23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Hallo,
      Danke für Deine Antwort.
      Ich bin immer der Meinung, dass man in einem Vier-Augen-Gespräch einiges besser und transparenter klären kann.
      Ist denn bei Dir schon irgendwas passiert, hat die Kanzlei VW schon angeschrieben und kam eine Reaktion?
      Ich hatte auch noch Baum&Reiter, Stoll&Sauer, Gansel usw. gefunden...

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • david 2015 schrieb:

      Ist denn bei Dir schon irgendwas passiert
      Ja, bin ja auch schon über ein halbes Jahr in Verhandlung.
      Im Moment sieht es gut aus.
      Persönliche Gespräche mögen gut sein,
      besser ist aber Sachkenntnisse in der Abgasproblematik. Fritz
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

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    • Ok...an den ADAC habe ich so irgendwie gar nicht gedacht

      Damit hast du natürlich recht Fritz. Aber es gibt offensichtlich so viele "spezialisten" für das thema, so dass man nicht einschätzen kann, wer noch wirklich Lust drauf hat, Mandanten in dieser Sache zu vertreten...
      Ich würde gerne noch eine Frage stellen: ist dein Thema der Widerruf aufgrund eines fehlerhaften Darlehens oder die eigentliche ea189 betrugssoftware?

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • david 2015 schrieb:

      die eigentliche ea189 betrugssoftware?
      Die ist es. Ich habe in bei der Übernahme bezahlt. Fritz
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

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    • „Bahnbrechendes Urteil“ in Hamburg: Diesel-Skandal: VW-Kunde siegt gegen Autohaus

      Sensation am Landgericht Hamburg: Erstmals hat ein Richter in Deutschland ein VW-Autohaus dazu verdonnert, einen Diesel mit Schummel-Software zurückzunehmen, obwohl bereits ein Update erfolgt war – und ihn gegen das Nachfolgemodell auszutauschen (Az. 329 O 105/17).

      Entdeckt auf focus.de

      Horst
    • es gibt für Wandlung und Rücknahmen verschiedene Formeln zur Berechnung der Kosten für den "Nutzzeitraum".
      Aber bei den schlechten Preisen für E5 Diesel,sollte viel besser sein als wenn man das Auto versucht in Zahlung zu geben.

      Gruß
      Sport & Style, 2,0TDI 4M , 103kw, Schalter, Peppergray, Buissnespaket, WR,Winterpaket, AHK,Climatronic, Parkass. usw

      bestellt 6/12 , erhofft 10/12 ;), Termin in WOB 8.10. , und auch am 08.10. bekommen :)
    • dreyer-bande schrieb:

      ein Urteil, dass in eine neue Richtung weist?
      Nicht wirklich! Es hat auch schon andere Urteile gegeben, die das Update wegen drohender Folgeschäden nicht als Mangelbeseitigung anerkannt haben. Ich glaube kaum, dass sich diese Ansicht hält, denn das KBA hat bestätigt, dass der Mangel (= unzulässige Abschalteinrichtung) mit dem Update beseitigt ist. Ein höherer Verschleiß bestimmter Bauteile, der über das tolerierbare Maß hinausgeht, müsste vom Kläger bewiesen werden und nicht umgekehrt.

      Es ist auch keinesfalls bahnbrechend, dass hier erstmals ein Fall entschieden wurde, bei dem das Update bereits aufgespielt war. Obwohl es von Anwaltskanzleien immer wieder behauptet wird, spielt es für eventuelle Ansprüche aus der Sachmängelhaftung keine Rolle, ob das Update durchgeführt wurde oder nicht, solange man damit eine Mangelbeseitigung nicht ausdrücklich anerkennt. Ein auf Druck des KBA durchgeführtes Update stellt kein solches Anerkenntnis dar.

      -Ralf schrieb:

      Und tauschen sollte keiner in den falschen Hals bekommen!
      Natürlich erfolgt eine Kilometerabrechnung und das kann unter Umständen auch teuer werden
      Auch hier gehen die Ansichten in den bisher ergangenen Urteilen sehr auseinander. Manche Gerichte berücksichtigen eine Nutzungsentschädigung, andere gewähren die Rückzahlung des vollen Kaufpreises und wieder andere Gerichte gewähren die Nachlieferung eines neuen, mangelfreien Fahrzeugs ebenfalls ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung. Die Hamburger Richter haben den Nacherfüllungsanspruch sogar auf den neuen Tiguan erstreckt, so dass man für seinen alten Tiguan 1 einen neuen Tiguan 2 erhält. Auch diese Ansicht wird sich nach meiner Überzeugung nicht durchsetzen lassen.

      dreyer-bande schrieb:

      Was kostet so eine Kilometerabrechnung?
      Die Formel lautet: Bruttokaufpreis x gefahrene Km : zu erwartende Laufleistung

      Der Knackpunkt ist hierbei die zu erwartende Laufleistung. Die Gerichte urteilen auch hier unterschiedlich. Die Spanne liegt derzeit zwischen 150.000 Km und 300.000 Km. Für die Berechnung realistisch dürften 200.000 bis 250.000 Km sein. Je höher die zu erwartende Laufleistung, desto niedriger ist die anzurechnende Nutzungsentschädigung. Das ist auch der Grund, weshalb VW kürzlich hat verlautbaren lassen, dass die Lebensdauer der Motoren durchschnittlich 200.000 Km betrage, eine Aussage, mit der man sich m.E. ein Eigentor geschossen hat, da man damit die Wertigkeit der eigenen Autos herabsetzt.

      Andreas
    • ...ob es den betrogenen vw-kunden noch was bringen wird...?
      Ich lasse jedenfalls jetzt meine anspruchsmöglichkeiten prüfen, und zwar nach allen richtungen offen...zu verlieren hat man ja eh nix mehr, wenn man den ea189 in Zahlung geben will, wird man nur noch müde und gelangweilt belächelt... <X

      Gruß
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
    • J Parlin schrieb:

      Angeblich soll jetzt ab NOVEMBER dann doch endlich mal die Musterfeststellungs- bzw. Sammelklage gesetzlich kommen. Ist dann mit einigen Startbedingungen verbunden:

      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/musterfeststellungsklage-was-die-groko-plaene-fuer-dieselbesitzer-bedeuten/20942856.html
      Hallo,
      ich halte die Eröffnung dieser Möglichkeit, für eine Lizenz an die Anwaltskanzleien zum Geld drucken.
      Nach dem Abmahn-Wahn kommt dann der Klage-Wahn.
      Auf einem Großteil eines einklagbaren Schadens bleibt dann doch der Geschädigte sitzen.
      Entweder auf dem ganzen Schaden oder eben auf einem großen Teil.
      Verdienen, mit dem Schaden der Kläger, tun hier nur die Kanzleien.

      Gruß

      Hannes

      V 8
      4134 ccm
      340 PS
      800 Nm
    • Achso, aber alles widerspruchslos hinnehmen, dass der milliardengewinne einfahrende vw Konzern die Kunden risikolos und ohne jegliche Demut u d verantwortungsübernahme verscheißern darf, das ist ok?
      Dann werfe ich lieber Geld den Anwälten geld "in den rachen" und habe unter dem Strich nicht alles verloren...manchmal, mit verlaub, habe ich echt den eindruck, werter herr hannes, sie bekommen ihr gehalt von einem gewissen konzern...
      Soll doch die rechtschreibkorrektur machen, was sie will, mir wurscht... :D
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