Nate schrieb:
Allerdings will die Fa. Twin-Tec angeblich alle anstehenden technischen Veränderungen, die zu bewältigen sind, problemlos lösen können.
Andreas
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Nate schrieb:
Allerdings will die Fa. Twin-Tec angeblich alle anstehenden technischen Veränderungen, die zu bewältigen sind, problemlos lösen können.
david 2015 schrieb:
,@Andreas
Ganz Lieben Dank für deine Wertung. Zwischenzeitlich habe ich die Annonce erhalten, dass man seitens vw das Update auch wieder rückgängig macht...
david 2015 schrieb:
Der Motor klingt irgendwie rauer.
david 2015 schrieb:
Der Verbrauch scheint merklich höher, könnte da. 1l auf 100km mehr sein, da muss ich aber noch den nächsten tankstopp abwarten, um Genaueres sagen zu können.
david 2015 schrieb:
insbesondere an der Leistung meine ich keine Verschlechterung feststellen zu können.
papa schrieb:
Hallo lowera6,
woher stammt deine Annahme dass der Prüfer in das Service-Heft schaut, was ist wenn man keines mehr hat, ist doch auch kein amtliches Dokument, also auch keine Pflicht?
Die AU macht in der Regel auch die Werkstatt, die Stellt die Bescheinigung aus und legt sie dem Prüfer vor.
Welche Werte gelten eigentlich bei der AU - die vor oder die nach dem Update? Wie werden oder wurden eigentlich die neuen (Grenz-) Werte ermittelt, es gibt ja keine neue Typenprüfung, oder sind immer noch die alten Werte gültig?
Im Prüfmode wurden ja immer schon gute Werte geliefert und der AU-Testautomat weiß nichts davon, ob anschließend die Mogelsoftware wieder in den Straßen-Mode umschaltet.
david 2015 schrieb:
Das Problem ist ja jetzt, dass ich noch keine Prüfstandmesswerte mit der alten Software zu Verbrauchsdaten habe, da mir ja ohne meinen Auftrag und mein Wissen das Update von VW aufgespielt wurde.
david 2015 schrieb:
Mir hat man von VW ja nun angeboten, die alte Software wieder aufzuspielen. Ist das denn rechtlich einwandfrei, denn die drei Mahnschreiben, die ich bereits mit der Aufforderung zum Softwareupdate erhalten habe, machen mir den Eindruck, als würde ich sehenden Auges einen Zulassungsverstoß (erlöschen der BE) begehen, wenn ich vom jetzigen (wenn auch unfreiwilligen) zulassungskonformen geforderten KBA-Zustand wieder auf den zulassungswidrigen Ursprungszustand mit Wissen und Wollen (Vorsatz) das Fahrzeug zurückversetzen lasse (VW fordert für die Rückspielung der Ursprungssoftware eine schriftliche Erklärung von mir, die ja dann letztendlich meinen "Vorsatz" nachweisbar machen würde!)
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