23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • floflo schrieb:

      .... betrogen hat VW seine Kunden nicht.
      Hallo Andreas,
      dann verstehe ich nicht was Du hier für Rechtsmittel gegeneinander aufwiegest, sollte doch alles in Ordnung sein.
      Um es kurz zu machen:
      Ein Prüfstand ist doch dazu da, zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen!
      Und das ging eben gehörig in die Hose.
      Wieso willst Du da mit zweierlei Maß messen, ggü. den Staraßenverhältnissen??
      Wenn ich Annanas bestelle und nur Äpfel bekomme... ist das nun mal Betrug.
      Und um das richtig zu stellen, sollte der Betrüger aufkommen... nicht der Kunde.
      Das Ganze drum herrum sei jetzt mal dahin gestellt.
    • -Ralf schrieb:

      Ein Prüfstand ist doch dazu da, zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen!
      Und das ging eben gehörig in die Hose.
      Wieso willst Du da mit zweierlei Maß messen, ggü. den Staraßenverhältnissen??
      Nicht ich messe mit zweierlei Maß sondern der Gesetzgeber, indem er Grenzwerte festlegt, die nur auf dem Prüfstand mit dem dort zugrundeliegenden Fahrprofil einzuhalten sind. Erst mit der neuen Norm Euro 6 d-TEMP hat der EU-Gesetzgeber dies geändert. Fahrzeuge können daher auf der Straße ein Vielfaches mehr an Schadstoffen ausstoßen als auf dem Prüfstand, ohne deshalb vorschriftswidrig zu sein. Dabei ist das Problem gar nicht einmal die Unterscheidung zwischen Prüfstand und Straße sondern das der Prüfstandsmessung zugrundeliegende Fahrprofil, das weit weg liegt von realen Fahrprofilenist. Mit der neuen Norm wird es etwas realistischer, erfasst aber immer noch hohe Drehzahlen nur sehr unzureichend.

      Was man nicht darf, ist die auf dem Prüfstand vorgenommene Motoreinstellung für andere Fahrprofile ändern. Die Fahrzeughersteller haben, um die NOx-Grenzwerte einzuhalten eine hohe AGR-Rate gewählt, die sie dann aber im praktischen Betrieb zugunsten geringerer Rußbelastung und des CO2-Wertes heruntergefahren haben. Das ist im Prinzip vernünftig, weil die AGR ohnehin bei höheren Drehzahlen kaum mehr eine Wirkung auf die Entstehung von Stickoxiden hat. Daher kann man auch nicht von Betrug sprechen, weil es VW nicht darum ging, niedrigere Abgaswerte vorzutäuschen sondern das zu tun, was jeder vernünftige Mensch unter diesen Bedingungen tun würde. Der BGH wird am Ende klären müssen, ob das erlaubt war oder nicht.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Was man nicht darf, ist die auf dem Prüfstand vorgenommene Motoreinstellung für andere Fahrprofile ändern. Die Fahrzeughersteller haben, um die NOx-Grenzwerte einzuhalten eine hohe AGR-Rate gewählt, die sie dann aber im praktischen Betrieb zugunsten geringerer Rußbelastung und des CO2-Wertes heruntergefahren haben. Das ist im Prinzip vernünftig, weil die AGR ohnehin bei höheren Drehzahlen kaum mehr eine Wirkung auf die Entstehung von Stickoxiden hat.
      Hallo Andreas,

      weil du irgendwo oben die Euro 6d-TEMP angesprochen hast ... ersetze mal in dem zitierten Beitrag oben "hohe AGR-Rate" durch "hohe Dosierung SCR" und schon hast du für Euro 6d-TEMP alles beisammen was den nächsten Skandal auslösen wird. Kannst auch AGR durch SCR ersetzen in deinem Beispiel. Es wird sich nichts ändern. Auf dem Prüfstand hantieren sie mit SCR-Einspritzmengen die im Realbetrieb bei weitem nicht verwendet werden. Begründung: Reichweite oder anders ausgedrückt "zugesicherte" Reichweite des SCR-Tankvolumens in Form einer Verbrauchsangabe des SCR.

      Was eure Diskussion in Sachen richterliche Instanzen, Klagen und Urteile angeht ... meine Meinung kennt ihr ja mittlerweile. Wenn ich ins Casino gehe und ´n Zehner setze in der Hoffnung ich mache den großen Gewinn um mir diese ganzen Folgekosten des manipulierten EA189 beiseite packen zu können ... glaub die Wahrscheinlichkeit, dass es im Casino für mich langt ist höher bzw. gibt's ´ne mathematische Formel die ich anwenden kann um mein Risiko im Casino zu definieren. Vor Gericht gibt´s zu viele Unbekannte in welcher Gleichung auch immer. Und spätestens dann hört mein Glaube an die Justiz auf.

      Nichts für ungut

      Grüße vom ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • ALF229 schrieb:

      Begründung: Reichweite oder anders ausgedrückt "zugesicherte" Reichweite des SCR-Tankvolumens in Form einer Verbrauchsangabe des SCR.
      Ja, ich hab mal ne Reportage gesehen, wo vergichen wurde: Verbrauch Adblue bei LKW und bei Autos natürlich mit Sicht auf den verbrannten Diesel....bei LKW sind es grob 4-6% der Dieselmenge, die ich als Adblue mit verbrenne, wenn ich es recht in Erinnerung hab, beim Auto wieviel? 0,2%(wenn ich jetzt 2l pro 1tkm rechne ,was wahrscheinlich noch hochgegriffen ist)

      Gruß
      Silvio
      Live aus Russland
      - Touareg 2.0TSI 4 Motion 11/2019, weiss perleffekt, 8AT, LED, Discover Pro, Leder, ergo Comfort usw.
      - Kia Sorento 2.2CRDI 04/2017, weiss perleffekt, Automatik, Xenon, Leder, Navi, Panoramadach, Hifi System usw.
      vorher:
      Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 03/2016, Opel Mokka Cosmo 1.8 16V 4x4, Tiguan I 2.0TSI Sport & Style 12/2008
    • -Ralf schrieb:

      Aber Du verteidigst das bis zum umfallen
      Wie hoch ist Deine Provision?
      Das hast du gut erkannt. VW hat mich in verschiedene Autoforen eingeschleust und zeigt sich dafür auch sehr spendabel. Zahlen will ich hier nicht nennen.

      Nein, das ist natürlich Quatsch. Mir geht es auch nicht darum, VW von aller Schuld freizusprechen. Mir geht es nur darum, dass man VW nicht so einfach als Betrüger darstellen kann, nur weil man etwas getan hat, das man nicht tun durfte, wobei das ja auch noch gar nicht höchstrichterlich geklärt ist. Betrügen tut VW seine Kunden dann, wenn es mit der AGR-Abschaltung die Absicht verfolgt, dass den Kunden eine Eigenschaft vortäuscht wird, die das Fahrzeug gar nicht hat, um dadurch den potentiellen Käufer zum Kauf des Fahrzeugs zu bewegen. Doch das war nie das Ziel von VW sondern ganz im Gegenteil war es das Ziel, den Kunden vor vorzeitigen Schäden, die eine hohe AGR-Rate zur Folge haben kann, zu bewahren. Im übrigen kann man auch schon begrifflich durch die Abschaltung einer Einrichtung nichts vortäuschen, was Kaufanreize auslösen könnte, denn der Kunde weiß ja gar nichts von der Abschaltung.

      Getäuscht worden sein kann hier allenfalls die Typgenehmigungsbehörde, indem ihr die unzulässige Abschalteinrichtung verschwiegen wurde, was zur Folge hat, dass eine Typgenehmigung erteilt wurde, die bei Kenntnis der wahren Umstände nicht hätte erteilt werden dürfen. Dumm nur, dass das KBA sich lt. einem vom Deutschen Bundestag in Auftrag gegebenen Gutachten die zur Prüfung der Vorschriftsgemäßheit erforderlichen Unterlagen hat gar vorlegen lassen, so dass VW nicht einmal das KBA getäuscht hat. In dem Gutachten wird daher auch ausgeführt, dass dem KBA eine ganz erhebliche Mitschuld an der Angelegenheit zuteil wird.

      Außerdem möchte ich nochmals betonen, dass das Abschaltverbot, gegen das VW hier verstoßen haben soll, in Bezug auf die AGR nicht viel Sinn macht, weil diese eben im praktischen Betrieb auf die NOx-Reduzierung kaum noch Wirkung entfaltet, was damit zusammenhängt, dass kaum ein Mensch sein Auto so drehzahlschonend bewegt, wie dies auf dem Prüfstand geschieht. Obwohl man heute in der Motorenentwicklung 10 Jahre weiter ist, führt das Update daher nicht nur zu einer sehr bescheidenen Reduzierung der Stickoxide, die je nach Fahrzeugtyp zwischen 0 und 30 % beträgt, sondern im Vergleich zum Prüfstandswert wird auf der Straße nach wie vor ein Vielfaches an NOx ausgestoßen. Wenn man sich vergegenwärtigt, dass der mit dem Abschaltverbot verfolgte Zweck ja gerade darin besteht, dass eine Maßnahme zur Schadstoffreduzierung eben gerade nicht nur auf dem Prüfstand funktioniert, so wird deutlich, dass die AGR als solche bereits untauglich ist, dem gesetzgeberischen Willen Rechnung zu tragen, weshalb die ganzen Euro-5-Fahrzeuge, die über keine zusätzlichen Katalysatoren verfügen, niemals hätten die Typgenehmigung erhalten dürfen.

      Und nun frage ich dich, was bitte ist daran moralisch so schlimm, dass VW zugunsten einer Verminderung der Rußpartikel, des CO2 und auch des Verbrauchs etwas abschaltet, was auch ohne Abschaltung kaum noch eine Wirkung im Hinblick auf das verfolgte Ziel erreicht? Oder anders ausgedrückt, wird etwas abgeschaltet, dass sich ergebnisbezogen quasi von selbst abschaltet. Ist es da nicht sogar klug und richtig eine wirkungslose Einrichtung zu deaktivieren, um dadruch bedingte Nachteile wie höherer Motorverschleiß und höherer Rußausstoß zu verhindern?

      Und schließlich möchte ich auch nochmals betonen, dass VW sich durch die AGR-Abschaltung keinen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, wie immer wieder zu lesen, sondern einen Wettbewerbsnachteil verhindert hat, weil kaum ein Hersteller das getan hat, was man schon bei Inkrafttreten der Euro-5-Norm eigentlich hätte tun müssen, nämlich einen SCR-Kat oder zumindest einen NOx-Speicherkat zu verbauen. Interessant in dem Zusammenhang ist, dass VW den SCR-Kat bei einigen Fahrzeugen im höheren Preissegment angeboten hat, aber kaum jemand bereit war, die Mehrkosten hierfür zu tragen. Den Ausspruch, der Kunde sei alles schuld, will ich zwar so nicht mittragen, doch eine Ursächlichkeit zwischen der damals jedenfalls völligen Gleichgültigkeit der meisten Kunden im Hinblick auf die Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge und der Zurückhaltung der Fahrzeughersteller, die diesbezüglich jeweils bestmögliche Technik zu verbauen, scheint offensichtlich zu sein.

      Andreas
    • ALF229 schrieb:

      weil du irgendwo oben die Euro 6d-TEMP angesprochen hast ... ersetze mal in dem zitierten Beitrag oben "hohe AGR-Rate" durch "hohe Dosierung SCR" und schon hast du für Euro 6d-TEMP alles beisammen was den nächsten Skandal auslösen wird. Kannst auch AGR durch SCR ersetzen in deinem Beispiel. Es wird sich nichts ändern. Auf dem Prüfstand hantieren sie mit SCR-Einspritzmengen die im Realbetrieb bei weitem nicht verwendet werden. Begründung: Reichweite oder anders ausgedrückt "zugesicherte" Reichweite des SCR-Tankvolumens in Form einer Verbrauchsangabe des SCR.
      Das ist natürlich nicht ganz von der Hand zu weisen, zumal die Reduzierung der AdBlue-Menge ja genau das war, was man in den USA getan hat. Das wäre zweifellos auch ein echter Verstoß gegen das Abschaltverbot. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass VW so blöd ist, jetzt noch mit so einer Nummer zu kommen, wo man weiß, dass man unter permanenter Beobachtung steht und von allen möglichen Organisationen ständig Abgasmessungen vorgenommen werden. Das würde sehr schnell auffallen und dann wahrscheinlich auch nicht mehr zu einem Deal führen sondern den sofortigen Entzug der Typgenehmigung zur Folge haben.

      Andreas
    • Noch einmal, du kannst gerne auf unterschiedliche Rechtsprechung verweisen, aber du kannst doch den Richtern kein Urteil aufgrund ihrer emotionalen Lage unterstellen.
      Du kannst auch unterschiedlicher rechtsauffassung sein, aber ich finde, so absolut zu erklären, dass kein Betrug vorliegt, halte ich für verwegen. Das kann man imho frühestens dann unterstellen, wenn es höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt.
      Ich persönlich finde zumindest den begründeten anfangsverdacht für einen tivbak auch dem Käufer gegenüber..und zumindest ein Richter sieht das auch so.
      VW weiß auch ganz genau, warum sie nicht unbedingt auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung aus sind, das könnte nämlich sehr sehr teuer werden... :whistling:
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • Also Andreas nimms mir mal nicht übel, aber deine Argumentation wird immer kruder.

      Also, VW hat die AGR ja nur auf dem Prüfstand eingeschaltet um auf dem Prüfstand die Zielwerte zu erreichen. Und um uns Kunden zu schützen haben sie die AGR wieder abgeschalten? Sie haben uns vor fahrzeugtechnischen Folgeschäden, hervorgerufen durch AGR, beschützen wollen? VW ist also im Grunde genommen der Wohltäter. Nur das "doofe" KBA und Typgenehmigungsbehörden kapieren das nicht und sind die wahren Schuldigen?

      Man sollte also nicht gegen VW sondern viel mehr gegen KBA oder sonstige Prüforganisationen vorgehen?

      Andreas, deiner Argumentation folgend gibt es im Grunde genommen also nur Opfer. Einer schiebts auf den Anderen und für alles gibts juristische Winkelzüge.

      Man man man ...
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • david 2015 schrieb:

      aber du kannst doch den Richtern kein Urteil aufgrund ihrer emotionalen Lage unterstellen.
      Ich unterstelle niemandem etwas sondern stelle lediglich fest, dass es zum Abgasskandal Urteile gibt, in denen sich die Begründung teilweise sehr emotional liest. Deshalb müssen die Urteile nicht falsch sein und schon gar nicht wider besseres Wissen, also rechtsbeugend, aber solche Begründungen stehen meist auf schwachen Füßen.

      Ein "Meisterwerk" an Emotionalität in einem Urteil hat 1996 einmal eine Kammer des LG Stuttgart (Urteil vom 12. Juni 1996 - Az. 21 O 519/95) vollbracht und u.a. geschrieben:

      "Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern der gegenwärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt."

      "Die Rechtsprechung des 9. Senats des OLG Stuttgart ist der des BGH konform, ja noch "bankenfreundlicher", sie ist von der (wohl CDU-) Vorsitzenden des Senats bestimmt, die der gesellschaftlichen Schicht der Optimaten angehört (Ehemann Arzt) und deren Rechtsansichten evident dem Muster "das gesellschaftliche Sein bestimmt das Rechtsbewußtsein" folgen. Solche Richterinnen haben für "kleine Leute" und deren, auch psychologische, Lebenswirklichkeiten kein Verständnis, sie sind abgehoben, akademisch sozialblind, in ihrem rechtlichen Denken tendieren sie von vornherein dar-winistisch. "Banken" gehören für sie zur Nomenklatura, ehrenwerte Institutionen, denen man nicht sittenwidriges Handeln zuordnen kann, ohne das bestehende Ordnungsgefüge zu tangieren."

      Du siehst, Richter sind eben auch nur Menschen. ;)

      david 2015 schrieb:

      aber ich finde, so absolut zu erklären, dass kein Betrug vorliegt, halte ich für verwegen. Das kann man imho frühestens dann unterstellen, wenn es höchstrichterliche Rechtsprechung dazu gibt.
      Es ist weder verwegen, die Ansicht zu vertreten, es liege Betrug vor noch umgekehrt, es liege kein Betrug vor. Wenn du letzteres aber schon für verwegen hältst, dann wird umgekehrt ein Schuh aus der Sache, denn schließlich gilt bis zur rechtkräftigen Verurteilung in Deutschland die Unschuldsvermutung. Es sollten sich dann eher diejenigen zurückhalten, die den Betrug unterstellen.

      ALF229 schrieb:

      Also Andreas nimms mir mal nicht übel, aber deine Argumentation wird immer kruder.

      Also, VW hat die AGR ja nur auf dem Prüfstand eingeschaltet um auf dem Prüfstand die Zielwerte zu erreichen. Und um uns Kunden zu schützen haben sie die AGR wieder abgeschalten? Sie haben uns vor fahrzeugtechnischen Folgeschäden, hervorgerufen durch AGR, beschützen wollen? VW ist also im Grunde genommen der Wohltäter. Nur das "doofe" KBA und Typgenehmigungsbehörden kapieren das nicht und sind die wahren Schuldigen?
      Ich habe nicht gesagt, dass VW die AGR nur abgeschaltet hat, um die Kunden zu schützen. Sie haben sie abgeschaltet, weil andernfalls durch den erhöhten Rußausstoß vorzeitige Schäden und Ausfälle zu befürchten waren. Das ganze System hat einfach nicht funktioniert und wenn VW das nicht hinbekommen hat, werden es die anderen Fahrzeughersteller auch nicht geschafft haben, was viele inzwischen ja auch zugegeben haben. VW war nur so doof, sich für die ganze Automobilbranche zum Bauernopfer gemacht zu haben.

      Die AGR ist ein Bauteil, das Vor- und Nachteile aufweist, die aber nicht gleichmäßig auf alle Fahrprofile verteilt sind. Eine auch im Sinne der Umwelt sinnvolle Anwendung der AGR erfordert eine lastabhängige Steuerung, was aber die EU-Vorschriften nicht zulassen und sich damit ins Gegenteil dessen verkehren, was man eigentlich erreichen will. Hätten sich die Fahrzeughersteller streng ans Gesetz gehalten, hätte das die Hersteller und nach Ablauf der Garantie die Kunden vermutlich viel Geld gekostet, ohne, dass die NOx-Belastung dadurch wesentlich gesunken wäre, denn wie ich schon ausgeführt habe, ist die stickstoffoxidreduzierende Wirkung der AGR auf der Straße nur noch sehr eingeschränkt vorhanden. Wir sollten uns alle bewusst werden, dass es letztlich nicht die AGR ist, die darüber entscheidet, wie schadstoffbelastet die Abgase sind in aller erster Linie der Fahrer hinter dem Steuer durch seinen Fahrstil. Jeder Einzelne von uns kann viel mehr zur Schadstoffminderung beitragen als es die AGR jemals konnte. Und oft sind es dann gerade diejenigen mit dem sportlichsten und damit auch schadstoffreichsten Fahrstil, die unter dem Deckmantel des Umweltschutzes am meisten auf VW einprügeln.

      Ich finde es übrigens "lustig", wenn Gerichte das Update nicht als Mangelbeseitigung anerkennen, weil Schäden drohen, denn sonst VW ja gar nicht zu der Manipulation hätte greifen müssen. Das ist zweifellos richtig erkannt, gibt letzten Endes VW in seinem Verhalten dann aber zumindest eine moralische Rechtfertigung.

      Andreas
    • ...die Ansicht zu vertreten, es liege kein Betrug vor, ist etwas anderes als zu sagen, vw hat nicht betrogen, und das hast du irgendwo so geschrieben (meine ich zumindest gelesen zu haben)... ;)
      Ich habe ja auch nicht gesagt, dass ein betrug am Kunden vorliegt, sondern dass zumindest der begründete Verdacht vorliegt, denn sonst wäre zumindest ein richterspruch nicht entsprechend formuliert- und abwegig ist das ja auch nicht so ganz.
      Für mich persönlich bleibt vw Täter und der Kunde opfer - und leider verhält sich VW genau so eben nicht... :cursing:
      Und da mir niemand zu meinem "vermeintlichen" recht verhilft, muss ich mich wohl oder übel den Leuten zuwenden, die mit der Vertretung meiner Interessen ihr Geld verdienen...

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • Ich gebe ja zu, dass ich hier völlig gegen den Strom schwimme. Das liegt aber nicht daran, dass ich VW in Schutz nehmen möchte, sondern daran, dass die komplette deutsche Rechtsprechung bisher einen Verstoß gegen das Abschaltverbot bejaht und sich dabei kaum einmal mit der AGR und seiner Besonderheiten befasst hat. Genau das muss man aber, um das Verhalten von VW zu verstehen und auch rechtlich zu würdigen, egal, in welche Richtung man es würdigt.

      Was mich jetzt mal interessieren würde - und da bitte ich um ehrliche Antworten - wie ihr reagieren würdet, wenn der BGH in letzter Instanz einen Verstoß durch VW gegen das Abschaltverbot verneinen und das Verhalten für rechtmäßig erklären würde. Das ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Wäre das für euch nach dem Abgasskandal dann ein Justizskandal oder würdet ihr das akzeptieren und denken "Viel Lärm um nichts"?

      Andreas
    • floflo schrieb:

      ... dass die komplette deutsche Rechtsprechung bisher einen Verstoß gegen das Abschaltverbot bejaht und sich dabei kaum einmal mit der AGR und seiner Besonderheiten befasst hat. Genau das muss man aber, um das Verhalten von VW zu verstehen und auch rechtlich zu würdigen
      Mit anderen Worten, JA, es gibt ein Abschaltverbot. Dagegen hat VW verstoßen ... ABER ... nach deiner Argumentation, blieb VW ja gar nichts anderes übrig als die AGR abzuschalten, weil sonst ... ja was sonst?

      "Herr Richter, mein Bugatti Chiron hat 1.500 PS, wenn ich den im Standgas rollen lasse fährt der schon schneller als 30 km/h, sie müssen also einsehen, dass ich zwar gegen das Tempolimit von 30 km/h in dieser Strasse verstossen habe, aber das Auto hat es mr unmöglich gemacht dieses Tempo einzuhalten. Wenn ich abbremse stirbt mir der Motor ab. Diesen Zusammenhang bitte ich sie rechtlich mit zu würdigen. Daher ist das Tempolimit für mein Fahrzeug nicht praktikabel und die Verkehrsbehörde ist für meinen Verstoß zu belangen, weil sie unrealistische Vorgaben gemacht hat"

      Man man man ...
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • ALF229 schrieb:

      Mit anderen Worten, JA, es gibt ein Abschaltverbot. Dagegen hat VW verstoßen ... ABER ... nach deiner Argumentation, blieb VW ja gar nichts anderes übrig als die AGR abzuschalten, weil sonst ... ja was sonst?
      Hier hast du mich falsch verstanden. Der Umstand, dass man die AGR-Rate zurückfahren muss (eine komplette Abschaltung erfolgt übrigens nicht), damit das AGR-Ventil nicht vorzeitig verkokt und sich der DPF zusetzt, soll keine Rechtfertigung für das Verhalten von VW (und nach meiner Überzeugung auch fast aller anderen Hersteller) sein. Ich habe im Gegenteil hier immer wieder betont, dass die Fahrzeughersteller bereits min Inkrafttreten von Euro 5 SCR-Katalysatoren oder zumindest einen NOx-Speicherkat hätten einsetzen müssen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen auf dem Prüfstand zu entsprechen sondern auch einen überproportionalen Anstieg der Stickoxide auf der Straße zu verhindern. Mit der AGR allein ist das nicht möglich und zwar ganz unabhängig davon ob man sie abschaltet oder nicht. Nur haben leider die Typgenehmigungsbehörde diese Technik abgesegnet und zwar sehenden Auges, denn die Probleme bei der AGR sind allgemein bekannt. Dass VW hier keinen Wettbewerbsnachteil in Kauf nehmen will, ist nur allzu verständlich.

      Im übrigen habe ich auch stets die Ansicht vertreten, dass das Schlupfloch "Motorschutz" gerade keine Rechtfertigung für die AGR-Abschaltung darstellen kann, weil man eine Technik, die Motorschäden nur dann verhindert, wenn man sie abschaltet, die falsche Technik ist und man sie daher gar nicht erst einsetzten darf.

      Die mögliche Rechtfertigung für eine AGR-Abschaltung ergibt sich vielmehr aus einem ganz anderen Gedankengang. Es wird zwar immer nur vom Abschaltverbot gesprochen, doch die maßgebliche EU-Vorschrift untersagt auch das Einschalten einer Einrichtung, wenn sich dadurch das Abgasverhalten verschlechtert. Wenn man sich jetzt vergegenwärtigt, dass die AGR auf das Abgasverhalten eine Wechselwirkung hat (Stichwort Zielkonflikt), indem die einen Schadstoffe vermindert, andere dafür erhöht werden, so wird deutlich, dass es im Prinzip gar nicht möglich ist, nicht gegen das Abschaltverbot zu verstoßen, denn ganz gleich wie man die AGR einsetzt, hat sie immer auch eine Verschlechterung des Abgasverhaltens zur Folge, die sich nicht mit der Verbesserung aufrechnen lässt. Dann aber gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder man erklärt alle Euro-5-Fahrzeuge, die die Einhaltung der Grenzwerte nicht über Katalysatoren realisieren, für nicht vorschriftskonform, oder aber man nimmt die AGR vom Abschaltverbot aus. Dann hätte VW nichts Verbotenes getan. Die Rechtsprechung hat sich mit dieser Fragestellung bisher leider noch gar nicht befasst, worauf sich das Hauptaugenmerk meiner Kritik an der Rechtsprechung richtet.

      Ich finde, man kann nicht einseitig auf VW einprügeln, ohne nicht auch nach entlastenden Argumenten zu suchen, die es durchaus gibt. Geradezu symptomatisch ist da die Aussage von david 2015, der einräumt, dass er nicht viel Verständnis für eine "freisprechende" Entscheidung des BGH aufbringen könnte. Das bedeutet doch, dass es ihm gar nicht ums Recht geht sondern nur um seine moralischen Wertvorstellungen, wie sie sich durch den Abgasskandal gebildet haben. Interessant ist dabei der Wandel in der Moral, denn vor dem Abgasskandal hat die Sauberkeit der Abgase kaum jemanden wirklich interessiert sondern nur, dass die gesetzlichen Vorschriften auch eingehalten werden. Wer jetzt eine "freisprechende" Entscheidung des BGH bedauern würde, denkt umgekehrt und beurteilt ein Verhalten nicht mehr nach seiner rechtlichen Zulässigkeit sondern seinen eigenen Moralvorstellungen.

      Um nicht missverstanden zu werden: Es geht mir nicht darum, dass VW "freigesprochen" wird und ich will auch nicht behaupten, dass meine diesbezüglichen Gedankengänge und Rechtsansichten zutreffend sind, aber bezogen auf die Situation in Europa scheint man mir das Thema bisher zu einseitig zu Lasten von VW abzuhandeln, woran VW allerdings auch selbst schuld ist.

      Andreas
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