23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Nate schrieb:

      Allerdings will die Fa. Twin-Tec angeblich alle anstehenden technischen Veränderungen, die zu bewältigen sind, problemlos lösen können.
      Da sind noch viele Fragen offen. Das System der Fa. Twin-Tec arbeitet technisch anders als die werkseitig verbauten SCR-Systeme und will ohne Eingriffe in die Motorsteuerung auskommen. Es gibt bisher nur ganz wenige Testfahrzeuge. Eines davon prüft der ADAC, der bereits festgestellt hat, dass der NOx-Wert zwar erfolgreich gesenkt wird, dafür aber auch der Verbrauch um 5 % angestiegen ist. Damit ist die Betriebserlaubnis des Testfahrzeugs erloschen und es dürfte eigentlich gar nicht weiterbetrieben werden. Der Verbrauchsanstieg wird sich bei dem System wohl auch nicht vermeiden lassen, so dass es nur einsatzfähig ist, wenn VW die Fahrzeuge neu typgenehmigen lässt, was natürlich auch für den Kunden Aufwand bedeutet. VW wird aber ohne echte Langzeitversuche kaum das Risiko eingehen, die Änderung der Typgenehmigung zu beantragen, da man ansonsten für mögliche, derzeit noch gar nicht absehbare Folgeschäden haften würde. Auch Twin-Tec liegen m.W. bisher keine Langzeitstudien vor. Das System ist also noch weit von einer Serienreife entfernt und stellt daher derzeit sicherlich keine Lösung des Problems dar.

      Andreas
    • Antwort für floflo!
      Hallo Andeas, hallo Forumsfreunde!
      Schade. Darauf habe ich meine ganze Hoffnung gesetzt.
      Bleibt noch die Hoffnung, so lange wie möglich ohne Update fahren zu können. Ich hatte bisher keine Probleme mit den Motoren, bzw. dem Abgasstrang und alles was dazu gehört.
      Wird aufwendig werden zu kämpfen, ohne Update fahren zu können, bis die Autos eh weg kommen sollen/ müssen.
      Eigentlich bin ich eine Kämpfernatur und gebe nicht so schnell auf. Ich habe aber berufsbedingt nicht immer so die Zeit, mich um das leidige Thema zu kümmern. Jetzt müssen neue Ideen her. Ob mir da noch was neues Gutes einfällt, ist fraglich. So langsam gehen mir die Ideen aus.
      Schauen wir mal.
      Wissen Du oder jemand aus dem Forum noch was Gutes?
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Das Thema Umrüstung ist "durch". Nach den ersten Infos, die man von der neuen Bundesregierung bekommt, wird es in den nächsten 4 Jahren weiterhin keine blaue Plakette geben. Damit aber ist eine Differenzierung zwischen EURO 5 und EURO 6 Fahrzeugen im Straßenverkehr unmöglich. Wenn jetzt die Verwaltungsgerichte dennoch verlangen, Dieselfahrzeuge von den Straßen zu verbannen, müssen alle Diesel - einschließlich EURO 6 - von den Straßen herunter. Wie gesagt, man kann ja zwischen den einzelnen EURO-Klassen nicht differenzieren, da es keine blaue Plakette geben wird. Der "Druck" für die Fahrzeughersteller ist damit heraus. Finde ich persönlich auch richtig, da man 5,9 Millionen EURO 5 Diesel in D allein schon vom Zeitaufwand her gesehen gar nicht nachrüsten kann.

      Was kommen wird, dürfte eine staatliche Förderung neuster Diesel-Fahrzeuge sein. BW, HB und Nds. haben bereits solche Forderungen an die Bundesregierung herangetragen. Es stehen wohl schon zu viele Diesel-Fahrzeuge auf den Halden der Hersteller. Sogar Land-/Range-Rover sieht sich gezwungen, Diesel-Fahrzeuge mit einem Super-Sonderleasing an den Mann, bzw. die Frau zu bringen. In diese Richtung wir der Hase nach meiner Meinung laufen.

      Jonni
    • Halo Forumsfreunde!
      Hallo Jonni!
      Interessante Prognose für die Zukunft.
      Mal sehen wie es sich letztendlich wirklich weisen wird.
      Bei den Politikern ist man ja gewohnt, dass Entscheidungen und Gesetzesentwürfe schnell wieder vom Tisch sind.
      Abwarten ist erst einmal wieder angesagt.
      So bleibt etwas Zeit, um nach weiteren Lösungen zu suchen.
      Schauen wir mal.
      Vielleicht haben wir ja Glück und bekommen doch noch eine annehmbare Möglichkeit vom Hersteller angeboten, die Fahrzeuge mit Schummelsoftware mit Sonderbonus gegen etwas ohne Schummelsoftware eintauschen zu können.
      Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
      So richtig glauben kann ich es ja nicht.
      Schauen wir mal, was die Zukunft bringt.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • so, dier ersten praktischen Erfahrungen nach dem "zwangsupdate" liegen vor.
      Der Motor klingt irgendwie rauer.
      Der Verbrauch scheint merklich höher, könnte da. 1l auf 100km mehr sein, da muss ich aber noch den nächsten tankstopp abwarten, um Genaueres sagen zu können.
      Sonst habe ich keine Veränderungen bemerken können, insbesondere an der Leistung meine ich keine Verschlechterung feststellen zu können.

      Zu der Annonce: Ich wurde von vw angerufen und man hat mir mitgeteilt, würde ich es dort schriftlich bestätigen, dass ich auf meinen persönlichen Wunsch die alte Software wieder aufgespielt bekommen möchte, würde das von dort veranlasst und durchgeführt.
      Schon lustig, wenn man bedenkt, dass dieser mensch von vw mir bei abholung des autos dazu erklärte, man hätte mir das auto ohne das update gar nicht wieder aushändigen dürfen...
      Es ist und bleibt ein lügenverein...

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • david 2015 schrieb:

      Der Verbrauch scheint merklich höher, könnte da. 1l auf 100km mehr sein, da muss ich aber noch den nächsten tankstopp abwarten, um Genaueres sagen zu können.
      Ein leicht höherer Verbrauch ist normal und durch häufigere Regenerationen begründet, deren Anzahl wiederum vom Fahrprofil abhängig ist. Sollte der Verbrauch allerdings unabhängig davon ansteigen, also der normale Fahrverbrauch erhöht sein, stellt dies einen Mangel dar, wenn die Erhöhung mehr als 10 % beträgt, wobei allein der Prüfstand maßgeblich ist. Die Verbrauchserhöhung kann in diesem Fall sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Ich rate dir daher, den Verbrauch mal über eine längere Zeit zu beobachten und ihn mit früheren Verbrauchswerten unter gleichen Bedingungen zu vergleichen. Sollte dabei tatsächlich ein Mehrverbrauch von 1 l herauskommen, kann es sich lohnen eine Prüfstandsmessung vornehmen zu lassen und ggf. von VW die Beseitigung des Mangels zu verlangen.

      david 2015 schrieb:

      insbesondere an der Leistung meine ich keine Verschlechterung feststellen zu können.
      Verschlechterungen an der Leistung wir es wohl auch nicht geben. Im Gegenteil wird im Zweifel die Leistung eher etwas höher sein, da VW das Update mit einem leichten Chiptuning verbindet, um den CO2-Wert einhalten zu können. Das scheint aber nicht immer zu gelingen.

      Andreas
    • Danke Andreas!
      Das Problem ist ja jetzt, dass ich noch keine Prüfstandmesswerte mit der alten Software zu Verbrauchsdaten habe, da mir ja ohne meinen Auftrag und mein Wissen das Update von VW aufgespielt wurde.
      Gleichwohl habe ich den Eindruck, dass der Motor etwas länger im "Kaltstartbetrieb" läuft und daher insbesondere bei kürzen Strecken <15km der Verbrauch höher ist.
      Bei längeren Strecken, insbesondere im Stadtverkehr, scheint sich nunmehr der Verbrauch bei ca. 0,5l mehr einzupendeln.

      Eine ergänzende Frage:
      Mir hat man von VW ja nun angeboten, die alte Software wieder aufzuspielen. Ist das denn rechtlich einwandfrei, denn die drei Mahnschreiben, die ich bereits mit der Aufforderung zum Softwareupdate erhalten habe, machen mir den Eindruck, als würde ich sehenden Auges einen Zulassungsverstoß (erlöschen der BE) begehen, wenn ich vom jetzigen (wenn auch unfreiwilligen) zulassungskonformen geforderten KBA-Zustand wieder auf den zulassungswidrigen Ursprungszustand mit Wissen und Wollen (Vorsatz) das Fahrzeug zurückversetzen lasse (VW fordert für die Rückspielung der Ursprungssoftware eine schriftliche Erklärung von mir, die ja dann letztendlich meinen "Vorsatz" nachweisbar machen würde!)

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • papa schrieb:

      Hallo lowera6,

      woher stammt deine Annahme dass der Prüfer in das Service-Heft schaut, was ist wenn man keines mehr hat, ist doch auch kein amtliches Dokument, also auch keine Pflicht?

      Die AU macht in der Regel auch die Werkstatt, die Stellt die Bescheinigung aus und legt sie dem Prüfer vor.

      Welche Werte gelten eigentlich bei der AU - die vor oder die nach dem Update? Wie werden oder wurden eigentlich die neuen (Grenz-) Werte ermittelt, es gibt ja keine neue Typenprüfung, oder sind immer noch die alten Werte gültig?

      Im Prüfmode wurden ja immer schon gute Werte geliefert und der AU-Testautomat weiß nichts davon, ob anschließend die Mogelsoftware wieder in den Straßen-Mode umschaltet.
      Hallo papa,
      meine Annahme ist das erlebte bei meiner ersten HU im Januar 2018. Ich gehe immer zu einer Dekra Prüfstelle. Der Prüfer hat das Serviceheft verlangt und nach dem Eintrag geschaut. Ohne diesen Eintrag keine AU, somit keine HU.

      Das ist ja auch nur ein Teil vom Thema: Seit 01.01.2018 gilt wieder die "alte" Sondenmessung, die von ein paar technischen Schlaumeiern wieder ins Leben gerufen wurde... Auch bei Fahrzeugen mit OBD2 Schnittstelle. Somit muss das Fahrzeug basierend auf den Messvorgaben in den Drehzahlbegrenzer gejagt werden.... so wie früher bei den alten Dieseln.
      Problem hierbei ist nun (und das hat keiner dieser Pfosten auf dem Schirm), das die modernen Motoren keine Enddrehzahl im Stand mehr zulassen. Somit kann der erstrebte Drehzahlwert jenseits der 4500 U/min nicht erreicht werden. Da stand der junge Prüfer erstmal ratlos vorm Auto... :D :D :D :D

      Aber in jeder Messsoftware kann man schön die Parameter hindrehen und so wurde nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten die Enddrehzahl auf 2500U/min zurückgenommen und damit gemessen.

      Was bringt es: NIX. Hauptsache was in den Prüfauflagen verändert um den Grünen vorzugaukeln, etwas gegen die doch so bösen Stinkerdiesel zu unternehmen und damit unausgegorene Prüfverordnungen raushauen. Durch den Mehraufwand wird dann mal schnell die HU/AU auf 104,50€ angehoben... somit gehts wieder an unseren Geldbeutel! X(
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    • david 2015 schrieb:

      Das Problem ist ja jetzt, dass ich noch keine Prüfstandmesswerte mit der alten Software zu Verbrauchsdaten habe, da mir ja ohne meinen Auftrag und mein Wissen das Update von VW aufgespielt wurde.
      Eine Messung vor und nach dem Update wäre zwar hilfreich, ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Du kannst eine Messung nach dem NEFZ-Zyklus vornehmen lassen. Die gemessenen Werte werden dann mit den Werksangaben, die auf der Messung bei der Typgenehmigung beruhen, verglichen. Sie dürfen die Werksangaben um max. 10 % überschreiten. Liegen einzelne Werte höher, ist das Fahrzeug mangelhaft. Die Beweislast, dass die Werte auch schon vor dem Update überhöht waren, liegt dann bei der Werkstatt, die das Update gegen deinen Willen hat aufspielen lassen.

      david 2015 schrieb:

      Mir hat man von VW ja nun angeboten, die alte Software wieder aufzuspielen. Ist das denn rechtlich einwandfrei, denn die drei Mahnschreiben, die ich bereits mit der Aufforderung zum Softwareupdate erhalten habe, machen mir den Eindruck, als würde ich sehenden Auges einen Zulassungsverstoß (erlöschen der BE) begehen, wenn ich vom jetzigen (wenn auch unfreiwilligen) zulassungskonformen geforderten KBA-Zustand wieder auf den zulassungswidrigen Ursprungszustand mit Wissen und Wollen (Vorsatz) das Fahrzeug zurückversetzen lasse (VW fordert für die Rückspielung der Ursprungssoftware eine schriftliche Erklärung von mir, die ja dann letztendlich meinen "Vorsatz" nachweisbar machen würde!)
      An dieser Argumentation ist durchaus etwas dran, wobei abzuwarten bleibt, ob das Update wirklich rechtskonform ist. Da sind noch viele offenen Fragen zu klären. In deiner zugegeben unglücklichen Situation würde ich das Update wahrscheinlich nicht mehr zurücksetzen lassen, zumal du keine Gewissheit hast, ob dadurch wirklich der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Die Rücksetzung bringt also neue Risiken, deren mögliche Folgen allein du tragen musst. Das Update bietet dir immerhin den Vorteil in den Genuss der "vertrauensbildenden Maßnahme", d.h. einem kulanten Verhalten von VW bei Schäden im Abgaskontrollsystem zu kommen, das es ohne das Update mit Sicherheit nicht geben wird. Obwohl ich selber zu den Update-Verweigerern gehöre, kann ich dir dies bei deiner ganz speziellen Situation nicht empfehlen, ganz davon abgesehen, dass du dir den ganzen Ärger mit Behörden und ggf. Justiz sparst, wenn du es bei den ungewollten Update belässt.

      Andreas
    • ...ganz lieben Dank für Deine Ausführungen!

      zum Verbrauch:
      Es ist schon merkwürdig, das Auto braucht nach meinen jetzigen Beobachtungen deutlich länger, um aus der Kaltstartphase herauszukommen, um den Verbrauch auch langsam sukzessive sinken zu lassen. Dann aber auch sehr wechselhaft, gleiche Strecke, gleiche Zeit, annähernd gleiche Temperatur - einmal 7,1 l, am nächsten Tag 5,8l...??? ?(
      Der langfristige Verbrauch (BC) scheint aber sich aber dem Vorzustand langsam anzunähern (6,8l vor dem update, 7,2l nach dem update).

      Das, was allerdings wirklich nervig ist, ist das deutlich brummigere und lautere Motorengeräusch im Fahrzeuginneren... :cursing:

      Zum "ReUpdate":
      Deine Argumentation deckt sich zu 100% mit den meinigen Überlegungen... :thumbup:
      Ich werde wohl jetzt mit dem update leben und schauen, wie's sich denn weiter entwickelt.
      Ich werde demnächst mal noch meinen Vertrag mit VW prüfen lassen, der sich möglicherweise als fehlerhaft herausstellen könnte - dann geht es ja eh in eine ganz andere Richtung, update und Schummeldiesel hin oder her...;-)

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
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