23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Antwort für -Ralf!
      Ja, letztes Jahr, aber ab 02. 01. 2018 wird es schwierig werden.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • ich kann das nur bestätigen, was nate geschrieben hat. ich bin auch so ein verweigerer. habe 2016 das erste schreiben
      bekommen. insgesamt 3 schreiben bis okt.2017. dann zu weihnachten ein brief des kba. war wohl als weihnachtsgeschenk gedacht. :cursing:
      soll bis mai update machen, sonst zulassungstelle mit untersagung der zulassung. :( es sind ca. 18 monate nach erstbrief.
      bei der hu soll es keinen freigabe ohne update geben. habe zwar noch ein jahr zeit.
      habe mich aber entschlossen mit dem wintereifenwechsel das update aufspielen zu lassen.
      z.zt. wird über eine hardware lösung bei euro 5 diesel, für ca.2500 €, gesprochen. auch vw chef sieht das als möglichkeit.
      aber keiner will bezahlen! jeder muß für sich entscheiden, was uns vw und regierung eingebrockt haben.

      gruß!

      herman
    • Guten Abend

      Ich habe jetzt einen Brief vom Kraftfart- Bundesambt bekommen ,dass zum 07.05.2018 die Übermittlung meiner Halter und Fahrzeugdaten an die örtlich Zulassungsbehörde erfolgt, wenn ich bis dahin nicht an der Rückrufaktion 23R7 teilgenommen habe.

      Freundliche Grüße
      Herbert
    • Hallo Forumsfreunde!
      Wie schon mitgeteilt, wer die Drei-Monatsfrist des KBA verstreichen lässt und das Update nicht aufspielen lässt, bekommt den Anhörungsbogen von der Zulassungsstelle. Wer dann schnell das Update aufspielen lässt, kommt noch ohne weitere Kosten durch. Muss es der Zulassungsstelle dann aber schnellstens mitteilen. Wer den Anhörungsbogen ausgefüllt zurücksendet, muss 30 bis 40 Euro Gebühren hierfür bezahlen. Stand von Ende Dez. 2017. Alles weitere, wie dann mit Zulassungsstelle und Anwalt ausgehandelt wird. Freundlicherweise hat floflo hierzu in vielen vorhergehenden Posts ausführlich berichtet. Viel Glück Euch allen.
      Ich habe auch schon Lampenfieber.
      Vertraue aber erst einmal auf die Zusage von floflo, uns beizustehen. Vielleicht ergibt sich doch noch etwas von Seiten der Politik bis dahin.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Nate schrieb:

      Wie schon mitgeteilt, wer die Drei-Monatsfrist des KBA verstreichen lässt und das Update nicht aufspielen lässt, bekommt den Anhörungsbogen von der Zulassungsstelle.
      Das kann man so nicht sagen. Es liegt vielmehr im Ermessen der zuständigen Zulassungsbehörde, ob sie etwas unternimmt oder nicht. Das KBA hat hier kein Anweisungsrecht. Aufgrund der nach wie vor sehr großen Rechtsunsicherheit mit z.T. sehr gegensätzlichen Urteilen zum Abgasskandal, wird sich so manche Zulassungsstelle das sehr genau überlegen, ob sie Maßnahmen ergreift, denn schließlich trägt sie im Falle einer Betriebsuntersagung auch das Risiko, dass diese vom Gericht aufgehoben wird und dann fallen der Behörde alle durch das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten zur Last. Das kann sich bei entsprechend vielen Fällen zu einer ganz schön höhen Summe zusammenaddieren. Wer wissen will, ob die eigene Zulassungsstelle Betriebsuntersagungen für Fahrzeuge ohne Update beabsichtigt, sollte dort vorher mal nachfragen.

      Nate schrieb:

      Wer den Anhörungsbogen ausgefüllt zurücksendet, muss 30 bis 40 Euro Gebühren hierfür bezahlen.
      Das stimmt nicht. Die Anhörung ist vor Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes gesetzlich vorgeschrieben, solange zur Gefahrenabwehr nicht sofortiges Handeln erforderlich ist. Mit der Anhörung sind grundsätzlich keine Kosten verbunden, ganz gleich, ob man sich auf die Anhörung einlässt oder nicht. Kosten entstehen erst durch den Erlass der Betriebsuntersagungsverfügung. Wer eine Anhörung erhält, sollte aber dennoch - und da gebe ich dir recht - schnell reagieren. Wer bereit ist, das Update aufspielen zu lassen, sollte sich bei seinem Händler einen Termin hierfür holen und dies der Zulassungsstelle mittteilen. Wer das Update nicht haben will, sollte gleichsam auf die Anhörung reagieren und der Zulassungsstelle unter Nennung von Gründen androhen, dass man sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine Betriebsuntersagung wehren wird. Je umfangreicher in diesem Schreiben an die Zulassungsstelle die Rechtswidrigkeit der geplanten Maßnahme begründet wird, desto größer sind die Chancen, dass die Zulassungsstelle von einer Betriebsuntersagung Abstand nimmt. Zumindest lässt sich so aber erreichen, dass es nicht zu einer Anordnung der sofortigen Vollziehung kommt, so dass ein Widerspruch oder eine Klage aufschiebende Wirkung hat und die Betriebsuntersagung bis zur Beendigung des Verfahrens, dass sich über mehrere Jahre hinziehen kann, nicht vollziehbar ist.

      Wer eine Anhörung von seiner Zulassungsstelle erhält, bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen (am besten über den E-Mail-Link). Die Schreiben des KBA, die derzeit verschickt werden, stellen dagegen keinen Verwaltungsakt dar, gegen den man sich mit einem Rechtsbehelf wehren könnte sondern sind ein reines Informationsschreiben.

      Andreas
    • Antwort für floflo!
      Halo Andreas!
      Vielen Dank für die Richtigstellung meines Postes Nr. 1249.
      Ich habe, alles was ich gepostet habe so vom KBA, Aussage H. Klostermann, eins zu eins übernommen. Dieser hat mir damals die Richtigkeit seiner Aussage ausdrücklich bestätigt. Gut dass wir Dich hier im Forum haben.
      Ich habe zwischenzeitlich mehrfach versucht, vom KBA neue und weitere Informationen zu erhalten. Ich komme aber nicht mehr durch.
      Gute Idee von Dir, bei der zuständigen Zulassungsstelle anzufragen, wie die vorgehen werden. Das werde ich heute noch erledigen, wenn ich dort durchkomme.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Antwort für floflo!
      Hallo Andreas, hallo Forumsfreunde!
      Die Zulassungsstelle in Ehingen geht theoretisch von der ursprünglich erdachten Vorgehensweise mit letzter Frist zum updaten, Bußgeld und letztendlicher Zwangsstillegung aus. Hatten bisher aber noch keine Benachrichtigung vom KBA. Aufgrund der momentanen Rechtsunsicherheit will man mit der übergeordneten Stelle in Ulm hierzu Rücksprache halten. Wie letztendlich in Ulm und Ehingen vorgegangen wird, ist noch offen. Mir wurde angeraten, mich mit Ulm und dem Regierungspräsidium in Verbindung zu setzen. Keiner weiß im Moment was gescheites. Meine nächsten Anfragen werden heute noch erfolgen, wenn ich durchkomme und dann werde ich wieder berichten, was dabei herauskommt.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Hab am Freitag auch Post vom KBA bekommen, dass sie mich am 7.5.18 der Zulassungsbehörde melden werden.

      Habe dann mal vorsorglich meinem ADAC-Anwalt hier im die Ecke angeschrieben, was man vorsorglich an Maßnahmen treffen bzw. ausformulieren kann bzw. ob er schon Fälle in der Gegend zu der zuständigen Zulassungsstelle hat.

      Bin gespannt, wie sich die Sache die kommenden Monate weiterentwickelt, da ja auch jetzt der große Test vom ADAC und einer anderen Institution läuft, was das Update überhaupt bringt und was Hardware-Nachrüstungen kosten etc. ( den Link dazu gabs bestimmt schon ).
      TIGUAN 1 FL - 2.0 140PS TDI - 4WD - 09/2011
    • Ganz toll!
      Da hier viele ihr Profil nicht ausgefüllt haben,
      kann man nur schwer nachvollziehen um welche Fahrzeuge es sich handelt (sei es Bj , oder Motor) :baby:
      Das ist für die meisten User aber bestimmt interessant :pfeif:
    • Hallo Forumsfreunde!
      Bei der Zulassungsstelle gab es heute kein Durchkommen mehr.
      Ich versuche es morgen wieder.
      Wenn ich im Laufe des Vormittags niemand erreiche, schreibe ich eine Mail.
      Sowie ich Antwort auf meine Fragen bekomme, werde ich diese hier posten.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • J Parlin schrieb:

      TIGAUN mit Dieselmotor, mehr muß man doch nicht Wissen !?
      Du nicht :D
      Mich würde schon interessieren, bei welchen Baujahren der Zeck gemacht wird und welche Motoren überwiegend betroffen sind.
      Mal sehen , ob ich auch noch dran bin...
      Der Tiger wird ja nun schon seit 10 Jahren gebaut und der Motor hat sich damit in den Leistungsklassen bestimmt auch ein wenig geändert. ;)
    • Hallo Forumsfreunde!
      Wie floflo empfohlen hat, habe ich mich mit der für mich zuständigen Zulassungsstelle in Ehingen in Verbindung gesetzt, wie ich schon im Post Nr. 1252 geschrieben habe.
      Diese konnten mir nicht weiterhelfen, und haben auf die übergeordnete Zulassungsstelle in Ulm verwiesen. Diese habe ich heute kontaktiert und mit dem zuständigen Sachbearbeiter H. Schnalske gesprochen. Dieser hat mir die gleiche Vorgehensweise wie bereits in Post Nr. 1252 angegeben, bestätigt.
      Bisher gab es noch keine einzige Nachricht vom KBA für den Großraum Ulm und Ehingen.
      Theoretisch ist von der Zulassungsstelle Ulm und Ehingen grundsätzlich geplant, die Vorgehensweise, wie sie schon in den Medien war und praktiziert wurde, angedacht.
      Will heißen, letzte Frist mit Androhung von Bußgeld und Fahrzeugstilllegung. Wenn kein Update in der vorgegebenen Zeit aufgespielt wurde, wird ein Bußgeld verhängt. Wenn weiterhin kein Update aufgespielt wird, erfolgt die Zwangsstilllegung.
      Auf meine Äußerung, dass doch eine große Rechtsunsicherheit besteht und das Update nicht die erhoffte Wirkung erzielt und eventuell nach erfolgtem Widerspruch die Zwangsstlllegung ausgesetzt werden muss und bei der Menge der betroffenen Fahrzeuge hohe Kosten auf die Zulassungsstelle kommen können, wurde mir mitgeteilt, das ja jeder einzelne Fall überprüft werde.
      Wie letztendlich verfahren wird, konnte nicht ganz sicher geklärt werden. Es gab bisher noch keine Zwangsstillegung im Alb-Donau-Kreis. Daher auch noch keinerlei Erfahrung hierzu.
      Eine verbindliche Aussage hierzu könne es nur vom Regierungspräsidium geben. Es wurde mir angeraten, mich
      dorthin zu wenden.
      Dies wird nun meine nächste Aktion sein.
      Ein Anschreiben an das Regierungspräsidium werde ich zeitnah verfassen.
      Leider konnte ich nichts besseres in Erfahrung bringen.
      So wie ich etwas neues in Erfahrung bringe, werde ich es hier posten.
      Weiterhin gute Fahrt.
      Gruß Nate
    • Nate schrieb:

      Auf meine Äußerung, dass doch eine große Rechtsunsicherheit besteht und das Update nicht die erhoffte Wirkung erzielt und eventuell nach erfolgtem Widerspruch die Zwangsstlllegung ausgesetzt werden muss und bei der Menge der betroffenen Fahrzeuge hohe Kosten auf die Zulassungsstelle kommen können, wurde mir mitgeteilt, das ja jeder einzelne Fall überprüft werde.
      Sorry, aber der hervor gehobene Teil ist mal wieder gnadenloser Schwachfug - typischer Weise verzapft von einem Beamten!
      Dieselgate betrifft ALLE titulierten Motoren, und da gibt es KEINEN Einzelfall zu überprüfen - aber das kriegen Spatzenhirne nicht
      in die graue Masse rein.

      So eine Aussage kann nur entstehen wenn man Ahnungslos ist.
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