23Q2 S-Servicemaßnahme Diesel Abgas EA189

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    • Nate schrieb:

      Leider kann man die später gegeben Likes nicht mehr zuordnen.
      Doch, das kann man, indem man auf die (drei) Namen der Likes klickt. Dann erscheinen in einem eigenen Fenster alle für den Beitrag abgebebenen Likes. Durch Klicken auf den Button "Erhaltene Likes" im Namensfeld links kann man alle für einen abgegebene Likes sichtbar machen, so dass ein Mitglied sehr wohl sehen kann, wer es geliked hat.

      Ansonsten vielen Dank für deine netten, lobenden Worte!

      Nate schrieb:

      Ich hoffe, Du bleibst den Tiguan-Forum weiterhin gewogen, auch wenn Du eigentlich im Yeti-Forum beheimatet bist.
      Wie du richtig schreibst, bin ich vornehmlich im Yeti-Forum beheimatet. Ich schaue jedoch immer mal auch ins Tiguan-Forum und wenn ich zu einem Thema etwas beitragen kann, werde ich das auch weiter tun. Schließlich sind der Tiguan (I) und der Yeti quasi Geschwister, so dass vieles, was hier im Tiguan-Forum geschrieben wird, auch auf den Yeti passt. Beim Tiguan II und dem Karoq als Nachfolger des Yeti ist die Verwandschaft sogar noch etwas größer.

      Andreas
    • hallo Fritz,

      hast Du zwischenzeitlich schon Näheres wegen des KBA Schreibens von Deinem Anwalt in Erfahrung bringen können ??
      Ich habe nach einem Brief an das KBA ein weiteres Schreiben von denen mit Hinweis auf § 25 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz ???
      erhalten, mit u.a. der Anmerkung "Widerspruch gegen Datenübermittlung an zulässige Zulassungsbehörde" ???
      Das fände ich gut !!; ansonsten will man meinen Brief wohl nicht verstehen, bzw. hat man ihn an das Rechtsreferat überstellt.
      Ich stehe jetzt wohl vor der Wahl
      - selber zum Anwalt zu gehen ;(
      - software aufspielen lassen :(
      und suche jemanden, der mir die Entscheidung abnimmt :/

      Grüße vom
      fakir
    • Hallo Fakir,
      ja ich habe Nachricht vom Anwalt. Erst mal nicht machen. Bei Massnahmen durch die Zulassungsstelle sofort Mitteilung an den Anwalt, wegen evt. Einspruch(Widerspruch).
      Desweitern, weil ich das Fahrzeug brauche evtl. das Update unter Protest(ist aber die letzte Möglichkeit). Es ist aber auch möglich, dass es noch anders kommt, weil demnächst Termin beim Gericht. Fritz
      Der oben stehende Beitrag stellt lediglich eine freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Grundgesetz der BRD dar.

      T-Roc Weiß/Silber Metallic 1,5 Benziner Sport R-Line und einiges an Extras
    • fakir schrieb:

      und suche jemanden, der mir die Entscheidung abnimmt
      Hallo fakir,

      jemand, der dir die Entscheidung abnimmt, wirst du wohl nicht finden, denn die musst du schon selber treffen. Vielleicht kann ich dir aber ein paar Hinweise geben, die dir die Entscheidung erleichtern.

      Das Problem, das die meisten mit dem Update haben, liegt in der Besorgnis, dass sich nach dem Update Motoreigenschaften verschlechtern und bestimmte Bauteile des Abgaskontrollsystems einem höheren Verschleiß unterliegen. Diese Sorge ist auch durchaus berechtigt, denn die Abgasrückführung, um deren Abschaltung es ja geht, hat nicht nur Vorteile sondern auch Nachteile. So steht der Reduzierung der Stickoxide vor allem eine Erhöhung der Rußpartikel gegenüber, die den DPF und das AGR-Ventil belastet. Dieser Effekt tritt vor allem im Teillastbereich auf, denn nur hier wirkt sich die AGR überhaupt auf die Stickoxide und den Partikelausstoß aus. Das bedeutet aber nun, dass die Gefahr möglicher Folgeschäden bei solchen Fahrprofilen besonders hoch ist, in denen sich das Fahrzeug überwiegend in diesem Teillastbereich beweget, also im Kurzstreckenverkehr und/oder bei besonders kraftstoffsparender, drehzahlarmer Fahrweise. Wenn jetzt die AGR öfter und stärker aktiv ist, führt dies zu einem Anstieg des Partikelausstoßes, der bei hoher termischer Motorbelastung nicht eintritt, weil die Rußpartikel dann verbrennen, allerdings auch die Stickoxide nicht mehr vermindert werden.

      Eine Verweigerung oder ein Hinauszögern des Updates ist daher immer dann in Erwägung zu ziehen, wo das eigene Fahrprofil so ist, dass der Motor überwiegend in thermisch niedrigen Bereichen läuft. Wer hingegen überwiegend im Langstreckenverkehr auf der Autobahn ist, braucht sich hingegen weniger Sorgen zu machen.

      Das Update sollte man zudem dann verweigern, wenn man bei seinem Händler wegen der Schummelsoftware Ansprüche aus der Sachmängelhaftung Geltend gemacht hat oder noch geltend machen will, weil man es dann als Mangelbeseitigung angesehen werden könnte, mit der Folge, dass weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sind. Zumindest sollt man in diesem Fall gegenüber dem Händler die von ihm gegenzuzeichnende Erklärung abgeben, dass man mit der Vornahme des Updates keine Mangelbeseitigung anerkennt.

      Des Weiteren muss man sich darüber bewusst werden, ob man bereit ist, gegen Zulassungsstellen und HU-Prüfstellen ggf. zu prozessieren, wenn das Fahrzeug stillgelegt oder die HU-Plakette verweigert werden soll. Wer hierzu im Ernstfall nicht bereit ist, kann das Update zwar vielleicht etwas hinauszögern aber nicht verhindern. Ich sehe für einen Rechtsstreit zwar gute Erfolgsaussichten, ein Risiko bleibt allerdings.

      Schließlich verlinke ich nachfolgend noch einen Beitrag aus dem Skoda-SUV-Forum, wo ich die Vor- und Nachteile des Updates bereits einmal dargelegt habe:

      skoda-suv-forum.de/forum/index…?postID=325007#post325007

      Ich hoffe, das hilft dir weiter.

      Andreas
    • Lieber Andreas,

      herzlichen Dank für Deine ausführlichen Anmerkungen. Die Abnahme einer Entscheidung war spaßig gemeint :)
      Vieles - insbesondere das überwiegende Fahren im Teillastbereich - trifft auf mich zu. Deshalb habe ich mich bisher auch so gegen das update gewehrt.
      Man kann aber doch nicht verlangen oder erwarten, dass ich aus diesem Grund meine Fahrweise ändere. Eine für mich und alle Betroffenen vertrackte Situation.
      Naja, ich werde mal weiter überlegen: ich gegen VW <X ;( X( :D :D :D
      Nochmals Danke

      und Grüße vom
      fakir

      leider wird mir der Zugang zu bezeichnetem link verwehrt ?(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fakir ()

    • floflo schrieb:

      Des Weiteren muss man sich darüber bewusst werden, ob man bereit ist, gegen Zulassungsstellen und HU-Prüfstellen ggf. zu prozessieren, wenn das Fahrzeug stillgelegt oder die HU-Plakette verweigert werden soll. Wer hierzu im Ernstfall nicht bereit ist, kann das Update zwar vielleicht etwas hinauszögern aber nicht verhindern. Ich sehe für einen Rechtsstreit zwar gute Erfolgsaussichten, ein Risiko bleibt allerdings.
      Grüßt euch Leute,

      ich bin aus dem Reich in der Mitte zurück. Da drüben interessiert sich keine Sau für irgendwelche Diesel-Gates usw.. Was auffällt ist, dass die Koreaner mittlerweile einen ordentlichen Marktanteil halten (neben den ganzen einheimischen Marken). Teslas rollen in Mengen durch die Gegend. Elektromobilität ist zumindest bei den kleinen Rollern flächendeckend eingeführt. By the way, letzteres wäre für mich zumindest für Deutschland mal ein erster Ansatz um diese ganze Elektrokarren-Problematik auf Tauglichkeit hin zu probieren. OK.

      So jetzt zurück wieder zum Lieblingsthema ... ehrlich Leute, seitenlang macht ihr euch gegenseitig Mut, dass das Update ja nun wirklich zu verweigern sei und man wirklich allen Grund dazu hat und dass quasi nichts passieren kann. FloFlo nimms bitte nicht persönlich, aber du legst ausführlichst dar wie deiner Meinung nach (ja, du bist in der Lage fundiert darüber Auskunft zu geben) die Rechtslage ist ... und wenn, dann müsste ja erstmal ... und wenn das nicht geschieht, dann ist ja ... usw. usf., viel müsste, sollte und dann würde ... und was kommt am Ende. Siehe obiges Zitat. Dies ist in meinen Augen der wahre Offenbarungseid. Mit dieser in meinen Augen ehrlichsten Darstellung der Lage pulverisierst du deine ganzen bisherigen Ausführungen und bringst es selber auf den Punkt.

      An den Rechtsstaat glaube ich schon lange nicht mehr. Jedes Gericht entscheidet nach gutdünken. Es kommt immer wieder genau darauf an was ein Anwalt halt so formuliert. Passts oder passts nicht. Der gesunde Menschenverstand und deutsches Recht ...

      Der Drops ist geluscht. Sie sind mit diesem update durchgekommen und die Politik duckt sich weg.

      Ich für mich habe nun entschieden vorerst kein Fahrzeug mehr aus diesem Konzern zu erwerben.

      Sicherlich sind es gute Fahrzeuge. Und sicherlich ist dieses Diesel-Gate hausgemacht und die halbe Welt lacht sich über die Deutschen schlapp. Aber, SIE haben es nun mal verbrochen und lassen die Kunden im Regen stehen. Und SIE unternehmen nichts um auch nur ansatzweise dem geschädigten Kunden zur Seite zu stehen. Die Schädigung tritt schon allein deswegen ein, weil es eine erhebliche Unsicherheit bezüglich der ganzen AGR Problematik gibt. Hinzu kommen weitere Unsicherheiten bezüglich Tauglichkeit des Updates usw. usf. ... und am Ende steht dann eine überproportionale Vernichtung des Fahrzeugwertes.

      In diesem Sinne,

      Gruss vom ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • fakir schrieb:

      wie komme ich auf den von dir angegebenen link ?
      Warum bei dir der Link nicht funktioniert weiß ich nicht (bei mir geht er). Damit du den Beitrag lesen kannst, kopiere ich ihn nachfolgend in diese Antwort:


      Vorteile des Updates:

      Man bekommt keinen Ärger mit den Behörden und dem TÜV.


      Die Belastung mit Stickoxiden wird sich etwas verringern, so dass man insoweit also umweltfreundlicher unterwegs ist.


      Sollte die blaue Plakette kommen, könnte es sein, dass die Fahrzeuge mit Update sie erhalten, die ohne Update hingegen nicht, was dann in manchen Innenstädten Fahrverbote zur Folge hat. Wahrscheinlicher erscheint mir allerdings, dass ohnehin nur nach Euro 6 klassifizierte Fahrzeuge die blaue Plakette erhalten. Dann könnte nur die Nachrüstung mit einem SCR-Kat noch zur Berechtigung der blauen Plakette führen. Geeignete Nachrüstsätze gibt es zwar bereits, sind derzeit praktisch aber noch nicht verfügbar.


      Der Wertverlust könnte sich durch das Update etwas verringern. Doch das bleibt abzuwarten. Je nach weiterer Entwicklung kann es auch genau umgekehrt sein.


      Im Falle auftretender Schäden am Abgaskontrollsystem wird sich VW/Skoda wahrscheinlich sehr kulant verhalten und die Kosten übernehmen. Jedenfalls war das bisher so, woraus sich auch ein gewisser Rechtsanspruch für den Kunden ergibt. Das bedeutet auch, dass man einen Schaden selbst dann ersetzt bekommt, wenn die Ursache gar nicht im Update lag und der Schaden auch ohne das Update eingetreten wäre, weil sich der fehlende Ursachenzusammenhang nicht belegen lässt. Im Ergebnis verschafft man sich durch das Update also eine zusätzliche Garantie.


      Nachteile des Updates:

      Durch den erhöhten Rußpartikelausstoß wird die Gefahr von Schäden am Abgaskontrollsystem erhöht. VW bestreitet das zwar, viele Erfahrungsberichte belegen jedoch das Gegenteil und VW würde wohl auch kaum Kulanz anbieten, wenn der Ursachenzusammenhang abwegig wäre. Bekannt werden tun jedoch fast ausschließlich die Negativberichte und dies sind auf die Gesamtmasse viel weniger als es nach außen den Anschein hat. Angeblich werden etwa 10 % der Fahrzeuge beanstandet, wobei allerdings noch keine echten Langzeitfolgen berücksichtigt sind. Insoweit könnte sich der Anteil mit Folgeschäden noch erhöhen.


      Von betroffenen Updatern wird z.T. berichtet, dass ein (gefühlter) Leistungsverlust damit verbunden war. Auch ein rauherer Motorlauf sowie ein höherer Verbrauch wird häufiger beklagt. Andere berichten aber auch, keinen Unterschied zu merken oder sogar eine Leistungssteigerung zu verspüren. Zumindest besteht eine latente Gefahr, dass sich die Motoreigenschaften verschlechtern. Hierfür wird VW/Skoda keine Abhilfe schaffen.
      Im ungünstigsten Fall könnte das Update sogar unzulässig sein, dann nämlich, wenn sich hierdurch das Abgasverhalten verschlechtert (höherer Partikel- und CO2-Ausstoß). Dann stünden plötzlich alle Fahrzeuge mit Update ohne gültige Betriebserlaubnis dar, wobei ich mir allerdings nicht vorstellen kann, dass die "Jagd" dann andersherum verläuft.


      Um das Update aufspielen zu lassen, muss man ggf. außerplanmäßig in die Werkstatt.


      Wer bei seinem Fahrzeug ein Chiptuning hat durchführen lassen, verliert die Leistungssteigerung. Das Chiptuning wird durch das Update zurückgesetzt. Ein Schadensersatzanspruch für den Verlust des Chiptunings besteht weder gegenüber dem Tuner noch gegenüber VW oder dem Händler und zwar selbst dann nicht, wenn das Chiptuning in die Papiere eingetragen wurde.


      Vorteile der Update-Verweigerung:

      Man verringert die Gefahr, dass die oben beschriebenen Schäden und Folgen auftreten, vor allem, dass man mit aufleuchtender gelber AGR-Kontrollleuchte mal liegen bleibt oder nur noch im Notprogramm weiterfahren kann.


      Sollten die Gerichte entscheiden, dass das Unterlassen des Updates auf die Zulässigkeit des Betriebs keinen Einfluss hat, könnte sich das positiv auf den Wertverlust der Fahrzeuge ohne Update auswirken. Dies gilt erst recht, wenn die Gerichte das Update gar für ungeeignet oder sogar unzulässig halten.


      Nachteile der Update-Verweigerung:

      Es drohen Zwangsstilllegung und Versagung der HU-Plakette. Gegen beides kann man sich allerdings mit meiner Ansicht nach sehr guten Aussichten auf Erfolg rechtlich wehren. Ein solches Verfahren zehrt allerdings an den Nerven und auch bei guten Erfolgsaussichten bleibt natürlich ein Restrisiko. Verliert man vor Gericht, kann man zwar die Fahrzeugstilllegung und HU-Versagung verhindern, indem man das Update dann noch aufspielen lässt, doch die Verfahrenskosten hat man ebenso wie den ganzen Ärger an der Backe. Eine Fahrzeugstilllegung während des laufenden Verfahrens halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich, da hierzu die sofortige Vollziehung einer Stilllegungsverfügung angeordnet werden müsste, die sich aber rechtlich nicht begründen lässt. Da die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten einige Zeit in Anspruch nehmen, gewinnt man aber in jedem Fall wertvolle Zeit. Etwas problematischer ist die HU-Verweigerung, weil man sich hier nicht gegen eine Verfügung wehren muss sondern seinerseits die Prüfstelle zu einer Handlung verpflichten will, also selbst der aktive Teil ist. Aber auch hier gibt es die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes.


      Ein weiterer Nachteil könnte sich durch das Verhalten des Händlers bzw. Skodas ergeben, wenn es um Kulanzanträge (für ganz andere Schäden) geht, die dann sicherlich eher abgelehnt werden, frei nach der Devise "wenn du nicht tust, was ich will, dann tue ich auch nicht, was du willst".


      Andreas
    • ALF229 schrieb:

      An den Rechtsstaat glaube ich schon lange nicht mehr. Jedes Gericht entscheidet nach gutdünken.
      Ist das nicht gerade eine Stärke unseres Rechtsstaates? Schließlich äußert sich in der unterschiedlichen Rechtsprechung auch die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit unserer Justiz. Ich gebe dir zwar recht, dass es unbefriedigend ist, wenn die Gerichte gleichgelagerte Fälle unterschiedlich entscheiden, doch dazu gibt es ja auch den Instanzenweg und mit einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den BGH wird dann auch wieder Rechtssicherheit hergestellt. Es ist nun mal wesenstypisch für die Juristerei, dass es anders als in der Mathematik nicht immer ein richtig oder falsch gibt sondern man Rechtsvorschriften auch unterschiedlich auslegen und Tatsachen unterschiedlich würdigen kann. Der Abgasskandal hat in gewisser Weise juristisches Neuland erschlossen und man muss nun erst einmal lernen damit umzugehen. Da sind nach wie vor viele Fragen offen und es wird sicherlich noch eine Weile dauern, bis diese Fragen rechtssicher geklärt sind. Nicht einmal die Kernfrage, ob VW mit der Abschaltung der AGR überhaupt etwas Verbotenes getan hat, ist abschließend geklärt, denn bei genauer Betrachtungsweise passt das Abschaltverbot auf die AGR überhaupt nicht. Vielmehr hätten bereits die Typgenehmigungsbehörden diese Technik als Maßnahme zur Einhaltung der NOx-Grenzwerte gar nicht erst genehmigen dürfen. Die Gerichte haben sich dieser Frage bisher leider gar nicht richtig angenommen.

      Andreas
    • floflo schrieb:

      Ich gebe dir zwar recht, dass es unbefriedigend ist, wenn die Gerichte gleichgelagerte Fälle unterschiedlich entscheiden, doch dazu gibt es ja auch den Instanzenweg und mit einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den BGH wird dann auch wieder Rechtssicherheit hergestellt. Es ist nun mal wesenstypisch für die Juristerei, dass es anders als in der Mathematik nicht immer ein richtig oder falsch gibt sondern man Rechtsvorschriften auch unterschiedlich auslegen und Tatsachen unterschiedlich würdigen kann.
      Hallo Andreas,

      die Sicht eines Anwaltes kann ich sehr wohl nachvollziehen. Letztlich ist es sein Job sich mit derartigen Geschichten auseinanderzusetzen und er lebt ziemlich gut in diesem unserem Rechtsstaat. Weil, in meinen Augen ist unsere Juristerei mittlerweile eine einzige Geldbeschaffungsmassnahme für Anwaltskanzleien und Gerichte. Wenn ich schon allein diese ganzen geschwollenen Formulierungen immer lese. Oder allein wenn ichsinnbildlich lese ... "man könnte es so und so sehen und wir argumentieren mal in diese Richtung ... da sollten gute Erfolgsaussichten bestehen ..."

      Allein deine treffende Sichtweise bezüglich gleichgelagerter Fälle und unterschiedlichen Urteilen ... unterschiedliche Auslegung von Rechtsvorschriften ... Tatsachen unterschiedlich würdigen ... Instanzenweg ... ehrlich, wozu brauch ich noch Anwälte und Gerichte wenn es eh auf die Laune eines Richters, die Robe meines Anwaltes, auf "Buchstabenfarbe", "Schriftart" oder sonstwelchen unkalkulierbaren "Mist" ankommt? Da kann ich gleich irgendjemanden von der Strasse nehmen, ihn nach seiner Meinung fragen und dann wars das. Hab ich Glück sieht er/sie die Sache so wie ich. Wenn nicht hab ich Pech gehabt. Bei Gericht läufts nicht anders. Instanzenweg? Man man man ... kein Wunder, dass mittlerweile jeder mit jedem Scheiss gleich zum Anwalt rennt und die Gerichte überfrachtet sind mit irgendwelchen Anträgen, Verfahren usw. usf. ... und schlussendlich gibts dann noch die ganzen Rechtsschutzversicherungen die auch ihr stattliches Auskommen mit diesem ganzen Irrsinn haben.

      Aber was will man erwarten von einem Bundestag in dem sich die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten als Beruf "Anwalt" ... und dann erklär mir bitte noch Mal die garantierte Unabhängigkeit unserer Justiz :D

      Nee ehrlich, mich überzeugst du in diesem Leben nicht mehr.

      Andreas, wiegesagt, nimms nicht persönlich. Deine Darlegungen sind trotz allem hilfreich, weil so ein Jeder die Möglichkeit hat VOR irgendwelchen kostenpflichtigen Anwaltsgängen abzuschätzen was auf einen zu kommt. Du öffnest vielleicht manchem die Augen bevor er sinnlos Geld verbrennt.

      Gruss vom ALF
      Tiguan verkauft mit 189.833 km - Nachfolger: Kia Sorento GT-Line
    • Hallo ALF,

      zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass ich kein Anwalt bin und dir deine abweichende Meinung natürlich auch nicht übel nehme. Deine Ansicht zu den Anwälten teile ich im übrigen. Bezogen auf den Abgas-Skandal gibt es bis jetzt nur einen wirklichen Sieger und das sind die Anwälte, denn die verdienen an jedem Rechtsstreit, egal wie er ausgeht. Soweit du aber beanstandest, dass Anwälte viel im Konjunktiv ("könnte...") reden, ist daran nicht nur nichts auszusetzen sondern im Gegenteil ist das ein Zeichen von Seriosität. Leider sprechen gerade im VW-Abgasskandal viele Anwälte nicht im Konjunktiv und erwecken dadurch den Eindruck, als sei rechtlich alles ganz eindeutig. Die Risiken eines Rechtsstreits werden dabei oft verschwiegen.

      Soweit du den Ausgang von Rechtsstreiten von der Laune des Richters abhängig machst, ist das unzutreffend. Die Richter entscheiden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen und aus ihrer eigenen Überzeugung heraus. Wie ich schon schrieb, ist es in der Juristerei eben so, dass man unterschiedliche Ansichten vertreten kann. Jeden Tag finden an deutschen Gerichten hunderte von Gerichtsverhandlungen statt. Wenn alles immer so eindeutig wäre, gäbe es nur einen Bruchteil dieser Verhandlungen, wobei die Probleme oft meist nicht im rechtlichen Bereich liegen sondern in der Tatsachenfeststellung.

      Und die geschwollenen Formulierungen, die du beanstandest, findest du auch in anderen Berufen, z.B. bei Ärzten, Volks/Betriebswirten, Ingenieuren und besonders Bankern, die die Bedeutung der vielen von ihnen z.T. selbst erfundenen Fachausdrücke vielfach selbst gar nicht kennen. Da ist die Sprache der Juristen noch vergleichsweise klar.

      Es ist schade, dass du so eine negative Einstellung zu unserem Rechtsstaat hast. Vielleicht muss man mal in einem totalitären Staat gelebt haben, um zu erkennen, was der Rechtsstaat tatsächlich bedeutet. Deine Zweifel an der Unabhängigkeit der Gerichte muss ich jedenfalls entschieden zurückweisen, was nicht bedeutet, dass unter Richtern nicht auch einmal ein schwarzes Schaf dabei sein kann, aber jetzt weichen wir doch zu sehr vom eigentlichen Thema ab.

      Andreas
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