeteilt, dass sie keine Daten von Fahrzeughaltern speichern dürfen. Wegen des Datenschutzgesetzes. Das habe ich aber hier in diesem Thread schon geschrieben. Einzig das KBA darf und muß diese Daten haben. ZB. auch wegen Rückrufaktionen usw.
      Die Schreiben, die an betroffene Fahrzeughalter gehen, wurden in Zusammenarbeit mit VW und dem KBA verfasst und von einem externen Unternehmen in Braunschweig versendet. Die haben mit VW und dem KBA nichts zu tun. Dürfen und können auch keinerlei Auskunft erteilen. Die haben auch keine Möglichkeit dazu.
      Einzig die Kundenbetreuung von VW hat die Möglichkeit, über das KBA in Erfahrung zu bringen, wann das erste Schreiben versendet wurde. Die haben aber sehr viel zu tun und versuchen abzuwiegeln, um sich der Arbeit zu entziehen.
      Beim KBA direkt habe ich es auch schon versucht. Tatsächlich habe ich hier auch einmal jemand erreicht. Es ist sehr, sehr mühsam, da ständig besetzt ist oder niemand abhebt und Gespräche entgegen nimmt. Überall das habe ich hier schon geschrieben.
      Dass die TÜV Termine immer bis zu den 18 Monaten des ersten Schreibens als Restzeit verbleiben, kann ich so, wie es floflo beschrieben hat, nicht bestätigen. Mir wurde vom KBA mitgeteilt, das die Schreiben in Wellen von jeweils drei Monaten Abstand versendet wurden. So dass nicht alle auf einmal bei den VW-Autohäusern das Update aufspielen lassen. Damit die Autohäuser nicht überlastet werden.
      Das Update stand teilweise dann schon früher zu Verfügung.
      Bei der oben genannten Tel. Nr. habe ich mehrmals angerufen. Einmal hatte ich Glück und mit einem verständnisvollen Mitarbeiter nach sehr langer Argumentation erreicht, dass er alle meine Daten aufnimmt und ohne Gewähr an die Kundenbetreuung von VW weiterleitet.
      Die haben mir dann mitgeteilt, dass mein erstes Schreiben im Jan. 2017 an mich versendet wurde.
      Ich habe hier zwei Leute bei TÜV und GTÜ, mit denen ich gut bekannt bin. Beide teilten mir mit, dass im Laufe Jan. 2018
      betroffene Fahrzeuge keine Plakette mehr erhalten werden.
      Daher habe ich vorsorglich im Nov. und Dez. 2017 beim Yeti und Tiguan neue Plaketten erteilen lassen.
      Auch von den Autohäusern wurde mir Druck gemacht, dass keine Plaketten mehr ab Jan. 2018 erteilt werden.
      Ich hoffe sehr, das floflo recht hat und noch genügend Zeit bleibt, sich schnell noch eine Plakette zu holen.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Hallo zusammen,

      sie werden euch alle noch kriegen. Wenn´s nicht beim TÜV-Termin passiert, dann passiert´s halt beim nächsten Werkstattaufenthalt.

      Ok, ich habe das Update seit ca. 15.000 km drauf. Der Motor läuft wirklich rauer, brummiger und ich meine einen leicht erhöhten Diesel-Verbrauch zu haben. Und ich bilde mir ein, dass der Verbrauchsunterschied zwischen unter 2.500 U/min auf der Autobahn fahren und über 2.500 U/min größer ist. Die 1.000 km mit einer Tankfüllung sind nicht mehr erreichbar. Habe aktuell 187.000 km auf dem Tacho.

      Am Samstag habe ich einen Termin bei einem freundlichen Wettbewerber. Mal sehen was er mir so bietet für meinen Tiger wenn ich ihm einen Neuwagen abkaufe. Ich gehe zwar nicht davon aus, dass alles auf Anhieb meinen Vorstellungen entspricht, aber die Zeit des "Konzern-Fahrzeughalters" neigt sich absehbar dem Ende entgegen. Und ja, ich kaufe wieder einen Diesel. Bei meiner jährlichen Fahrleistung und meinem Neu-Fahrzeugwunsch (altersgerechter Hochsitz :saint: mit Langstreckenqualitäten ) ist ein Benziner nicht darstellbar. Um´s mal in feinstem "Neusprech" zu formulieren :D . Das ist zwar quasi eine neue Wette die ich da auf die nächsten 5-7 Jahre eingehe, aber hier vertraue ich mal der deutschen Bürokratie. Da der deutsche Michel ja immer alles kompliziert und "gerecht" haben will, wird´s wohl mit Einfahrverbot in Innenstädte für Diesel noch ein wenig dauern. Ich setze hier auf das Pferd der Überwachung, welches wohl noch nicht "deutsch" genug ausformuliert ist.

      Gruss vom ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • ALF229 schrieb:

      Hallo zusammen,

      sie werden euch alle noch kriegen. Wenn´s nicht beim TÜV-Termin passiert, dann passiert´s halt beim nächsten Werkstattaufenthalt.
      Hallo,
      die Sache mit dem TÜV sehe ich auch so.
      Aber wer sollte mich beim Werkstattaufenthalt zum Update zwingen ?( ?
      Ich war erst kürzlich zur Wartung da, kein Update (abgelehnt und vom :) akzeptiert).
      Die Frage warum Wartung beim :) ,
      ich will denen kein Argument(Ausrede) liefern im Rechtsstreit mit Ihnen. Fritz
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