23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • floflo schrieb:


      ... Interessant ist dabei der Wandel in der Moral, denn vor dem Abgasskandal hat die Sauberkeit der Abgase kaum jemanden wirklich interessiert sondern nur, dass die gesetzlichen Vorschriften auch eingehalten werden. Wer jetzt eine "freisprechende" Entscheidung des BGH bedauern würde, denkt umgekehrt und beurteilt ein Verhalten nicht mehr nach seiner rechtlichen Zulässigkeit sondern seinen eigenen Moralvorstellungen.

      ...
      Einspruch euer Ehren:

      Ich geb´ dir Recht, dass man als Käufer eines Fahrzeuges vielleicht nicht vordergründig die Sauberkeit der Abgase betrachtet. Vordergründig verlässt man sich darauf, das gesetzliche Vorschriften vom Hersteller eingehalten werden. Insofern kann ich deiner Argumentation, dass ich nun, wenn der BGH einen Freispruch erlässt, meine Moralvorstellungen ändere nicht folgen! Für mich bedeutet ein Freispruch des BGH, dass man toleriert, dass dem Käufer ein Produkt angedreht wurde, welches eben nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

      Folge ich deiner Argumentation, müsste jeder Käufer vor Erwerb seines Fahrzeuges ein fahrzeugtechnisches Ingenieursstudium absolvieren um tiefgreifende Kenntnisse über die von ihm erworbene Technik zu erlangen, um letztlich moralisch sauber interpretieren zu können was er da erwirbt.

      Oder zielst du vielmehr darauf ab, dass man auch ohne Ingenieursstudium oder Kfz-Meisterbrief wissen könnte, dass man Prüfstandswerte schwerlich mit Realbetrieb vergleichen kann?

      Aber egal wie, ich meine du bist ja nun Mal Jurist und hast hier dankenswerter Weise immer mal so dargelegt wie spitzfindig man argumentieren kann. Letztlich kann man´s drehen wie man will ... der Verbraucher ist zum Freiwild der Justiz und Behörden geworden. Denn, das lerne ich aus deinen ganzen Beiträgen immer wieder, unsere Rechtssprechung ist sehr dehnbar und es werden bewusst Gesetzestexte verfasst die so viel Interpretationsspielraum bieten, dass der kleine Verbraucher immer der Gelackmeierte ist. Er hat zu zahlen und gut. OK, man kann per Rechtsschutzversicherung Kosten für einen Rechtsstreit mindern ... heisst aber noch lange nicht, dass man wirklich sein "gefühltes" Recht durchbekommt ... bzw. wird man so lange in den Mühlen der Instanzen zermürbt, dass ....

      Gruss vom ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • ALF229 schrieb:

      Für mich bedeutet ein Freispruch des BGH, dass man toleriert, dass dem Käufer ein Produkt angedreht wurde, welches eben nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
      Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Wenn der BGH die Verfahrensweise von VW (Abschalten der AGR) absegnen sollte, was ich übrigens für nicht sehr wahrscheinlich halte, mit der von mir vorgebrachten Argumentation aber möglich wäre, so wäre das nicht eine Tolerieren, dass man dem Kunden ein Produkt angedreht hat, das nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht, sondern es wäre die Feststellung, dass das Produkt den gesetzlichen Vorschriften eben gerade entspricht.

      ALF229 schrieb:

      Oder zielst du vielmehr darauf ab, dass man auch ohne Ingenieursstudium oder Kfz-Meisterbrief wissen könnte, dass man Prüfstandswerte schwerlich mit Realbetrieb vergleichen kann?
      Wenn du konkret auf einen Vergleich der Prüfstandswerte mit dem Realbetrieb abstellt, so denke ich schon, dass man hierfür kein Fachwissen haben muss. Das dürfte allgemein bekannt sein, dass Prüfstandsmesswerte immer deutlich niedriger sind im Realbetrieb. Für die Abgase gilt hier nichts anderes als für den Verbrauch, zumal da ja auch ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Was man ohne Fachwissen nicht wissen kann, ist der konkret auf die Stickoxide bezogene extreme Anstieg, der darin begründet liegt, dass die die AGR das Entstehen von Stickoxiden nur im Teillastbereich, wie er dem Prüfzyklus auf dem Prüfstand zugrunde liegt, effektiv funktioniert. Leider wird es in den Medien immer so dargestellt, dass das Abschalten der AGR dafür verantwortlich ist, was so aber nicht bzw. nur eingeschränkt stimmt.

      ALF229 schrieb:

      Denn, das lerne ich aus deinen ganzen Beiträgen immer wieder, unsere Rechtssprechung ist sehr dehnbar und es werden bewusst Gesetzestexte verfasst die so viel Interpretationsspielraum bieten, dass der kleine Verbraucher immer der Gelackmeierte ist.
      Nicht die Rechtsprechung ist dehnbar sondern unsere Gesetze lassen teilweise viel Auslegungsspielraum zu. Da gebe ich dir recht. Das führt aber nicht zu einer verbraucherfeindlichen Rechtsprechung. Ganz im Gegenteil halte ich insbesondere die Rechtsprechung des BGH für sehr verbraucherfreundlich, so dass die Aussage, der kleine Verbraucher sei immer der Gelackmeierte, so nicht stimmt.

      Andreas
    • Ich glaube, dass hier die Diskussion total aus dem Ruder läuft.

      @Andreas,
      wie kann überhaupt ein deutsches Gericht ein Urteil fällen, über eine Sache die keinen rechtlichen Verstoß hat? Welches Gericht hat festgestellt, dass Volkswagen mit der Schummelsoftware einen Rechtsverstoß begangen hat? Auf welcher Rechtsgrundlage fällen die ihre Urteile?

      @Alle
      Läuft nicht die ganze Sache rein auf politischer Ebene?
      Volkswagen und die anderen Hersteller haben zum Zeitpunkt der Zulassung (Bezogen, rein auf Prüfstandtests, und nur die sind relevant), den geltenden Vorgaben entsprochen. Das KBA hat diese Zulassung, wohl wissend der Konsequenzen für alle Hersteller, nie Wiederrufen. Ob Volkswagen durch die Software eine Abschaltung macht, oder andere Hersteller ihre Regelparameter entsprechend anpassen, jeder hat deutliche Unterschiede zwischen Prüfstand und Straße und das macht unterm Strich keinen Unterschied.

      Wenn Gerichte Urteile fällen, weil Käufer Fahrzeuge erworben haben die nicht so sauber sind wie es in den Papieren steht, also von Betrug sprechen, dann müssten sie das für alle Fabrikate machen.

      Das was zur Zeit läuft das kann mittlerweile wirklich Zweifel an unserem Rechtsystem (Rechtsprechung) aufkommen lassen. Jeder biegt Gesetze hin wie er sie gerade braucht oder benutzt Gesetze die nach persönlicher Masgabe gerade passen könnten.
      Hab keinen Tiguan mehr
    • Ein anderes Beispiel:

      Bei meinem Motorrad ist die Gabel an einem Punkt nicht stark genug konstruiert, so dass es bei einer Extrembelastung zu einem Unfall kommen kann. Der Hersteller meines Motorrads hat sich daher zu einer Rückrufaktionen entschlossen. Diese betrifft eine sehr große Anzahl von Motorrädern, da es sich um das seit Jahren meistverkaufte Motorrad in D handelt. Im Forum für dieses Motorrad gibt es viele Unmutsäußerungen, aber kein einziger will deshalb sein Motorrad an den Hersteller zurück geben. Warum wohl? Ganz einfach. Das Motorrad ist auch mit der nachgerüsteten Metallhülse an der Gabel als Gebrauchtmotorrad das in D meist nachgefragte Motorrad.

      Jetzt zum Tiguan. Obwohl kein relevanter Sicherheitsmangel wie bei meinem Motorrad gegeben ist, wollen viele ihr Auto dennoch an den Hersteller zurück geben. Und nun sollten wir ehrlich sein. Grund für die Rückgabe sind sicher nicht die erhöhten Abgaswerte. Der Grund liegt darin, dass man einen Tiguan mit Dieselmotor auf dem freien Markt praktisch nicht mehr verkaufen kann und einige Autohäuser sogar die Inzahlungnahme von Dieselfahrzeugen ablehnen. Es geht also bei vielen schlicht um den wirtschaftlichen Verlust, den diese elende Dieseldiskussion zwischenzeitlich in der Brieftasche aller Dieselbesitzer hinterlassen hat.

      Jonni
    • Hi Jonni,

      genau das ist der Kanxus.
      Die Diesel-Diskussion ist ein Medienhype der von den Medien und, teilweise, von selbsternannten Experten initiiert wurde.
      Dass der "VW-skandal" der Auslöser der ganzen Diskusion war, kann man nicht bestreiten, aber VW und alle Dieselfahrzeuge allgemein plötzlich als die schlimmsten Umweltverschmutzer abzustempeln das ist total daneben.
      Der Preisverfall ist nicht durch die Schummelsoftware und VW, sonder durch blaue Plakette, Fahrverbote und Co. verursacht worden.

      Ich glaub das wird uns noch lange begleiten, eine never ending Storry
      Hab keinen Tiguan mehr
    • Jonni schrieb:

      Ein anderes Beispiel:

      Bei meinem Motorrad ist die Gabel an einem Punkt nicht stark genug konstruiert, so dass es bei einer Extrembelastung zu einem Unfall kommen kann. Der Hersteller meines Motorrads hat sich daher zu einer Rückrufaktionen entschlossen. Diese betrifft eine sehr große Anzahl von Motorrädern, da es sich um das seit Jahren meistverkaufte Motorrad in D handelt. Im Forum für dieses Motorrad gibt es viele Unmutsäußerungen, aber kein einziger will deshalb sein Motorrad an den Hersteller zurück geben. Warum wohl? Ganz einfach. Das Motorrad ist auch mit der nachgerüsteten Metallhülse an der Gabel als Gebrauchtmotorrad das in D meist nachgefragte Motorrad.

      Jetzt zum Tiguan. Obwohl kein relevanter Sicherheitsmangel wie bei meinem Motorrad gegeben ist, wollen viele ihr Auto dennoch an den Hersteller zurück geben. Und nun sollten wir ehrlich sein. Grund für die Rückgabe sind sicher nicht die erhöhten Abgaswerte. Der Grund liegt darin, dass man einen Tiguan mit Dieselmotor auf dem freien Markt praktisch nicht mehr verkaufen kann und einige Autohäuser sogar die Inzahlungnahme von Dieselfahrzeugen ablehnen. Es geht also bei vielen schlicht um den wirtschaftlichen Verlust, den diese elende Dieseldiskussion zwischenzeitlich in der Brieftasche aller Dieselbesitzer hinterlassen hat.

      Jonni
      Kann ich für meinen Fall absolut nicht bestätigen. Bei uns ist der Tiguan das "Brot und Butter Auto". Das "Brot und Butter Auto" fahren wir ca. 10 Jahre. Da spielt der wirtschaftliche Verlust durch die Dieseldiskussion keine große Rolle. Daneben gibt's dann noch "Spaßautos", die öfters gewechselt werden.

      Ich will den Tiguan nicht zurück geben. Ich will auch keine 5.000 Euro Entschädigung (würde ich zwar nehmen, ist aber nicht mein Ziel). Ich will ein Auto, dass zuverlässig läuft. Mit dem Update bin ich mir nicht so sicher. Dazu trägt auch bei, dass VW nur vage mündliche Zusagen tätigt.
    • papa schrieb:

      wie kann überhaupt ein deutsches Gericht ein Urteil fällen, über eine Sache die keinen rechtlichen Verstoß hat? Welches Gericht hat festgestellt, dass Volkswagen mit der Schummelsoftware einen Rechtsverstoß begangen hat? Auf welcher Rechtsgrundlage fällen die ihre Urteile?
      Gerichte werden immer dann angerufen, wenn zwischen den Parteien entweder Tatsachen streitig sind oder unstreitige Tatsachen rechtlich unterschiedlich bewertet werden oder auch beides der Fall ist. So uneinig sich die Gerichte im Abgasskandal darin auch sind, ob hier Schadensersatzansprüche begründet werden und ggf. gegenüber wem, so einig sind sie sich doch bei der Frage, ob die AGR-Abschaltung rechtskonform ist. M.W. haben alle Gerichte dies bisher verneint und gehen von einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus.

      In den meisten Urteilen wird diese Frage jedoch gar nicht geprüft, bzw. die Antwort auf die Frage nicht begründet und selbst dort, wo sich Begründungen finden, sind diese sehr oberflächlich. Grund hierfür ist wohl das Geständnis von VW, doch gestehen kann man nur Tatsachen und wie diese dann rechtlich zu würdigen sind, bleibt Aufgabe des Gerichts. Dieser Aufgabe sind die Gerichte m.E. aber nicht in erforderlichem Maße nachgekommen, denn es reicht nicht aus, dass man nur feststellt, dass die AGR Bestandteil des Abgaskontrollsystems ist und somit unter das Abschaltverbot fällt. Man muss sich m.E. auch mit der Funktionsweise und Wirkung der AGR näher befassen, denn dann würde man merken, dass ein Abschaltverbot, das ja wie gesagt auch ein Einschaltverbot ist, gar nicht auf eine Einrichtung passt, die hinsichtlich des Abgasverhaltens eine Wechselwirkung hat. Und man würde dann auch feststellen, dass die AGR nur im Teillastbereich mit niedrigen Drehzahlen eine zufriedenstellende Wirkung auf das Entstehen der Stickoxide hat, was mit dem vom Gesetzgeber mit dem Abschaltverbot verfolgten Zweck auch nicht konform ist. All diese Überlegungen vermisse ich leider in der bisherigen Rechtsprechung.

      papa schrieb:

      Der Preisverfall ist nicht durch die Schummelsoftware und VW, sondern durch blaue Plakette, Fahrverbote und Co. verursacht worden.
      Ich glaub das wird uns noch lange begleiten, eine never ending Storry
      Das sehe ich auch so, wobei die Kausalkette allerdings schon bis zur Schummelsoftware zurückreicht, denn ohne den Abgasskandal wäre vermutlich auch gar nicht erst diese unleidliche Diskussion um Dieselfahrverbote aufgekommen. Wirklich ursächlich für den Preisverfall beim Diesel ist aber, wie du zu recht schreibst, nicht der Abgasskandal sondern die Fahrverbotsdiskussion. Das wird uns in der Tat auch noch einige Zeit begleiten, dennoch sehe ich darin aber nicht das Ende des Diesel. Der Diesel wurde schon öfter totgesagt. Am Ende haben die unbestrittenen Vorteile ihn nicht nur immer wieder zum Leben erweckt sondern ihm sogar ein Absatzhoch beschert, das dann quasi auf dem Gipfel zum Einsturz gebracht wurde. Das ist auch der Grund für den übermäßig starken Preisverfall auf dem Gebrauchtwagenmarkt, denn wenn zuvor sehr viele Diesel-Neufahrzeuge verkauft wurden, die jetzt aber keiner mehr haben will, drückt das natürlich gewaltig auf die Preise. Ich bin jedoch sicher, dass sich das alles auch wieder beruhigen wird und dann dem Diesel erneut einen Schub nach vorne gibt, wenn sie der neuesten Abgasnorm entsprechen und sich damit am Ende sogar als umweltfreundlicher erweisen als die Benziner. Leider trifft das bisher nur auf ganz wenige Fahrzeuge zu und das macht mich dann schon regelrecht wütend. So werden auch im VW-Konzern immer noch mehrere Dieselfahrzeuge ohne SCR-Kat angeboten, ein absolutes No-Go.

      Dass so etwas möglich ist, hat der Kunde mit zu verantworten, indem er diese Autos immer noch kauft, wobei in vielen, ja vermutlich sogar den meisten Fällen auch einfach Unwissenheit beim Kunden dafür ursächlich ist. Da würde ich mir wünschen, dass die Medien mehr Aufklärungsarbeit leisten und anstatt immer nur Stimmungsmache gegen VW wegen der Schummelsoftware zu betreiben vielmehr gegen alle Hersteller wettern, deren Dieselfahrzeuge nicht die neuste Technik zur Verminderung der Schadstoffe an Bord haben. Ein genereller Kaufboykott solcher Fahrzeuge könnte hier viel bewirken.

      Andreas
    • mrttr schrieb:

      Bei uns ist der Tiguan das "Brot und Butter Auto". Das "Brot und Butter Auto" fahren wir ca. 10 Jahre. Da spielt der wirtschaftliche Verlust durch die Dieseldiskussion keine große Rolle.
      Da hast du recht. Wer den Kauf eines Autos langfristig sieht, erfährt durch den Preisverfall beim Diesel deutlich weniger Nachteile als diejenigen, die sich alle zwei oder drei Jahr ein neues Auto kaufen. Wirtschaftlich betrachtet ist es überhaupt ziemlich unsinnig, sich in kurzen Abständen ein Neufahrzeug zu kaufen, denn bekanntlich ist der Wertverlust in den ersten beiden Jahren am höchsten.

      mrttr schrieb:

      Ich will ein Auto, dass zuverlässig läuft. Mit dem Update bin ich mir nicht so sicher. Dazu trägt auch bei, dass VW nur vage mündliche Zusagen tätigt.
      So hat VW sich vermutlich seine Kunden auch vorgestellt, als sie die Schummelsoftware integriert haben. Wenn du dir bei dem Update schon unsicher bist, müsstest du eigentlich auch froh darüber sein, dass VW geschummelt und so der Zuverlässigkeit gegenüber einer vergleichsweise geringfügigen Reduzierung der Stickoxide den Vorrang eingeräumt hat.

      Andreas
    • ... wie ist denn jetzt bei euch der Stand, dass es für Software-Update-Verweigerer bald zur Androhung von Stillegungen kommt ? Ich möchte kein blödes Softwareupdate haben und meinen Tiggi einfach nur weitere Jahre möglichst störungsfrei weiter fahren ... Grrrrrr
      TIGUAN 1 FL - 2.0 140PS TDI - 4WD - 09/2011
    • Bei mir sieht es so aus, dass ich vor geraumer Zeit (ca. 3 Monaten) Post vom KBA erhalten habe. Wortlaut: ....bisher kein Update erfolgt. Wir geben Ihre Daten im April an die zuständige Zulassungsstelle weiter zwecks Stilllegung.
      Habe daraufhin, da ich definitiv kein Update wollte, in Wolfsburg nachgefragt, ob es anstatt "vertrauensbildender Maßnahme" auch eine Garantie gebe, dass keine Nachteile durch das Update entstehen. Es kamen nur so Aussagen wie " das Fahrzeug sei ja nun schon längere Zeit auf der Straße, deshalb könne man keine Garantiezusagen machen" . Auf meinen Einwand hin, wenn ich das gleiche Fahrzeug gebraucht bei einem Händler kaufen würde, bekäme ich ein Jahr Gebrauchtwagengarantie, wurde wieder auf die vertrauensbildende Maßnahme verwiesen. Dumm nur, das eine Garantie auch einen Rechtsanspruch im Schadensfall begründet, die vertrauensbildende MAßnahme hingegen nicht. Wr mir zu wenig.
      Habe dann im weiteren Verlauf sowohl bei VW direkt als auch bei meinem Händler nachgefragt, ob es denn für die "glücklichen" Eigentümer von Euro 5 Dieseln mit EA189 Motor eine Aktion gäbe, bei der ein Nachlass beim Kauf eines neuen VW gewährt würde. Antwort: nur für Euro 1 bis Euro 4 gäbe es "Umweltprämien, Euro 5er gehen leer aus.
      Thema neuer Tiguan hatte sich somit erledigt. Warum einem Hersteller, der einen "beschummelt" hat und dann in keinster Weise den Versprechungen, er wolle alles tun um das Vertrauen der (beschummelten) Kunden wieder zu erlangen, Taten folgen lässt, durch einen Fahrzeugneukauf auch noch belohnen?
      Mein Tiguan hat als Euro 5er über das normale Maß hinaus drastisch an Wert verloren (= Schwacke abzüglich 30-50%) und VW zeigt keinerlei Entgegenkommen bei einem Neukauf.
      Ich für mich habe meine Konsequenzen daraus gezogen:
      Probefahrt mit einem Dacia Duster und gleich Nägel mit Köpfen gemacht und einen Duster bestellt, da mich der Wagen vom Fahrverhalten überzeugen konnte. Eingestiegen und alles passte auf Anhieb. 125 PS und Prestigeausstattung, mit Garantieverlängerung bis 120tsd km oder 6 Jahre und inklusive Wartung, Reparaturen, Verschleiß und Hauptuntersuchungen. Bedeutet 6 sorgenfreie Jahre, nur noch Reifenverschleiß selber tragen. Und wenn hier wider Erwarten der Hersteller schummelt, tut es bei weitem nicht so weh, denn der Wagen kostet mit allen Leistungen über 10tsd Euro weniger in der Anschaffung.
      Wer mir, wie VW, so ins Portemonnaie gegriffen hat und dann so leere Phrasen drischt wie "wir wollen Ihr Vertrauen zurückgewinnen", soll nicht noch belohnt werden. Zumal ich sagen muss, Premium hin oder her, das Preis-Leistungsverhältnis ist nicht mehr gegeben. Daher jetzt Dacia, da ist dieses Verhältnis wohl deutlich besser.
      Gruß.
      MICHAEL
    • das ist mal konsequent. Wenn alle so handeln würden, hätte vw sicherlich andere " vertrauensbildende Maßnahmen " getroffen als den "betrug am kunden" auszusitzen und milliardengewinne einzufahren.
      (Hätte der dacia bloß nen Benziner mit Automatik... :S , dann stünde der tiguan schon längst abgemeldet in der Garage auf das gerichtliche Verfahren wartend...)
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • Hallo David,

      habe Mut :) ... auch du kannst wechseln 8o und findest etwas passendes in den Weiten des Kfz-Universums :saint: .

      Ich habe auch gewechselt, weil ich VW oder besser gesagt dem Konzern (gibt ja auch noch Skoda, Seat und Audi) das so nicht durchgehen lassen wollte. Siehe auch mein Fazit nach 189 tkm Tiguan I.

      Gruss vom ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • ...das hat momentan nix mit Mut zu tun...dieses ganze Hin und Her nervt mich einfach nur noch. <X
      Ich bin froh, wenn ich wieder auf meinem Eisenschwein sitzen kann, da interessiert mich diese ganze VW-Schei* nicht... 8)
      Ich habe ja nun den anwaltlichen Weg eingeschlagen, nun muss ich erst einmal abwarten, wie sich VW positioniert.
      Die Überlegung ist, momentan den Tiguan wirklich nur noch dann zu nutzen, wenn seine Größe für den Transport "älterer" Menschen gebraucht wird...
      Preislich ist für mich der Sandero Stepway (Halb-)Automatik interessant, auch der Honda HRV könnte mich anmachen...
      Abwarten und Geduld ist jetzt aber angesagt.
      Mein Groll richtet sich ja, wie ich schon mehrfach betonte, nicht gegen den Tiguan an sich, ich bin nach wie vor sehr zufrieden mit ihm, aber bei mir hat eben der VW-Konzern bis zurück in die Steinzeit verschiss*, diese Arroganz kotzt mich einfach an...und selbst bei einem Tausch alt gegen einen (neuen) anderen VW stellt sich VW bockbeinig und kommt nicht einen Zentimeter entgegen...nee Freunde, das ist einfach hochnäsig und arrogant, da möchte ich mein sauer verdientes Geld nicht mehr lassen... :cursing: :thumbdown:
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • Die Crux ist halt, dass der Tiguan vom Rumstehen nicht besser wird.

      Im Kern triffst du genau meine Meinung. Ja, man kann klagen. Und ja, man hat wohl mittlerweile auch ganz gute Chancen ein Urteil zu bekommen, welches einen zufrieden stellt. Aber, bis es dazu kommt vergeht Zeit. Viel Zeit. Und es bleibt in vielen Dingen die Ungewissheit. Und genau das ist der Punkt an dem ich den viel gepriesenen Rechtsstaat als versagend klassifiziere. Die Klage ist ein Glücksspiel. Und am Ende stellt sich die Frage Aufwand und Nutzen. Und egal wie man es dreht ... es bleiben wohl Aufwände stehen die man auch durch das "beste" Urteil nicht ersetzt bekommt in diesem speziellen Spielchen (siehe den Zwang den Wagen im BEsitz zu belassen bis man ein Urteil erreicht hat)
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • ALF229 schrieb:

      Und ja, man hat wohl mittlerweile auch ganz gute Chancen ein Urteil zu bekommen, welches einen zufrieden stellt. Aber, bis es dazu kommt vergeht Zeit. Viel Zeit.
      Es stimmt, dass die Verfahren in der Regel viel Zeit in Anspruch nehmen. Es kann aber auch mal ganz schnell gehen, wie nachfolgender Fall zeigt.

      Ein Mitglied des Skoda SUV Forums (vormals Yetiforum) hat Ende letzten Jahres Klage gegen VW beim zuständigen Landgericht eingereicht. Die Klage war auf Rückerstattung des Kaufpreises für seinen drei Jahre alten Skoda Yeti gerichtet Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs. Da das Gericht die Klage als schlüssig ansah und keine Tatsachen streitig waren, hat es bereits für Ende Januar 2018 den Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt. VW war in der Verhandlung zwar anwaltlich vertreten, diese haben jedoch, um Zeit zu schinden, keinen Antrag gestellt, worauf dann ein Versäumnisurteil (VU) ergangen ist, in dem VW antragsgemäß verurteilt wurde. Gegen das Versäumnisurteil hat VW dann fristgerecht Einspruch eingelegt. Das Gericht ließ sich durch die Trickserei mit dem VU jedoch nicht beirren und hat den nächsten Termin dann bereits wenige Tage nach Eingang des Einspruchs angesetzt. Da ein zweites VU nicht mehr angreifbar ist, mussten die Anwälte dieses mal einen Antrag stellen, der ein Endurteil ermöglichte. Dieses wurde dann noch in der Sitzung verkündet und gab der Klage vollumfänglich statt. Gegen das Urteil wurde von VW dann Berufung beim zuständigen OLG eingelegt, die jedoch - möglicherweise aufgrund eines Hinweises des Gerichts - zur Überraschung des Klägers zurückgenommen wurde, so dass das Urteil rechtkräftig wurde.

      Von der Klageerhebung bis zum rechtskräftigen und damit auch vollstreckbaren Urteil hat es trotz Einschaltung zweier Instanzen also gerade einmal drei Monate gedauert. Für den Kläger war das ein voller Erfolg, denn die Nutzungsentschädigung, die vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen musste, fiel nur sehr gering aus, da das Fahrzeug eine noch vergleichsweise geringe Laufleistung aufwies. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis, den VW zurückerstatten muss und dem derzeit für das Fahrzeug auf dem Markt realisierbaren Wert, dürfte ca. 15.000 Euro betragen.

      Dass VW hier die Berufung zurückgenommen hat und das Urteil damit hat rechtskräftig werden lassen, ist schon sehr erstaunlich, denn bisher gab es zwar Vergleiche, die zu einer Beendigung der Verfahren geführt haben, nach meinem Kenntnisstand jedoch noch kein rechtskräftiges Urteil. Möglicherweise bahnt sich hier im Verhalten von VW eine Kehrtwende an, die dazu führen könnte, dass man nun doch nach "amerikanischem Vorbild" den betroffenen Fahrzeughaltern eine pauschale Entschädigung anbietet. Das ist aber jetzt nur reine Spekulation. Die nächsten Wochen werden zeigen, wie sich VW weiter verhält.

      Andreas
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